Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.14 Bedingte und befristete Vorgänge, §§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2 und 8 BewG

Rz. 63 Ein auflösend bedingter Erwerb wird nach § 5 Abs. 1 BewG wie ein unbedingter Erwerb behandelt, eine auflösend bedingte Last nach § 7 Abs. 1 BewG wie eine unbedingte Last. Eine aufschiebend bedingte Last wird nicht berücksichtigt, § 6 Abs. 1 BewG. Rz. 63a Die auf diesen Vorschriften beruhende Bewertung wird der Besteuerung zugrunde gelegt. Tritt nunmehr die Bedingung ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Wegfall der Voraussetzungen einer Steuervergünstigung, Abs. 2 S. 1

Rz. 160 Nach § 175 Abs. 2 S. 1 AO gilt auch der Wegfall der Voraussetzungen einer Steuervergünstigung als rückwirkendes Ereignis, wenn diese Voraussetzung für eine bestimmte Zeit gegeben sein muss oder durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist, dass diese Voraussetzung die Grundlage für die Gewährung der Steuervergünstigung bildet. Die Vorschrift ist systematisch verfehlt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.4 Bescheidänderung bei Rückgängigmachen der Investitionsabzugsbeträge, § 7g Abs. 3, 4 EStG

Rz. 50c Ist der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf den Abzug folgenden Wirtschaftsjahres bei einer Investition hinzugerechnet worden, ist der Abzug rückgängig zu machen. Dazu sind nach § 7g Abs. 3 S. 2 , 3 EStG bestandskräftige Steuerbescheide und Bescheide über die gesonderte Feststellung zu ändern. Es handelt sich um eine spezielle Korrekturvorschr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Fallgruppen

Rz. 108 Es sind z. B. folgende Fallgruppen möglich: Ein Vermögenszuwachs wird in dem ESt-Bescheid nicht erfasst in der Annahme, er unterliege der SchenkungSt. Eine Einnahme oder eine Ausgabe wird in dem ESt-Bescheid des Stpfl. A nicht erfasst in der Annahme, sie sei B zuzurechnen. Eine Einnahme oder Ausgabe wird in der Veranlagung des Stpfl. A für das Jahr 01 nicht erfasst in d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Rechtsfolgen

Rz. 89 Abs. 2 verweist auf Abs. 1; damit ist auch im Rahmen der Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen nach Abs. 2 eine Durchbrechung der Festsetzungsfrist möglich. Das bedeutet, dass die Änderung nach Abs. 2 ohne Rücksicht auf den Ablauf der Festsetzungsfrist noch innerhalb eines Jahres, nachdem der letzte Bescheid bestandskräftig geworden ist, möglich ist. Bedeutung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Anwendung des § 176 AO

Rz. 230 Die Vorschriften der § 174 AO und § 176 AO stehen selbstständig nebeneinander, der Vertrauensschutz des § 176 AO gilt daher zwar grundsätzlich auch im Rahmen des § 174 AO, doch wird er in der Praxis nicht zur Anwendung kommen, da in den typischen Fällen des § 174 AO der Tatbestand des § 176 AO nicht erfüllt ist. Rz. 231 Im Rahmen des § 174 Abs. 1 AO wird die Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Übersicht

Rz. 23 Abs. 1 behandelt den Fall, dass ein bestimmter Sachverhalt mehrfach zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl. berücksichtigt worden ist, obwohl er insgesamt nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (positiv widerstreitende Steuerfestsetzung zuungunsten des/der Stpfl.). Es kann sich um folgende Fallgruppen handeln: Der gleiche Vorgang wird bei einem Stpfl. im gleichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 70 Ist die Festsetzungsfrist nach § 169 AO für die unrichtige Steuerfestsetzung bereits abgelaufen, stellt Abs. 1 S. 2 sicher, dass trotzdem noch eine Änderung in gewissem Umfang erfolgen kann. Hinsichtlich der Fristen ist nur maßgebend, dass der Antrag innerhalb der für ihn geltenden Frist gestellt worden ist (vgl. Rz. 66). Ist das geschehen, ist sachlich über den Antra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.2 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 154 Auch in den Fällen des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die erstmalige Steuerfestsetzung, Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist zulässig. Die Festsetzungsfrist beginnt jedoch, abweichend von § 170 Abs. 1 AO, erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eintritt. Es handelt sich um eine von § 170 AO abweichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Form und Bewertung von Vermögenseinlagen

Die Vermögenseinlage kann in Geld oder in Form anderer bewertbarer bzw. übertragbarer Vermögenswerte erbracht werden und muss beim Inhaber des Handelsgeschäfts nicht zwingend bilanzierbar sein (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 21). Der Begriff der Vermögenseinlage in § 230 HGB ist weit auszulegen. Somit umfasst er auch die Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutz...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 4.1 Verstoß gegen Beweisermittlungsverbote

Rz. 31 Die in § 92 AO normierte Beweismittelfreiheit ermächtigt die Finanzbehörde nicht, in grundrechtlich geschützte Positionen des Bürgers einzugreifen. Aus diesen Positionen von Verfassungsrang folgen Beweisermittlungsverbote, die ihrerseits entweder in den Verfahrensordnungen gesetzlich geregelt sind oder sich aus den Grundrechtsartikeln des GG selbst ergeben. Soweit die...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.9 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Die aktuellen industriellen Entwicklungen zeigen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Es geht um die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, um die Nutzung von Sensordaten aus der industriellen Produktion, die Verwertung von Daten aus der Kfz-Nutzung, leistungsfähigere Massendatenanalyse-Tools, mehr Softwareentwicklung etc. Somit rückte die Frage der Bewertung, der w...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.2 Identifizierung immaterieller Beiträge und der Eigentümer der immateriellen Vermögenswerte

Wie im vorigen Abschnitt beschrieben, sind Technologien im Zusammenhang mit der Zusammensetzung, der Herstellung, der Verpackung, des Handlings sowie der praktischen Anwendbarkeit des Produktportfolios relevante immaterielle Vermögenswerte der C-Gruppe. Die C SE entwickelt, etabliert, erhält, schützt und verwertet diverse Patente in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel, Le...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.1 Grundlagen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter zusammen: Für Ausführungen zu den akt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.4 Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse

Die erhaltenen Informationen über die Funktionen, Risiken, Entscheidungen, Kontrollen, finanziellen Möglichkeiten und eingesetzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter werden schriftlich dokumentiert. In der Dokumentation wird erläutert, was unter den für die Transaktion relevanten Funktionen und Risiken zu verstehen ist und wem von beiden Parteien sie zuzuordnen s...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.3 Was bedeutet die "DEMPE"-Funktion?

In Ergänzung zu den oben dargestellten Änderungen in Kapitel I der OECD-RL sei überdies auf das im Zuge des BEPS-Projektes neugefasste Kapitel VI ("Besondere Überlegungen bezüglich immaterieller Wirtschaftsgüter") hingewiesen. Dieses stellt im Hinblick auf die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern entscheidend auf die sog. "DEMPE"-Funktionen ab, wonach n...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 10 Charakterisierung der Unternehmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Im vorherigen Kapitel 9 wurde gezeigt, wie eine ausführliche und differenzierte F&R-Analyse erstellt wird – idealerweise auf Transaktionsebene und horizontal (d. h. zwischen den Parteien) sowie vertikal (d. h. zwischen den Funktionen und Risiken) gewichtet.[324] In diesem Kapitel wird nun der nächste Schritt beschrieben: die Charakterisierun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.1 Typisierte Unternehmensaktivitäten

Bevor weitere Details einer F&R-Analyse beschrieben werden, soll folgendes Schaubild einen Überblick über die typischen Ausprägungen von Unternehmensaktivitäten, abhängig vom Umfang des F&R-Profils, geben. Jeder weiß, dass die Unternehmensrealität sehr komplex und nicht schwarz-weiß ist – und es daher unendlich viele Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten gibt. Die Herausford...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.2 Durchführung der F&R-Analyse

Das Ziel einer F&R-Analyse ist, anhand von Interviews sowie konzerninternen Unterlagen und Informationen zu erfahren und zu dokumentieren, welche Funktionen beide Parteien ausüben, welche Partei die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich trifft, welche Risiken beide Parteien tragen, welche Partei die Risiken tatsächlich kontrolliert, welche Partei ein Risiko wirtschaftlich trage...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.1 Verdeckte Einlage ("vE")

Die verdeckte Einlage wird in R 8.9 KStR wie folgt beschrieben:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.3 Inhalte des Master Files

Die sog. Stammdokumentation ("Master File") soll einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeiten der multinationalen Unternehmensgruppe sowie die von ihr angewandte Verrechnungspreissystematik verschaffen. Neben der Darstellung des Organisationsaufbaues ist hierbei auch die Wertschöpfungskette sowie die geografische Verteilung der Unternehmensaktivitäten zu ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.3 Rechnerische Bestimmung von Lizenzsätzen

Für Verrechnungspreiszwecke sollte die CUP-Methode grundsätzlich vorrangig Anwendung finden, wenn zuverlässige Vergleichsdaten vorliegen. Da die Vergleichbarkeitsanforderungen bei der CUP-Methode jedoch sehr hoch und im Fall der C-Gruppe auch einzigartige und werthaltige immaterielle Vermögenswerte vorhanden sind, ist die CUP-Methode möglicherweise nicht führend anwendbar, d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 7 Die richtige VP-Methode identifizieren

Autor: Jörg Hanken Der VP-Zyklus beginnt mit der Entwicklung der VP-Strategie und mündet schließlich darin, die Bepreisung der bestehenden konzerninternen Transaktionen aus VP-Sicht im Arbeitsschritt "VP-Modellierung" festzulegen. Um eine zutreffende VP-Methode festzulegen, kann folgender praxiserprobte strukturierte Ansatz angewendet werden, der nicht nur einmalig bei der Fe...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.4.5 Standortfragen

In der Praxis kann es auch ein Problem sein, wann und für welche Gesellschaft(-en) Entscheidungen in einem bestimmten Geschäftsprozess tatsächlich von den jeweiligen Verantwortlichen entsprechend ihrer RACI-Rolle getroffen werden. Wenn ein Entscheidungsträger z. B. für einen bestimmten Zeitraum in einer wertbeitragenden Gesellschaft tätig ist, aber weiterhin bei einer andere...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.1 D.1: Ergeben sich wesentliche Änderungen durch die OECD BEPS Initiative?

Ja. Das Kapitel 1 der OECD-VP-Richtlinien wurde erheblich durch die BEPS Aktionspunkte 8 bis 10 geändert. Die OECD hat den vor Beginn der Initiative angegriffenen Fremdvergleichsgrundsatz (mit Ausnahme der kommenden Regelungen zu "Pillar 1" und "Pillar 2" in Teil B, Kapitel 5.1.8) sowie in der Zusammenfassung am Ende des Kapitels 6 bestätigt und damit alternativen Ansätzen w...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.4.8 Vereinfachungen

Unterstützende (Hilfs-)Prozesse[320] werden in der Regel nur indirekt über andere für VCA-Zwecke identifizierte Geschäftsprozesse abgebildet, wobei von einer entsprechend effizienten und effektiven Ausführung der betrachteten Unter- und Hauptprozesse ausgegangen wird. Umgekehrt könnte man argumentieren, dass die operative Effektivität und Effizienz eines solchen "Rückgrats" o...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.1 Einführung

Die ABC-Gruppe verfolgt seit rund 20 Jahren die Strategie, ihre Intellectual Properties (z. B. Technologien, Patente, Know-how, Marken, Designs u. a.) im Sitzland der Konzernobergesellschaft ABC AG zu zentralisieren (rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin). Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell der Auftragsforschung. Im Zuge von M&A-Transaktionen wer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.5 Praxisbericht Value-Chain-Analyse für Master File

Dieser Praxisbericht zeigt, wie eine knappe qualitative Value-Chain-Analyse als Bestandteil des Master Files dargestellt werden könnte. Abbildung 136 stellt die Wertschöpfungskette (Value Chain) der X-Gruppe im Überblick und beispielhaft dar: Abb. 136: Die Value Chain der X-Gruppe Als Ausgangspunkt können Beiträge zur Ideengenerierung aus verschiedensten Bereichen wie Forschung...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.3 Ordnungsrahmen für die Dokumentation

In Bezug auf werthaltige Beiträge zur Erstellung immaterieller Wirtschaftsgüter, z. B. im Rahmen von Auftragsforschungsverhältnissen im ABC-Konzern, ist festzustellen, dass das qualitative DEMPE-Funktionskonzept der OECD und seine Varianten ("DEMPEP"; "DAEMPE") funktions- und strukturbezogene Merkmale aufweisen, und zwar im Sinne der Beantwortung der Frage: "Wer macht was?"....mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9 Funktions- und Risikoanalyse

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer In Teil B, Kapitel 8 wurde beschrieben, wie und warum die Sachverhaltsermittlung durchzuführen ist. Es ging darum, die Frage zu beantworten, wer was an wen und zu welchen Konditionen leistet/liefert. In diesem Kapitel wird nun der zweite Schritt erläutert, der zur Bestimmung der steuerlich richtigen VP-Methode für eine vorliegende konzernin...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.2 Welche Möglichkeiten gibt es im Ausland?

An dieser Stelle soll beispielhaft erläutert werden, welche Möglichkeiten die indische Finanzverwaltung bietet und warum dies durchaus interessant für Steuerpflichtige sein kann. In Indien sind seit 2012 unilaterale verbindliche Auskünfte ("unilateral APA/ruling") zu VP-Sachverhalten möglich. Abbildung 140 zeigt die Anzahl der Verfahren seit 2012:[648] Abb. 140: Übersicht uni...mehr