Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsbelehrung

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Nutzungsentschädigungen aus einem Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte?

Leitsatz Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht. Sachverhalt Streitig ist die Besteuerung der von einer Bank gezahlten Nutzungsentschädigung nach einem Darlehenswiderruf. Die Klägerin hat ein bei der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf eines Darlehensvertrags: Vergleichszahlung der Bank muss als Kapitalertrag versteuert werden

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein bankseitig gezahlter Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen, der infolge des Widerrufs eines Darlehensvertrags gezahlt wird, zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt. Das letzte Wort hat der BFH. Sachverhalt Die klagenden Eheleute schlossen zur Finanzierung ihres selbstbewohnten Hauses im Jahr 2004 drei Wohnungs...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erteilung der Widerrufsbelehrung und Verbrauchererklärung im Sinne von § 357 Abs. 8 S. 1 BGB

Rz. 35 Im erbrechtlichen Mandat kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei ausübt, z.B. bei dem Mandanten zu Hause oder einem vermittelnden Dritten. Wenn der Abschluss der Vergütungsvereinbarung in den Privaträumen des Mandanten oder per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem Mandanten erfolgt, muss der Rechtsanwalt das gesetzlic...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbrauchervertrags über Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Rz. 28 Art. 246a § 3 EGBGB regelt erleichterte Informationspflichten, "sollte ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels [84] geschlossen werden, welches räumlich oder zeitlich nur begrenzte Möglichkeit der Informationserteilung für den Verbraucher bietet".[85] Rz. 29 Nach § 246 § 3 Satz 1 Nr. 4 EGBGB sind ggf. die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 47 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Gesetzliches Widerrufsrecht

Rz. 39 Liegt ein Verbrauchervertrag zwischen dem erbrechtlichen Mandanten und dem Rechtsanwalt vor, muss dem erbrechtlichen Mandanten als Verbraucher ein Widerrufsrecht zustehen. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, § 312g Abs. 1 BGB. aa) Außerhalb von Geschäftsräumen ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Voraussetzungen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) Verbrauchervertrag

Rz. 38 Das Bestehen eines gesetzlichen Widerrufrechts setzt das Bestehen eines Verbrauchervertrages voraus. Ein Verbrauchervertrag liegt bei einem Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vor, § 310 Abs. 3 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer s...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Rz. 40 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b Abs. 1 BGB Verträge, Zitat 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, (...). Geschäftsräume im Sinne des Abs. 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seiner Täti...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Widerrufsbelehrung

Rz. 3 Muster 9.1: Widerrufsbelehrung Muster 9.1: Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, _________________________ (Name der Kanzlei), ________________________...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.6 Sonstige Zinsen

Rz. 789 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO na...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Checkliste: Widerrufsbelehrung

Rz. 155 Verwendet der Unternehmer das Belehrungsmuster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB, genügt seine Belehrung den gesetzlichen Anforderungen (Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB). Rz. 156 Das Muster ist allgemein gehalten und gilt demzufolge für verschiedene Vertragsarten. Für die einzelnen Vertragsarten enthalten die Gestaltungshinweise ggf. zu ergänzende Formulierungen. Der Unt...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Widerrufsbelehrung

Rz. 141 Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher über ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu informieren. Die Belehrung ist so zu gestalten, dass sie geeignet ist, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen (Deutlichkeitsgebot), dh sie muss sich – z.B. durch Farbe, Fettdruck oder Schriftgröße – von dem übrigen Vertragstext deutlich hervor...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Formerfordernisse und Widerrufsbelehrung

Rz. 31 Der Verbraucherbauvertrag muss zumindest in Textform geschlossen werden, §§ 650i Abs. 2, 126b BGB. Insbesondere bei Überlagerung des Verbraucherbauvertrages mit Verbraucherkreditverträgen oder gar Grundstückskaufverträgen kann aber die Schriftform oder notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich sein. Auch für den Verbraucherbauvertrag ist nun ein 14-tägiges Wide...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss – Informationspflichten, Widerrufsbelehrung

Rz. 139 Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses sind die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. § 312g Abs. 1 BGB und umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB zu beachten. Für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen stellt Art. 246b EGBGB besondere Informationspflichten auf (...mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Widerrufsrecht bei eBay

Rz. 173 Sofern über eBay ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist, steht dem Käufer auch das Widerrufsrecht nach §§ 312g Abs. 1, 355 BGB zu. Der Ausschluss des § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB greift hier nicht, da er sich nur auf solche Versteigerungen bezieht, bei denen der (Fernabsatz-)Vertrag erst durch einen Zuschlag i.S.d. § 156 BGB zustande kommt. Die Mitteilung von eBay a...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[17] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 8 Bankrecht / 5. Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf Kreditsicherungsverträge

Rz. 43 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, ob bei einer verbraucherseitigen Bestellung einer Kreditsicherheit im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume ein Widerrufsrecht besteht und somit eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist. Diese Frage verursachte in den letzten Jahren erhebliche Unsicherheiten.[84] Der BGH-Bankensenat hat diese Frage für die Praxis mit Urteil vo...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher

Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) gegenüber einem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB):mehr

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§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 40 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[46] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [47] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

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§ 16 Franchiserecht / C. Checkliste: Franchise-Vertrag (aus Sicht des Franchisegebers)

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ff) Pflichten im elektronischen Verkehr

Rz. 145 Bedient sich der Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien, hat er zusätzlich zu den Anforderungen aus §§ 312 ff. BGB die sich aus § 312i BGB ergebenden Pflichten zu erfüllen. Während der Begriff des Fernabsatzvertrags jede Form des Vertragsschlusses unter physisch ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Transparenzgebot

Rz. 142 Nach Art. 246 § 4 EGBGB hat der Unternehmer die Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Bei den Begriffen "klar" und "verständlich" wird man sich im Wesentlichen an dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot orientieren können, wenngleich die Anforderungen bei Art. 246 § 4 EGBGB darüber hinausgehen dürften.[267] Neben einem geordneten Ers...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ee) Rechtzeitige Verfügbarkeit

Rz. 144 Der Unternehmer hat die Informationen nach Art. 246 § 4 EGBGB vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen. Eine bestimmte Mindestfrist zwischen der Erteilung der Information und dem Vertragsschluss muss nicht abgewartet werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Verbraucher die übermittelten Informationen in zumutbarer Weise zur Kenntnis ne...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Vorvertragliche Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB

Rz. 140 Gem. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Hierzu gehören gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB insbesondere Identität und Anschrift des Unternehmers, die wesentlichen Eigenschaften und der Preis der Ware, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrec...mehr

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§ 8 Bankrecht / III. Checkliste: Verbraucherdarlehen

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essentieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schlank) Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schl...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Fernabsatzrecht

Rz. 32 Soll der Vertrieb über das Internet oder über den klassischen Versandhandel erfolgen, sind die besonderen Bestimmungen des Fernabsatzrechts zu berücksichtigen (§§ 312b ff. BGB). Zu beachten sind insb. die vor- und nachvertraglichen Informationspflichten[60] sowie das Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g...mehr

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§ 27 Kaufrecht / dd) Form

Rz. 143 Nach Art. 246a § 4 Abs. 3 S. 1 EGBGB müssen bei einem Fernabsatzvertrag die Informationen in einer den benutzten Kommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden. Wird der Vertrag über die Internetseiten des Unternehmers geschlossen, reicht es aus, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Sie müssen weder auf der Startseite bereitgehal...mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Sprachenregelung (AGB, Individualabrede)

Rz. 135 Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich bei den AGB um ausländische oder inländische AGB in ausländischer Sprache handelt bzw. handeln soll.[297] Inländische fremdsprachige AGB sind bei Kenntnis oder Kennenmüssen von ihrer Verwendung wirksam einbezogen. Deutschsprachige AGB gegenüber einem Ausländer ebenso. Es empfiehlt sich in jedem Falle aber ein ausdrücklicher, de...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Versicherungsfall

1. Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen einen Versicherer richtet sich die Festlegung des Rechtsschutzfalles allein nach der behaupteten Pflichtverletzung des Anspruchsgegners, auf die der Anspruch gestützt wird; dies gilt auch für den Passivprozess. Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur Bestimmung des Versicherungsfalles aufgegeben und ausgeführt, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Absetzen von anderen Vereinbarungen (S. 2)

Rz. 41 Nach Abs. 1 S. 2, 2.Teilsatz muss die Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein. Deutlich abgesetzt bedeutet, dass sie sich bereits optisch von anderweitigen Erklärungen abheben muss und damit für den Auftraggeber sofort erkennbar ist, dass hier eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Erforderlich ist demnach eine Zäsur zwischen de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Widerrufsbelehrung

Rz. 237 Die dritte Alternative wäre die konsequente Verwendung von Widerrufsbelehrungen bei jedweder Art von Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, verbunden mit der Einholung der Genehmigung zur sofortigen Aufnahme der Tätigkeit nach § 356 Abs. 4 S. 1 BGB. Rz. 238 Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Sie[243] ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Risikoprüfung bei Vertragsabschluss

Rz. 236 Schwieriger wird die regelmäßige Prüfung des Kanzleibetriebes auf das Vorliegen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Kanzleien, bei denen der Abschluss des Vertrages ursprünglich die Ausnahme war, können ihre Vertriebsstruktur ohne bewusste Entscheidung ändern. Gerade im Zuge von informationstechnischer Umgestaltung der Gesel...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / V. Bedeutung für die Praxis

Bei der Entscheidung handelt es sich innerhalb kurzer Zeit um die zweite Entscheidung des BGH zur Anwendung des Fernabsatzrechts auf den Anwaltsvertrag. Dazu hat der BGH u.a. in dem in Bezug genommenen Urt. v. 23.11.2017 (IX ZR 204/16, AGS 2018, 105 = RVGreport 2018, 157) Stellung genommen. Schwerpunkt der Ausführungen des BGH in seinem Urteil v. 23.11.2017 war noch die Frag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Stellt ein Nutzungsersatz nach Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung Einkünfte aus Kapitalvermögen dar?

Leitsatz Streitig ist der Ansatz eines gezahlten Vergleichsbetrags aufgrund der Auflösung eines fehlerhaften Darlehensvertrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Kläger ist der Ansicht, dass der gezahlte Vergleichsbetrag keiner Einkunftserzielungsabsicht unterliege. Sachverhalt Zu Finanzierung eines Hausgrundstücks nahm der Kläger im Jahr 2003 bei der X-Bank einen Kredit...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.6 Sonstige Zinsen

Rz. 775 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 1-S 2252-231/0, BStBl 2000 S. 1508, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nach § 163 A...mehr

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FoVo 12/2020, Widerrufsrech... / 2 II. Aus der Entscheidung

Titulierung als entscheidende Zäsur Der BGH widerspricht den Vorinstanzen und entscheidet zugunsten der Bank als Gläubiger. Die Titulierung stellt im Ergebnis eine Zäsur dar, die die Option des Widerrufes des Grundgeschäftes entzieht. Es war einmal ein Darlehnsanspruch und ein Widerrufsrecht Die Klägerin schloss den Darlehensvertrag als Verbraucherin, so dass ihr gemäß § 495 Ab...mehr