Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.2 Begriff der Handwerkerleistung

Rz. 68 Eine Handwerkerleistung setzt begrifflich dreierlei voraus:mehr

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Außerplanmäßige Abschreibun... / 1 Voraussetzungen

Die AfaA kommt bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften dienen, in Betracht.[1] Sie ist neben der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig. Die Vornahme von AfaA wird auch bei Gebäuden nicht beanstandet, die noch degressiv[2] abgeschrieben werden.[3] Ihr Zweck ist es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neu zu verteilen, wenn dies dur...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5.1 Allgemeine Kappungsgrenze

Praxis-Beispiel Berechnung Beträgt die Ausgangsmiete 7 EUR/qm Wohnfläche oder mehr, so darf nach § 559 Abs. 3a Satz 1 BGB der Erhöhungsbetrag nicht höher als 3 EUR/qm Wohnfläche sein. Nach § 559 Abs. 3a Satz 2 BGB beträgt bei einer Ausgangsmiete von weniger als 7 EUR/qm der maximale Erhöhungsbetrag 2 EUR/qm. Zur Ermittlung der maßgeblichen Kappungsgrenze ist die Nettokaltmiet...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 4 Berechnung der Umlage auf den einzelnen Mieter (§ 559 Abs. 3 BGB)

Die so ermittelten Modernisierungskosten sind angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen. Der Umlagemaßstab muss sich am Leitbild der gerechten Kostenverteilung orientieren. Maßgeblich ist, welchen Nutzen die jeweiligen Mieter von der Modernisierungsmaßnahme haben. Daneben kann aber auch der Gesichtspunkt der Praktikabilität der Umlage berücksichtigt werden. Praxis-T...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 9.3 Kappungsgrenze nach § 559e Abs. 3 BGB

Die Kappungsgrenze des § 559e Abs. 3 BGB sieht für Modernisierungsmaßnahmen, die den Einbau oder die Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme betreffen, eine zulässige Mieterhöhung von maximal 0,50 EUR/qm Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren vor. Die Regelung des § 559 Abs. 3 Satz 3 BGB sieht für solche Modernisierungsmaßnahmen dieselbe Kappungsgrenze vor....mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5 Kappungsgrenze (§ 559 Abs. 3a BGB)

Die Regelung des § 559 Abs. 3a BGB sieht absolute Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen vor. Danach wird bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 Abs. 1 BGB die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren auf einen bestimmten Erhöhungsbetrag begrenzt. Bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden maximalen Erhöhungsbetrags wird zum einen nach der Höhe der Ausgan...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5.2 Heizungsanlagenbezogene Kappungsgrenze

Eine besondere Kappungsgrenze ist in § 559 Abs. 3a Satz 3 BGB für Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 555b Nr. 1 und Nr. 1a BGB vorgesehen, die mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt werden und die zu einer Erhöhung der jährlichen Miete nach § 559 Abs. 1 BGB berechtigen. Hinweis Heizungsanlage In diesem...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.3 Umzug in ein Eigenheim

Ist ein Umzug wegen Arbeitsplatzwechsels beruflich veranlasst, steht der Umstand, dass ein Eigenheim bezogen wird, dem Werbungskostenabzug nicht entgegen.[1] Eine anderweitige private Veranlassung des Umzugs eines Arbeitnehmers in die Nähe seines Beschäftigungsorts schließt den Werbungskostenabzug aus. Verlegen z. B. Ehegatten, die bisher am selben Ort gearbeitet haben, ihre...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 9.5 Wahlrecht des Vermieters

Hinsichtlich der Geltendmachung einer heizunganlagenbedingten Mieterhöhung hat der Vermieter ein Wahlrecht.[1] Er kann hierbei nach § 559e BGB vorgehen oder die Mieterhöhung auf § 559 BGB stützen. In beiden Fällen gilt eine Kappungsgrenze von maximal 0,50 EUR/qm Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren.[2] Allerdings besteht bei § 559 BGB nicht die Möglichkeit, die abzuziehenden Er...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.1 Umfang der begünstigten Übernachtungskosten

Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der Einzel­nachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch f...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 7.2.5 Umlageschlüssel

Aus der Erhöhungserklärung muss sich der Umlageschlüssel ergeben. Allgemein verständliche Schlüssel (z. B. nach der Anzahl der Wohnungen, nach dem Verhältnis der Wohnflächen) bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Ebenso muss sich aus der Erhöhungserklärung nicht ergeben, warum der Vermieter den betreffenden Schlüssel ausgewählt hat.mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Kostenanteil

Die ggf. als Werbungskosten abziehbaren, anteiligen Kosten des Arbeitszimmers berechnen sich nach dem Verhältnis der Flächen. Diese sind im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers zu ermitteln.[1] Die Ermittlung der Flächen richtet sich nach den §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) oder nach der Woh...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums reicht nicht aus.[2] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug ...mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.24.2 Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage

Rz. 206 § 2 Nr. 15b BetrKV Die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, bis zum 30.6.2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse. Die Kabelkosten sind umlagefähig, wenn deren Umlage vereinbart worden ist (...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.17 Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Rz. 164 § 2 Nr. 8 BetrKV Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentlich-rechtliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entspr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.3 Berechnung des Anteils des Mieters

Rz. 78b Fehlt die Berechnung, weil insgesamt nur die auf den Mieter entfallenden Betriebskosten angegeben sind, ist die Abrechnung insgesamt unwirksam. Die Abrechnung ist auch dann formell unwirksam, wenn sie unverständlich ist, z. B. wenn die Rechenschritte nicht nachvollziehbar sind, weil rechnerische Zwischenschritte fehlen (AG Leipzig, Urteil v. 11.5.2004, 168C 12477/03)...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.9 Kosten der Berechnung und Aufteilung des Verbrauchs

Rz. 140 Schließlich sind auch die Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Heizkosten umlagefähig. Dazu gehören die Kosten für das Ablesen und den Austausch der Verdunstungsröhrchen (AG Bad Vilbel, WuM 1987, 275 [LS]; AG Hamburg, WuM 1982, 310 [LS]; AG Miesbach, WuM 1980, 221; a. A. AG Bergheim, WuM 1983, 123 [LS]; AG Köln, WuM 1983, 239 [LS]), die Kosten für die Aufteil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.15 Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

Rz. 158 § 2 Nr. 6 BetrKV Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder bei der eigenständig gewerblichen Lieferung der Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort berü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.20 Kosten der Beleuchtung

Rz. 182 § 2 Nr. 11 BetrKV Die Kosten der Beleuchtung Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen. Als Kosten der Beleuchtung sind ausschließlich die Stromkosten für die Außenbeleuchtung (AG Neuss, WuM 1997, 471: Parkplatz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.12 Kosten der Entwässerung

Rz. 114 § 2 Nr. 3 BetrKV Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Unter den Begriff "Wassergeld" fallen auch die Kosten für die Entwässerung (LG Berlin, Urteil v. 20.11.1995, 62 S 210/95, GE 1996...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 3.2 Erweiterungen

Eine Erweiterung liegt in folgenden Fällen vor: Aufstockung oder Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, Vermehrung der Substanz. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, die zu einer Vergrößerung der Nutz- oder Wohnfläche führen, rechnen stets zu den Herstellungskosten. Dies gilt selbst dann, wenn der Flächenzuwachs geringfügig ist.[1] Greifen solche Erweite...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2019 Mietwohnungsneubau/ Zweifelsfragen/Gestaltungsüberlegungen/§ 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann neben anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden. Es muss zusätzlich und erstmalig eine Wohnung geschaffen werden. Die Verlegung einer Wohnung oder die Erweiterung der Wohnfläche reichen nicht aus. Anders ist dies bei der erstmaligen Schaffung einer ...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfl...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 2.1 Wohngebäude

§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG definiert ein Wohngebäude in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG als ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Hieraus folgt, dass der Aufteilungsmaßstab für Wohngebäude auch für gewerblich oder anderweitig nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten maßgeblich ist, solange die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt....mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.3 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Rz. 66 Auch Aufwendungen zur Vergrößerung der nutzbaren Fläche sind Erweiterungsaufwendungen, die als Herstellungskosten zu aktiviert sind.[1] Auf den Umfang der Vergrößerung kommt es hierbei nicht an. Es reicht jede geringfügige Vergrößerung der Nutzfläche aus; z. B. Vergrößerung der Nutzfläche durch eine Dachgaube, einen Balkon, eine Terrasse über die ganze Gebäudeseite, A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 3.2 Berechnung

Das Wohnungseigentumsgesetz macht den Miteigentümern bzw. dem aufteilenden Eigentümer bewusst keine Vorgaben, wie sie/er die Größe der Miteigentumsanteile (= das Verhältnis der Miteigentumsanteile untereinander) bestimmen/bestimmt. Bei der Bestimmung sollten allerdings auch ohne besondere gesetzliche Anordnung vor allem der unterschiedliche Verkehrswert, die Wohnfläche und der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnfläche.

a) Allgemeines. Rn 19 Der Begriff ›Wohnfläche‹ hat keinen feststehenden Inhalt (BGH NJW-RR 21, 1237 [BGH 22.06.2021 - VIII ZR 26/20] Rz 10). Sie ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum nach hM im Ausgangspunkt anhand der §§ 42–44 der II. BetrKV (für Baujahrgänge bis 2003: BGH ZMR 19, 661 Rz 36; 19, 326 Rz 16) bzw der ab dem 1.1.04 geltenden WoFlV zu ermit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 19 Der Begriff ›Wohnfläche‹ hat keinen feststehenden Inhalt (BGH NJW-RR 21, 1237 [BGH 22.06.2021 - VIII ZR 26/20] Rz 10). Sie ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum nach hM im Ausgangspunkt anhand der §§ 42–44 der II. BetrKV (für Baujahrgänge bis 2003: BGH ZMR 19, 661 Rz 36; 19, 326 Rz 16) bzw der ab dem 1.1.04 geltenden WoFlV zu ermitteln (BGH WuM 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnraum vergleichbarer Größe.

Rn 12 Die Größe richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche (BGH ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10). Eine davon abweichend vereinbarte kleinere oder größere Wohnungsgröße ist nach heute hM nicht maßgebend (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 15; ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10; § 557 Rn 14). Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche über der bis dahin von den Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschaffenheitsvereinbarung/Mieterhöhung/Betriebskosten.

Rn 20 Die Angabe der Wohnfläche iVm der Aufzählung der vermieteten Räume in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen eine Beschaffenheitsvereinbarung dar (BGH ZMR 23, 102 Rz 12; NJW-RR 21, 1237 Rz 9). Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Fläche mehr als 10 % ab, liegt daher ein Mietmangel vor (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 9; ZMR 19, 661 Rz 34; NZM 16, 42 Rz 9). Dies gilt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. 2Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 21 Der Vermieter, der zB eine Mieterhöhung verlangt, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die in Ansatz zu bringende tatsächliche Wohnfläche (BGH ZMR 17, 721 Rz 13). Wenn er eine bestimmte Wohnfläche vorträgt, genügt dies den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung. Der sodann erklärungsbelastete Mieter hat – soll sein Vortrag beach...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geringe Ausgangsmiete (§ 559 IIIa 2).

Rn 18 § 559 IIIa 2 ist auf Initiative des Rechtsausschusses ins Gesetz eingefügt worden (BTDrs 19/6153, 22). Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kappungsgrenze (§ 559e III).

Rn 9 § 559 IIIa 1 (§ 559 Rn 15) ist nach § 559e III 1 mit der Maßgabe anwendbar, dass sich im Hinblick auf eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr 1a die monatliche Miete um nicht mehr als 0,50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöhen darf (die Wohnfläche ist nach der WoFlV zu bestimmen), was nicht auskömmlich sein dürfte. Ist der Vermieter daneben z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz (§ 559 IIIa 1).

Rn 17 Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 I darf sich gem. § 559 IIIa 1 die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt (Herlitz jurisPR-MietR 4/19) der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Die Wohnfläche ist nach der WoFlV zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Das formwirksame Mieterhöhungsverlangen ist ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags (§§ 145, 311; BGH ZMR 22, 626 Rz 25; NZM 20, 322 Rz 15; ZMR 19, 114 Rz 17; 18, 564 Rz 11). §§ 558 ff sind als spezialgesetzliche Regelungen allerdings vorrangig vor §§ 145 ff anzuwenden, soweit sie das Erhöhungsverfahren abweichend regeln (BGH ZMR 22, 626 Rz 26). 1. Stimmt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vereinbarung.

Rn 22 Auch dann, wenn die Mietvertragsparteien eine Wohnfläche vereinbart (s § 535 Rn 19), haben, ist – sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (zB § 556 I und § 7 I HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden – für die Abrechnung nach hM nicht das Vereinbarte, sondern idR der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der...mehr