Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1 972 II, 643). Die Einnahmen sind durch das Dienstverhä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen

Leitsatz Ob trotz fehlender ausdrücklicher Differenzierung des Gesetzgebers zwischen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an Arbeitnehmer und solchen an Arbeitgeber allein schon wegen des Verweises (in § 3 Nr. 2b EStG) auf "Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" der Wille des Gesetzgebers hinreichend deutlich zu entnehmen ist, die Steuerfreistellung ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Versicherungsprämien: Keine Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit" – steuerliche Behandlung der Prämie

Rz. 38 Versicherungsprämien sind bei den Vorstandsmitgliedern keine Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit". Im Schrifttum herrschte Anfang 2000 kurzfristig Streit über die Frage, ob und inwieweit die von der Gesellschaft gezahlten Prämien für die D&O-Versicherung den einzelnen Organmitgliedern als Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit" nach den §§ 2 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 13 EStG sind Reise- und Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen steuerfrei. Es reicht aus, dass der Empfänger im öffentlichen Auftrag tätig ist. Es ist nicht erforderlich, dass er öffentliche Dienste leistet. Die Steuerbefreiung erfasst in gleicher Weise Vergütungen, die aus öffentlichen Kassen an Freiberufler oder an ehrenamtli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Umzugskosten

Rz. 16 Vergütungen von Umzugskosten sind nach § 3 Nr. 16 EStG insoweit steuerfrei, als sie die, nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten, nicht übersteigen. Die nachgewiesenen tatsächlichen Umzugskosten können grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der AUV höchstens gezahlt werden können, mit Ausnahme der Pauschalen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder (§ 3 Nr. 13 S. 1 EStG)

Rz. 9 Von der Vorschrift erfasst sind die als Reisekostenvergütungen nach Maßgabe des Bundes-/Landesreisekostenrechts (ggf. i. V. m. Tarifvertrag etc.) bezeichneten Leistungen (R 3.13 Abs. 2 S. 1, 2 LStR 2015). Werden die reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder nicht vollumfänglich angewandt, gilt § 3 Nr. 13 EStG nicht (Rz. 3); eine Mixtur aus einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2015). Hinzu kommen Vorstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Begrenzung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 13 S. 2 EStG)

Rz. 18 § 3 Nr. 13 S. 2 EStG wurde geändert m. W. v. 1.1.2014.[1] Die Steuerbefreiung gilt gem. § 3 Nr. 13 S. 2 Halbs. 1 EStG hinsichtlich der als Reisekosten gezahlten Vergütung des Verpflegungsmehraufwands nur bis zur Höhe der Pauschbeträge gem. § 9 Abs. 4a EStG.[2] Dadurch wird gewährleistet, dass Zuwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen nur in dem Umfang steuerfrei ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Leitsatz Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm‐Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 535, § 558c, § 558d BGB Sachverhalt Die Klägerin ist verheiratet und in X beschäftigt. Die Ehele...mehr

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Fortführung des § 82 EStDV - Verteilungszeitraums durch Rechtsnachfolger?

Leitsatz Eine Übertragung verbleibender Aufwendungen nach § 82b EStDV scheidet nach (allerdings nicht unumstrittener) Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in Rechtsnachfolgefällen generell aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vorbehaltsnießbraucher Erhaltungsaufwendungen trägt, nach § 82b EStDV verteilt, im Verteilungszeitraum verstirbt und vom Grundstückseigentümer be...mehr

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§ 19 Einführung / D. Wirtschaftliche und steuerliche Bedeutung

Rz. 5 Der Leasingvertrag ermöglicht wirtschaftliche Vorteile für den Lieferanten durch Umsatz, für den Leasinggeber durch günstige Kapitalnutzung und für den Leasingnehmer durch erleichterte Finanzierung und mögliche indirekte Finanz- und Steuervorteile,[4] letzteres allerdings i.d.R. nur für den gewerblichen Leasingnehmer. Rz. 6 Die wesentliche Bedeutung des Finanzierungslea...mehr

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Zuordnung von Darlehen bei Anschaffung eines gemischtgenutzten Grundstücks

Leitsatz Wird beim Erwerb eines Grundstücks ein zur Finanzierung des vermieteten Grundstücksteils vorgesehenes Darlehen einem Konto gutgeschrieben, von dem der Steuerpflichtige die gesamten Erwerbsaufwendungen zahlt, führt dies zum nur anteiligen Abzug der Darlehenszinsen. Sachverhalt Die Kläger erwarben im Jahr 2007 ein später zu 81 % vermietetes und im Übrigen selbst genutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Policendarlehen / 2.3 Verwendung zur Einkünfteerzielung

Die Beleihung bleibt unschädlich, wenn das gesicherte Darlehen "unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts dient, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt und keine Forderung ist".[1] Darüber hinaus bleibt es im Sinne einer Kleinbetragsgrenze unbeachtlich, wenn diese Voraussetzungen für einen Teilb...mehr

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Policendarlehen / 2.2 Private Verwendung der Kreditmittel

Die Beleihung des Lebensversicherungsvertrags ist nur dann schädlich, wenn die Zinsen für das gesicherte Darlehen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören.[1] Unschädlich bleibt deshalb die Verwendung der Darlehensmittel für rein private Aufwendungen, etwa eine Urlaubsreise oder die Anschaffungskosten einer ausschließlich privat (oder im Rahmen einer steuerlichen L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Policendarlehen / 1 Überblick

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hatte die steuerlichen Vergünstigungen für die meisten Lebensversicherungen gestrichen: Bei Vertragsabschluss oder Zahlung des ersten Beitrags nach dem 31.12.2004 kommt ein Abzug der Beiträge bei den Sonderausgaben nur noch in Betracht, wenn es sich entweder um eine reine Risikoversicherung oder um eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahl...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung; keine nebenberufliche Tätigkeit bei unmittelbarem Zusammenhang zur Haupttätigkeit

EStG 2009 §§ 9 Abs. 1 S. 1, § 33 Abs. 1 S. 2; EStG VZ 2009 § 3 Nr. 26 Leitsatz Strafverteidigungskosten sind nicht beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit dem Steuerpflichtigen nur die Gelegenheit zur Begehung der Straftat verschafft. Aufwendungen für Strafverteidigungskosten, die der Steuerpflichtige gem. § 467 Abs. 5 StPO zu tragen hat, weil er der Einstellung ein...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden für das Streitjahr (2009) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Dozent und stellvertretender Direktor einer Schule (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Klägerin war dort ebenfalls hauptberu...mehr

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Werbungskostenabzug bei Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort aus ausschließlich beruflichen Gründen während der Elternzeit

Leitsatz Zieht eine Arbeitnehmerin bei der Geburt ihres Kindes mit ihrem Lebensgefährten an einem anderen Ort zusammen und behält sie während der Elternzeit ihre Wohnung am bisherigen Arbeitsort bei, so ist ein Werbungskostenabzug für die Wohnung am Arbeitsort weiter möglich, wenn das Vorhalten der Wohnung aus ausschließlich beruflichen Gründen erfolgt ist und denkbare ander...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

II. Die Entscheidung ergeht gem. § 126a FGO durch Beschluss. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. 1. Die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 26 EStG für die Einnahmen der Klägerin aus der Erstellung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorab entstandene Werbungskosten

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Werbungskosten Rz 50 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Negative Werbungskosten

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl BFH 190, 442 = BStBl 2000 II, 197 unter 1d). Werden dem Stpfl Aufwendungen mit WK-Charakter von einem Dritten erstattet, gehört der erstattete Betrag zu den Einnahmen der betreffenden Einkunftsart. Zu Einzelheiten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Behandlung von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Rz. 14 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Von den Einnahmen aus nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 400 EUR jährlich steuerfrei (§ 3 Nr 26 EStG). Diese Regelung erfasst nichtselbständige und selbständige Nebentätigkeiten für bestimmte Institutionen. Die Steuerfreiheit setzt nicht voraus, dass den gezahlten Beträgen tatsächli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Werbungskosten

Rz. 12 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ob der Lebensmittelpunkt eines ausländischen Lizenzfußballspielers noch im Heimatland liegt und deshalb eine > Doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt, ist nach Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht nur nach der durch häufigen ArbG-Wechsel geprägten beruflichen Situation zu entscheiden (EFG 2002, 1161). Rz. 13 Stand: EL 112 – ET: 05/2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den ArbG, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss einer Einnahme ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufskleidung sind > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzögerungsgeld

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2b AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt, besonders im Rahmen der > Außenprüfung Rz 43. Die Festsetzung liegt im > Ermessen des FA (vgl BFH 239, 1 = BStBl 2013 II, 266; BFH 245, 499 = BStBl 2014 II, 8...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Friseure

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zuschüsse des ArbG für > Arbeitsmittel – Arbeitsmittelpauschale – können uE steuerfrei sein (§ 3 Nr 30 EStG), wenn der ArbN Scheren und Kämme selbst beschafft (zu einem uE vergleichbaren Sachverhalt vgl BFH 212, 556 = BStBl 2006 II, 473); > Werkzeuggeld. > Trinkgelder an angestellte Friseure sind nach § 3 Nr 51 EStG steuerfrei, nicht aber be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wachhund

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für einen Wachhund können bei bestimmten Berufsgruppen > Werbungskosten sein. Das gilt idR nicht für die von einem Hausmeister aufgewendeten Futterkosten für seinen privaten Wachhund (BFH/NV 1991, 234; Anschluss an BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 17 Blindenhund , > Forstleute, > Personenschutz Rz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freigrenze

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Gesetzliche Freigrenzen dienen im Besteuerungsverfahren dazu, eine verwaltungsaufwendige Überprüfung und Erfassung geringfügiger Einnahmen oder Aufwendungen zu vermeiden. Anders als ein Freibetrag bewirkt die Freigrenze nur dann eine Freistellung von der Besteuerung, wenn sie nicht überschritten wird. Schon wenn sie nur ganz geringfügig übers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Abzug der Aufwendungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen zum Erwerb des Pkw-Führerscheins werden normalerweise den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, auch wenn der Beruf die Benutzung eines Kfz erforderlich macht (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der ArbN den Führerschein überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem ArbN ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/NV 2011, 7...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2 400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4 800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6 000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3 072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen wird besteuert (BFH/GrS 227, 1 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter die Günstigerprüfung fallen, sind im Rahmen des Schwellenwerts, der zur Durchführung einer Außenprüfung berechtigt, zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Antragsteller erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.099.306 EUR als dem inländischen Steuerabzug unterliegend und in Höhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. 2. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung – Werbungskosten nach gescheitertem ­Anschaffungsgeschäft

Leitsatz Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus. Normenkette § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Sachverhalt Der Kläger beabsichtigte den Erwerb e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer einer Stewardess ist nicht erforderlich

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stewardess die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als Werbungskosten abziehen darf, weil der Raum für ihre berufliche Tätigkeit nicht erforderlich ist. Sachverhalt Eine Stewardess war in Vollzeit tätig und machte die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer mit 1.250 EUR als Werbungskosten in ihrer Eink...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie

Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein. Sachverhalt Der Steuerpflichtige erwarb 1995 zusammen mit seiner Schwester im Wege der vorweggenommenen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Schuldzinsen zu Gebäudeteilen

Leitsatz Wird eine Wohnung in einem geplanten Gebäude mit drei Wohnungen in der Bauphase veräußert, so sind die für die Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Gebäudes entrichteten Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen haben mit Kaufvertrag vom 3.11.2009 ein unbebautes Grundstück erworben. In den Jahren 2010 und 2011...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Zweiten Kapitel Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 bis 13)

Rz. 1 Das Zweite Kapitel enthält die Anspruchsvoraussetzungen. Damit wird im Ergebnis der vom SGB II begünstigte Personenkreis trägerunabhängig konkretisiert. Die Vorschriften verdeutlichen im Zusammenhang das gesetzgeberische Konzept für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Abgrenzung u. a. zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bei jugendlichen Leistungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge des § 16 Abs. 1

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Anlehnung von § 16 an § 160 AO wirft erhebliche Probleme auf, weil die Zielrichtung von § 160 AO eine wesentlich andere ist. Es muss deshalb eine für die Stpfl. schädliche Rückwirkung von § 16 auf § 160 AO befürchtet werden, die die mühsam zu § 160 AO herausgearbeiteten Grundsätze in Zweifel zieht. So stellt nach h.A.[2] § 160 AO eine Art Gefährdungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16.0 Allgemeines

§ 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschrift erweitert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Benennungspflicht nach § 160 AO. Nur bei völliger Offenlegung auch der bestehenden Beziehungen zu der Person im Ausland können Schulden, ande...mehr