Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Auskunftsansprüche in Güterrechts- und Unterhaltssachen

Rz. 218 Bei Auskunftsansprüchen im Rahmen des ehelichen Güterrechts oder des Unterhaltsrechts handelt es sich um Auskunftsansprüche als vermögensrechtliche Streitigkeit. Auch hier gilt § 42 FamGKG. Nach § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Wert nach billigem Ermessen festzusetzen. Zum güterrechtlichen Auskunftsverfahren in der Rechtsmittelinstanz vgl. auch die Entscheidung des BGH unt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Addition mehrerer Gegenstände

Rz. 92 § 22 Abs. 1 RVG behandelt den Grundsatz, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände zusammengerechnet werden. Rz. 93 Beispiel Es wird ein Unterhaltsantrag eingereicht. In diesem Schriftsatz werden verschiedene Anträge gestellt: Hier treffen in derselben Angelegenheit mehrere Gegenständ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Übersicht

Rz. 636 Nachfolgende Tabelle soll eine Übersicht über die Werte für einstweilige Anordnungen geben. Dabei ist zu den in der Tabelle dargestellten Werten festzuhalten, dass es sich (teilweise) um Ausgangswerte handelt, von denen das Gericht nach besonderen Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen kann. Rz. 637mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl. Lebenspartnerschaften,...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Auskunftsansprüche in Kindschaftssachen

Rz. 217 Werden Auskunftsansprüche im Rahmen einer Kindschaftssache gerichtlich geltend gemacht, handelt es sich um nicht vermögensrechtliche Auskunftsansprüche; eine Bewertung nach § 45 Abs. 1 FamGKG scheidet hier aus; es ist vielmehr vom Auffangwert nach § 42 Abs. 2, Abs. 3 FamGKG auszugehen. Die Bewertung erfolgt hier nach § 42 Abs. 2 FamGKG unter Berücksichtigung aller Um...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / III. Verweis auf das FamGKG

Rz. 100 Der Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsvergütung richtet sich grundsätzlich zunächst einmal nach dem RVG . Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung im RVG finden sich in den §§ 22 bis 33 RVG. Rz. 101 § 23a RVG regelt die Wertberechnung für Prozesskostenhilfeverfahren (Verfahrenskostenhilfe-Prüfungs- oder auch –Bewilligungs- u...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 17. Mehrere Unterhaltsgläubiger

Rz. 461 Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche in demselben Verfahren geltend machen, führt dies nicht zu einer Berechnung der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber, da Unterhaltsansprüche höchstpersönlich sind, und somit nicht "derselbe Gegenstand" vorliegt. Dieser ist aber bei Wertgebühren Voraussetzung für den Anfall einer Erhöh...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Umwandlung des statisch titulierten Unterhalts

Rz. 434 Ein Antrag auf Umwandlung des statisch titulierten Unterhalts auf einen dynamisierten, kann nur mittels Schätzung bewertet werden: Zitat "1. Der Verfahrenswert für einen Antrag auf Dynamisierung statisch titulierten Unterhalts richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers hieran, also nach dem Aufwand und den Kosten, die mögliche künftige Abänderu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Wille des Gesetzgebers

Rz. 565 Es kommt nicht darauf an, ob ein Anrecht ausgeglichen wird. Entscheidend für die Wertberechnung ist die Anhängigkeit eines Anrechts, so auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung: Zitat "Außerdem wird die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Damit ist klargestellt, dass jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bes...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 213 Auch für den Stufenantrag gilt § 34 FamGKG. Aus diesem Grunde ist es in der Praxis von erheblicher Bedeutung, bereits mit dem Antrag die Wertvorstellungen zu konkretisieren, die sich aus der objektiven Erwartungshaltung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ergeben. Auch die Rechtsprechung stellt auf die Vorstellungen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antrag...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Bewertung der Verfahren nach GewSchG

Rz. 533 In Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG beträgt der Verfahrenswert 2.000,00 EUR (Annäherungs-, Betretungs-, Kontaktaufnahmeverbot u.a.), in Gewaltschutzsachen nach § 2 GewSchG, 3.000,00 EUR (Zuweisung einer Wohnung), § 49 Abs. 1 FamGKG. Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 19. Abänderungsanträge

Rz. 464 Bei Unterhaltsabänderungsanträgen betreffend eines bestehenden Unterhaltstitels gilt der Jahresbetrag der geforderten Differenz bzw. des geltend gemachten Minderungsbetrags, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[436] Wird von beiden Beteiligten ein Abänderungsverfahren betrieben (einerseits also auf Erhöhung, andererseits auf Ermäßigung des titulierten Betrages), sind die beiden ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Herabsetzung

Rz. 484 Nach richtiger Auffassung des OLG Brandenburg kommt eine Herabsetzung des Werts gem. § 45 Abs. 3 FamGKG angesichts der ohnehin geringen Höhe gerade im Hinblick auf den mit derartigen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere Rechtsanwälte und Gerichte, verbundenen Aufwand nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.[459] Rz. 485 Die strenge Auslegung des OLG Düsse...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Umstände des Einzelfalls

Rz. 310 Unter die Umstände des Einzelfalls fallen alle Kriterien, die in den übrigen Kriterien nicht eingeordnet werden können. Die Abgrenzung ist zum Teil schwierig, da manche Kriterien sowohl in den einen als auch den anderen Bereich fallen können. Rz. 311 Aus Rechtsprechung und Literatur zu den Umständen des Einzelfalls:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Begrenzter Abzug der Verbindlichkeiten, § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 116 Schulden werden abgezogen bis max. die Hälfte des Vermögens noch verbleibt, und zwar nur von dem Vermögen, auf dem sie lasten; haften die Ehegatten als Gesamtschuldner, so werden jedem Ehegatten nach seiner Beteiligung im Innenverhältnis die Verbindlichkeiten zugewiesen, im Zweifel ist § 426 BGB (Gesamtschuldnerausgleich) anzuwenden.[74] Rz. 117 Überschuldetes Vermöge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Zukünftiges Vermögen, § 100 Abs. 3 GNotKG

Rz. 131 Ebenso ist eingeführt worden, dass im Ehevertrag konkret bezeichnete künftige Vermögenswerte mit einem Wert von 30 % angesetzt werden können. Das gilt nach Ansicht des LG Kleve auch dann, wenn die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kurz bevorsteht. Zitat "Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind zukünftiges Vermögen eines Ehegatten im Sinne von § 100 A...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 20. Rückforderung zu viel gezahlter Unterhaltsbeträge

Rz. 468 Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit eines Antrags auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich, § 241 FamFG. Mit § 241 FamFG führt der Gesetzgeber somit die verschärfte Haftung ein, so dass vom Unterhaltsberechtigten hinsichtlich zu viel erhaltener Beträge Entre...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Ehevertrag in Verbindung mit einem Erbvertrag

Rz. 147 Wird ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag gleichzeitig mit einem Erbvertrag erstellt, so galt bis zum 31.7.2013 bei der Wertberechnung der Vertrag mit dem höheren Wert, § 46 Abs. 3 KostO. Aus diesem Grund waren zunächst die Werte für beide Verträge zu ermitteln, um feststellen zu können, welcher Wert der höhere ist. Da eine § 46 Abs. 3 KostO entsprechende Regelu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Übertragung von Vermögensgegenständen/Stundung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 612 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet, § 52 S. 2 FamGKG. Rz. 613 Der Verfahrenswert ist ge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Eheaufhebung und Ehescheidung

Rz. 374 Es kommt vor, dass zunächst Antrag auf Eheaufhebung gestellt wird, (z.B. bei Eingehung einer Schein-Ehe) und dann, wenn absehbar ist, dass dieser Antrag nicht zum gewünschten Erfolg führt, der Antrag auf Scheidung der Ehe umgestellt wird. In solchen Fällen sind zwei verschiedene Ansprüche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens mit der Folge, dass eine Addition der W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundlegende gesetzliche Regelung

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Teilregelungen

Rz. 486 Das OLG Hamm sieht zu Recht Regelwert auch bei einer Teilregelung zur elterlichen Sorge und beruft sich darauf, dass der Regelwert " ausdrücklich unabhängig davon vorgesehen" wurde, "ob Verfahrensgegenstand die gesamte elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge ist. Eine Abweichung ist in Betracht zu ziehen, wenn der zu entscheidende Fall hinsichtlich des Ar...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbestimmungen eine schier endlo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Forderung eines Geldbetrags

Rz. 614 § 52 FamGKG ist als Ergänzung zu § 35 FamGKG zu sehen. Wird ein bestimmter Ausgleichsanspruch gefordert, gilt über § 35 FamGKG der geforderte Geldbetrag nach dessen Höhe. Sofern mit dem Ausgleichsanspruch in einem Antrag auch eine Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs oder die Übertragung von Vermögensgegenständen Gegenstand des Antrags sind, handelt es sich um ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Keine Herabsetzung des Werts bei Absehen von Ausgleich

Rz. 583 Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, entspricht es nicht der Billigkeit allein deswegen gem. § 50 Abs. 3 FamGKG vom Regelwert abzuweichen, weil zu berücksichtigende Anrechte nach § 18 VersAusglG (Geringfügigkeit) nicht ausgeglichen werden.[559] Dem liegt nach Ansicht der OLG Zweibrücken vor allem die Erwägung zugrunde, dass die Prüfung de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Stundung der Ausgleichsforderung/Übertragung von Vermögensgegenständen

Rz. 625 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet, § 52 S. 2 FamGKG. Rz. 626 Die Stundung der Ausgleic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / III. Wertgebühren

Rz. 18 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 eine Anlage 2, aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Die Gebührenbeträge dieser Tabelle wurden durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 und mit dem KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 angepasst und erhöht. Welche Tabelle der Vergütungsrechnung des Rechtsanwalts zugrunde zu legen ist, ist ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VII. Unterhaltsansprüche

Rz. 378 Die Bewertung von Unterhaltsansprüchen ist mannigfaltig. Hier werden oft Gebühren "verschenkt". Es lohnt sich daher, sich mit diesem Thema genauer zu befassen. Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen nach §§ 111 Nr. 8, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG. Hierzu gehört der gesetzliche Verwandten- oder Ehegattenunterhalt, Unterhaltsansprüche nach den §§ 1615l, 1615m BGB (§...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Unterhalt für weniger als 1 Jahr

Rz. 391 Wird der Unterhalt für weniger als ein Jahr verlangt, so ist als Gegenstandswert der geforderte Gesamtbetrag an Unterhalt maßgebend, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Wird für mindestens ein Jahr oder länger Unterhalt geltend gemacht, gilt der Jahresbetrag. Zum Trennungsunterhalt siehe auch Rdn 427 unten. Rz. 392 Beispiel Es wird Trennungsunterhalt in Höhe von 720,00 EUR für 7...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / V. Verfahrenswert statt Streitwert

Rz. 24 Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Verfahrensgegenstands (Verfahrenswert), soweit nichts anderes bestimmt ist, § 3 Abs. 1 FamGKG. Die Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG erhoben, § 3 Abs. 2 FamGKG. Rz. 25 Der Begriff "Verfahrenswert" aus § 3 Abs. 1 FamGKG kann m.E. zu Verwirrungen führen, weil unter "Verfahrenswert" bis 2009 der so...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung, § 36 FamGKG

Rz. 197 Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts; § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG. § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für die Beurkundung geltenden besonderen Geschäfts- und Bewertungsvorschriften d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Antragserweiterung

Rz. 414 Wird der Antrag während des laufenden Verfahrens erweitert, war strittig, ob die Erweiterung dazu führt, dass sämtliche bis zur Antragserweiterung aufgelaufenen fälligen Beträge in der nun geltend gemachten Höhe erweitert werden können, oder aber nur die bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge und der Jahresbetrag entsprechend der Antragserweiterung erhöht we...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Unterhalt nach §§ 1612a–1612c BGB

Rz. 393 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes verlangen, § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes und ist nach dem Alter des Kindes mit jeweiligen Prozentsätzen gesta...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Trennungsunterhalt

Rz. 427 Bei der gleichzeitigen außergerichtlichen Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist zu beachten, dass hier eine Gegenstandsverschiedenheit (beide Ansprüche basieren auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen (vgl. §§ 1361, 1569 ff. BGB) vorliegt. Es folgt eine Addition der verschiedenen Gegenstände, §§ 22 Abs. 1 RVG (für die Anwaltsgebühren) un...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Verfahren nach § 2 GewSchG

Rz. 529 § 2 Abs. 1 und 6 Gewaltschutzgesetz bestimmen, dass in den Fällen, in denen es zu einer Verletzung der Gesundheit oder Freiheit des Opfers entsprechend § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG gekommen ist, sowie in den Fällen einer Drohung nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 um unbillige Härten zu vermeiden (z.B. zum Schutz der im Haushalt lebenden Kinder), die verletzte Person vom Täter ver...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 437 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 305 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 306 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Umfang

Rz. 312 Mit "Umfang der Sache" ist der Zeitaufwand gemeint, der im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Bewertung für das Gericht eine völlig andere sein kann als für den Anwalt; da der Wert aber für die Gerichtsgebühren festgesetzt wird und dieser dann auch für den Anwalt gilt, § 32 Abs. 1 RVG, kann auch der zeitliche Bear...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Abänderungs-/Anpassungsverfahren

Rz. 586 Der Verfahrenswert für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bestimmt sich nach Ansicht des OLG Bremen nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG, somit 10 %.[563] Rz. 587 Auch das KG hält den Wert mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens für gerechtfertigt: Zitat "Der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung des Versorgungsausgleichs beläuft s...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr