Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 13 AO (Ständiger Vertreter)

• 2019 Geschäftsführer als ständiger Vertreter/Beschränkte Steuerpflicht/Andere Leitungsorgane/§ 13 AO/§ 49 AO Der BFH hat mit Urteil v. 23.10.2018, I R 54/16 entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH als ständiger Vertreter i.S.v. § 13 AO anzusehen ist. Dessen Organstellung steht dem nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings, dass er die Geschäfte nachhaltig besorg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / Zusammenfassung

Überblick Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Im Aktienrecht ist in § 120 AktG die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Auch das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kennt die Entlastung, wie in § 47 Abs. 4 GmbHG zum Ausdruck kommt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften / 1 Organe einer Genossenschaft

Die Genossenschaft hat 3 Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, der Aufsichtsrat das Überwachungsorgan.[1] Die Generalversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder. Die Rechtslage ähnelt somit bei Genossenschaften der Rechtslage bei der AG. Bei Kleinstgenossenschaften von weniger als 20 Mitgliedern ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 1 Regelungen des Genossenschaftsgesetzes

Die Kompetenznorm für die Pflicht zur Rechnungslegung in einer Genossenschaft ist § 33 GenG. Nach § 33 Abs. 1 GenG hat der Vorstand einer Genossenschaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher geführt werden.[1] Bei der Führung der Bücher hat der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.[2] Wie mit dem Jahresabschluss zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Wie oben dargestellt, obliegt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft nach § 33 GenG dem Vorstand. Nach der Aufstellung sind der Jahresabschluss und der ihn ergänzende Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat der Genossenschaft vorzulegen.[1] Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss nebst Lagebericht und erstattet hierüber einen Bericht. Mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.3 Besonderheiten im Anhang

Auf den Anhang der Genossenschaft finden die Regelungen der §§ 284 – 288 HGB grundsätzlich in vollem Umfang Anwendung, soweit sich aus § 336 Abs. 2 HGB nichts Gegenteiliges ergibt. Die Nichtanwendbarkeit des § 285 Nr. 17 HGB wurde unter Tz. 5.2.2 erörtert. Zusätzliche Angaben ergeben sich zudem bei Genossenschaften aus den nachfolgend dargestellten Regelungen in § 338 HGB. An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.1 Besonderheiten in der Bilanz

Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Geschäftsguthaben Genossenschaften haben an der Stelle des gezeichneten Kapitals den Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 6 Besonderheiten bei Kleinstgenossenschaften

Als die besonderen Bestimmungen für Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB geschaffen wurden, galten diese zunächst nicht für Kleinstgenossenschaften. Erst im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde die Erleichterung auch für Kleinstgenossenschaften für anwendbar erklärt. Nach § 336 Abs. 2 Satz 3 HGB dürfen seitdem auch Kleinstgenossenschaften, die die Mer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 1 Die D&O-Versicherung

Generell ist es möglich, dass ein Geschäftsführer gegen die Risiken aus seiner Geschäftsführertätigkeit versichert wird. Im Fachjargon werden solche Policen als D&O-Versicherungen bezeichnet. D&O heißt "Directors and Officers", meint also die aufsichtsführenden und geschäftsführenden Organe. Seit Mitte der 1990er-Jahre werden solche D&O-Versicherungen, bei denen es sich um V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / j) Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand

Rz. 487 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Außerordentliche Kündigung des Vorstands

Rz. 153 Im Vergleich zu der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ergeben sich beim Vorstand einige Besonderheiten. Für den Beschluss über die Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Den Ausspruch der Kündigung kann der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss einem Mitglied des Aufsichtsrats, z.B. dem Aufsichtsratsvorsitz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 842 Die Geschäftsführungsbefugnis für eine Aktiengesellschaft ist nach § 77 Abs. 1 AktG dem Vorstand zwingend[1903] zugeordnet. Aus § 77 Abs. 1 i.V.m. § 76 Abs. 1 AktG ergibt sich die Allzuständigkeit des Vorstandes bei der Leitung der Gesellschaft. § 77 Abs. 1 AktG geht grundsätzlich von der gemeinschaftlichen Geschäftsführung aller Vorstandsmitglieder aus. Dies gilt au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 841 Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ergibt sich aus § 78 Abs. 1 AktG, wonach der Vorstand die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG gilt der Grundsatz der gemeinschaftlichen Vertretung, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Gemäß § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung insbesondere vorsehen, dass einzelne Vorstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 840 Die Formulierung des Vertragskopfes ist der Doppelstellung des Vorstandsmitgliedes geschuldet, die zum einen seine gesellschaftsrechtliche Organstellung umfasst, in die das Vorstandsmitglied durch Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 AktG berufen wird. Die dienstvertragliche Stellung wird durch den Anstellungsvertrag geregelt. Der AG Vorstand ist kein Arbeitnehmer,[1879] der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Insolvenzgeldberechtigter

Rz. 1166 Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und die zur Berufsausbildung Beschäftigten sowie nach BGH-Rechtsprechung je nach Einzelfall ggf. auch GmbH-Geschäftsführer.[3080] Beim Vorstandsmitglied einer AG ist nach neuer BSG-Rechtsprechung[3081] auf die Ausgestaltung des schuldrechtlichen Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Vorstand abzustellen. Demgegenüber h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vertragsparteien

Rz. 91 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. der Vorstand einer AG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 469 In der Vergangenheit gab es in Deutschland – anders als etwa in den USA – nur vereinzelt gesetzliche Regelungen über die Einführung von Compliance-Richtlinien, etwa in den Aufsichtsvorschriften für die Finanzwirtschaft.[1345] Nach einer Entscheidung des LG München sollte allerdings – unabhängig von den Vorgaben des DCGK [1346] – aus den aktienrechtlichen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (l) Information der Arbeitnehmervertreter

Rz. 105 Die Weitergabe der Informationen aus den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren nach §§ 11 und 12 der Vereinbarung ist ebenfalls Teil des Unterrichtungsprozesses. Nach § 30 SEBG hat der SE-Betriebsrat sämtliche Arbeitnehmervertretungen über die Ergebnisse der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zu informieren. Sind keine Arbeitnehmervertretungen vorhanden, sind di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Genossenschaft

Rz. 218 Nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes durch Gesetz vom 9.10.1973 geht bei Tod eines Mitglieds der Genossenschaft die Mitgliedschaft gem. § 77 Abs. 1 GenG auf die Erben über. Sie endet allerdings gem. § 77 Abs. 1 S. 2 GenG mit Schluss des Geschäftsjahres. Rz. 219 Der Untergang der Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ist gem. § 77 Abs. 2 S. 1 GenG dis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.27: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Die _________________________ AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 6 EBRG], vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend "Gesellschaft" – und das Besondere Verhandlungsgremium i.S.v. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 839 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.56: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (h) Weitere Ausschüsse

Rz. 101 § 9 gestattet dem SE-Betriebsrat die Bildung weiterer Ausschüsse. Die Ausschussbildung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands. Dies soll ein ausschweifendes Ausschusswesen verhindern, das insbesondere bei länderübergreifender Tätigkeit enorme Kosten nach sich ziehen kann (zu den Reisekosten und Dienstausfallzeiten treten z.B. Kosten für Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung

Rz. 844 Regelmäßig wird beim Vorstandsmitglied einer AG die Vergütungszusage ebenso wie beim GmbH-Geschäftsführer in einen festen Vergütungsanteil und einen variablen Vergütungsanteil aufgeteilt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum Geschäftsführeranstellungsvertrag verwiesen werden. Von besonderer Bedeutung für die Vorstandsvergütung ist im Vergleich zum Recht der GmbH die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Täterunabhängige Ahndung (§ 30 OWiG)

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Anders als die vorgenannten Vorschriften ermöglicht § 30 OWiG die Verhängung von Sanktionen gegen einen Verband (juristische Person, nicht rechtsfähiger Verein, rechtsfähige Personengesellschaft), wenn eine Leitungsperson als Organ eine Pflicht des Verbandes verletzt oder in der Absicht gehandelt hat, diesen zu bereichern. Zwischen der Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 12 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine leichtfertige Steuerverkürzung wird dadurch verwirklicht, dass die im Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO, Anhang 1b) genannten Handlungen leichtfertig begangen werden. Eine leichtfertige Steuerverkürzung kann damit auch wie die Steuerhinterziehung durch (pflichtwidriges) Unterlassen verwirklicht werden. Die leichtfertige Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verjährung

Tz. 44 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten können verjähren. Die Verjährung führt zu einem Verfahrenshindernis in Bezug auf die Weiterverfolgung der Straftat. Es wird zwischen der sog. Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Mit Eintritt von Verfolgungsverjährung kann eine Straftat nicht mehr verfolgt und geahndet werden. Ausgangspunkt z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 749 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zusammenfassung

Rz. 141 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann so erfolgen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.21: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift). Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Aufsichtsratsbeschluss zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds

Rz. 161 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.15: Aufsichtsratsbeschluss zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds _________________________mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Wahl/Bestellung

Rz. 96 Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des SE-Betriebsrats richtet sich gemäß § 3 des Musters nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen, wobei § 3 Abs. 3 einige Mindeststandards für sog. Urwahlen vorsieht. § 3 Abs. 5 regelt den Fall, dass ein Mitgliedstaat keine bzw. nicht die ihm zustehende Anzahl an Mitgliedern in den SE-Betriebsrat wählt/entsendet.[322] Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Deutsches Erbrechtssymposium 2024

Unter strahlend blauem Spätsommerhimmel und mit Blick auf’den malerischen Neckar fand am 20. und 21.9.2024 das 27.’Deutsche Erbrechtssymposium in Heidelberg statt. Die traditionsreiche Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) lockte wieder zahlreiche Experten aus ganz Deutschland in die altehrwürdige Universitätsstadt. Das Programm v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (i) Jährliche Sitzung

Rz. 102 Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 SEBG muss die Beteiligungsvereinbarung eine Aussage zur Häufigkeit der Sitzungen des SE-Betriebsrats enthalten. Nach der gesetzlichen Auffanglösung steht dem SE-Betriebsrat – oder dem geschäftsführenden Ausschuss – das Recht zu, vor den Sitzungen mit der Leitung der SE in deren Abwesenheit zu tagen, § 24 Abs. 2 S. 1 SEBG. Weitere Sitzungen sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (k) Unterrichtung über außergewöhnliche Umstände

Rz. 104 Die Gegenstände der Unterrichtung und Anhörung zu außergewöhnlichen Umständen werden abschließend in § 12 Abs. 2 des Musters definiert. Auch hier wird jeweils klargestellt, dass sich die Maßnahmen in mindestens zwei Mitgliedstaaten auswirken müssen, um unterrichtungspflichtig zu sein. Zudem ist vorgesehen, dass eine Pflicht zur Unterrichtung und Anhörung nur bei unmi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr