Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Hinterlegung von Wertpapieren gem. § 2116 BGB, mündelsicher, § 2119 BGB

1. Pflichten Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedür...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Behandlung von Wertpapieren (§§ 2116, 2117 BGB)

Rz. 49 Der Vorerbe unterliegt bzgl. Wertpapiere Beschränkungen. Er hat die Pflicht, sie entweder zu hinterlegen (§ 2116 BGB) oder sie auf seinen Namen umzuschreiben bei gleichzeitiger Sicherung, dass nur mit Zustimmung des Nacherben über sie verfügt werden darf (§ 2117 BGB).[62] § 2116 BGB zählt zu den entsprechenden Papieren Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Optionsrechte und Wandelanleihen

Rz. 184 Bei Optionsrechten ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um einen unselbstständigen Teil eines festverzinslichen Wertpapiers handelt oder ob ein selbstständiges Wertpapier vorliegt. Bei unselbstständigen Optionsrechten ist grundsätzlich der Kurs der zugrunde liegenden Anleihe maßgeblich. Demgegenüber sind selbstständige Optionsrechte mit den jeweiligen An...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Rechte

Rz. 84 Der nicht befreite Vorerbe, der entweder freiwillig oder auch zwangsweise Wertpapiere hinterlegt hat, kann trotzdem in bestimmten Fällen noch über diese Wertpapiere verfügen. Der Nacherbe ist gem. § 2120 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zu solchen Verfügungen des Vorerben zu erteilen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 675 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jewei...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Pflichten

Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedürfnis des Nac...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 156 Ist ein Vermächtnis auf Geldzahlung oder auf Wertpapiere gerichtet, ist zu prüfen, ob nicht eine Klage im Urkundsprozess gem. §§ 592 ff. ZPO zu erheben ist. Der Vermächtnisnehmer erhält im Wege eines beschleunigten Verfahrens einen ohne Sicherheitsleistung aufgrund § 708 Nr. 4 ZPO vollstreckbaren Titel. Allerdings ergeht nur ein Vorbehaltsurteil, das eventuell im Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Definition des Geldvermögens

Rz. 88 Oft besteht die Auslegungsschwierigkeit, was der Erblasser unter dem Begriff "Geldvermögen" verstanden hat. Es kann das hinterlassene Barvermögen[206] davon umfasst sein. Es kann jedoch auch das Bankvermögen mitsamt Girokonten und Sparbüchern umfassen. Ebenso können leicht in Geld verwandelbare Sparbriefe, Wertpapiere und Aktien gemeint sein. Auch Goldbarren oder Kryp...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / aa) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 156 Wertpapiere (Aktien, Genussscheine etc.) werden im Regelfall mit dem Marktpreis bzw. Kurswert in Ansatz gebracht.[478] Ist ein Markt- bzw. Kurswert nicht feststellbar, da den Gesellschaftsanteilen die hierfür erforderliche Fungibilität fehlt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Entscheidend ist, ob die Anteile tatsächlich am Markt gehandelt werden (wie z.B. bei b...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / bb) Voraussetzungen des Urkundsprozesses

Rz. 157 Streitgegenstand muss gem. § 592 ZPO ein Anspruch auf Zahlung oder auf Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere sein. Dem gleichgestellt ist nach § 592 S. 2 ZPO ein Anspruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld, einer Rentenschuld oder einer Schiffshypothek. Der Urkundsprozess ist jedoch nicht bei der Herausgabe bestimmter Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Disagio-Anleihen

Rz. 181 Finanzierungsschätze und andere Wertpapiere, die mit einem unter dem Einlösungsbetrag liegenden Preis ausgegeben werden (Diskontpapiere), sind mit dem jeweiligen Ausgabebetrag zuzüglich der bis zum Stichtag aufgelaufenen (fiktiven) Zinsen zu bewerten.[253] Nach R B 12.2. Abs. 2 S. 3 ErbStR 2019 ist insoweit – wie bei Zero-Bonds – eine taggenaue Wertermittlung vorzune...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / Literaturtipps

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Hausrat, bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 254 Hausrat ist die gesamte Wohnungseinrichtung einschließlich aller Haushaltsgegenstände. Hausratsgegenstände sind solche beweglichen Sachen, die der Hauswirtschaft und dem familiären Zusammenleben dienen, also insbesondere Wohnungsinventar, Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, die Fernseh- und Videogeräte, Computerspiele, Bücher oder Musikinstrumente. Nicht hierzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 69 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insb. ohne Zustimmung der übrigen Miterben nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Rz. 70 Auch wenn neben de...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Stiftungsvermögen

Rz. 41 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint" ("Lebensfähigkeitsprognose"), § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.).[63] Die Stiftungsaufsicht wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stift...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Inhalt des Erbscheinantrags

Rz. 20 Das Nachlassgericht ist an den Inhalt des Antrags gebunden. Es darf von dem gestellten Antrag nicht abweichen oder auch nur in Teilen stattgeben.[52] In der Praxis nimmt das Gericht in aller Regel die Möglichkeit wahr, bis zur endgültigen Erteilung des Erbscheins durch Hinweise an die Beteiligten die fehlenden Unterlagen oder Informationen doch noch zu erhalten. Rz. 2...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Kapitalgesellschaft

Rz. 165 Ist der Minderjährige durch den Erbfall Gesellschafter einer GmbH geworden und ist er Alleinerbe, so werden seine Gesellschafterrechte durch seine gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Kommt es zu Beschlüssen i.R.d. Satzung (auch zu Geschäftsführungsmaßnahmen sowie dem Jahresabschluss), so ist § 181 BGB auch unanwendbar, wenn die gesetzlichen Vertreter selbst Gesellsc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeines

Rz. 745 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 265 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.3 Stückzinsen

Rz. 812 Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind Stückzinsen beim Veräußerer als Teil des Veräußerungserlöses (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG) steuerpflichtig. Das gilt auch für Stückzinsen auf festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworbenen wurden (FG Münster, Urteil v. 2.8.2012, 2 K 3644/10 E, rkr., EFG 2012 S. 2284). Bei dem Erwerber sind zwei Fälle zu unterscheiden...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.5 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 816 Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Das bedeutet, dass auch die Fremdwährungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Werden Wertpapiere verkauft und der Kaufpreis in Fremdwährung ausgezahlt, gilt der Vorgang als Anschaffung eines Fremdwährun...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.2 Bezugsrechte

Rz. 811 Bei der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) erhält der Anteilseigner Ansprüche auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile in Form von Bezugsrechten. Will der Anteilseigner keine neuen Anteile erwerben, kann er die Bezugsrechte veräußern. Bezugsrechte sind eigenständige Wertpapiere. Ein Verkaufserlös ist damit auch dann in voller Höhe als Einkünf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz 1. Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs‐, sondern auf die Beschaffungsseite an (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.2 Wertpapiere

Rz. 998 Veräußerungsgewinne von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, fallen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen (→ Tz 745 ff.). Die vor diesem Stichtag erworbenen Wertpapiere können steuerfrei veräußert werden, es sei denn, es wird mindestens 1 % aller Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten. In diesem Fall sieht das EStG die Beteiligung als "wesentl...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 367 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es si...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr