Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.1 Rechtsformen, Branchen etc.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichen Umsatz in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von einem hohen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Zentrales Zugangskriterium ist ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Vergleichsmonat (i. d. R. des Jahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK)

Rz. 162 Die Bewertungsmethode nach dem Transaktionswert ähnlicher Waren ist durchzuführen, wenn ein Zollwert nicht nach Art. 70 bzw. Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK ermittelt werden kann (Art. 74 Abs. 1 UZK). Die Bewertungsmethode des Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK entspricht wörtlich der des Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK, sodass auf die Ausführung zu Rz. 151ff. verwiesen werden k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK)

Rz. 151 Scheidet die Zollwertermittlung nach Art. 70 UZK aus, ist der Zollwert zunächst nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK festzustellen (Art. 74 Abs. 1 UZK). Da der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware nicht ermittelt werden konnte, muss nun ein Transaktionswert einer anderen vergleichbaren Ware, nämlich zunächst der Transaktionswert gleicher ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Bewertung in besonderen Fällen

Rz. 216 Die Zollstelle kann Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden oder die vorschriftswidrig eingeführt worden sind, notfalls veräußern (Art. 198 UZK), z. B. wenn Verderb oder Wertminderung zu befürchten ist oder die Verwahrung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder unverhältnismäßig schwierig ist. In diesen Fällen ist Zollwert der Verwertungserlö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 41 Die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die EUSt vom Erwerbspreis auf den Wert (§ 11 UStG Rz. 4) entspricht der Umstellung des spezifischen Zolls auf den Wertzoll. Bei dem spezifischen Zoll wurde die Verzollung nach Maßen und Gewichten vorgenommen. Diese Art der Verzollung brachte oft Unbilligkeiten insofern mit sich, als für bestimmte Gegenstände oder bestimmte Me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 EUSt-Bemessung nach dem Zollwert

Rz. 50 Der Umsatz bei der Einfuhr wird gem. § 11 Abs. 1 UStG nach den Vorschriften über den Zollwert bemessen. Im Gegensatz zu den nach § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß anzuwendenden Zollvorschriften, ist § 11 UStG eine eigenständige EUSt-Bemessungsvorschrift, d. h. die Vorschriften des Zollwerts sind nicht nur sinngemäß anzuwenden, sondern gelten unmittelbar. Das bedeutet, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Der Vordruck 0464 und – bei Anmeldung von mehr als zwei Warenpositionen – der Vordruck 0465 werden verwendet, wenn Waren aufgrund eines Kaufgeschäfts, Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Waren zum ungewissen Verkauf eingeführt werden und der zu erwartende Kaufpreis (z. B. anhand von Preislisten) bereits nachgewiesen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Bedingungen und Leistungen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. b UZK)

Rz. 135 Liegen hinsichtlich des Kaufgeschäfts oder des Kaufpreises Bedingungen vor oder sind vom Käufer Leistungen zu erbringen, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertende Ware nicht bestimmt werden kann, muss die Bewertungsmethode nach Art. 70 UZK ausscheiden. Lässt sich dagegen ihr Wert bestimmen, gilt dieser Wert als eine mittelbare Zahlung des Käufers an den Verkäufer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zollamtliche Bewilligung einer vorübergehenden Verwendung

Rz. 35 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist weiterhin, dass für die eingeführten Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannten Gebieten (also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg) bewilligt worden ist. Hiermit ist eines der besonderen Zollverfahren i. S. d. Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK[1] ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)

Rz. 80 Der Bewertung nach dem Transaktionswert ist es grundsätzlich fremd, vom tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis Abzüge vorzunehmen. Als Ausnahme ist lediglich die Berücksichtigung handelsüblicher Skonti zugelassen (Rz. 78). Selbst Kosten, die nicht zum Zollwert gehören, bilden den Transaktionswert; denn Transaktionswert ist grundsätzlich der tatsächlich geza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Beförderungskosten (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 273 Zur Bemessungsgrundlage der EUSt gehören nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UStG u. a. die auf den Gegenstand entfallenden Beförderungskosten bis zum ersten und ggf. einem weiteren Bestimmungsort im Unionsgebiet. Da EUSt nur für die Einfuhr im Inland anfällt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), bedeutet die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG, dass die Beförderungskosten bis zum betre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.2 Hinweise zum Vordruck 0464

Rz. 210 Feld 2b Die Verbundenheit hat den Preis der eingeführten Waren nicht beeinflusst, wenn Verkäufer und Käufer voneinander kaufen oder aneinander verkaufen, als wenn sie nicht miteinander verbunden wären. Feld 7c Es können ggf. Zollwerte angegeben werden, die in den letzten 60 Tagen vor der Abgabe der Zollanmeldung für gleiche oder ähnliche Waren bereits festgestellt worde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Einschränkungen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. a UZK)

Rz. 130 "Verkauf" bedeutet, dass der Abnehmer über die gekaufte Ware frei verfügen kann (Rz. 59). Die Möglichkeit des Käufers, über die Verwendung und den Gebrauch der Ware entscheiden zu können, gehört zur Definition des Begriffs "Verkauf". Kann dagegen der Lieferant bestimmen, wie die Ware zu verwenden und zu gebrauchen ist, liegt u. U. kein Verkauf i. S. d. Art. 70 UZK vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Zur Ausfuhr in die EU

Rz. 64 Der Preis für die Ware muss im Hinblick auf die Ausfuhr in das Zollgebiet der Union festgesetzt worden sein. Ein Preis für Verkäufer in ein anderes Einfuhrland kann nicht als Transaktionswert anerkannt werden (Art. 144 Abs. 2 Buchst. e UZK-DVO). Noch weniger kann der Inlandsmarktpreis im Ausfuhrland für die Zollwertermittlung herangezogen werden (Art. 144 Abs. 2 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.4 Spätere Erlöse (Art. 71 Abs. 1 Buchst. d UZK)

Rz. 100 Kommen dem Verkäufer Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der eingeführten Gegenstände unmittelbar oder auch mittelbar zugute, gehören diese Erlöse zum Zollwert der eingeführten Ware. Es ist nicht Voraussetzung, dass diese späteren Zahlungen den maßgebenden Käufer treffen; sie können durchaus auch von dritter Seite zu entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Kaufgeschäft

Rz. 59 Die Bewertung nach Art. 70 UZK setzt voraus, dass die zu bewertende Ware aufgrund eines Kaufgeschäfts eingeführt wird. Der Werklieferungsvertrag steht dem Kaufvertrag gleich (DV Zollwert Abs. 6). Auf die Bezeichnung durch die Parteien als Kaufgeschäft kommt es nicht an, ebenso wenig, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufgeschäfts nach den nationalen Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Verbundenheit (Art. 70 Abs. 3 Buchst. d UZK)

Rz. 140 Der gezahlte oder zu zahlende Preis ist unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass Käufer und Verkäufer nicht miteinander verbunden sind. Liegt jedoch Verbundenheit vor, kann der Kaufpreis als Transaktionswert trotzdem anerkannt werden, wenn die Verbundenheit den Preis nicht beeinflusst hat. Rz. 141 Käufer und Verkäufer gelten nur dann als verbunden (Art. 127 Abs. 1 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.3 Lizenzgebühren (Art. 71 Abs. 1 Buchst. c UZK)

Rz. 96 Hat der Käufer mittelbar oder unmittelbar Lizenzgebühren für das Recht auf Nutzung von z. B. Know-how, Patente, Warenzeichen oder Urheberrechte usw. zu zahlen, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, so sind zum Kaufpreis Zuschläge in Höhe dieser Lizenzgebühren vorzunehmen. Es ist unerheblich, in welchem Land der Empfänger der Zahlungen für Lizenzgebühren seinen Sitz h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.2 Umschließungen

Rz. 85 Vom Zollwert der eingeführten Ware werden auch die Kosten für Umschließungen umfasst, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden können. Was für Zollzwecke als Einheit mit der eingeführten Ware angesehen werden kann, richtet sich nach den Tarifierungsvorschriften.[1] Rz. 86 Umschließungen, die einen selbstständigen Gebrauchswert haben, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts

Rz. 214 Der maßgebende Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts ist für Waren, die unmittelbar zum freien Verkehr abgefertigt werden, der Tag, an dem die Zollstelle die Willenserklärung des Anmelders über die Abfertigung der Waren zum freien Verkehr, also die Zollanmeldung, annimmt (Art. 77 Abs. 2 UZK). Ist dem Zollanmelder die vereinfachte Anmeldung durch Anschreibung bew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Additive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. d UZK)

Rz. 181 Der nach der additiven Methode (Additionsmethode) ermittelte Zollwert wird als "errechneter" Wert bezeichnet, weil er anhand sämtlicher Kosten errechnet wird, die bis zum maßgebenden Zeitpunkt der Wertfeststellung für die eingeführte Ware anfallen; das sind Herstellungskosten, Gewinn und Gemeinkosten des Verkäufers, Lieferungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungen bei der Ermittlung der EUSt-Bemessungsgrundlage

Rz. 311 In sinngemäßer Anwendung der Zollvorschriften gem. § 21 Abs. 2 UStG (§ 21 UStG Rz. 240ff.) können Vereinfachungen bei der Anwendung des Zollrechts getroffen werden. Lassen sich zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung die Anpassungsbeträge nach Art. 70 Abs. 2, Art. 71 und Art. 72 UZK nicht bestimmen, können diese Beträge nach Art. 73 UZK auf der Grundlage besonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entgelt als Bemessungsgrundlage

Rz. 17 Im Gegensatz zu der seit dem UStG 1968 geltenden Rechtslage ist mWv 1.1.1993 (Art. 1 Nr. 14 Buchst. d, Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. 25.8.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552) das Entgelt nicht mehr Bemessungsgrundlage für die EUSt; mit Ausnahme von § 11 Abs. 2 UStG für Veredelungen im Drittlandsgebiet (Rz. 231ff.) wird die EUSt nur noch aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.1 Provisionen, Maklerlöhne

Rz. 84 Sind für die Vermittlung der eingeführten Ware Provisionen und Maklerlöhne entstanden (Verkaufsprovisionen), müssen sie, soweit nicht ohnehin im Kaufpreis enthalten, dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzugerechnet werden. Dagegen gehören Einkaufsprovisionen nicht zum Zollwert. Bei Einkaufsprovisionen handelt es sich um Zahlungen für Einkaufstätigkeite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Zollwertanmeldung

Rz. 204 Für die Zollwertfeststellung ist die Zollanmeldung maßgebend. Es handelt sich um eine Wissenserklärung, mit der vom Anmelder die für die Zollbehandlung maßgebenden Wertmerkmale angegeben werden (Art. 5 Nr. 12 UZK). Die Zollwertanmeldung ist Teil der Zollanmeldung; im Gegensatz zu fr. Art. 178 Abs. 1 ZK-DVO wird sie nicht mehr als eigenständige Anmeldung angesprochen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8 Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises (Art. 71 UZK)

Rz. 82 Für zum Zollwert gehörende Kostenelemente, die nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, müssen Zuschläge zum Kaufpreis gebildet werden. Dieser kann jedoch nur berichtigt werden, wenn er als Transaktionswert i. S. d. Art. 70 UZK anerkannt ist. Die in Betracht kommenden Hinzurechnungen sind anders als beim früheren Normalpreis erschöpfend in Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss der Ermittlungsmethode des Transaktionswerts

Rz. 129 Art. 70 Abs. 3 Buchst. a bis d UZK enthalten vier weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, soll der Zollwert nach Art. 70 UZK aufgrund des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt werden. Die ersten drei Ausschlussmerkmale (Buchst. a bis c) sind in den Begriffsbestimmungen der den Transaktionswert ergebenden Faktoren enthalten (z. B. "Verkauf", "ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2 Beistellungen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK)

Rz. 89 Grundsätzlich werden vom Käufer auf eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten nicht als eine mittelbare Zahlung an den Verkäufer angesehen (Art. 129 Abs. 2 UZK-DVO); der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis gilt als die vollständige Zahlung. Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die in Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK erschöpfend aufgezählten Beistellungen. Soweit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Im Ausland geschuldete Abgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Rz. 260 Hinzuzurechnen zum Zollwert oder Veredelungsentgelt sind die im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben. Der frühere Begriff "Eingangsabgaben" ist durch den im EU-Recht (UZK) und in § 1 Abs. 1 S. 3 Zollverwaltungsgesetz seit 1994 verwendeten Begriff "Einfuhrabgaben" ersetzt worden (Art. 20 Nr. 11 d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Einfuhrabgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 262 Nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG ist dem Wert, nach dem die EUSt für den eingeführten Gegenstand bemessen wird, der im Zeitpunkt der Entstehung der EUSt auf den Gegenstand entfallende Betrag an Zoll hinzuzurechnen; das Gleiche gilt für die Verbrauchsteuern außer der EUSt, soweit die Steuerschuld unbedingt entstanden ist. Die Bemessungsvorschrift des § 11 UStG ist im Zusam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.6 Versicherungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 121 Vom Zollwert der eingeführten Gegenstände werden auch die Versicherungskosten für die eingeführten Gegenstände erfasst, ohne Rücksicht darauf, von wem diese Kosten zu entrichten sind. Die Kosten einer Transportversicherung sind nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen worden ist. Es muss eine Fremdversicherung vorliegen. Eine Eige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.3 Verpackungskosten

Rz. 88 Zum Zollwert gehören auch die Kosten der Verpackung der Ware. Hier kommen vor allem Arbeitslöhne und Material in Betracht. Zu den Materialkosten, die neben den eigentlichen Verpackungen zum Verstauen und zum Schutz der Einfuhrgegenstände erforderlich sind, sind auch deren Fertigungskosten zu zählen.[1] Die Verpackungskosten werden dem Preis für eingeführte Ware nur hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Transaktionswert (Art. 70 bis Art. 73 UZK)

Rz. 56 Der Transaktionswert ist grundsätzlich der Zollwertbemessung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 UZK). Die ersten 3 Methoden der Zollwertermittlung gehen vom Transaktionswert aus. Erst wenn diese Verfahren ausscheiden, finden die folgenden Methoden Anwendung. Rz. 57 Der Transaktionswert ist der für die eingeführte Ware beim Verkauf zur Ausfuhr in die Union tatsächlich ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Andere sonstige Leistungen (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 291 Unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Vermittlungs- und Beförderungsleistungen bis zu dem ersten bzw. einem weiteren Bestimmungsort sind auch die Kosten für andere sonstige Leistungen in die Bemessungsgrundlage der EUSt einzubeziehen. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.1996 durch Art. 20 Nr. 11 des JStG 1996 (BGBl I 1996, 1250; BStBl I 1996, 438) neu gefasst. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.8 Kosten der Warenbehandlung (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 127 Darunter sind z. B. Wartungs-, Beeisungs-, Lüftungs-, Kühl- oder Fütterungskosten zu verstehen, die während der Beförderung bis zum Ort des Verbringens entstehen und durch die Beförderung veranlasst sind. Hierher gehören u. U. auch Zwischenlagerungskosten, wenn sie durch die Beförderung veranlasst sind, z. B. aus Anlass des Warenumschlags Schiff – Bahn oder durch auß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Spätere Erlöse (Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK)

Rz. 139 Kann eine Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises bezüglich des Teils an Erlösen aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der Waren durch den Käufer, der dem Verkäufer mittelbar oder unmittelbar zugute kommt, nicht erfolgen, scheidet die Bewertung nach dem Transaktionswert aus. Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK entspricht Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.3 Techniken und Vorlagen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b iv UZK)

Rz. 94 Zum Zollwert der eingeführten Gegenstände gehört der anteilige Wert der für deren Herstellung notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, wenn sie nicht im Zollgebiet der Union erarbeitet worden sind. Gegenüber der ZWVO 1968 sind nunmehr in der Union entwickelte Techniken und Vorlagen nicht mehr in den Zollwert miteinzubeziehen. Jedoch ist der w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Maßgebendes Kaufgeschäft

Rz. 70a Ausgangspunkt für die Ermittlung des Transaktionswertes des zur Ausfuhr in die Union verkauften Gegenstandes ist grundsätzlich der Preis aus dem Kaufgeschäft, das unmittelbar vor dem Verbringen des Gegenstandes in die Union erfolgt ist.[1] Die Bestellung ist keine bindende vertragliche Vereinbarung. Die Rechnung aus dem maßgebenden Kaufgeschäft ist als Beleg erforder...mehr