Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tod der Partei.

Rn 6 Bei natürlichen Personen unterbricht deren Tod das Verfahren, auch wenn dieses unter der Firmenbezeichnung (§ 17 HGB) geführt worden ist. Dem Tod gleichzustellen ist die Todeserklärung nach § 9 VerschG. § 239 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Insolvenzverwalter wegen einer Insolvenzforderung verklagt wurde und das Insolvenzverfahren nach § 211 I InsO mangels Masse e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Wohnungseigentum.

Rn 16 Mietsache kann auch das SonderE eines Wohnungseigentums sein, s § 13 WEG Rn 3 ff. Zum gemE s Rn 89.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Das am 1.12.20 in Kraft getretene WEMoG (BGBl I, 2020, 2187) hat den § 554a aufgehoben und den neuen § 554 geschaffen. Der Gesetzgeber hatte schon mit § 554a aF Rspr (BVerfG ZMR 00, 435 = NZM 00, 539 und LG Duisburg ZMR 00, 464) verfestigt. § 554 ist § 20 II WEG nF nachgebildet; er übernimmt für das Mietrecht nur die ersten 3 der 4 privilegierten baulichen Veränderungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 281 gilt nur bei örtlicher oder sachlicher, nicht bei funktioneller (BGH NJW 06, 2782 [BGH 03.05.2006 - VIII ZB 88/05]) oder internationaler Unzuständigkeit oder Unzulässigkeit des Rechtswegs. § 281 gilt nicht nur für Urteilsverfahren, sondern in entspr Anwendung für alle Verfahren der ZPO. WEG-Sachen fallen unter ZPO (München OLGR 08, 630). 1. Funktionelle Zuständigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Versorgungssperre.

Rn 129 Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, ggü dem unredlichen Mieter die Versorgungsleistungen einzustellen und diese gem § 273 I zurückzubehalten (für die Gewerberaumiete BGH NJW 09, 1947, 1949; KG ZMR 08, 47, 48; für die Wohnraummiete AG Bergheim ZMR 05, 53). Die Unterbrechung der Wasserversorgung (aber auch Gas, Wärme, Abfall und ggf Str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mietsache.

Rn 2 Zum Begriff ›Mietsache‹ s § 535 Rn 103. Zur Mietsache gehören neben den Mieträumen auch mitvermietete Sachen und Flächen oder – im Rahmen einer Mehrhausanlage (s.a. Vor §§ 1–49 WEG Rn 20) – andere Häuser (§ 535 Rn 108 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 4 § 36 I Nr 3 ist auf sämtliche Verfahrensarten der ZPO (wie etwa das selbstständige Beweisverfahren, BayObLG Beschl v 10.6.20 – 1 AR 45/20, Rz 21 – juris; NJW-RR 99, 1010; bei Forderungspfändung, Hamm Beschl v 14.7.16 – I-32 SA 45/16, Rz 2 – juris) anwendbar, also auch im Prozesskostenhilfeverfahren (Hamm Beschl v 4.7.17 – 32 SA 37/17, Rz 9 juris) und seit dem 1.7.07 auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Zum Fehlen der Prozessfähigkeit s § 52. Zum gesetzlichen Vertreter s § 51 Rn 2 ff. Die Zustellung an den Betreuer wirkt indessen nicht gegen den Betroffenen. Die Vorschrift findet auf diesen im Betreuungsverfahren keine Anwendung (BGH NJW-RR 19, 1025 [BGH 26.06.2019 - XII ZB 35/19] Rz 15). Nach § 275 Abs 1 FamFG ist der Betroffene vielmehr in Betreuungssachen ohne Rücksi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Hypothek.

Rn 13 Die Hypothek ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in die nach §§ 1120–1130 mithaftenden Gegenstände. Andere im Voraus getroffene Verwertungsabreden sind unzulässig (§ 1149). Am gleichen Pfandobjekt können für dieselbe Forderung nicht mehrere Hypotheken bestellt werden (Verbot der Doppelsicherung, Köln NJW-RR 96, 1106, 1107 [OLG Köln 23.10.1995 - 2 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 174 Zu den Bindungen des Mieters an die Hausordnung der WEigtümer vgl § 13 WEG Rn 6.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.

Rn 14 Außerhalb der nachbarrechtlichen Vorschriften kann es im Einzelfall aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen geben. Dieses von der Rspr entwickelte Rechtsinstitut verpflichtet die Nachbarn (Grundstückseigentümer, -besitzer, -nutzungsberechtigter), nicht aber den für sie tätig werdenden Bauunternehmer (BGH NJW 10, 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Größe eines Miteigentumsanteils.

Rn 17 Die Mietvertragsparteien können nach hM als Umlageschlüssel die Größe eines Miteigentumsanteils vereinbaren (BGH GE 05, 360 unter II 3; s.a. NJW 09, 283 Rz 28 und ZMR 04, 662 unter II 2 d) – auch in einem Formularmietvertrag (AG Düsseldorf DWW 91, 373; Blank WuM 04, 446). Dieser Umlageschlüssel ist – wenigstens in Ausnahmefällen – allerdings fragwürdig und kann den Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Sonstige Pflichten (§ 241 II).

Rn 66 Der Mieter muss Erhaltungs- und ggf Modernisierungsmaßnahmen dulden (Rn 134); für den Wohnraummieter vgl §§ 555a I, 555c I. Der Mieter schuldet Rücksichtnahme auf die Belange anderer Mieter (BGH NJW 15, 1239 Rz 16). Er muss sich beim Gebrauch der Mietsache also so verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bauherrengemeinschaften.

Rn 41 Bauherrengemeinschaften sind regelmäßig bloße Innengesellschaften mit dem Zweck der Errichtung eines Bauwerkes und der Schaffung von Wohnungseigentum der einzelnen Mitglieder. Die vertragliche Konstruktion umfasst meist einen Treuhänder, welcher im Außenverhältnis nicht die Gesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschafter vertritt. Die Gesellschafter haften aus diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit (Nr 2).

Rn 5 Die Zuständigkeit ist nur für Nr 2a (Wohnraummiete) und Nr 2c (Verfahren nach § 43 II WEG) ausschließlich. Soweit keine ausschließliche Zuständigkeit besteht, bleibt es den Parteien überlassen, die Zuständigkeit des LG durch Prorogation (§§ 38 ZPO) oder durch rügelose Einlassung (§ 39 ZPO) zu begründen. Ebenso kann auch eine zur Zuständigkeit des LG gehörende Streitigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesetzlicher Ausschluss.

Rn 2 In den Fällen der §§ 246 III 6, 249 II, 275 IV 1 AktG, §§ 51 III 5, 112 I 3 GenG, § 44 II 3 WEG ist eine Trennung gesetzlich ausgeschlossen. In Scheidungs- und Folgesachen sind die Möglichkeiten einer Abtrennung eingeschränkt (§§ 137, 140 FamFG). Im Berufungsrechtszug ordnet § 518 S 2 eine Verbindung an. Auch darf eine Trennung nicht erfolgen, wenn einer der zu trennend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Einzelprozessführungsbefugnis.

Rn 13 Abweichend besteht in den vorbezeichneten Fällen keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn das materielle Recht den einzelnen Teilhabern eine Einzelprozessführungsbefugnis des Inhalts verleiht, den Anspruch der Gemeinschaft (durch Leistung an diese, nicht sich selbst) geltend zu machen (BGHZ 30, 195, 197 = NJW 59, 1683). Dies gilt zugunsten von Miteigentümern (§ 1011...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gläubiger.

Rn 2 Als Gläubiger muss der Inhaber der gesicherten Forderung eingetragen werden, mit dem die Einigung (§ 873) über die Hypothekenbestellung erfolgt ist. Auch bei einer Zwangshypothek muss der Gläubiger anhand des Titels identifizierbar sein (München NJW 17, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17]); es ist derjenige einzutragen, der im Vollstreckungstitel als Vollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeit.

Rn 5 Es müssen grds alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, so dass alleine der Wegfall der Verfügungsmacht die Eintragung hindert. Es müssen etwa erforderliche privatrechtliche Genehmigungen (§§ 177, 182 ff, § 12 WEG, Frankf ZInsO 06, 271 f) oder Zustimmungen Dritter (§§ 876, 880, 1071, 1178) vorliegen (MüKo/Lettmaier Rz 21). Ferner muss bei einem Briefrecht zumindes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. E-Mobilität.

Rn 9 Wie bei den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 II 1 Nr 2 WEG besteht ein Erlaubnisanspruch für Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (vgl insb § 2 Nr. 1 EmoG) dienen (Horst NZM 22, 313). Hierzu zählen: reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrisch betriebene Zweiräder....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen und Kosten für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Streitwertarten.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 1f). Nach § 8 bestimmen sich der ZuS und der ReS (BGH JurBüro 06, 369; WuM 08, 417); ist der str Zeitraum ungewiss, wird § 9 analog herangezogen (BGH WuM 08, 417; 17, 162; 19, 45 [BGH 29.11.2018 - III ZR 222/18]; GE 19, 596, WuM 20, 738 [BGH 30....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) ›Goldene Regel‹.

Rn 157 Aus § 569 II ergibt sich, dass der Wohnraummieter die Mietsache grds so gebrauchen darf, dass er andere nicht nachhaltig stört (s im Einzelnen § 569 Rn 9 ff). Ferner muss sich der Mieter so verhalten, dass er andere nicht durch Geräusche und Gerüche oder Einwirkungen in der Gesundheit beeinträchtigt/gefährdet. Erlaubt sind Störungen, die für den Wohnraummieter unverme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Rechtsnatur.

Rn 1 Ein dingliches Recht zum Wohnen kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit durch Wohnungsrecht gem § 1093, bei dem ein bestimmtes Gebäude oder ein Gebäudeteil unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung genutzt werden darf, als Wohnungsnutzungsrecht nach den §§ 1090–1092, bei einer Mitbenutzung ohne Ausschluss des Eigentümers, als vererbliches und veräußerliches so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 6 Ausnahmeregelungen finden sich in § 3 I WEG (Sondereigentum an Räumen), in den §§ 810 I, 824 ZPO (Pfändbarkeit und Verwertbarkeit ungetrennter Früchte), in Art 231 § 5 EGBGB (Gebäudeeigentum, Anlagen u Anpflanzungen in den neuen Bundesländern), im Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (BGBl III 1949, s. 403) und im Landesrecht nach Art 65, 66, 181 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift ist im WEG-Verfahren anwendbar (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3); für Beschlüsse gelten gem § 329 I 2 die Abs 2 S 1, Abs 3–4. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt gem § 50 ArbGG der Abs 1 S 3 nicht. Die Vorschrift ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachten (für § 155 FGO iVm § 317 IV s BFH/NV 06, 1317); ebenso im sozialgerichtlichen Verfahren (LS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Inhalt der Norm ist allein die Legaldefinition des Begriffs der Nutzungen, der den Oberbegriff für die Sach- und Rechtsfrüchte (s. § 99) sowie die Gebrauchsvorteile darstellt. Von Bedeutung ist der Begriff für die auf Herausgabe von Nutzungen gerichteten Vorschriften (§§ 346 f, 818 I, 987 ff, 2020 ff). Weiterhin verwendet das Gesetz den Terminus der Nutzungen zB in den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung.

Rn 25 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann in vergleichbar gelagerten Fällen eine Entscheidung über den Grund eines Anspruchs ergehen (BayObLG NZM 02, 564, 567 [BayObLG 11.04.2002 - 2 Z BR 85/01]: WEG-Verfahren). § 304 gilt auch im Arbeitsgerichtsprozess (§§ 46 II, 80 II ArbGG); das Grundurteil ist aber wegen § 61 III ArbGG nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Öffentlich-rechtliche u privatrechtliche Genehmigungen.

Rn 10 Für den durch Ausübung entstandenen Vertrag (s.o. Rn 4) gelten grds die allg Regeln. Er ist, ungeachtet der Genehmigung des Erstvertrags, jedenfalls dann (erneut) genehmigungsbedürftig, wenn das Genehmigungserfordernis personenbezogen ist. Das ist der Fall bei § 12 WEG, § 5 I ErbbauRG, § 2 GrdstVG. Zweifelhaft ist es bei § 2 GVO, weil hier nur zu prüfen ist, ob ein anh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften und Gemeinschaften.

Rn 15 Keine juristischen Personen sind die oHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, EWIV und GBR. Deren Rechtsfähigkeit wird heute von der Praxis und hM bejaht (für die GbR BGHZ 146, 341; für die Wohnungseigentümergemeinschaft vgl BGH NJW 05, 2061 u nunmehr § 9a WEG; iÜ vgl § 124 HGB). Daher ist heute weithin anerkannt, dass alle diese rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zustimmung Dritter und behördliche Genehmigungen.

Rn 7 Die Zustimmung des Ehegatten ist auch im Fall des § 1365 nicht erforderlich (BayObLG NJW 76, 574 [OLG Frankfurt am Main 14.05.1975 - 21 U 139/74]; aA Soergel/Stürner Rz 7). Drittberechtigte müssen nicht zustimmen, weil diese durch §§ 876 f geschützt sind (MüKo/Lettmaier Rz 19). Nicht erforderlich ist eine Zustimmung des Berechtigten auch bei Bestehen einer Veräußerungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist Teil des berufungsrechtlichen Präklusionsrechts (dazu § 530 Rn 2). Erstinstanzlich verspätet vorgetragene und deswegen zu Recht zurückgewiesene Tatsachen bleiben nach Abs 1 auch zweitinstanzlich ausgeschlossen. Neue, erstinstanzlich gar nicht vorgetragene Tatsachen können in der Berufung nur unter den Voraussetzungen des Abs 2 berücksichtigt werden. B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 529 ist keine Präklusionsvorschrift (BGH WM 05, 99), sondern bestimmt den zur Erfüllung der Funktion der Berufung (§ 513 I) erforderlichen Prüfungsumfang. Eine Kontrolle des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler setzt grds einen der ersten Instanz ggü unverändert bleibenden Sachverhalt voraus. Soweit der Fehler des Erstgerichts jedoch in der Feststellung des Sachverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonderregelungen.

Rn 15 Die Regeln der GoA finden keine Anwendung, wenn Sonderregelungen für die Beziehung zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer bestehen. Die darin vorgenommene Risikoverteilung darf nicht über die GoA unterlaufen werden (BGH NJW 00, 72): Eigentümer und Finder (§§ 965 ff); Helfer bei der Bergung in Seenot (§§ 740 ff HGB, §§ 93 ff BinnenSchG). Die Wertungen anderer Besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Relative Verfügungsbeschränkungen.

Rn 4 Verfügungsbeschränkungen iSd § 892 I 2 sind relative Veräußerungsverbote nach §§ 135 f (RG HRR 32 Nr 618). Gleichgestellt sind Verfügungsbeschränkungen insb Beschränkungen durch Insolvenzeröffnung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 80, 20 ff InsO; vgl den Verweis in §§ 24, 81 InsO, so dass dahin stehen kann, ob die Insolvenzeröffnung zu einem absoluten Verfügungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 18 Die Vorschrift gilt in allen Urteilsverfahren nach ZPO. Im WEG-Verfahren gilt § 313 ebenfalls, dann mit Belehrungspflicht bei befristeten Rechtsmitteln (BGHZ 150, 390, 393 = NJW 02, 2171, 2172; München MDR 06, 412); ebenso allgemein bei FG-Verfahren (für Belehrung auch insoweit BGHZ 150, 390, 393; § 39 FamFG nF; zu den Folgen bei offensichtlich falscher Belehrung Hamm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gegenstand der Bezugnahme.

Rn 5 Es darf auf die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO, s § 873 Rn 7) Bezug genommen werden, sowie auf alle Urkunden, die die Eintragungsbewilligung ersetzen – wie zB ein Urt, eV oder das Ersuchen nach § 38 GBO – (BRHP/Kössinger Rz 16; Grüneberg/Herrler Rz 7) oder auf die die Eintragungsbewilligung selber verweist (zB Plan – insb der Aufteilungsplan bei der WEG-Aufteilung –, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Angemessen.

Rn 28 Die Betriebskostenvorauszahlungen müssen auf eine angemessene Höhe festgesetzt werden. Der Begriff korrespondiert mit § 556 II 2 (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 10); die Ausführungen zu § 556 Rn 22 und Rn 23 gelten entspr. Die neue Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen hat sich an der Höhe der zu erwartenden Betriebskosten auszurichten (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderfälle.

Rn 3 Außer im WEG geregeltem Wohnungseigentum finden sich Sonderfälle zum Bruchteilseigentum insb im Bankenbereich. Hier verdrängt für Girosammelverwahrung das DepotG als lex specialis die §§ 1008 ff (näher dazu: MüKo/Schmidt § 1008 Rz 26 ff). Im internationalen Privatrecht ist gem Art 43 EGBGB auf das Gemeinschaftsverhältnis anzuwendende Recht zu achten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Folgen einer Säumnis in 2. Instanz entsprechen grds denen in 1. Instanz. Die Rechtsfolgen knüpfen dabei an die Parteistellung in 2. Instanz an. Dem Berufungskläger droht bei Säumnis unmittelbar die Zurückweisung seiner Berufung, dem Berufungsbeklagten lediglich eine Sachentscheidung ohne Berücksichtigung seines zweitinstanzlichen Vortrags. Rn 2 Die Vorschrift gilt in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachdienlichkeit.

Rn 20 Liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 01, 1210 [BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99]). Es ist unerheblich, ob nach Zulassung neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen nötig werden und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BGH NJW-RR 87, 58 [...mehr