Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.4 Übermittlung an das Betreuungsgericht nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB XI (Nr. 3)

Rz. 36 Nach Nr. 3 ist eine Übermittlung von Sozialdaten von den Pflegekassen an das Betreuungsgericht zulässig. Auf Ersuchen des Betreuungsgerichts hat die Pflegekasse diesem das nach §§ 18 bis 18c zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstellte Gutachten einschließlich der Befunde des Medizinischen Dienstes zu übermitteln. Das Gericht darf dieses Gutachten des MDK nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter, Musiker und im Pflegedienst

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung ausgeübt werden. Die gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hauptversammlung: Verbot des Mitführens von Geräten zur Bild- und Tonaufzeichnung unzulässig

Zusammenfassung Das bloße Mitführen von Mobiltelefonen oder anderen Geräten, mit denen die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft aufgezeichnet werden könnte, darf Aktionären nicht grundsätzlich untersagt oder der Zutritt zur Hauptversammlung bei Weigerung verwehrt werden. Hintergrund Das Recht der Aktionäre auf Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.3.1 Rasse und ethnische Herkunft

Der Begriff Rasse ist schwer zu bestimmen. Es besteht ein gewisser Widerspruch, da niemand einen anderen wegen dessen "Rasse" benachteiligen kann, weil es beim Menschen keine unterschiedlichen Rassen gibt. Teilweise wird daher dafür plädiert, den Wortlaut zu ändern, beispielsweise in "aus rassistischen Motiven".[1] Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse liegt jedenfalls u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 2.3 Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Nimmt der Arbeitgeber eine Pauschalierung der Lohnsteuer als sonstigen Bezug vor, handelt es sich dennoch im Regelfall um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Entgelteigenschaft besteht nur dann nicht, wenn es sich bei der Pauschalbesteuerung als sonstigen Bezug um laufendes Arbeitsentgelt, also um monatlich abgerechnete Zinsbeträge handelt.[1] Dies steht jedoch im Widers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Eigentümer muss Schottergar... / 6 Einordnung dieser Entscheidung

Wer einen Schottergarten auf dem nicht überbauten Teil seines bebauten Grundstücks errichtet hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich daraus, dass inzwischen die Landesbauordnungen nahezu aller Bundesländer eine Pflicht zur Begrünung regeln (z. B. § 8 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg, Art. 7 Abs. 1 BayBO, § 8 Abs. 1 BauO Bln, § 9 Abs. 1 HBauO, § 9 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / 3. Finanzielle Eingliederung bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Mehrheit der Stimmrechte: Für die finanzielle Eingliederung ist auf die "Mehrheit der Stimmrechte" abzustellen. Da es insofern auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ankommt[12], reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmrechte aus[13]. Sofern dies nicht mit einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verbunden ist, wird die erforderliche Stimmenmehrheit gru...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.3 Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

Rz. 67 Die in Abs. 1 Satz 2 bereits als Voraussetzung genannten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft (zur Interpretation dieses Begriffs vgl. Rz. 48 f.) über die vorgenannten Voraussetzungen müssen "neu" sein. Rz. 68 Neu sind zunächst einmal diejenigen Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung der BKV noch nicht vorhanden waren. Neu sind aber auch solche Erke...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.1 Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 erhält die freiwilligen Weiterversicherungen, die für Selbständige (§ 28a Abs. 1 Nr. 2) und Auslandsbeschäftigte (§ 28a Abs. 1 Nr. 3) am 31.12.2010 bestanden haben, kraft Gesetzes über den 31.12.2010 hinaus unbegrenzt aufrecht. Es bedarf dazu keines Antrages und auch keiner Zustimmung. Ein Widerspruch ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen. Ggf...mehr

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Sauer, SGB III § 388 Ernenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ernennungsrecht des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit entspricht seiner Funktion, die Leitung und Geschäftsführung der Behörde zu übernehmen. Das Ernennungsrecht obliegt dem Vorstand allein, eine gesetzliche Regelung, die Abhängigkeiten zum Verwaltungsrat oder anderen Selbstverwaltungsorganen herstellt, besteht nicht. Rz. 4 Durch eine Ernennung wird ein Beamten...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 4.4 Die Wirkung – Auswirkungen auf das Umfeld

Auf dieser Stufe soll festgestellt werden, ob die Umsetzung in die Praxis auch entsprechende messbare Wirkungen hinterlässt. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Mitarbeiter nach dem Besuch von Seminaren zum Thema "kundenfreundlicher Umgang mit dem Bürger" die dort erlernten Techniken und Methoden im Alltag anwenden und die Bürger daraufhin mit der Vorgehensweise der ...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 4.5 Return on Investment (ROI) – die wirtschaftliche Betrachtung

Der ROI ist eine in der Privatwirtschaft gängige Top-Kennzahl, die Aufschluss über das Verhältnis von Investition und Gewinn gibt: Die Kosten einer Investition werden in Beziehung zur Höhe des erwarteten Gewinns gesetzt. Bezogen auf den Fortbildungsbereich kann man den ROI als das Verhältnis des "Trainings-Gewinns" zu den für das Training entstandenen Kosten interpretieren. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.5 Widerruf des Summenbescheids (Abs. 2 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 75 Der Träger der Rentenversicherung hat einen aufgrund der vorstehend aufgezeigten Möglichkeiten ergangenen Summenbescheid i. S. d. Abs. 2 Satz 5 teilweise zu widerrufen ("insoweit"), wenn nachträglich Versicherungs- oder Beitragspflicht oder Versicherungsfreiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wird. Es wird also nicht der gesamte Summenbesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kein Widerspruch.

Rn 11 Ist ein Widerspruch für den wahren Rechtsinhaber – nach § 899 oder vAw – eingetragen, so zerstört dieser den öffentlichen Glauben hinsichtlich der Eintragung, gegen die der Widerspruch eingetragen worden ist. Der Widerspruch verhindert nur einen gutgläubigen Erwerb, wenn er zugunsten des wahren Rechtsinhabers (Soergel/Stürner Rz 27) und vor der Eintragung des Erwerbers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Widerspruch.

Rn 5 Widersprechen sich zwei Eintragungen, so heben sich die Vermutungen insoweit gegenseitig auf (HP/Eckert Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerspruch.

Rn 6 Ein Widerspruch gegen einen Widerspruch ist nicht zulässig (RGZ 117, 352). Bei unrechtmäßiger Löschung eines Widerspruchs ist kein Widerspruch gegen die Löschung, sondern nur die Beschwerde nach § 71 GBO dagegen oder die Eintragung eines neuen Widerspruchs möglich (MüKo/Lettmaier Rz 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerspruch.

Rn 2 Der Widerspruch ist eine formfreie einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, dh er wird mit Zugang beim Aussteller wirksam und ist stets zu beachten. Bei einem Widerspruch darf der Aussteller neue Zins- oder Rentenscheine nicht mehr dem Vorleger des Erneuerungsscheins, sondern nur noch dem Inhaber der Schuldverschreibung aushändigen (§ 805 2). Der Inhaber der Haup...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Datenschutzrechtlicher Widerruf oder Widerspruch des Verbrauchers.

Rn 7 Ferner muss der Verbraucher einen Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung gem Art 7 III DSGVO oder einen Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem Art 21 I, II DSGVO erklärt haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerspruch des Nachbarn.

Rn 15 Hat der Überbauende schuldlos oder lediglich fahrlässig (§ 276 II) gehandelt, muss der Nachbar den Überbau nur dann dulden, wenn er nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. Dafür ist es ausreichend, dass er – auch ohne Kenntnis von der Grenzüberschreitung – deutlich zum Ausdruck bringt, dass er mit der Errichtung des Gebäudes nicht einverstanden ist (BGHZ 59, 191, 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhaltlicher Widerspruch.

Rn 3 Ein Widerspruch (I) besteht grds dann, wenn mehrere letztwillige Verfügungen sachlich miteinander unvereinbar sind (BGH NJW 85, 969 [BGH 07.11.1984 - IVa ZR 77/83]; vgl aber Rn 4). Dies ist im Wege des inhaltlichen Vergleichs beider Testamente zu ermitteln, der dafür zunächst durch Testamentsauslegung (§§ 133, 2084) festzustellen ist. Ein Widerspruch kann sich auch dadu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Widerspruch gegen Lastschriften.

Rn 43 Grundsätzlich ist der Inhaber eines Bankkontos berechtigt, einer Belastung seines Kontos zu widersprechen mit der Folge, dass der entsprechende Betrag seinem Konto wieder gutgeschrieben wird. Ein solcher Widerspruch kann im Einzelfall sittenwidrig sein, insb wenn er – wie es va im Vorfeld der Insolvenz geschieht – ohne sachlichen Grund erfolgt (meist mit dem Ziel, ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1139 BGB – Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek.

Gesetzestext 1Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypoth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 574a BGB – Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch.

Gesetzestext (1) 1Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. 2Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 1 Nr 2: Berechtigtes Interesse und kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das Auskunftsrechtsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 2 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Für die Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und ihre Erteilung darf dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Dies entspricht der Regelung des § 1686 (§ 1686 Rn 5 ff). Zum Inhalt der Auskunft vgl § 1686 Rn 11 ff (vgl auch Karlsr FamRZ 23, 786 mAnm Hammer).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 3 S 2: Kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 69 Dem Antrag ist gem III 2 bereits stattzugeben, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es findet nur eine negative Kindeswohlprüfung statt. Denn die Mutter hat mit der Einwilligung in die (Fremd-)Adoption zu erkennen gegeben, dass sie ihre eigene Elternrolle aufgeben will. Daher soll derselbe Maßstab gelten, wie in den Fällen der §§ 1678 und 1680, in denen die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit, Zulässigkeit und Widerspruch.

Rn 2 Die Eintragung muss wirksam und zulässig sein und darf nicht widersprüchlich sein. 1. Wirksamkeit. Rn 3 Beim konventionell geführten Grundbuch muss die Eintragung insb von den – zwei – zuständigen Personen unterschrieben sein (vgl § 44 GBO). Beim maschinell geführten Grundbuch muss die Eintragung in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommen und dauerhaft unverändert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerspruch des Schuldners (II).

Rn 6 Einer Einwilligung der am Schuldverhältnis Beteiligten bedarf es für die Drittleistung nicht (Staud/Bittner/Kolbe § 267 Rz 2; Soergel/Forster § 267 Rz 14). Da der Gläubiger über den ihm zustehenden Anspruch verfügen kann, ist nach § 267 I 2 auch eine Erfüllung gegen den Willen des Schuldners möglich. Es steht ihm jedoch gem § 267 II frei, die Leistung des Dritten abzule...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 2 S 2: Kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das FamG überträgt den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam, wenn und soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht; eine Teilübertragung ist möglich. Diese nur negative Kindeswohlprüfung bringt die Überzeugung des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass die gemeinsame elterliche Sorge grds den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht und ihm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist des Widerspruchs, § 574b II.

Rn 5 Es handelt sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter ggü erklärt werden und zugegangen sein (§§ 130, 574b II 1). Die Fristversäumnis ist nur auf Einrede des Vermieters zu berücksichtigen. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Widersprüche.

Rn 10 Stimmen die Beschreibung des Gegenstandes von SonderE- und/oder gemE in Teilungsvertrag/Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist idR kein Erklärungsinhalt vorrangig. Bei einem durch Auslegung nicht aufklärbaren Widerspruch verbleibt der betroffene Raum gemE (BGH ZMR 04, 206 Rz 16 – juris; München ZMR 12, 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form des Widerspruchs, § 574b I.

Rn 2 Der Kündigungswiderspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die in schriftlicher Form (§ 126) ggü dem Vermieter erklärt werden muss; zu Besonderheiten bei Erklärung per beA-Schriftsatz vgl Fleindl FS Hannemann 23, S 103. Ein Telefax reicht nicht. Ein Formfehler führt nach § 125 zur Nichtigkeit des Widerspruchs (Karlsr NJW 73, 1001 [OLG Karlsruhe 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung des Widerspruchs.

Rn 2 Aufgrund des begründeten Widerspruchs des Mieters wird das Mietverhältnis trotz der Kündigung nicht beendet; der Widerspruch hat zwar keine rechtsgestaltende Wirkung, er bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern ist notwendig, wenn der Mieter mehr erreichen will als eine bloße Räumungsfrist. Der Widerspruch ist ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 899 BGB – Eintragung eines Widerspruchs.

Gesetzestext (1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden. (2) 1Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs.

Gesetzestext (1) 1Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 2Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. (2) 1Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gründe des Widerspruchs, § 574b I 2.

Rn 4 Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Begründung des Widerspruchs oder eine Auskunft über die Gründe des Mieters. Ein mittelbarer Zwang zur Begründung durch den Mieter ergibt sich allerdings aus der Kostennorm des § 93b II ZPO.mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Vorliegen eines "beiderseitigen Widerspruchs"

Rz. 294 Noch "schräger" können die Ergebnisse werden, wenn der Erblasser über die verschiedenen Spaltnachlässe unterschiedlich verfügt hat. Rz. 295 Beispiel Der Nachlass eines in Florida lebenden Deutschen besteht im Wesentlichen aus einer Ranch in Texas und einer Kette von Steak-Restaurants in Frankreich. Der Wert des Immobilienbesitzes in beiden Ländern beträgt jeweils 1,2 ...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.6 Beteiligung des Ausbildenden am Widerspruchs- und Klageverfahren

Der Ausbildende ist weder am Widerspruchs- noch am Klageverfahren zwangsläufig beteiligt. Gleichwohl kann er ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, dass der Auszubildende zur Prüfung zugelassen wird und diese auch besteht. Hat beispielsweise der Ausbildende die Anmeldefrist zur Prüfung versäumt, könnten ihm Schadensersatzansprüche vonseiten des Auszubildenden drohen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 2Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. (2) 1Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung.

Rn 11 Der eingetragene Widerspruch hebt den öffentlichen Glauben hinsichtlich des betroffenen Rechts nach § 892 auf, so dass ein gutgläubiger – lastenfreier – Erwerb hinsichtlich des betroffenen Rechts ausgeschlossen wird. Dies gilt nur für einen Widerspruch, der zugunsten des wirklichen Inhabers eines bestehenden Berichtigungsanspruchs eingetragen ist (Soergel/Stürner Rz 9)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Löschung.

Rn 12 Der Widerspruch erlischt, wenn er im Grundbuch gelöscht wird oder die zugrunde liegende eV aufgehoben wird (§§ 895 2 ZPO, 25 GBO). Zur Löschung eines Widerspruchs nach II 1 ist die Bewilligung des Begünstigten ausreichend. Zur Löschung eines auf Ersuchen einer Behörde eingetragenen Widerspruchs ist das Ersuchen der Behörde auf Löschung oder ggf Nachweis der Genehmigung...mehr