Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. BFH v. 29.9.2020 – VIII R 17/17

Mit Urteil v. 29.9.2020 hat der BFH entschieden, dass die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 oder Satz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter der Höhe und dem Grunde nach

4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.10 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Tz. 146 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wegen des Ansatzes originärer immaterieller WG bei einem Ansatz über dem Bw s Tz 34 und s Tz 128. Wegen der Frage, ob ein derivativ erworbener und ein iRd Umwandlung angesetzter originärer Firmenwert bei der Übernehmerin zu einem Firmenwert zusammenzufassen sind, s § 4 UmwStG Tz 38.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei dem übernehmenden Rechtsträger (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

5.4.3.1 Allgemeines Tz. 89 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Qualifizierte Wirtschaftsgüter

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG enthält bzgl der entstrickten WG keine Einschränkungen mehr. Ein Ausgleichsposten kann für sämtliche WG gebildet werden – sowohl für WG des AV als auch des UV, für materielle ebenso wie für immaterielle, für abnutzbare ebenso wie für nicht abnutzbare WG. Die Begünstigungsfähigkeit ist zudem unabhängig von der tatsächlichen Restnutz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Abschreibungsbemessungsgrundlage für die auf die Übernehmerin übergegangenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter (§ 4 Abs 3 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 4 Abs 3 HS 1 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschr bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person in den Fällen des § 7 Abs 4 S 1 und Abs 5 EStG, falls die WG in der Schluss-Bil der übertragenden Kö mit einem Zwischenwert oder dem gW angesetzt worden sind. § 4 Abs 3 HS 2 UmwStG regelt die Abschr-Bemessungsgrundlage in all...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 3. Nachteile

Die umgekehrte Vermächtnislösung birgt diverse Schwächen. Am schwierigsten gestaltet sich das Prognoserisiko der Zusammensetzung des späteren Nachlasses zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.[37] Zu umfangreiche Vermächtnisanordnungen zugunsten weichender Familienangehöriger können dazu führen, dass der gesetzliche Vertreter des behinderten Angehörigen die Ausschlagung nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.5 Ausländisches Vermögen

Tz. 111 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 In der Übertragungs-Bil (s Tz 22ff) der Kap-Ges ist grds auch das im Ausl belegene BV auszuweisen, das im Wege der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge auf die Pers-Ges oder natürliche Person übergeht. Wegen einer Ausnahme, s Tz 115. Der St-Status einer ausl BetrSt wird durch die Umwandlung der Kap-Ges nicht berührt (Ausnahme: s Tz 103). Fragli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.7 Übersicht zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf gewerblich tätige Personengesellschaften mit Auslandsbezug

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Ausnahme für Pensionsrückstellungen (§ 3 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 48 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen schreibt § 3 Abs 1 S 2 UmwStG ausdrücklich den Ansatz mit dem Tw, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten, vor. Insoweit ergibt sich eine Abweichung vom Regelansatz mit dem gW nach § 3 Abs 1 S 2 UmwStG. Damit wollte der Gesetzgeber offensichtlich verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 95 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das sich aus der unbeschr oder beschr St-Pflicht ergebende dt Besteuerungsrecht wird in den folgenden Fällen ausgeschlossen oder beschr: Das dt Besteuerungsrecht entfällt durch die Umwandlung vollumfänglich, und es besteht zwar weiterhin ein dt Besteuerungsrecht, es sind aber ausl St anzurechnen. Von einem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nicht erfasst (s Tz 13). Ebenso s Schmitt (in S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Veräußerung/Entnahme, Verlagerung in Nicht-EU-/EWR-Ausland, verdeckte Einlage in KapGes (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußerung von WG: Der Ausgleichsposten ist (korrespondierend mit Art 4 Abs 4 Buchst a ATAD) aufzulösen bei Veräußerung eines WG. Mit einer (unbedingten) Veräußerung wird ein (echter) Realisationstatbestand ausgelöst. Mit tatsächlicher Realisation der stillen Reserven durch einen Veräußerungsvorgang ist der wesentliche Zweck des Ausgleichsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.6 Ausländische Verschmelzung oder grenzüberschreitende Hereinverschmelzung mit Inlandsbezug

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 UmwStG ist auch dann einschlägig, wenn eine reine Ausl-Umwandlung oder eine grenzüberschreitende Hereinverschmelzung vorliegt, bei der aber ein inl Anknüpfungspunkt (inl BetrSt oder unbeschr bzw beschr stpfl AE) vorhanden ist (s Tz 8). Ebenso s Kraft/Poley (FR 2014, 1, 3). Besteht im Inl nur eine BetrSt ohne dass inl AE beteiligt sind, m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl-Umwandlungen (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nitzschke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Ausstehende Einlagen

Tz. 140 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ausstehende Einlagen sind nach Auff der FinVerw ggf Wertberichtigungsposten zum Grund- oder Stamm-Kapital und als solche in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kap-Ges nicht zu berücksichtigen (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.05). Hr-lich wird zwar zwischen eingeforderten und nicht eingeforderten Einlagen unterschieden (s § 272 Abs 1 S 3 HGB)....mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 1. Regelungsinhalt

Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[32] Danach wird der behinderte Angehörige als (nicht befreiter) alleiniger Vorerbe eingesetzt. Die weichenden Angehörigen inklusive des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners erhalten Vermächtnisse und werden gleichermaßen Nacherben des behinderten Vorerben. Über den Erwerb von Todes weg...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 6

Auf einen Blick Neben der Vor- und Nacherbenlösung hat die Literatur im Rahmen des Behindertentestaments diverse weitere Gestaltungsansätze entwickelt. Neben exotischeren Modellen ist vor allem die Vermächtnislösung eine Methode, die zunehmend Zuspruch in der Literatur erfährt. Danach wird der Behinderte als Vorvermächtnisnehmer eingesetzt und dritte Personen als Nachvermäch...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.12.2020, in dem sich das Nachlassgericht zutreffend mit den Argumenten der Beschwerdebegründung auseinandergesetzt hat, keinen Erfolg. Der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugniss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.2 Einwendungen gegen die Ersetzung

Rn 48 Jedem Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, steht es offen, Einwendungen gegen eine Ersetzung ihrer Zustimmung vorzubringen. Hierzu hat das Gericht vor einer Entscheidung rechtliches Gehör auf den Ersetzungsantrag zu gewähren (s.o. Rdn. 42). Es obliegt dem Gläubiger, seine Zustimmungsverweigerung zu begründen und die Gründe glaubhaft zu machen.[122] Im Ansc...mehr

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Sneaker, Sammler und Resell... / 2. Private Veräußerungsgeschäfte

Sofern kein Gewerbebetrieb besteht, stellt sich die Frage, ob die steuerpflichtige Person sonstige Einkünfte in Gestalt eines privaten Veräußerungsgeschäfts erzielt. Private Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG sind Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, bei denen der Ze...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Sneaker, Sammler und Resell... / a) Gegenstände des täglichen Gebrauchs als Ausnahme

Der Gesetzgeber hat die Regelung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG erst durch das JStG 2010 v. 8.12.2010 (BGBl. I 2010, 1768) eingefügt. Der BFH hatte zuvor entschieden, dass die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nach Anschaffung gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG steuerbar sei, weil der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG alle Wi...mehr

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Sneaker, Sammler und Resell... / b) Sind Sneaker Gegenstände des täglichen Gebrauchs?

Sneaker stellen als körperliche Gegenstände Sachen i.S.d. § 90 BGB und mithin auch Wirtschaftsgüter i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, könnte durchaus ein privates Veräußerungsgeschäft bestehen. Zu beurteilen ist aber, ob Sneaker Gegenstände des täglichen Gebrauchs darstellen. Das ist b...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

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Sneaker, Sammler und Resell... / a) Nachhaltige Betätigung

Ein Gewerbebetrieb setzt nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG auch eine nachhaltige Betätigung voraus. Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist. Den tatsächlichen Umständen kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, weil die Wiederholungsabsicht eine innere Tatsache ist. Die Voraussetzung der Nachhaltigkeit ist im Allgemeinen bei einer Mehrzahl von gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Zu erörtern ist, ob Reseller und Sammler Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Ein Gewerbetrieb ist nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Die Betätigung muss über eine private Vermögensverwaltung hinausgehen. Ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5 AStG: Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten

Leitsatz 1. § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen BMF-Schreiben vom 22.12.2016...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.7 Abschreibungserleichterung für digitale Wirtschaftsgüter

Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Die bisher in der Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer ist von 3 Jahren auf 1 Jahr herabgesetzt worden. Begünstigt sind Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erfor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Gewinns aufgrund der Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen. Normenkette § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.4 Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen

Ein Ziel der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war es, Investitionsanreize zu setzen. Dazu sind die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter in mehrfacher Hinsicht verbessert worden. In der Steuererklärung 2021 können sich dadurch höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Erfolgt ist die (Wieder-)Einführung einer degres...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.6 Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag

Kleine und mittlere Unternehmen können für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung entsprechender Wirtschaftsgüter können IAB insoweit gewinnerhöhend wieder aufgelöst und gleichzeitig die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend gekürzt wer...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.4 Arbeitsmittel und Telefonkosten auch ohne Arbeitszimmer abziehbar

Arbeitsmittel und beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten können in jedem Fall als Werbungskosten bei der Steuererklärung abgezogen werden. Als Arbeitsmittel anerkannt werden z. B. Schreibtisch und -stuhl, Computer mit Zubehör, Büromaterial usw. Arbeitsmittel bis zum Preis von 800 EUR netto (brutto sind das über 950 EUR)können als sog. GWG sofort und in voller Höhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / II. Vermögenswidmung

Rz. 13 Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Das Vermögen muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit, wie sich bei der Diskussion zu dem neuen Recht im Vorfeld gezeigt hat, ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wege...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / III. Vermögenserhalt

Rz. 18 In § 83c Abs. 1 S. 1 BGB n.F. wird nunmehr ausdrücklich der Grundsatz festgehalten, dass das Grundstockvermögen "ungeschmälert zu erhalten" ist. Das war bisher ausdrücklich und dabei auch in unterschiedlicher Form nur in Landesstiftungsgesetzen geregelt und auch dort nicht in jedem einzelnen.[13] Im aktuellen Recht folgt der Grundsatz der Vermögenserhaltung bisher vor...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / I. Der "Stiftungsbegriff"

Rz. 4 § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Das ist neu, denn eine solche gesetzliche Definition gab es bisher im Stiftungsrecht nicht. In der Gesetzesbegründung wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Täterbezogene Pflicht zur Mitteilung (Abs. 2)

Rz. 51 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in den Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 48). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 47 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 14, 44) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr