Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.5 Vollmacht

Rz. 154 Dem Vertreter kann die Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft verliehen werden (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wird erteilt durch Erklärung gegenüber demjenigen, der als Vertreter auftreten soll, oder gegenüber dem Dritten (§ 167 Abs. 1 BGB). Beispiele Die Vollmacht zum Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere enthalten in: der Einzel- bzw. Spezialvollmacht z...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Einwilligung; Nachweis durch Datenübertragung (§ 10a Abs. 2a, 5 EStG)

Rz. 91 Ab 2010 wird der Nachweis durch Datenübertragung zwischen dem Anbieter und den beteiligten Behörden erbracht. Dem Stpfl. oblag es bis einschließlich Vz. 2018 (Rz. 12f) lediglich, gegenüber dem Anbieter die Einwilligung in die Datenübertragung durch den Anbieter gem. § 10a Abs. 2a EStG zu erklären. Rz. 91a Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Regelungsinhalt

Rz. 13 § 10a EStG ist Teil des steuerlichen Förderungskonzepts der privaten Altersvorsorge für die in Abs. 1 genannten Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus einer Kombination von progressionsneutraler Zulage nach den §§ 79ff. EStG und wahlweisem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.[1] Rz. 14 § 10a EStG lässt für den in Abs. 1 bestimmten Personenkreis – pflichtversiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.4 Fortbestand der fiktiven Bekanntgabevollmacht, § 183 Abs. 2 S. 2, 3 AO

Rz. 25 Die fiktive Empfangsvollmacht des § 183 Abs. 1 AO gilt nach Abs. 2 S. 2 in den Fällen des § 183 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO als beständig, also wenn ein Feststellungsbeteiligter aus der Personenvereinigung ausgeschieden ist oder ernstliche Meinungsverschiedenheiten bestehen. Dies ergibt sich aus dem klaren und unzweideutigen Wortlaut des Gesetzes.[1] Wenn ein Feststellungsbe...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.3 Widerrufsvorbehalte

Wurde für Sonderzahlungen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist im ersten Schritt die Wirksamkeit dieses Vorbehalts zu überprüfen: Besteht die Vergütung aus verschiedenen Entgeltbestandteilen, können einzelne Bestandteile – nicht jedoch das Fixgehalt – einem Widerrufsvorbehalt unterstellt werden. Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe angegeben sein. Der widerrufl...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.2 Anfechtungsberechtigung

Der zur Anfechtung berechtigte Personenkreis ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 EuErbVO, wonach nur berechtigt ist, wer ein Zeugnis beantragen kann, nämlich Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Berichtigung, die Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses sowie über die Aussetzung der Wirkungen des Z...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.4 Einstweiliger Rechtschutz

Art. 73 I EuErbVO stellt einen einstweiligen Rechtschutz zur Verfügung, wonach die Wirkungen des Zeugnisses, bis zu dessen Änderung oder zum Widerruf, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, oder während der Anhängigkeit der Anfechtung, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, ausgesetzt werden können.mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.4 Freiwilligkeitsvorbehalte

Leistungen, die mit dem Hinweis vereinbart und gezahlt wurden, dass die Zahlung freiwillig erfolgt, können grundsätzlich jederzeit eingestellt werden. Hierfür müsste der Freiwilligkeitsvorbehalt aber wirksam sein, also insbesondere klar verständlich, widerspruchsfrei formuliert und praktisch konsequent umgesetzt worden sein. Angreifbar und sogar in der Regel ungültig sind Fre...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 Pauschalierungswahlrechte ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) pauschal mit 30 % zuzüglich Annexsteuern erheben. Für Zuwe...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen

Wird ein privatschriftliches Testament in der Wohnung des Erblassers gefunden und kann ausgeschlossen werden, dass Dritte ungehinderten Zugriff darauf hatten, ist davon auszugehen, dass Veränderungen an der Urkunde vom Erblasser selbst vorgenommen wurden. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann davon ausgegangen werden, dass großflächige Durchstreichungen, die sich über d...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Sittenwidrigkeit eines Testaments zugunsten eines Berufsbetreuers

Die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 BtOG untersagte Annahme einer Zuwendung von Todes wegen durch einen Berufsbetreuer stellt einen Verstoß gegen seine Berufspflichten dar, nicht jedoch einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB. Die entsprechende letztwillige Verfügung des Erblassers und der Vermögensübergang nach § 1922 Abs. 1 BGB sind in solchen Fällen im H...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 5. Fazit

Im Ergebnis bleibt zwar bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung abzuwarten, ob die derzeitig in § 6 Abs. 4 AStG vorgesehene Stundungsmöglichkeit unionsrechtskonform ist oder die Wegzugsteuer auch in Fällen des Wegzugs nach dem 31.12.2021 dauerhaft bis zur Realisierung der stillen Reserven, insb. durch Veräußerung, sowie zinslos zu stunden ist. Aufgrund der ein...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 4 Verbindung von Abberufung und Kündigung

Die Gesellschafterversammlung kann mit der Abberufung die Kündigung des Anstellungsvertrags verbinden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob neben dem Abberufungsbeschluss tatsächlich auch die Kündigung des Anstellungsverhältnisses erfolgte. Die Koppelung des Anstellungsvertrags an die Organstellung ist möglich. So ist die Aufnahme eine...mehr

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Istversteuerung / 5 Widerruf der Istversteuerung

Die genehmigte Istversteuerung gilt bis zum Widerruf durch das Finanzamt. Das Finanzamt prüft in den folgenden Kalenderjahren, ob die Voraussetzungen für die Istversteuerung noch vorliegen. Wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung wird der Widerruf zum Beginn eines Kalenderjahres ausgesprochen. Selbstverständlich kann auch der Unternehmer selbst freiwillig jederzeit zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerschuldner in den Fällen der Teilnahme am Import-One-Stop-Shop (IOSS) nach § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 32 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18k UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mit Wirkung vom 1.7.2021 in Kraft[2] und beinhaltet zwei Konstellationen: Der Unternehmer, der am IOSS-Verfahren teilnimmt, egal ob als Leistender oder als Leistungsempfänger, wird selbst zum alleinigen Steuerschuldner. Der Unternehmer, der am IOSS...mehr

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Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zusatzgebühr; Einigungsgebühr für Terminsvertreter und Hauptbevollmächtigten bei Widerruf des Vergleichs

Nrn. 1000, 1003, 1010 VV RVG, §§ 91 Abs. 2 S. 1, 103, 104, 106 ZPO Leitsatz Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Zusatzgebühr nach Nr. 1000 VV, insbesondere zu der Frage, ob der Formulierung "besonders umfangreiche Beweisaufnahme" eine eigenständige Bedeutung zukommt. Der unterbevollmächtigte Terminsvertreter hat eine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV verdient, ...mehr

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ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. Die Begrüßung fand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Widerrufsvorbehalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Der durch Verwaltungsakt auszusprechende Erlass der Steuer gem. § 28a Abs. 1 ErbStG steht kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 28a Abs. 4 Satz 2 ErbStG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt (Erlass) als unselbständige Nebenbestimmung erfolgt damit bereits kraft Gesetzes. Er ermöglicht es, bei einer Än...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Weiterleitung begünstigten Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 6)

Rz. 39f [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 1 Satz 2 ErbStG kann ein Erwerber den Erlass nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Nach § 28a Abs. 1 Satz 3 ErbStG gilt dasselbe, ...mehr

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zfs 05/2024, Vergütungsansp... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung ist begründet, weil die Klage unbegründet ist. Der Senat hat den Kl. in seinem Hinweisbeschluss vom 15.8.2023 auf folgende vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage hingewiesen: … Hinsichtlich der übrigen streitgegenständlichen Forderungen (…) fehlt es jedenfalls an einem direkten Anspruch des Kl. gegen die Bekl. a) Ein direkter vertraglicher Anspruch ist ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Sozialpläne und Interessenausgleichsvereinbarungen

Rn 18 Sozialpläne, die gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung haben, werden vom Anwendungsbereich des § 120 nicht erfasst, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nicht früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden sind. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da sich beide ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hintergrund der Regelung und Überblick

Rz. 30 [Autor/Stand] § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG stellte drei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein mussten, damit die Steuer auf das begünstigte Vermögen erlassen werden konnte (s. Rz. 4). Im Regelfall wird der Erlass einer Steuer ohne einen Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Dies ist auch sachgerecht, da es auf die Prüfung der Voraussetzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / 2 II. Die Entscheidung

Sachlicher Grund der Auszahlungsverweigerung ist von Amts wegen zu prüfen Der Notar hat sein Tätigwerden nicht ohne ausreichenden Grund verweigert. Die Verweigerung der Amtsausübung durch den Notar ist nur zulässig und damit pflichtgemäß, wenn sie auf einen ausreichenden Grund gestützt werden kann (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO). Das nach § 15 Abs. 2 BNotO für die Prüfung der V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anzeigepflichten des Erwerbers (Abs. 5)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. In den Fällen, in denen nach § 13a Abs. 6 ErbStG ein Nachversteuerungstatbestand ausgelöst wurde, ...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Umstand, dass das OLG Hamburg den schon am 4.11.2022 verkündeten Beschluss den Zeitschriften erst im Februar 2024 zur Veröffentlichung angeboten hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der für Kostensachen nunmehr zuständige 4. Zivilsenat des OLG die Kostensachen erst im Jahr 2022 von den bisher langjährig zuständig gewesenen 8. Zivilsenat übernommen hatte. 1. Zusatzgeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung infolge Aufforderung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Durch die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 153 Abs. 1 BewG) wird der betreffende Inhaltsadressat der Aufforderung zum Beteiligten. Der klare Wortlaut der Norm lässt keine andere Auslegung zu. Folgerichtig sind nach § 153 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BewG aufgeforderte Gesellschaften, Beteiligte i.S.d. § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG.[2] Bei in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Widerruf

Rz. 270 Etwas anderes gilt für die Klage auf Widerruf ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen, im Unterschied zu Werturteilen; hier hat der Kläger nicht nur zu beweisen, dass der Beklagte die Behauptung aufgestellt hat, sondern auch, dass sie nicht der Wahrheit entspricht;[682] es soll niemandem zugemutet werden, etwas zu widerrufen, was möglicherweise der Wahrheit entspricht. D...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / VI. Beweislast bei Unterlassung/Widerruf von Behauptungen

1. Unterlassung Rz. 269 Klagt jemand auf Unterlassung einer ehrenrührigen Behauptung, hat er zu beweisen, dass der Beklagte die Behauptung aufgestellt hat und dass sie nicht der Wahrheit entspricht; anders aber – und das ist der Regelfall –, wenn die Behauptung eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB darstellt; dann hat der Beklagte den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / 1. Geständnis

Rz. 16 Das Geständnis im Sinne des § 288 ZPO ist zu unterscheiden von der Fiktion des Zugestehens nach § 138 Abs. 3 ZPO. Sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und in ihren Rechtswirkungen. Durch ein Geständnis räumt eine Partei den Tatsachenvortrag des Gegners als zutreffend ein. Nach § 288 ZPO bedürfen die von einer Partei behaupteten Tatsachen insoweit keines Bewei...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Unterlassung

Rz. 269 Klagt jemand auf Unterlassung einer ehrenrührigen Behauptung, hat er zu beweisen, dass der Beklagte die Behauptung aufgestellt hat und dass sie nicht der Wahrheit entspricht; anders aber – und das ist der Regelfall –, wenn die Behauptung eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB darstellt; dann hat der Beklagte den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung anzutreten.[67...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Kaufvertrag

Rz. 239 Bei einem Kaufvertrag muss der Verkäufer für seinen Kaufpreisanspruch nach allgemeinen Regeln den Abschluss des Kaufvertrags, die Kaufpreishöhe und die Fälligkeit des Anspruchs darlegen und beweisen. Wendet der Käufer ein, der Vertrag sei unwirksam, weil ein Verbraucherdarlehensvertrag vorliege und dem Schriftformerfordernis nach § 492 Abs. 1 BGB nicht Rechnung getra...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / E. Änderung des Vorbringens gegenüber der ersten Instanz

Rz. 40 Eine Partei ist gemäß § 535 ZPO nur dann gehindert, von ihrem Vorbringen in erster Instanz abzuweichen, wenn dieses Vorbringen als Geständnis im Sinne von § 288 ZPO zu werten ist, d.h.,mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.3 Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 3)

Rz. 44 Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch der Widerruf kann – wie die Einwilligung selbst – grundsätzlich nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden (vgl. Rz. 29). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.1 Versorgungsfonds

Rz. 14 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich die Errichtung eines Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit als Sondervermögen. Im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein Sondervermögen ein rechtlich unselbstständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages

Der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG; die daraus resultierenden Ansprüche auf Nutzungswertersatz für Nutzungen aus den Zins- und Tilgungsleistungen gehören damit zu den Erträgen i.S.d. Vorschrift. Im Ergebnis stellt der Nutzungswertersatzanspruch die de...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung (§ 14 HBUG)

Rz. 51 (1) 1Die Anerkennung der Eignung des Trägers kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 2Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn der Träger die Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, seinen Pflichten aus diesem Gesetz nicht nachkommt oder wiederholt Bildungsveranstaltungen ...mehr