Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 5 Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

Rz. 85 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten. § 8 Abs. 4 KStG a. F., der Verlustübertragungen im Rahmen eines "Mantelkaufes" geregelt hatte, ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 vom 14.8.2007[1] aufgehoben und durch den neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 Satz 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG ...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / 1. Sachverhalt

Die verheirateten Kläger (Kl.) wandten sich gegen die nachträgliche Festsetzung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG i.R. der Überlassung einer Wohnung an ihre drei erwachsenen Kinder am Studienort. Die entsprechende Wohnung wurde im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2016 durch die Söhne der Kl. nachweislich bewohnt. Bei...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.2 Überlange Verfahrensdauer

§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG normiert den zentralen Grundsatz der Entschädigungsregelungen: Hiernach wird derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt. Die erste ganz zentrale Frage in der Anwendung der Entschädigungsregelung ist somit, wann ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Da...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / c) Hilfsweise: Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt?

Die weitere, sich hilfsweise ergebende, Rechtsfrage ergibt sich dadurch, dass – sofern vom Gesetzgeber eine Besteuerung gewollt sein sollte – eine Berechnung nicht adäquat erfolgen kann. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns ist vorliegend unter Berücksichtigung des Wortlauts der Norm des § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG offensichtlich falsch. Denn der angesetzte Ve...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.3 Wertgrenze des Geschenkes

Rz. 46 Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpacku...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.1 Veranlassungsbegriff

Rz. 5 Nach der Rspr. des BFH liegt eine betriebliche oder berufliche Veranlassung vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung (dem Betrieb) besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Betriebes getätigt werden, wenn sie dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, d. h., wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenh...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.5.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 10 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen für: Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 i. V. m. §§ 32d, 43 Abs. 5 EStG; bei pauschaliertem Arbeitslohn, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG; Verluste, die im Fall eines Gewinns steuer...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.3 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 7a Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahrs nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat, sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich VZ mit...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 1. M und F getrenntlebend oder geschieden

Rz. 27 Wären M und F getrenntlebend oder geschieden, wäre der Unterhaltsanspruch der F zu berechnen. Zwar hätte trotz Vorrangs der F gegenüber vjK bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts grundsätzlich der Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu erfolgen, jedoch nur solange der angemessene Selbstbehalt des M (1.400 EUR) gewahrt und der Mindestbedarf der vorrangigen F gedeckt w...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / IX. Hinweise

Rz. 20 Im Fallbeispiel wurde vorgegeben, dass M1 und M2 jeweils ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR haben. Hätte M2 bspw. ein Jahresbruttoeinkommen, das nicht über 100.000 EUR liegt, so würde der gegen ihn bestehende Unterhaltsanspruch nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen. Rz. 21 Sind M1 und/oder M2 weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet (vgl. Fall 55, s...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / VI. Hinweise

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2.1.3 Unpfändbarkeit

Rz. 34 Da die Liste der in § 811 ZPO aufgeführten unpfändbaren Sachen an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wurde (BR-Drucks. 62/21 S. 2) sind damit ältere Rechtsprechungen durch den technischen Fortschritt und Veränderung der Lebensumstände i. d. R. überholt (vgl. auch (Ahrens, NZI 2021, 531). Unpfändbar sind generell die zur Fortsetzung der Erwerbstätigke...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 2. Ehegattenunterhalt

Rz. 29 Dem Umstand, dass M auch der Ehefrau F unterhaltspflichtig ist, wird nicht durch einen Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts, sondern durch die Ermittlung eines Familienbedarfs und der Beteiligung des M hieran Rechnung getragen. Hinweis Wären M und F nicht verheiratet, sondern M nach § 1615l unterhaltspflichtig, so wäre der nach § 1615l geschuldete Unterhalt wie Kindesun...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / b) Haftungsobergrenze des neKV

Rz. 18 Zu beachten ist, dass F/neKM keinen höheren Unterhaltsanspruch gegen neKV haben kann als sie im Falle einer Ehe mit ihm hätte. Aber mit diesem Haftungsanteil von 460 EUR hat der Kindsvater offensichtlich nicht mehr zu leisten als im Falle einer Ehe mit der Kindsmutter. Wäre dies nicht offensichtlich, müsste der fiktive Ehegattenunterhalt in der üblichen Weise berechnet ...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / VI. Hinweise

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / IV. Hinweise

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 6 SüdL 18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 960 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Vgl. auch Nr. 18 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. Der Bedarf ist anders als beim Ehegattenunterhal...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Bedeutung des Gleichrangs in finanzieller Hinsicht?

Rz. 34 Wie das Fallbeispiel zeigt, müssen die Ergebnisse von (zweimaliger) Halbteilung in Verbindung mit einem Ausgleich nach § 1581 einerseits und Dreiteilung andererseits im Einzelfall nicht groß voneinander abweichen.[4] Dies hängt aber letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalls, also letztlich von Zufälligkeiten ab. Die Deutlichkeit, mit der der Unterschied der bei...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / d) Aufteilung entsprechend dem Verhältnis der Beträge, die zur Deckung des Mindestbedarfs fehlen

Rz. 76 Schließlich wäre denkbar, den Restbedarf von F1 und F2 ins Verhältnis zu setzen, der jeweils in Bezug auf den Mindestbedarf besteht. Bei F1, die 500 EUR Eigeneinkommen hat, wären dies 460 EUR (960 – 500 EUR). Bei F2, die kein Eigeneinkommen hat, wären dies 960 EUR. Die beiden Beträge ergeben in Summe 1.420 EUR (460 + 960 EUR). Auf F1 entfielen somit 32 % (460 : 1.420 = 0,...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Rechtskraft der Scheidung als Stichtag

Rz. 63 Es gilt der Grundsatz der gleichen Teilhabe (Halbteilungsgrundsatz). Für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung abzustellen. (vgl. hierzu Rdn 36 ff., 58). Dieses Stichtagsprinzip gewährleistet die gebotene gleiche Teilhabe der Ehegatten am gemeinsam Erreichten. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die eheli...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / IV. Auflösung der Konkurrenz/Wechselwirkung zwischen M, F1 und F2

Rz. 112 An dieser Stelle, also bei der Frage der Leistungsfähigkeit, zeigt sich nunmehr das Problem, das die – auf Bedarfsebene überholte – Dreiteilungsmethode bereits auf der Ebene der Bedarfsermittlung zu lösen suchte. Der aus der zeitlichen Priorität resultierende Vorteil bei der Bemessung des Bedarfs von F1 kann nicht einfach ungekürzt in die Ebene der Leistungsfähigkeit ...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 36 Die neue Unterhaltsberechtigte muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Da der Unterhaltsanspruch nach § 1615l immer Kinderbetreuung voraussetzt,...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und F1 geboren. Der Kindesunterhalt für K2 hat also bereits die ehelichen Lebensverhältnisse von M und F1 geprägt. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch d...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 12 Die neue Unterhaltsberechtigte muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Da der Unterhaltsanspruch nach § 1615l immer Kinderbetreuung voraussetzt,...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind aus zweiter Ehe

Rz. 6 Das Kind K ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Rz. 7 Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mit der die "Wandelbarkeit" der ehelichen Verhältnisse verneint wurde, nicht ausdrücklich Stellung genommen. Das BVerfG ...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts?

Rz. 97 Hier stellt sich zunächst die Frage, ob der Kindesunterhalt vorweg abzuziehen ist. Es gilt das Stichtagsprinzip. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind (Stichtagsprinzip). Nacheheliche Entwickl...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während der Ehe oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Überholte und aktuelle Rechtsprechung des BGH zu den ehelichen Lebensverhältnissen

Rz. 57 Die vom BVerfG verworfene Rechtsprechung zur Wandelbarkeit der ehelichen Lebensverhältnisse hatte das Prinzip des Stichtags (Rechtskraft der Scheidung) aufgegeben: BGH, Urt. v. 29.5.2009 – XII ZR 111/08 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "ehelichen Lebensverhältnisse" ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings nicht mehr im Sinne eines strikten Stichtagspri...mehr

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Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2.2 Aus- oder Fortbildung

Rz. 35 Es werden Sachen geschützt, die für die Aus- oder Fortbildung benötigt werden. Der Begriff "„Aus- oder Fortbildung"“ ist dabei in einem weiten Sinn zu verstehen und umfasst auch die schulische Bildung (BR-Drucks. 62/21 S. 28). Dieser Wille kommt allerdings im Gesetzestext nicht deutlich zum Ausdruck. Da der Wortlaut einer Norm die Grenze der Auslegung bildet (BVerfG, ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für die Zeiten des Wechselmodells

Rz. 139 Anspruchsgrundlage für den Anspruch des Kindes ist § 1601 BGB; dies ist unproblematisch. Es handelt sich um einen Anspruch des Kindes, nicht um einen (Ausgleichs-)Anspruch eines Elternteils. BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15 Rn 44 = BGH FF 2017, 110 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde führt die Unterhaltsberechnung des Oberlandesgerichts nicht zu einem...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Die aktuelle Berechnungsmethode

Rz. 13 Nach der Entscheidung des BVerfG ist strikt zwischen den Prüfungsstufen Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und Rang zu unterscheiden. Schon das frühere Unterhaltsrecht folgte diesem Konzept, also dieser Prüfungsabfolge. BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, Absatz-Nr. 57 Die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt nach diesem normativ...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Nachrang der F2

Rz. 53 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 85 Obwohl der Gesetzeswortlaut – anders als Abs. 1 Nr. 1 lit. a – nicht Personen, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, erfasst, gilt die Norm auch für diesen Personenkreis. Anderenfalls würde bei diesen die sinnvolle Schranke nicht greifen, obwohl auch hier nur unverhältnismäßig geringe Erlöse aus der Verwertung zu erwarten wären (Zöller/Herget, § 811 R...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / VI. Hinweis

Rz. 40 F1 wäre jedoch dann nicht nachrangig, wenn ihre Ehe von langer Dauer gewesen wäre. Siehe zum Gleichrang Fall 35 (siehe § 10 Rdn 1). Aber auch bei Gleichrang müsste F1 eine Unterhaltskürzung hinnehmen, soweit dies Folge daraus ist, dass andernfalls bei (bloßer) Deckung des Mindestbedarfs der F2 durch M der eheangemessene Selbstbehalt des M im Verhältnis zu F1 nicht meh...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 55 Hier zeigt sich der Unterschied zu Fall 31 (siehe Rdn 26), in dem das volljährige Kind privilegiert und deshalb gegenüber F vorrangig war, weil er sich noch in allgemeiner Schulausbildung befand. Im vorliegenden Fall ist F vorrangig. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstand...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / c) Nacheheliche Solidarität

Rz. 19 Im Fallbeispiel beträgt der angemessene Bedarf 1.500 EUR. F hat aus einer angemessenen Vollzeittätigkeit sogar 1.600 EUR. Ihr angemessener Bedarf ist also bereits durch ihr Eigeneinkommen gedeckt. Der ganze errechnete Unterhalt von 720 EUR ist somit einer Herabsetzung und damit einer Herabsetzung bis auf Null theoretisch zugänglich. Kinder, deren Belange durch Beibehal...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (5) Vertrauen in Fortbestand von tituliertem Unterhalt (insb. Dispositionen im Hinblick auf Unterhalt)

Rz. 26 BGH, Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 Auch ein schützenswertes Vertrauen in den dauernden Fortbestand der titulierten Unterhaltsregelung kann im Einzelfall zu berücksichtigen sein (Urt. v. 20.10.2010 – XII ZR 53/09, FamRZ 2010, 2059 Rn 37). Von der Ehefrau im berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand des Unterhaltstitels getroffene Dispositionen, die rückgängig zu ma...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 14 Der Selbstbehalt des M gegenüber vjK (1.400 EUR) wäre nicht gewahrt. Ihm blieben nur 1.236,50 EUR (2.300 – 379 – 684,50 EUR). SüdL 21.3 Im Übrigen gilt beim Verwandtenunterhalt der angemessene Selbstbehalt. 21.3.1 Er beträgt gegenüber volljährigen (Anm.: nicht privilegierten) Kindern 1.400 EUR. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 550 EUR enthalten....mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Kein Unterhalt aus Unterhalt

Rz. 21 Ginge man auch bei dieser Fallkonstellation vom Grundsatz aus, dass "kein Unterhalt aus Unterhalt"[4] geschuldet ist – hier Kindesunterhalt aus Ehegattenunterhalt –, so wären bei F lediglich 1.100 EUR vorhanden. Wird bei F dann der angemessene Selbstbehalt von 1.400 EUR (Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern) angesetzt, so wäre im Beispiel, i...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Dreiteilung (Gleichteilung) und zweimalige Halbteilung

Rz. 30 Der BGH hat es rechtsbeschwerderechtlich nicht beanstandet, bei Gleichrang im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit (§ 1581) mit der Dreiteilungsmethode zu rechnen. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Wenn die Instanzgerichte diese wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der nach § 1581 BGB gebotenen Billigkeit bei gleichrangigen Unterhaltsberechtigten grundsätzl...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 21 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen verblieben ihm nur noch 363,50 EUR (3.000 – 326,50 – 1.350 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nicht gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemess...mehr

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§ 19 Enkelunterhalt / I. Anspruchsgrundlage für Enkelunterhalt

Rz. 2 § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. G1, der Großvater väterlicherseits, ist mit K1 in gerader Linie verwandt. G2, der Großvater mütterlicherseits, ist mit K1 ebenfalls in gerader Linie verwandt. Die Tante, bei der K1 lebt, ist mit K1 dagegen nur in der Seitenlinie verwandt. § 1589 Verwandtschaft (1) P...mehr