Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werkzeuggeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) sind steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN offensichtlich nicht übersteigen (vgl § 3 Nr 30 EStG). Die Vorschrift war erforderlich geworden, weil als Folge der Einführung eines > Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit dem StRefG 1990 der Gese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Wohnung (Miete usw) sind grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1), auch wenn der Stpfl wegen des Berufs eine besonders teure Wohnung anmietet (BFH 92, 8 = BStBl 1968 II, 435). Das gilt ebenso für die Wohnungseinrichtung, selbst nach einem beruflich veranlassten Umzug (zu Einzelheiten iZm >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildungsreise

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Studienreisen; außerdem > Bildungsurlaub, > Fortbildungsveranstaltungen. Aufwendungen für staatspolitische Bildungsreisen für > Beamte sind keine > Werbungskosten (EFG 2010, 139 zum Fall einer Zollbeamtin).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Immigranten

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Asylbewerber, > Ausländische Arbeitnehmer im Inland, > Kindergeld Rz 10 ff, > Werbungskosten Rz 69/1–69/5, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. ArbG ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ist diese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bücher

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > R 9.12 LStR und H 9.12 LStH, > Arbeitsmittel Rz 17 Fachbücher, > Bildungsaufwendungen Rz 34 ff, 54 ff, > Fachliteratur, > Lehrer Rz 5, > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bruchgeld

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine dem in Schlaf- und Speisewagen tätigen Personal tariflich zustehende Bruchgeldentschädigung unterliegt dem LSt-Abzug. Die von den ArbN selbst getragenen oder dem ArbG ersetzten Aufwendungen für Geschirr- und Gläserbruch sind > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für eine hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung können steuerlich als > Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff für den Erwerbsberuf Hauswirtschaft handelt (> Hauswirtschaftsmeisterin). Sonst kann ein Abzug als > Sonderausgaben in Betracht kommen (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundestagsfraktionen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zahlungen einer Fraktion / Gruppe an Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Tätigkeit als Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende gehören zu den > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 Satz 1 EStG (EFG 2002, 1228, rkr; Rev eingelegt, aber Verfahren nach deren Rücknahme eingestellt, BFH-Beschluss vom 17.12.2002 – X R 26/02, nicht dokume...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschulstudium

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur steuermindernden Berücksichtigung von Aufwendungen der Eltern für studierende Kinder > Ausbildung. Unterhalten die Eltern ein in Ausbildung befindliches Kind, für die keiner einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge (mehr) hat, können sie eine Steuerermäßigung nach § 33a EStG erhalten (> Unterhaltsleistungen Rz 50 ff). Rz. 2 Sta...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wettbewerbsverbot

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein ausscheidender ArbN kann sich gegenüber dem bisherigen ArbG schriftlich verpflichten, gegen eine sog Karenzentschädigung bis zu zwei Jahre lang seine betrieblichen Kenntnisse nicht der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen (Wettbewerbsverbot, zu Einzelheiten vgl § 74ff HGB). Eine solche Karenzentschädigung gehört zum > Arbeitslohn (§ 19 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesnebentätigkeitsverordnung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen, die beim Bund oder einem Bundesland Beschäftigte für eine auf Vorschlag oder Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ eines Unternehmens erhalten, behandelt die FinVerw als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und zwar als > Arbeitslohn dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildungsurlaub

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bildungsurlaub – bisweilen zur Unterscheidung von zu Erholungszwecken dienenden Zeiten auch als Bildungsfreistellung bezeichnet – ist eine bezahlte Freistellung des ArbN zur Teilnahme an einer idR beruflichen oder politischen Weiterbildung, die landesgesetzlich geregelt ist (zu Einzelheiten vgl Küttner/Reinecke, Personalbuch 2019, Stichwort: Bildun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Leistungen an Wehrpflichtige (> Rz 2/1) bleiben unbesteuert. Das gilt sowohl für Geldbezüge wie Wehrsold, Dienstgeld und Entlassungsgeld (> H 3.5 LStH) als auch für > Sachbezüge wie freie Unterkunft und freie Verpflegung einschließlich der Heilfürsorge (vgl § 3 Nr 5 EStG). Steuerfrei sind ggf auch die > Versorgungsbezüge (vgl § 3 Nr 6 ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haushaltsersparnis

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Entstehen dem ArbN aufgrund einer Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 20 ff) oder durch > Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung, werden diese durch die in § 9 Abs 4a EStG aufgeführten Verpflegungspauschalen als > Werbungskosten berücksichtigt. Da die Pauschalen lediglich den erwerbsbedingten Mehraufwand abgelten sollen, hat der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bonus

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine als Bonus bezeichnete idR erfolgsabhängige Sonderzuwendung des ArbG an den ArbN gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie ist wie bei > Tantiemen nach den Regeln für > Sonstige Bezüge zu behandeln. Als Bonus werden auch Sonderzuwendungen bezeichnet, die vom Ausland ins > Inland entsandten und mit Führungsaufgaben betrauten leiten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werkstudenten

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Unbeschränkt steuerpflichtige > Studenten, auch wenn sie nur während der Ferien oder in der Freizeit > Arbeitnehmer sind, unterliegen mit ihrem > Arbeitslohn grundsätzlich dem LSt-Abzug. Zur Anwendung der allgemeinen LSt-Tabelle > Vorsorgepauschale Rz 24 ff, ergänzend > Lohnsteuertarif Rz 15 ff. Überzahlte LSt wird auf Antrag durch > Veranlag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hörgerät

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hörgeschädigte ArbN können die Anschaffungskosten für ein Hörgerät, das sowohl während der Berufsarbeit als auch in der Freizeit benutzt wird, grundsätzlich nicht als > Werbungskosten abziehen; es handelt sich nämlich um sog gemischte, nicht aufteilbare Aufwendungen; zu Einzelheiten > Lebensführung Rz 4 ff. Die Aufwendungen für die im Beruf verbrau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wintergeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wintergeld wird ArbN auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen in Betrieben des > Baugewerbe als Mehraufwands-Wintergeld oder Zuschuss-Wintergeld, die beide Sonderformen des > Kurzarbeitergeld sind, gewährt (§ 102 SGB III; vor dem 01.04.2012 § 175a SGB III). Sie ergänzen das > Saison-Kurzarbeitergeld. Das Wintergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr 2 ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europaabgeordnete

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Europaabgeordnete erhalten eine der Höhe nach einheitliche Entschädigung aus dem EU-Haushalt (Art 10 des Abgeordnetenstatuts vom 28.09.2005, ABl L 262 vom 07.10.2005, S 1). Die EU erhebt darauf – ebenso wie bei den EU-Beamten (> Europäische Union Rz 14) – eine Gemeinschaftssteuer. Diese EU-interne Steuer wird auch auf das Übergangsgeld (> Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgermeister

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bürgermeister können sowohl hauptamtlich wie auch ehrenamtlich (nebenberuflich) tätig sein. In beiden Fällen gehören Bezüge und geldwerte Vorteile, die sie von ihrer Gemeinde erhalten, idR zu den Einkünften aus § 19 EStG (> Ehrenamt Rz 4). Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 1 Satz 1 EStG kommen uE nur in Betracht, wenn sie ausschließlich als von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hotel- und Gaststättengewerbe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steuerfrei sind den ArbN von Dritten (idR den Gästen) freiwillig gegebene Trinkgelder, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr 51 EStG erfüllt werden. Zu den stpfl Einnahmen (> Arbeitslohn ) gehören aber grundsätzlich auch die Trinkgelder, wenn ein Rechtsanspruch der ArbN auf Zahlung besteht (BFH 169, 432 = BStBl 1993 II, 117). Beispiel: Ein Gastwi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Leistungen aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft, die ein ArbN zur Sicherung seines Arbeitsplatzes eingegangen ist, zB um dem Betrieb die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, können > Werbungskosten sein. Dies gilt ebenso für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis (vorweggenommen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedergutmachung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steuerfrei sind (§ 3 Nr 8 EStG) Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Solche Vorschriften enthält im Einzelnen das Bundesentschädigungsgesetz, das Entschädigungsrentengesetz, Gesetze zur Wiedergutmachung n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Binnenschiffer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die auf einem Binnen- oder Flusskreuzfahrtschiff tätigen ArbN (Bordpersonal) haben während ihrer Tätigkeit auf dem Schiff dort keine > Erste Tätigkeitsstätte, denn ein Schiff ist keine ‚ortsfeste’ Einrichtung iSd § 9 Abs 4 Satz 1 EStG (vgl > Rz 3 mwN). Die ArbN verrichten deshalb ab dem Verlassen ihrer Wohnung bis zur Rückkehr dorthin Auswärt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesmarine

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Unbeschränkte Steuerpflicht: Angehörige der deutschen Bundesmarine mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt in Deutschland sind nach § 1 Abs 1 Satz 1 EStG und im Ausland stationierte Angehörige der Bundesmarine sind nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Auch bei einer Tätigkeit im Ausland erzielen sie > Inländische Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2019

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 30 [Werkzeuggeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 30 EStG sind Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers als sog. "Werkzeuggeld" steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Rz. 2 Es ist nur das vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Werkzeuggeld steuerfrei. Das Werkzeug muss durch den Arbeitnehmer b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.5 Gewinnverteilung in der Investitionsphase

Rz. 770 Liquiditätsgründe oder wirtschaftliche Gründe können Grundlage dafür sein, dass hinsichtlich der Verteilung des Verlustes und Gewinns einer GmbH & Co. KG folgende Vereinbarungen getroffen werden: Die KG muss aus Liquiditätsgründen ihr Eigenkapital erhöhen. Die neuen Kommanditisten machen ihre Beteiligung davon abhängig, dass ihnen die Verluste der Folgezeit – z. B. de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.9 Treugeberkommanditist, Abschichtungsbilanz

Rz. 785 Bei Publikums-GmbH & Co. KGen, sog. Anlagegesellschaften, tritt häufig die Frage auf, ob eine Gewinn- bzw. Verlustrechnung steuerrechtlich auch anerkannt wird, wenn Gesellschafter (Treugeberkommanditisten) nicht zum selben Zeitpunkt der Gesellschaft beitreten, sondern über einen längeren Zeitraum verteilt. Streitig ist hierbei, ob der neu eintretende Gesellschafter a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.8 Aufgeld (Agio) der Kommanditisten

Rz. 781 Bei den sog. Publikums-KGen ist es üblich geworden, dass die Kommanditisten nicht nur den gezeichneten Kommanditanteil bezahlen, sondern darüber hinaus noch ein normalerweise in festen Vom-Hundert-Sätzen vereinbartes Aufgeld erbringen müssen, das laut Gesellschaftsvertrag zur Abdeckung der Kosten für die Kommanditistenwerbung Verwendung finden soll. Rz. 782 Es ist fes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Behandlung von Aufwendungsersatz

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Auch Amateurfußballspieler können steuerfreien Aufwendungsersatz erhalten. Sie müssen eigens zu diesem Zweck nicht unbedingt Arbeitnehmer des Vereins sein. Auslagenersatz sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG (Anhang 10) z. B. Beträge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.1 Überblick

Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11a EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 EStG. Die Vorschriften wurden erstmalig durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt. §§ 11a und 11b EStG enthalten keinen eigenständigen Vergünstigungstatbestand[2], vielmehr regeln sie als Spezialvorschriften zu § 11 EStG lediglich den Zeitpunkt des Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei bestimmten Erha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 3.3 Fotovoltaik-Anlagen

Eine netzgekoppelte Solarstromanlage bildet wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gebäude kein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn der erzeugte Strom überwiegend im Gebäude verbraucht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein vermietetes Wirtschafts- oder Wohngebäude handelt und ob dieses zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.1 Tarifermäßigung durch "Verteilung auf 5 Jahre"

Die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG bewirkt eine Progressionsmilderung durch "Verteilung der außerordentlichen Einkünfte" auf 5 Jahre. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine echte Verteilung der steuerpflichtigen Abfindung auf 5 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre); vielmehr wird die Abfindung weiterhin in dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) besteuert, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

Leitsatz 1. Aufwendungen für die (Erst- oder Zweit-)Herstellung von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes, soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind. 2. Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Gesonderte Einkünfteermittlung

Rz. 6 Die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, d. h. die Einkünfte sind wie bei einer Einzelveranlagung (§ 26a EStG) nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.[1] Die Ehegatten sind und bleiben jeweils für sich eigene Steuersubjekte.[2] Werbungskosten eines Ehegatten sind daher nur dann zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Arbeitgeberzuschüsse

Kommentar Die Finanzverwaltung hat umfassend zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. § 3 Nr. 15 EStG bestimmt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschu...mehr