Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2267, 1990 I S. 1337) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 83, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) um Abs. 2 erweitert, der eine Regelung zu den auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten enthält. Hierbei handelte es sich um ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2.1 Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten

Rz. 28 Die Wartezeit von 25 Jahren für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres ist nach § 242 Abs. 3 Buchst. a auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit den der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnenden Ersatzzeiten (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 254 Abs. 1 oder Abs. 2) und bis zum 31.12...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.4 Berücksichtigungszeiten

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift zählen zu den rentenrechtlichen Zeiten auch Berücksichtigungszeiten. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr (§ 57), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person in der Zeit vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 (§ 249b). Berücksichtigungszeiten werden in jedem Fa...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2 Berücksichtigung von Hauerarbeiten und sonstigen Arbeiten unter Tage

Rz. 27 Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten (§ 61 Abs. 1 und Abs. 2) angerechnet. Der Begriff der ständigen Arbeiten unter Tage wurde in das Tarifrecht des Bergbaus mit Wirkung zum 1.1.1968 eingeführt. Vor diesem Zeitpunkt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 242 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die in den Abs. 1 bis 3 enthaltenen Übergangsregelungen entsprechen im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht. Die zusätzlichen Verlängerungstatbestände des Abs. 1 bei Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch au...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.1 Anrechnung von Ersatzzeiten

Rz. 25 Nach § 51 Abs. 4 i. V. m. § 242 Abs. 3 ist die Wartezeit für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres auch erfüllt, wenn Versicherte 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage allein oder zusammen mit den nach § 254 Abs. 1 oder Abs. 2 der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2.3 Aufgabe der Hauerarbeit vor dem 1.1.1968 wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit

Rz. 32 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres ist gemäß § 242 Abs. 3 Buchst. b Doppelbuchst. cc auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung allein oder zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnenden Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4, § 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, § 254...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In § 242 Abs. 1 und 2 sind Übergangsregelungen zur Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit enthalten. Nach dem bis zum 31.12.1983 geltenden Recht wurden Renten für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit unabhängig von einer aktuell...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.7 Rechtsnatur von Kindererziehungszeiten

Rz. 17 Für Kindererziehungszeiten i. S. v. § 56 besteht seit dem 1.1.1986 (Inkrafttreten des HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar ab 1.1.1992 gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 als sonstige Versicherte und bis zum 31.12.1991 gemäß § 1227a RVO, § 2a AVG, § 29a RKG. Vor dem 1.1.1986 zurückgelegte Kindererziehungszeiten g...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.3 Beitragsfreie Zeiten

Rz. 8 Beitragsfreie Zeiten sind nach Abs. 4 der Vorschrift Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 bis 253), einer Zurechnungszeit (§ 59, 253a) oder mit Ersatzzeiten (§ 250) belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind. Soweit für Kalendermonate mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zeitgleich oder nacheinander ...mehr

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Jung, SGB VII § 221 Besonde... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass nur bei Versicherungsfällen nach Inkrafttreten von § 80a, also ab 1.1.2008 für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartner und Ehegatten und auch für nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienmitglieder die verlängerte Wartezeit und die höhere Mindest-MdE von 30 v. H. zum Tragen kommen (vgl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.2 Leistungsfälle vor dem 1.1.1984

Rz. 21 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wurde als zusätzliche Anspruchsvoraussetzung durch das Haushaltsbegleitgesetz v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt. Versicherte, die dem rentenversicherungspflichtigen Personenkreis in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 15a im Rahmen einer Pflichtleistung (nicht: Ermessensleistung) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder zu erbringen. Als Kinder in diesem Sinne gelten diejenigen, die selbst in der eigenen Person wegen fehlender versicherungsrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen (§ 11 Abs. 1 und 2) nicht die Voraussetzungen für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.9 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 21 Nach § 40 SGB V trägt auch die Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationsleistungen. Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt aufgrund des Wortlautes des § 40 Abs. 4 SGB V ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 15a SGB VI. Dies bedeutet, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff "rentenrechtliche Zeiten" ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989 zum 1.1.1992 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden. Abs. 1 der Vorschrift benennt im Einzelnen die "rentenrechtlichen""Zeiten", die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben können. Danach sind folgende Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15a trat am 14.12.2016 durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) in Kraft. Die Hintergründe für die Schaffung des § 15a ergibt sich aus der nachfolgenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.9.2016, S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung der Wartezeit

Rz. 1622 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt oder für einzelne Kündigungsgrü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verkürzung der Wartezeit

Rz. 1466 Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Der Arbeitnehmer muss die Wartezeit in einem fortdauernden Arbeitsverhältnis nur einmal absolvieren.[3301] Scheidet der Arbeitnehmer vor Vollendung der sechsmonatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er lediglich Anspruch auf Teilurlaub. Krankh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1614 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht ­unterfallen ist.[3561] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3562] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3563] als L...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 1 Wartezeit

Rz. 647 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten 5 Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbeitnehmers in diesem Z...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Wartezeit

Rz. 832 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht gem. § 3 Abs. 3 EFZG in der seit dem 1.10.1996 geltenden Fassung[1855] erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist dabei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich beschäftigt worden ist...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 824 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündigung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 131. Wartezeit (Kündigungsschutz)

a) Allgemeines Rz. 1613 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarung von Warte- und Haltefristen

Rz. 268 Mit der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms (§ 2 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte ausgeübt werden können, begrenzt. Dadurch wird die Planbarkeit des Programms für das Unternehmen erhöht. Rz. 269 Die Wartezeit (§ 2 Abs. 2 des Aktienoptionsplans) bestimmt demgegenüber den Zeitraum, der zwischen der Einräumung und der A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aktienoptionsplan

Rz. 260 Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Präambel Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) hat am _________________________ gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG die Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von bis zu _________________________ beschlossen und den Vorstand dazu ermächtigt, bis zum _________________________ einmal oder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Festlegung von Verfallklauseln

Rz. 275 Verfallklauseln führen bei Eintritt der vorgegebenen Voraussetzungen zu dem Verlust der dem Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte.[713] Verfallklauseln, die die Ausübung der Aktienoptionen insbesondere von dem (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung abhängig machen (§ 7 des Aktienoptionsplans), sind Bestandteil nahezu aller gängigen Aktienoptio...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarungen über die Probezeit

Rz. 1624 Auch Regelungen, mit denen "die Probezeit" beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, können Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben. Die Vereinbarung einer Probezeit führt zwar gem. § 622 Abs. 3 BGB lediglich zu einer Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hätte[3589] (vgl. hierzu Rd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1613 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt die Wartezeit b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1619 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3580] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkludente Vereinbarung

Rz. 1623 Auch die konkludente Einschränkung der Wartezeit ist grds. möglich[3584] und wird bspw. bei einem einvernehmlichen Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns oftmals vorliegen.[3585] Geht der Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns ausschließlich auf die Initiative des Arbeitgebers zurück und wird der Arbeitnehmer beim verbundenen Unternehmen zu annähernd gl...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1009 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 419 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[964] So erhält der nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dauer...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, sow...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gesetzliche Anrechnungsvorschriften

Rz. 1618 Ausnahmsweise werden Zeiten einer früheren Beschäftigung auch dann auf die Wartezeit angerechnet, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist. So werden Zeiten des Grundwehrdienstes und einer Wehrübung (§§ 6 Abs. 2 S. 1, 10 ArbPlSchG), Zeiten des Wehrdienstes auf Zeit bis zu zwei Jahren (§ 16a Abs. 1 ArbPlSchG), Zeiten einer Eignungsübung (§ 1 EigÜbG i.V.m. § 8...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 400 Vorbemerkung 6.2.3: (1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. (2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Wartezeiten und Unte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Einschränkung der Wartezeit Rz. 1622 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Eine Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Rz. 27 Voraussetzung ist zunächst, dass auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Rz. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwecksetzung der Sonderzahlung

Rz. 1338 Die Einordnung der Sonderzahlung in eine solche mit Entgelt- und/oder Gratifikationscharakter ist maßgebliches Kriterium für die Beurteilung zahlreicher mit der Sonderzahlung im Zusammenhang stehender rechtlicher Fragestellungen. Reinen Entgeltcharakter haben Sonderzahlungen, mit denen ausschließlich die im Bemessungszeitraum erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehme...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Betriebszugehörigkeit

Rz. 359 Der Begriff der Betriebszugehörigkeit kennzeichnet den ununterbrochenen rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber. Der Begriff ist in § 1 Abs. 1 KSchG (Wartezeit für die Erlangung des allgemeinen Kündigungsschutzes), § 622 Abs. 2 BGB (Berechnung der Kündigungsfristen) und § 4 BUrlG (Wartezeit für Erlangung des vollen Urlaubsanspruchs) ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1015 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für die arbeitgeberseitige Kündigung sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Probezeitdauer von höchstens sechs Monaten durch einzelvertragliche Regelung sind grundsätzlich unwirksam.[2261] Zu beachten sind allerdings die Möglichkeiten zur Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Falle von Aushilfstätigkeiten...mehr