Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausgangssituation

Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag des Betroffenen oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vertretungen

Rz. 277 Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Gesellschafters. Es kann diesem nicht entzogen werden, ebenso wenig ist es vom Gesellschaftsanteil abspaltbar.[479] Ein Verzicht auf die persönliche Ausübung des Stimmrechts für die Zukunft ist damit ebenfalls unwirksam.[480] Soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnet werden, sich in der Gesellschafterversamm...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VI. Vollmachten

Rz. 28 Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Die weiter fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Medizin haben dazu geführt, dass man sich immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert sieht, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Dies kann darauf basieren, dass der Mensch wegen seines Alters nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Dinge des Leb...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / D. Beispiele für praktisch häufige beurkundungspflichtige Vorgänge

Rz. 41 In der Praxis sind insb. folgende Vorgänge mit einem Bezug zum Gesellschaftsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten beurkundungspflichtig:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 168 Die Behandlung der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung im IPR ist restlos umstritten, und zwar sowohl in den Grundzügen wie auch in den Details. Vorgaben seitens des Gesetzgebers gibt es nicht. Art. 1 Abs. 2 lit. g Rom I-VO, nimmt Fragen der Vertretungsmacht von Stellvertretern aus dem Regelungsprogramm der Rom I-VO heraus.[554] Der Versuch der Haager Konvention, du...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Fälle der Beweisnot

Rz. 37 In einzelnen Fällen, in denen ein Nachweis der Eintragungsvoraussetzung in der Form des Abs. 1 scheitert, gewährt die Rspr. eine Beweiserleichterung durch Zulassung anderer Nachweismittel. Gegebenenfalls können sowohl tatsächliche Erfahrungssätze, andere Nachweismittel und eine Modifizierung des Überzeugungsmaßstabs alternativ oder nebeneinander angewendet werden. Das...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Totenfürsorgerecht

Rz. 27 Im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, sollte auch die Frage mit dem Erblasser erörtert werden, wem nach dem Tod des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Hierbei geht es um alle Fragen rund um die Bestattung des Erblassers (Art und Ort der Bestattung, Ausgestaltung des Grabes, Grabpflege etc.). Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zeugnis

Rz. 134 Ebenso soll ein Nachweis bei Offenkundigkeit überflüssig sein. Das ist, ebenso wie beim Erbschein, in der Begründung unzutreffend. Die Weiterleitung einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung an das GBA mit Vorlagebescheinigung wird nicht anerkannt, er muss durch Vorlage einer Ausfertigung geführt werden.[265] Das ist aber ebenso wie beim gleichgelagerten Verlange...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge

Rz. 31 Das Internationale Privatrecht der Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft wird weitgehend durch Staatsverträge beherrscht.[94] Für die Anwendung des nationalen Kollisionsrechts verbleibt nur ein sehr schmaler Anwendungsbereich.[95] Vor allem ist hier, wenn es sich um einen Minderjährigen oder ein Kind handelt, das Haager Minderjährigenschutzabkommen bzw. als dessen N...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291c Einzug... / 2.3 Datenlöschung (Abs. 3)

Rz. 6 Der Versicherte kann verlangen, dass seine Daten nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 gelöscht werden. Dazu gehören: Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach ...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 3. Vorsorgevollmacht

Rz. 41 Einen Sonderfall der rechtsgeschäftlichen Vollmacht stellt die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung dar und soll hier nur der Vollständigkeit halber genannt sein.[79] Die Vorsorgevollmacht steht in Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht nach §§ 1814 BGB und soll letztlich ein weder von dem Betroffenen noch von den Erben zu kontrollierendes gerichtliches Betreuungs...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / E. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht

Rz. 32 Eine Patientenverfügung sollte bestenfalls mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft sein. Denn die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass eine Person vorhanden ist, die der Patientenverfügung oder den Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen Geltung verschaffen kann. Ist ein Bevollmächtigter nicht bestimmt und steht die Person auch nicht unter Betreuung, ist ein g...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / C. Regelung des Innenverhältnisses der Vorsorgevollmacht

I. Gesetzliche Regelung des Innenverhältnisses Rz. 25 Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kommt zwischen dem Vollmachtgeber und seinen Bevollmächtigten bei Unentgeltlichkeit ein Auftrag gem. §§ 662 ff. BGB und bei Entgeltlichkeit ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB zustande. Von einer reinen Gefälligkeitshandlung, d.h. von einer Tätigkeit der Bevollmächtigte...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / B. Vorsorgevollmachten

I. Grundsatz der Subsidiarität der Betreuung Rz. 5 Das Betreuungsrecht wird von den Grundsätzen der Subsidiarität und der Erforderlichkeit beherrscht (§ 1814 Abs. 2 BGB). Vorrang vor der Bestellung eines Betreuers genießt insofern die Bevollmächtigung eines Dritten durch den Betroffenen. § 1814 Abs. 3 BGB regelt somit ausdrücklich den Vorrang der Eigenvorsorge vor staatlich a...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 9. Beginn und Beendigung

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vorsorgevollmacht mit der Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde durch den Vollmachtgeber und der Aushändigung an die Bevollmächtigten wirksam, d.h., die Bevollmächtigten können ab diesem Zeitpunkt für den Vollmachtgeber rechtsgeschäftlich handeln. Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht ist es jedoch, dass die Bevollmächtigten erst dann für den Vo...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / I. Gesetzliche Regelung des Innenverhältnisses

Rz. 25 Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kommt zwischen dem Vollmachtgeber und seinen Bevollmächtigten bei Unentgeltlichkeit ein Auftrag gem. §§ 662 ff. BGB und bei Entgeltlichkeit ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB zustande. Von einer reinen Gefälligkeitshandlung, d.h. von einer Tätigkeit der Bevollmächtigten ohne Rechtsbindungswillen gegenüber dem Voll...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / Literaturtipps

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Notvertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Rz. 27 Mit der zum 1.1.2023 in Kraft getreten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts regelt der § 1358 BGB ein gegenseitiges Notvertretungsrecht von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Mit dem neu geregelten Notvertretungsrecht der Ehegatten wollte der Gesetzgeber wohl zumindest teilweise dem rechtl...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 5. Aufgabenübertragung

Rz. 35 Nach § 664 Abs. 1 S. 1 BGB darf der Beauftragte im Zweifel die Ausführung des Auftrags nicht einem Dritten übertragen. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht werden die Bevollmächtigten im Regelfall aber viele Aufgaben delegieren wollen, indem sie z.B. einen ambulanten Pflegedienst engagieren oder Essen auf Rädern bestellen. Die gesetzliche Regelung passt demnach nicht für...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 4. Rangverhältnis der Bevollmächtigten

Rz. 33 In der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) sollten die Bevollmächtigten nebeneinander einzeln und alleinvertretungsberechtigt bevollmächtigt sein, um sicherzustellen, dass der zuerst erreichbare Bevollmächtigte auch sofort handeln kann. Ein Rangverhältnis der Bevollmächtigten im Außenverhältnis oder gar eine Gesamtbevollmächtigung (Ausnahme: Gesamtbevollmächtigung mit...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 4. Ausschluss des Ehegattennotvertretungsrechts

Rz. 42 Ausgeschlossen ist die Vertretung, wenn die Ehegatten voneinander getrennt leben. Getrennt leben sie im rechtlichen Sinne nach § 1567 BGB dann, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben liegt daher nicht ohne weiteres vor, wenn z.B. e...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / IV. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses mit dem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 47 In der Vorsorgevollmacht des Vollmachtgebers (Außenverhältnis) ist der Kontrollbevollmächtigte mit allen Rechten wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1815 Abs. 3 BGB bestellter Kontrollbetreuer ausgestattet. Zu seinen Rechten zählen demnach u.a.: das Verlangen nach Auskunft und Rechnungslegung, jährliche Prüfung der Rechnungslegung und Entlastung des Beauftragten für ...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 1. Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 29 Die sachgerechte vertragliche Regelung des Innenverhältnisses der Vorsorgevollmacht ist sowohl für den Vollmachtgeber als auch für die Bevollmächtigten von größter Bedeutung. In einem gesonderten Vertrag sind die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, aber auch die Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers – sog. Handlungsanweisu...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Risiken der privatrechtlichen Vorsorgeregelung

Rz. 6 Die größten Gefahren im Bereich der privaten Vorsorgeregelung liegen in der Überforderung der bevollmächtigten Personen und in einem Missbrauch der erteilten Vollmacht durch die Bevollmächtigten. Rz. 7 Da der Rechtsverkehr heute nur noch unbedingt erteilte Vorsorgevollmachten anerkennt und in der heutigen Praxis daher auch nur noch solche erteilt werden, können die Bevo...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / Literaturtipps

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 7. Haftung

Rz. 40 Grundsätzlich haften die Beauftragten dem Auftraggeber für jede fahrlässige und vorsätzliche Verletzung ihrer Pflichten aus dem Grundverhältnis. Diese weitreichende Haftung wird, sofern nicht eine berufsmäßige Bevollmächtigung vorliegt, von den Beteiligten meist nicht gewollt sein. Im privaten Bereich sollte daher immer die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung auf V...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses mit den Bevollmächtigten

1. Grundsätzliche Bedeutung Rz. 29 Die sachgerechte vertragliche Regelung des Innenverhältnisses der Vorsorgevollmacht ist sowohl für den Vollmachtgeber als auch für die Bevollmächtigten von größter Bedeutung. In einem gesonderten Vertrag sind die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, aber auch die Wünsche und Vorstellungen des Auftraggeb...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Inhalt und Umfang der Bankvollmacht

Rz. 68 In der Praxis wird gerade bei älteren Kontoinhabern immer häufiger Dritten eine Bankvollmacht im Rahmen der Vorsorgevollmacht erteilt.[31] Praxishinweis Hinzuweisen sind Mandanten darauf, dass privatschriftliche Vollmachten von den Banken und Sparkassen generell nicht anerkannt werden bzw. nicht anerkannt werden dürfen, es sei denn, dass hier die entsprechende bankrech...mehr

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§ 3 Alleinerbe / D. Vollmachten des Erblassers

Rz. 30 Die Vorsorgevollmacht ist heutzutage eine vielverbreitete Form der Generalvollmacht.[60] Sie wird in der Praxis sehr häufig verwendet. Mit dem Begriff der Vollmacht beschreiben wir das Außenverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Dritten. Das Außenverhältnis betrifft das rechtliche "Können" des Bevollmächtigten. Das Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevo...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 2. Geschäftsbesorgung in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 30 Hier ist die persönliche Versorgung des Auftraggebers, insbesondere die Gesundheitssorge und die Aufenthaltsfrage, für den Vorsorgefall zu regeln. Praxishinweis Viele Menschen wünschen auch bei Eintritt des Vorsorgefalls eine Versorgung in der häuslichen Umgebung. In diesem Fall sollte immer eine Regelung in den Vertrag aufgenommen werden, dass allgemeine Gefahren im H...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 3. Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten

Rz. 32 Grundsätzlich umfasst die Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten insbesondere den Geschäftsverkehr mit Banken und Behörden, auch Steuerbehörden, die Antragstellung für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und die Vertretung gegenüber Sozialversicherungsanstalten, wie Kranken-, Renten-, Pensionskassen und Versorgungswerken sowie gegenüber Krankenversic...mehr