Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Sammelvorschlag zur Vereinfachung umsatzsteuerlicher Pflichten

Rz. 1129 Die EU-Kommission hatte am 29.10.2004 einen Vorschlag für mehrere Rechtsakte mit dem Ziel der Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten der Unternehmer vorgelegt.[1] Rz. 1130 Die Kommission schlug darin u. a. auch eine Harmonisierung der Vorschriften über den Vorsteuerabzug vor. Rz. 1131 Der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 1998[2] sah außer der Abschaffung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41 Richtlinie 2020/2020 – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie

Rz. 756 Mit der Richtlinie 2020/2020[1] wurde es den EU-Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (sog. Nullsatz) auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hat am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorschlag enthält die detaillierten Regel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.7 Richtlinienvorschlag Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1139 Die EU-Kommission hat am 18.1.2018 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt.[1] Danach sollen die EU-Mitgliedstaaten zwar weiterhin nur 2 ermäßigte Steuersätze anwenden können, die mindestens 5 % betragen müssen.[2] Darüber hinaus würde das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, aber auch die Einführung eines supererm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.6 Sonderregelung für Goldumsätze

Rz. 370 Nach Art. 344ff. MwStSystRL sind im Einzelnen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold von der USt befreit. Als Anlagegold gelten Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem Feingehalt von mindestens 995 ‰, auch als Wertpapier verbrieft. Kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von maximal 1 g können von der Befreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.3 Änderungen beim Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 608 In Art. 168a MwStSystRL wurde eine ergänzende Regelung in Bezug auf den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke und andere dem Unternehmen zugeordnete Gegenstände eingeführt. Soweit ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Steuerpflichtigen sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals oder allgemein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Jahresumsatz

Rz. 742 Der Jahresumsatz im Mitgliedstaat ist nach Art. 280a Nr. 1 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ohne MwSt eines Unternehmers in diesem Mitgliedstaat in einem Kalenderjahr. Der Jahresumsatz in der Union ist nach Art. 280a Nr. 2 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur Regelung der Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 628 Mit der von der EU-Kommission am 31.1.2012 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 [1] wurde die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der MwSt neu gefasst. Zeitgleich mit dieser DV wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1925/2004 [2] sowie die Verordnung (EG) Nr. 1174/2009...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Richtlinienvorschlag: Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die EU-Kommission

Rz. 1171 Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Erstmaliger Vorsteuerabzug in einem auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs folgenden Jahr

Rz. 187 Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG noch nicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, sondern erst nach Beginn der tatsächlichen erstmaligen Verwendung gegeben, weil bislang keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag, so kann der Vorsteuerabzug erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit gem. § 15 Abs. 2ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Änderung des Vorsteuerabzugs nach § 17 UStG; missbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Rz. 191 Ändert sich der Vorsteuerabzug aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG oder aufgrund des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, so ändert sich damit der auf das Wirtschaftsgut entfallende Vorsteuerbetrag i. S. d. § 15a Abs. 5 S. 1 UStG (Rz. 139). Waren bereits vorher Berichtigungen nach § 15a UStG erfolgt, so sind diese nicht rückwirkend zu korrigie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

Rz. 72 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der bis 31.12.2001 gültigen Fassung waren Ausgangspunkt der Berichtigung nach § 15a UStG die Verhältnisse, die im Kj. der erstmaligen Verwendung (sog. Erstjahr) für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Mit diesen waren die Verhältnisse in den jeweiligen Folgejahren zu vergleichen. Kj. der erstmaligen Verwendung war das Jahr, in dem mit de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Unzutreffender Vorsteuerabzug im Jahr des Leistungsbezugs

Rz. 188 Wurden Vorsteuern im Jahr des Leistungsbezugs abgezogen, obwohl die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG nicht vorgelegen haben (z. B. ungerechtfertigte Zuordnung des erworbenen Wirtschaftsguts zum Unternehmen, fehlerhafte Bejahung der Unternehmereigenschaft, fehlerhafte Annahme einer Lieferung oder sonstigen Leistung, fehlerhafte Bejahung einer ordnungsgemäßen Rechn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs

1 Allgemeines 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. Nach § 15 UStG, in seiner Auslegung durch die Rspr. des EuGH, ist der Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 182 Im Fall einer Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG i. S. d. § 15a Abs. 8 UStG (Rz. 110ff.) ist die Berichtigung in der Weise vorzunehmen, dass hinsichtlich des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts zweierlei fingiert wird (§ 15a Abs. 9 UStG): (1) Verbleiben im Unternehmen (2) Verwendung zur Ausführung von Umsätzen, die für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf § 15 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 181 Auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Berichtigungsvorschriften gesondert anzuwenden (Rz. 66). Obwohl die Verwendung dieses "fiktiven Wirtschaftsguts" von der des "Hauptwirtschaftsguts" nicht abweichen kann, können sich die "Verwendungsverhältnisse" im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs unterscheiden, sodass die Änderungen der Verhält...mehr