Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.3 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 23 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern zu verstehen, sofern sich diese auf 100.000 EUR oder mehr belaufen. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist entsprechend unerheblic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wertermittlung in Familiensachen

A. Grundsätze I. Allgemeines Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbes...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / A. Grundsätze

I. Allgemeines Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbestimmungen ein...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIII. Versorgungsausgleichssachen, § 50 FamGKG

1. Gesetzliche Grundlage Rz. 537 § 50 Versorgungsausgleichssachen "(1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR." (2) In Verfahren über ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XV. Güterrechtssachen, §§ 35 und 52 FamGKG

1. Übertragung von Vermögensgegenständen/Stundung des Ausgleichsanspruchs Rz. 612 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte wer...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 18. Kindergeldauszahlung an unterhaltsberechtigtes Kind

Rz. 463 Der Anspruch des Kindes auf Weiterleitung des Kindergeldes im Rahmen des unterhaltsrechtlichen Anspruchs wird ebenfalls nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG bewertet.[435]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Hoher Zugewinnausgleich

Rz. 615 Es kommt vor, dass das zu prüfende Anfangs- und Endvermögen nicht sehr hoch ist, aber aufgrund der gegebenen Unterschiede ein vergleichsweiser hoher Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird. Beispiel Zugewinn Ehemann 40.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 5.000,00 EUR, = Differenz 35.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung der Ehefrau gegen den Ehemann 17.500,00 EUR. Geg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVI. Einstweilige Anordnungen, § 41 FamGKG

1. Gesetzgebungsverfahren Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweilig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IV. Ehevertrag/Erbvertrag/Gütertrennung bei Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Fälligkeit und Kostenschuldner nach FamGKG

1. Fälligkeit der Gerichtskosten Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protok...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVIII. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

1. Angabe des Wertes Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Ang...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Fällige Beträge, § 51 Abs. 2 FamGKG

a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert h...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VI. Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssache

1. Gesetzliche Grundlage Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) VKH-Antrag

Rz. 426 Der Einreichung des Antrags wegen des Hauptgegenstands steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (VKH) gleich, wenn der Antrag wegen des Hauptgegenstands alsbald (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Mitteilung der Entscheidung über den VKH-Antrag oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird. Daraus folgt, dass in V...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Erstellung eines Ehevertrags

a) Gesetzliche Regelung Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren

Rz. 263 Zum Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren siehe Rdn 279 f. unten.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / V. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Ermessen

Rz. 317 Bei der Bewertung des Verfahrens in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen hat eine Gesamtabwägung aller in § 43 FamGKG aufgeführten Kriterien stattzufinden.[241]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Anzahl der zu bewertenden Anrechte

a) Wille des Gesetzgebers Rz. 565 Es kommt nicht darauf an, ob ein Anrecht ausgeglichen wird. Entscheidend für die Wertberechnung ist die Anhängigkeit eines Anrechts, so auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung: Zitat "Außerdem wird die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Damit ist klargestellt, dass jedes verfahrensgegenständ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Mindest- und Höchstwert

Rz. 373 Der Wert darf in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nicht über 1.000.000,00 EUR angenommen werden, (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG; der Mindestwert beträgt 3.000,00 EUR, § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG (bis 31.7.2013: 2.000,00 EUR; Anhebung durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013. Zum Mindestwert bei ratenfreier VKH siehe auch Rdn 369.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Beschwerdeverfahren

a) Einzelne Verbundsache im Beschwerdeverfahren Rz. 495 Auch nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. beläuft sich der Verfahrenswert der Kindschaftssache auch dann nach § 44 Abs. 2 S.I 1 FamGKG auf 20 % des Wertes der Ehesache, wenn ausschließlich die im Scheidungsverbund entschiedene Kindschaftssache mit der Beschwerde angefochten wird.[471] b) Übergangsrecht Rz. 496 Zum Übergangs...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Übergangsrecht

Rz. 592 § 50 FamGKG gilt nicht nur für alle Versorgungsausgleichsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, die ab dem 1.9.2009 anhängig gemacht werden, sondern über Art. 111 FGG-RG (Übergangsvorschrift) auch für alle Altverfahren, die am 1.9.2009 ruhten oder ausgesetzt waren und ab dem 1.9.2009 wieder aufgenommen wurden sowie für alle Altverfahren, die am 31.8.2010 noc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XII. Gewaltschutzsachen, § 49 FamGKG

1. Allgemeines zum GewSchG Rz. 520 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[499] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen u...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Stufenantrag

Rz. 624 Zum Stufenantrag siehe ausführlich Rdn 210 ff. in diesem Kapitel.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / B. Gerichtskosten in Familiensachen

I. Fälligkeit und Kostenschuldner nach FamGKG 1. Fälligkeit der Gerichtskosten Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Gebührentabelle und Kostenverzeichnis nach FamGKG

1. Gebührentabelle Rz. 74 § 28 FamGKG Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Verfahrenswert bis 500 EUR 38 EUR. Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Stufenantrag, § 38 FamGKG

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Wechselseitige Auskunftsansprüche

Rz. 222 Sofern wechselseitige Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, erfolgt dann eine Addition gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, wenn es sich nicht um denselben Verfahrensgegenstand handelt.[166]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Erweiterung des Stufenantrags

Rz. 264 Wird in einer Unterhaltssache in derselben Instanz ein Stufenantrag (mehrfach) erweitert, so sind nach richtiger Auffassung des OLG Frankfurt a.M. grundsätzlich nach Zeitabschnitten gestufte Einzelwerte erst dann festzusetzen, wenn einzelne Gerichts- oder Anwaltsgebühren aus unterschiedlichen Werten zu berechnen sind.[190]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 13. Einstweilige Anordnung

Rz. 447 Grundsätzlich gilt, dass nach § 41 FamGKG für Verfahren der einstweiligen Anordnung der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen ist; dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen, § 41 S. 1 u. 2 FamGKG. Zur Wertberechnung der einstweiligen Anordnungen betreffend Unterhalt vg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Rechtsmittelverfahren

Rz. 585 Wird im Beschwerdeverfahren nur noch ein Anrecht behandelt, ist nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. vom Mindestwert auszugehen.[562]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Scheidungsfolgenvereinbarung

a) Gütertrennung Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Annahme als Kind

a) Wertberechnung bei Minderjährigen Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Wertsicherungsklausel

Rz. 446 Eine Wertsicherungsklausel führt zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs und ist daher in die Bewertung mit einzubeziehen. Groß hält eine Anpassung des Verfahrenswerts entsprechend der Bewertung durch Notare für angemessen (Zuschlag 5–20 %).[428]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VIII. Kindschaftssachen, § 45 Abs. 1 FamGKG

1. Grundlegende gesetzliche Regelung Rz. 471 In einer Kindschaftssache, diemehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 536 Unterlassungsansprüche sind immer höchstpersönliche Ansprüche. Werden daher für mehrere Personen Unterlassungsansprüche nach § 1 GewSchG geltend gemacht, liegen mehrere Gegenstände vor, die Werte sind nach § 22 Abs. 1 RVG u. § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren.[506]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Einzelne Verbundsache im Beschwerdeverfahren

Rz. 495 Auch nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. beläuft sich der Verfahrenswert der Kindschaftssache auch dann nach § 44 Abs. 2 S.I 1 FamGKG auf 20 % des Wertes der Ehesache, wenn ausschließlich die im Scheidungsverbund entschiedene Kindschaftssache mit der Beschwerde angefochten wird.[471]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Anwendung ausländischen Rechts

Rz. 376 Solange eine Ehe- oder LPartsache vor einem deutschen Gericht anhängig gemacht wird, gelten für die Wertberechnung die Vorschriften des § 43 FamGKG. Nach Ansicht der Verfasserin ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der Regel die Anwendung ausländischen Rechts Spezialkenntnisse des Rechtsanwalts im IPR erfordert. Das Haftungsrisiko des Anwalts ist höher, ebenso...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IV. Geltungsbereich des FamGKG

Rz. 19 Nach § 1 FamGKG gilt das FamGKG soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für entsprechende Beschwerdeverfahren. Rz. 20 Die Vorschriften des FamGKG über die Erinnerung und die Beschwe...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Übergangsrecht

Rz. 496 Zum Übergangsrecht (Stichtag 1.1.2021) hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden: Zitat "Die Wertfestsetzung findet ihre Grundlage in § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG in der seit dem 1.1.2021 geltenden Fassung. Hierbei ist gem. § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG für das Beschwerdeverfahren auf den durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 1.1.2021 erhöhten Verfahrenswert nach § 45 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Berechnungsbeispiel

Rz. 372 Beispiel: Bewertung einer Ehesache Bewertet werden soll die Ehesache. Zu beachten ist, dass die Zu- und Abschläge je nach Gericht stark variieren können. Es wird daher auf die vorherigen Ausführungen (siehe Rdn 336 ff.) verwiesen.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 379 § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen (1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesam...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 540 Auch § 50 FamGKG gehört zu den Bestimmungen, die bereits vor Inkrafttreten eine Änderung erfahren haben. Grund ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches, das ebenfalls am 1.9.2009 in Kraft getreten ist.[508] Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleiches war zunächst geplant, den Wert nach § 50 Abs. 1 FamGKG auf 5.000,00 EUR zu begrenzen. Dies...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Wertbegrenzung

Rz. 97 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Gegenstandswertbegrenzung auf 30 Mio. EUR enthalten, die für alle Fälle gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Mio. EUR.[59] Rz. 98 Die Wert...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / C. Berechnung des Gegenstandswertes

Rz. 91 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 33 RVG (4. Abschnitt des Gesetzesteils im RVG). Eine für Familiensachen wichtige Wertbestimmung ist in § 23a RVG enthalten, der die Wertberechnung in Verfahren über die PKH/VKH regelt. § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (1) Im Verfahren übe...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gebührentabelle

Rz. 74 § 28 FamGKG Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Verfahrenswert bis 500 EUR 38 EUR. Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr