Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchsetzung.

Rn 16 Der einzelne Miterbe kann den Schuldner eines fälligen Anspruchs mahnen und ihn dadurch, mit Wirkung für alle, in Verzug setzen (hM MüKo/Gergen § 2039 Rz 18 mwN), den Anspruch durch Leistungs- oder Feststellungsklage gerichtlich geltend machen (Frankf FamRZ 08, 1978: Antrag eines Miterben auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs) und zur Sicherung einen Arrest o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Interessen des Vermieters.

Rn 18 Eine berechtigte Zustimmungsverweigerung kann gestützt werden auf: konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit (mobile Auffahrtschienen, AG München NZM 11, 206), die nicht durch Zusage des Mieters kompensiert wird, er werde eine Haftpflichtversicherung abschließen; wenn durch den Umbau das Mietobjekt für Nichtbehinderte nicht mehr oder weitgehend nicht mehr im bisherige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuepflicht.

Rn 22 Die mitgliedschaftliche Treuepflicht ist die besondere gesellschaftsspezifische Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben und kann Besonderheiten des gesellschaftlichen Rechtsverhältnisses in ihrer Intensität über § 242 hinausgehen, besteht inbesondere nicht als bloße Schranke eigener Rechtsausübung. Sie kann auch Pflichten des Gesellschafters erst begründen, so ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Adoptivkinder

Rz. 11 Der Erb- und Pflichtteil von Adoptivkindern unterscheidet sich zunächst danach, ob sie als Minder- oder Volljährige angenommen wurden. In beiden Fällen sind das angenommene Kind und seine Abkömmlinge gegenüber dem Annehmenden erb- und pflichtteilsberechtigt (Grundsatz der Volladoption, §§ 1754, 1755 BGB). Der als volljährig Angenommene bleibt dies im Regelfall auch ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 4 Der nach § 1782 Berufene hat nach § 1783 grds ein Recht darauf, als Vormund bestellt zu werden, soweit er für dieses Amt nicht iSd § 1784 ungeeignet ist oder kraft Gesetzes Amtsvormundschaft (§ 1786) eintritt. Der Berufene ist übergangen, wenn sein Antrag, als Vormund bestellt zu werden, zurückgewiesen oder eine andere Person als Vormund bestellt wird, unabhängig davon,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kondiktionssperre aus §§ 994 ff.

Rn 71 Bleiben für die Aufwendungskondiktion also nur die Fälle, in denen der (unrechtmäßige) Fremdbesitzer ohne rechtsgeschäftlichen Vertrags- oder Zweckbezug, sonst der (unrechtmäßige) Eigenbesitzer Baumaßnahmen auf einem fremden Grundstück ausführt (vgl auch Rn 66). Das wirft dann allerdings die Frage nach der seit Langem streitigen Konkurrenz zu den ebenfalls den Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt und Reichweite der Vertretung, I und III.

Rn 2 Organschaftliche Vertretung ist das rechtsgeschäftliche Handeln im Namen und mit Wirkung für und gegen die rechtsfähige GbR aufgrund der Gesellschafterstellung, sodass die GbR selbst handlungsfähig wird (auch: § 61 ZPO). Dadurch, dass diese Zuständigkeit bei den Gesellschaftern liegt, drückt das Gesetz den Grundsatz der Selbstorganschaft aus. Eine Fremdorganschaft ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sachlich: Veräußerung (§ 12 I, III 2).

Rn 4 Veräußerung iSd § 12 ist rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder zur Erbteilsabtretung und zur Belastung des Wohnungseigentums (KG NZM 16, 731; Nürnbg ZMR 16, 55). Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 383 Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Mit der Anknüpfung an den Wohnsitz des Erblassers gelangt das schweizerische internationale Erbrecht aber häufig zu den gleichen Ergebnissen wie die EuErbVO. Um hier eine weitergehende Harmonisierung des schweizerischen Erbkollisionsrechts mit der EuErbVO zu erreichen, wurde im Parlament eine Reform einge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Das gesetzlich nicht geregelte deklaratorische Anerkenntnis ist ein Schuldbestätigungsvertrag. Zweck ist, das Schuldverhältnis als solches oder einzelne Punkte dessen dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und darüber eine endgültige Festlegung zu treffen (BGH NJW 95, 1978 [BVerwG 25.01.1995 - BVerwG 11 C 29.93]; 01, 2096, 2099 [BGH 03.04.2001 - XI Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

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Arbeitsausfall / 2.3 Betriebsübergang

Problematisch kann die Feststellung eines Annahmeverzugs auch im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB sein. In diesem Fall muss zunächst geklärt werden, wer Verpflichteter im Sinne eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist. Dabei sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Betriebsübergangmehr

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Ausschlussfrist / 5.1.11 Sonderfall: Widerspruch beim Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs ist es für alle Beteiligten schwierig, den Überblick darüber zu behalten, wer wann von wem was fordern kann. Entsprechend muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Ablauf von Ausschlussfristen und der richtigen Geltendmachung von Ansprüchen gelegt werden (siehe Punkt 6.3). Widerspricht nun der Beschäftigte gem. § 613a Abs. 6 BGB, verkomplizi...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 6. Lösungsmöglichkeiten

Möchte der Gesetzgeber somit den aufgezeigten Widersprüchen und Friktionen durch den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E auf die Regelungen des § 93c AO entgehen und die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen etc. somit auch im Bereich der Verkehrsteuern etablieren, bliebe es ihm zunächst unbenommen, die bestehenden Regelungen des § 93c AO...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.3 Entscheidung der Krankenkasse/Rechtsschutz

Rz. 58 Durch den Eingang des Befreiungsantrags wird ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 8 SGB X) in Gang gesetzt, das mit einem Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abzuschließen ist. Die Krankenkasse hat in diesem Verfahren von Amts wegen (§ 20 SGB X) die besonderen Voraussetzungen der Befreiungsrechte nach Nr. 1a, 2, 2a, 3 zu prüfen. Die Krankenkasse ist dabei darauf angewiesen,...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) [2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgeblichen Reg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.5 Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 53 Unter bestimmten Voraussetzungen räumt § 102 Abs. 5 BetrVG dem Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses als Folge eines wirksamen Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein. Dieser Anspruch führt zur Weiterbeschäftigung unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Pr...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.1 Umfang und Struktur der Offenlegung

Rz. 10 Über die Ausgestaltung der SFDR ergeben sich bzgl. der zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen 2 unterschiedliche Ebenen. Es lässt sich eine Einordnung in unternehmensbezogene und produktbezogene Offenlegungspflichten vornehmen. Durch die Maßnahmen der RTS zur SFDR werden einzelne in der SFDR festgelegte Offenlegungspflichten hinsichtlich Inhalt, Methode und Dars...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.3.3 Grundsätze für die effektive Berichterstattung

Rz. 171 Als Hilfestellung für die Berichterstattung hat die TCFD 7 Prinzipien entwickelt, die größtenteils mit Grundsätzen aus anderen internationalen Rahmenwerken für die Berichterstattung, wie z. B. GRI (Rz 28 ff.), konsistent sind. Die 7 Grundsätze sollen qualitativ hochwertige und entscheidungsrelevante Offenlegung fördern.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.4.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Rz. 25 Nach dem CSR-RUG ergibt sich eine materielle Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat in § 171 Abs. 1 S. 4 AktG.[1] Allerdings wird die Reichweite der Prüfungspflicht in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 171 Abs. 1 S. 4 AktG kontro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbereich. Zentral ist der Begriff des men...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 191 Auf Seiten des Konzerns sind zunächst unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern sanktioniert. Nach § 331 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen in Aufklärungen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach IFRS / 2.3 Komitologie-Verfahren der EU

Rz. 6 Die IFRS befinden sich in einem andauernden Umgestaltungsprozess, d. h. es erfolgen Änderungen oder Streichungen bereits bestehender Standards oder Hinzufügungen neuer Standards. Dies erwartend hat die EU die IAS-VO aus dem Jahr 2002 so ausgestaltet, dass spätere Änderungen an dieser Verordnung rechtlich gesehen automatisch in diese integriert werden, sodass die Anwend...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 1 Für eine Zukunft, die gemeinsam gestaltet werden kann

Als Genossenschaftsbank ist nachhaltiges Handeln ein Teil der Unternehmensphilosophie. Nachhaltigkeit wurde bereits in den 1990er-Jahren in der Unternehmensstrategie, im Leitbild sowie im Verhaltenskodex verankert. Daher erfordert Nachhaltigkeit in der Bank keinen Paradigmenwechsel, wohl aber eine konsequente und andauernde Entwicklung des bereits Vorhandenen im genossenscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchseinlegung

Rz. 68 Das Einspruchsverfahren wird anhängig und damit in Gang gesetzt, sobald der Einspruch bei einer der in § 357 Abs. 2 S. 1 –3 AO genannten Einlegungsbehörden "eingelegt", "eingereicht" oder "angebracht" wurde. Diese in § 357 AO verwendeten unterschiedlichen Formulierungen sind synonym[1] und bedeuten, dass der Einspruch mit Wissen und Wollen des Stpfl. tatsächlich in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Erkennbarkeit eines Einspruchsbegehrens (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. Hieraus ergibt sich, dass an den Vortrag des Stpfl. keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Insbesondere von ihm nicht erwartet wird, dass er seinen Einspruch ausdrücklich als solchen bezeichnet. Auch wenn er seinen schriftlichen oder elektronischen oder – im Falle d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.9 Einheitliches Vertragswerk: Zur Umsatzsteuer kommt die Grunderwerbsteuer– der EuGH bestätigt dies

Umsatzsteuer plus Grunderwerbsteuer – das bedeutet konkret: Die Bauleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Umsatzsteuer unterliegt die Bauleistung in derartigen Fällen auch noch der Grunderwerbsteuer. Diese "Doppelbelastung" hielt das Niedersächsische Finanzgericht für nicht europarechtskonform und legte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Doch der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / 3.1 Generalklausel

Die Wohnungseigentümer können die Veräußerung des Wohnungseigentums von einem Wohnungseigentümer verlangen, wenn dieser sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann.[1] Liegt ein derartige...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Kostenhaftung bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid

a) Antragsteller des Mahnverfahrens veranlasst das Prozessverfahren An § 22 Abs. 1 S. 1 GKG soll der neue Satz angefügt werden, dass im Verfahren, das gem. § 696 Abs. 1 ZPO dem Mahnverfahren folgt, die Kosten derjenige schuldet, der den Mahnbescheid beantragt hat. Dies soll klarstellen, dass der Antragsteller des Mahnverfahrens als Antragsteller des streitigen Verfahrens im k...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Antragsteller des Mahnverfahrens veranlasst das Prozessverfahren

An § 22 Abs. 1 S. 1 GKG soll der neue Satz angefügt werden, dass im Verfahren, das gem. § 696 Abs. 1 ZPO dem Mahnverfahren folgt, die Kosten derjenige schuldet, der den Mahnbescheid beantragt hat. Dies soll klarstellen, dass der Antragsteller des Mahnverfahrens als Antragsteller des streitigen Verfahrens im kostenrechtlichen Sinn anzusehen ist, wenn dem Mahnverfahren nach Wi...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Hemmungswirkung

Rz. 781 Die Hemmungswirkungen beim Mahnbescheid lassen sich wie folgt zusammenfassen: Rz. 782 Die Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren hemmt die Verjährung (§ 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Damit beginnt die ursprüngliche Verjährungsfrist nicht – wie bis zum 31.12.2001 nach § 217 BGB a.F. – wieder neu zu laufen. Rz. 783 Die Hemmung gilt als nicht erfolgt, wenn der Mahnbesche...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Auswirkung auf Übergangsrecht (§ 71 GKG)

Der geplante § 22 Abs. 1 S. 2 GKG stellt auch klar, dass in Übergangsfällen zum 1.1.2025 das Mahnverfahren und das Prozessverfahren gem. § 71 Abs. 1 S. 1 GKG einheitlich betrachtet werden müssen. Wird ein Mahnverfahren vor dem 1.1.2025 beantragt, so richtet sich das nachfolgende Prozessverfahren auch dann nach dem bis zum 31.12.2024 geltenden Kostenrecht, wenn der Übergang i...mehr

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FoVo 07/2024, Änderungen de... / II. Änderungen im Gerichtskostenrecht

Lineare Erhöhung der Gerichtsgebühren Der Referentenentwurf sieht auch für die Gerichtskosten eine lineare Erhöhung der streitwertabhängigen Gebühren von durchschnittlich 6 % und der Festgebühren von 9 % vor. Hinweis Mindestgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren wird erhöht Die Mindestgebühr für das gerichtliche Mahnverfahren soll in Nr. 1100 KV GKG zunächst von 36 EUR auf 37 EU...mehr