Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 36 Eine Ermittlung des Ehegattenunterhalts ist entbehrlich, weil beide Kinder vorrangig sind – infolge Privilegierung auch das volljährige Kind – und M bereits den Kindesunterhalt nicht voll leisten kann (zum nicht privilegierten volljährigen Kind vgl. Fall 32, siehe Rdn 44). Rz. 37 Die Kinder sind gegenüber der Ehefrau vorrangig. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberec...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kein Nachrang der F2

Rz. 15 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / b) Vorrang der F2

Rz. 61 Da F2 kein Eigeneinkommen hat, wäre ihr Mindestbedarf (1.024 EUR) vollständig von M zu decken. Die für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel (433,50 EUR) reichen nicht einmal, diesen Bedarf der vorrangigen F2 zu decken. § 1609 BGB Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außer...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 107 Nach Abzug des (rechnerischen) Kindesunterhalts und des ermittelten Restbedarfs der F1 verbleiben dem M 873,50 EUR (1.700 – 286,50 – 540 EUR). Bereits bei Berücksichtigung des Unterhalts für F1 ist also der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR unterschritten. Für F1 stehen deshalb schon rechnerisch nur 133,50 EUR (1.700 – 286,50 – 1.280 EUR) zur Verfügung. Rz. ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 12. Zum Fall

Rz. 43 F hat keinen ehebedingten Nachteil. Sie kann mit ihrem Eigeneinkommen von 1.600 EUR ihren angemessenen Bedarf von 1.500 EUR selbst decken. Kinder, deren Belange zu wahren wären, sind nicht vorhanden. Ob die Fortdauer einer Unterhaltspflicht in Höhe von 720 EUR unbillig ist, beurteilt sich nach der gebotenen nachehelichen Solidarität: Der Unterhalt ist bisher nicht tituli...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / (1) Grundsatz

Rz. 48 F2 ist im Fallbeispiel nachrangig. Ein etwaiger Unterhaltsanspruch wirkt sich grds. nicht auf den Unterhalt der vorrangigen F1 aus. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / VII. Hinweise

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Nachrang der F2

Rz. 21 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Leistungsfähigkeit

Rz. 56 Der Selbstbehalt von M gegenüber der geschiedenen Ehefrau und der Mutter des nichtehelichen Kindes von 1.280 EUR ist bereits nach Leistung des (Mindest-)Unterhalts für die beiden Kinder unterschritten. M bleiben nur 1.227 EUR. SüdL 21. Selbstbehalt …21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, de...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / II. Unterhalt der nichtehelichen Kindsmutter

Rz. 69 Es stellt sich – letztlich nur – die Frage nach der Leistungsfähigkeit des M in Bezug auf den Unterhalt der neKM. Der Selbstbehalt gegenüber neKM beträgt 1.280 EUR. SüdL 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt des Volljährigen nach § 1603 I BGB und ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

Rz. 78 Nochmals zur konkreten Bedarfsbemessung (vgl. zunächst Rdn 46 ff.). Beispiel (vereinfacht) Hat M ein Einkommen von 12.000 EUR, konnte F (einkommenslos) bislang nicht Unterhalt nach Quote in Höhe von 6.000 EUR geltend machen. Nach neuester oben bereits dargestellter Rspr. des BGH (XII ZB 503/16) kann sie es, muss aber diesen "Verbrauch" während der Ehe – bei Bestreiten ...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / c) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 15 Die neue Unterhaltsberechtigte muss vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 XII ZR 151/09). Die neKM ist nicht nachrangig. F1 und die neKM, die beide wegen Kinderbetreuung ...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / b) Sonstige Unterhaltspflicht zumindest gleichrangig?

Rz. 18 BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Rz. 19 F1 ist im Fallbeispiel vorrangig, F2 also nachrangig. F1 hat den Rang nach § 1609 Nr. 2 (Kinderbetreuung), während F2 in die 3. Rangstufe fällt. § 160...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 43 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen, verblieben ihm nur noch 753,50 EUR (3.000 – 326,50 – 960 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nicht gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Allgemeines

Rz. 25 Erfüllt der Drittschuldner die Verpflichtung zur Auskunft nicht oder nur schlecht durch unrichtige, lückenhafte, irreführende oder verspätete Auskunft, so ist er dem Gläubiger ggü. zum Schadenersatz verpflichtet, der bis zur verspäteten Auskunft entstanden ist. (BGHZ 98, 291 = NJW 1987, 64; OLG Köln InVo 2003, 398; OLG Thüringen, Beschluss v. 7.2.2011, 4 W 65/11, juri...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 26 Der eheangemessene Selbstbehalt ist grundsätzlich ein individueller und damit variabler Selbstbehalt. Erst der Ehegattenmindestselbstbehalt ist als Untergrenze ein "fester" Selbstbehalt.[3] Rz. 27 Der eheangemessene Unterhalt (= eigener angemessene Unterhalt i.S.v. § 1581) entspricht betragsmäßig dem eheangemessenen Ehegattenunterhalt i.S.v. § 1578 Abs. 1 S. 1 (vgl. hi...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 52 Zu berücksichtigen ist jedoch auch eine etwaige Unterhaltspflicht gegenüber F2. Bei F2 kommt im Fallbeispiel ein Trennungsunterhaltsanspruch in Betracht. Rz. 53 Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M ­haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung sei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 36 Müsste M den ermittelten Unterhalt leisten, verblieben ihm nur 954,50 EUR (1.300 – 345,50 EUR). Unterhaltspflichten dürfen nicht dazu führen, dass der Unterhaltsverpflichtete selbst auf Leistungen Dritter angewiesen wäre. Deshalb muss dem Unterhaltspflichtigen stets ein gewisser Mindestanteil (Selbstbehalt) von seinem Einkommen verbleiben, dessen Höhe wiederum von der ...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / b) Bemessung des Kindesunterhalts nach dem zusammengerechneten Einkommen von M und F

Rz. 28 Da auch F Einkommen hat und die Eltern von K, also M und F zusammenleben, wird der Barbedarf des Kindes durch ein isoliertes Abstellen auf das Einkommen des M nicht richtig abgebildet. Deshalb ist der Bedarf des Kindes K nach dem zusammengerechneten Einkommen von M und F zu ermitteln und auch bei F deren Haftungsanteil zu berücksichtigen. BGH, Beschl. v. 15.2.2017 – XI...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile aus der Ehezeit

Rz. 71 Dass F während der Ehe unter Umständen weniger verdient hat und deshalb geringere Rentenanwartschaften aufgebaut hat, begründet keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Denn diese Einbußen werden grds. (nur) durch den Versorgungsausgleich kompensiert. BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 122/17 Rn 8 Der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge ist vornehmlich ...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 22 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.206,50 EUR (2.500 – 987 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre nicht gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 900 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt i...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erwerbstätigenbonus

Rz. 9 Vor der Halbteilung ist jedoch der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 18 Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist nach ständiger bisheriger Senatsrechtsprechung ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Danach widerspricht es dem Halbteilungsgrundsatz n...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 29 Zunächst stellt sich die Frage ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Kindesunterhalt (vgl. Fälle 1 bis 8) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Anders ist die Situation...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / a) Die überholte Dreiteilungsmethode

Rz. 4 In der Zeit nach der Unterhaltsreform 2008 wurde bei zwei "Partnern" der Unterhalt nach der sog. Dreiteilung ermittelt. Diese Berechnungsmethode und die zugrunde liegende Rechtsprechung von den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht[1] verworfen. Rz. 5 Bei Unterhaltsansprüchen stellen sich immer folgende Fragen:mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 22 Müsste M somit allein den Bedarf von vjK (641 EUR) decken, blieben ihm 1.559 EUR (2.200 – 641 EUR). Dies wäre zwar auf den ersten Blick mehr als der angemessene Selbstbehalt von 1.400 EUR, der ihm gegenüber vjK zusteht. Jedoch ist, wie bereits ausgeführt, auch F gegenüber M unterhaltsberechtigt. Und F ist im Rang gem. § 1609 Nr. 2 oder 3 BGB berechtigt, also gegenüber ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (1) Ehedauer isoliert ("allein 20 Jahre reichen nicht")

Rz. 22 BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 26 = BeckRS 2013, 11682 Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Beschwerdegerichts, dass es unter den obwaltenden Umständen die lange Ehedauer von rund zwanzig Jahren nicht allein rechtfertigt, aus Billigkeitsgründen von einer Begrenzung des Unterhalts abzusehen. Die bloße Ehedauer ist kaum geeignet, nache...mehr

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Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug kann ausnahmsweise auch ohne Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung gewährt werden, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Im Streitfall war dies der Fall, weil die mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistung für die Erbringung einer steuerpflichtigen Ausgangsleistung verwendet worden ist. Wird eine zunächst ohne die Anforderungen der §§ 1...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf der zweiten Ehefrau mit Vorwegabzug des Volljährigenunterhalts

Rz. 11 Der Kindesunterhalt (Zahlbetrag) ist vom Einkommen des M vorab abzuziehen. 2.300 – 379 EUR = 1.921 EUR BGH, Urt. v. 31.10.2012 – XII ZR 30/10 Rn 31 Nach der Rechtsprechung des Senats sind auch nachrangige Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten zu berücksichtigen (Urteile v. 31.1.1990 – XII ZR 21/89, FamRZ 1990, 979,...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / VI. Hinweis zum Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 74 Falls man den Elementarunterhalt auf 300 EUR herabsetzt, könnte der Altersvorsorge­unterhalt wie folgt berechnet werden: Elementarunterhalt: 300 EUR Altersvorsorgeunterhalt: BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 44 aa) Der nacheheliche Unterhalt umfasst gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB den gesamten Lebensbedarf. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bi...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 10 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.431,50 EUR (2.500 – 762 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 1.125 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt ist v...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Bei Zahlung von 1.125 EUR Ehegattenunterhalt verbleiben M 1.875 EUR (3.000 – 1.125 EUR). Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber nunmehr zu berücksichtigen, dass M auch der F2 zum Unterhalt verpflichtet ist. Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 66 Müsste M diesen Restbedarf von 745 EUR decken, blieben ihm nur 909,50 EUR (2.000 – 345,50 – 745 EUR). Der Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 90 ff.) des M von 1.280 EUR gegenüber der Ehefrau wäre nicht gewahrt (vgl. zum Ehegattenmindestselbstbehalt Nr. 21.4 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. der SüdL, Anhang Nr. 3). Rz. 67 Es ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Recht der sozialen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das sog. Sachleistungsprinzip (§ 2 Abs. 2 Satz 1), d.h., die Krankenkassen sind verpflichtet, die Dienste und Güter, deren der Versicherte bedarf, zu beschaffen und diesem zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in der Weise, dass die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen und diese die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.4 Zusammenrechnung

Rz. 510 Werden Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft über eine Personengesellschaft gehalten, gelten diese für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG nach S. 5 als unmittelbare Beteiligung. Damit stehen derartige Anteile einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Sofern ein Gesellschafter eine unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält und daneben eine Beteiligung übe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5 Kostenerstattungsanspruch (Satz 7)

Rz. 59 Nach Ablauf der Frist bzw. Eintritt der Genehmigungsfiktion dürfen sich die Versicherten die "erforderliche" Leistung selbst beschaffen und die Krankenkasse ist ihnen zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet (Satz 7). Der Anspruch auf Kostenerstattung ist dabei, wie auch bei der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 und anders als bei § 13 Abs. 2, nic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.5 Gewinnminderungen (Abs. 4 a. F. i. V. m. Abs. 3 S. 3)

Rz. 340 Ungeklärt war, ob die Ausnahmetatbestände des Abs. 4 a. F. auch für die Gewinnminderungen des Abs. 3 S. 3 gelten, ob also Gewinnminderungen steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn entsprechende Gewinne nach Abs. 4 a. F. steuerpflichtig wären. M. E. war das der Fall, da nur Gewinnminderungen bei Anteilen ausgeschlossen sind, die in Abs. 2 genannt sind. Das lässt sich...mehr

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AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern als Vergütung

Rz. 659 Abs. 10 S. 2 dehnt die Anwendung der Regelung des S. 1 auf Einnahmen aus Wirtschaftsgütern aus, die die "andere Körperschaft" (die Sachdarlehensnehmerin) der "überlassenden Körperschaft" als Vergütung für das Sachdarlehen hingegeben hat. Die "andere Körperschaft" kann die für das Sachdarlehen zu leistende Vergütung, statt sie direkt zu zahlen, auch dadurch erbringen,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.5 Kürzungsverbote

Rz. 124 Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG ist nach S. 2 ab dem Ez 2017 nicht anzuwenden, soweit im Gewinnanteil Einkünfte i. S. d. § 7 S. 8 GewStG enthalten sind. Nach § 7 S. 8 GewStG [1] gelten Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 AStG als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt. Dies gilt auch dann, wenn die Einkünfte nicht von einem DBA erfasst werden oder das DBA...mehr