Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraummietverhältnis

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ZAP 23/2023, Der Härtefallw... / 1. Bedeutung und Anwendungsbereich von § 574 BGB

Während bei sämtlichen ordentlichen Kündigungsgründen des Vermieters im Wohnraummietrecht bei § 573 BGB nur das Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung berücksichtigt wird (BGH, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.1.1988 – VIII ARZ 4/87, NJW 1988, 904) stellt § 574 BGB sicher, dass ggf. vorliegende, besondere Mieterinteressen am Fortbestand des Mietverhältnisses i...mehr

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ZAP 6/2018, Gewerberaummiete: Räumungsverfügung

(OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2017 – 5 U 1337/17) • Nach § 940a Abs. 2 ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung auch gegen einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntni...mehr

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ZAP 3/2020, Kündigung von W... / e) Zustellung an beschränkt Geschäftsfähige

Ist der Mieter zwar wegen Geisteskrankheit schuldunfähig, aber nicht partiell geschäftsunfähig, geht ihm das Kündigungsschreiben des Vermieters unmittelbar zu. Ist jedoch für den Mieter ein Betreuer (umfassend zur Wohnraummiete und Betreuung: Schumacher NZM 2003, 257) bestellt, ist die Kündigung an den Betreuer als gesetzlichen Vertreter zu richten (AG Hamburg ZMR 2001, 898)...mehr

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ZAP 13/2018, Anwaltsmagazin / 9 Personalia

Bereits Ende April ist der Richter am BGH und Staatssekretär a.D. Michael Dölp nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Herr Dölp wurde im Jahr 2008 zum Richter am BGH ernannt. Er wurde dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Kammergerichts sowie für die Bezirke der OLG Bra...mehr

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ZAP 13/2020, Kündigung von ... / cc) Werkdienstwohnungen

Um eine Werkdienstwohnung handelt es sich, wenn der Wohnraum im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis überlassen wurde. Dabei wird kein gesonderter Mietvertrag über die Wohnung geschlossen, sondern nur ein einheitliches Vertragsverhältnis über die Dienst- oder Arbeitsleistung und den Wohnraum. I. d. R. wird der Arbeitslohn auf die Miete angerechnet. Auf ein s...mehr

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Lexikon / f) Vertragsstrafe

Rz. 1661 Verstöße des Mieters gegen seine Gebrauchspflichten oder vertragswidriges Überschreiten der Gebrauchsrechte kann im Geschäftsraummietrecht mit einer Vertragsstrafe belegt werden. Das Verbot der Vertragsstrafe aus § 555 BGB gilt nur für Wohnraummietverhältnisse. Bei der formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist § 309 Nr. 6 BGB zugunsten eines Unternehmers...mehr

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ZAP 18/2024, Rechtsprechung... / a) Betriebsbedarf bei selbstständiger Tätigkeit

Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen, reicht es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig aus, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter bzw. anerkennenswert...mehr

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ZAP 9/2018, Voraussetzungen... / 1. Abrechnungspflicht bei Vermieterwechsel

Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist (BGH, Urt. v. ...mehr

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ZAP 8/2020, Besonderheiten ... / a) Gesetzeszweck

Die Regelung soll Mieter von Grundstücken sowie von zu privaten oder gewerblichen Zwecken angemieteten Räumen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 hinsichtlich des Bestands des Vertragsverhältnisses absichern. Die Mieter sollen nicht den Verlust der Mietsache befürchten müssen, wenn sie vorübergehend die fälligen Mieten nicht fristgerecht zahlen können. Die Regelu...mehr

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Kündigungsschutz und Mietpr... / 4 Die Entscheidung

Nach diesen Grundsätzen besteht nach einem neuen Urteil des LG Berlin auch bei einer Zweitwohnung keine Nutzung "nur zum vorübergehenden Gebrauch". Der "vorübergehende Gebrauch der Mietsache" setzt die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraus, nicht – wie bei einer Zweitwohnung – die dauerhafte temporäre Nutzung. Der Wegfall des Sonde...mehr

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ZAP 1/2019, Wohnraummiete: Wirkung der rechtzeitigen Schonfristzahlung

(BGH, Urt. v. 19.9.2018 – VIII ZR 231/17) • Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Fiktion geschaffen, dass im Falle einer rechtzeitigen Schonfristzahlung die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend als nicht eingetreten gilt. Ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältn...mehr

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ZAP 15/2022, Der Mietprozes... / IV. Räumungsklagen und Kostentragungspflicht (§ 93b Abs. 1-3 ZPO)

Die im Jahr 1967 eingeführte Vorschrift des § 93b ZPO ergänzt die Vorschrift des § 93 ZPO , ohne sie auszuschließen und trägt dabei Besonderheiten des Wohnraummietrechts Rechnung. Anwendbar ist § 93b ZPO, wenn die Parteien um die Räumung von Wohnraum oder um die Fortsetzung eines Wohnraummietverhältnisses streiten, sei es allein oder auch neben anderen Ansprüchen. § 93b Abs. ...mehr

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Lexikon / g) Mietsicherheit

Rz. 1663 Da § 551 BGB nur für Wohnraummietverhältnisse gilt, kann durch Formularklausel eine Sicherheit verlangt werden, die mehr als 3 Nettomonatsmieten ausmacht. Rz. 1664 Eine Kautionsabrede, die vorformuliert in einem Gewerbemietvertrag enthalten ist, kann sich daher auch auf ein Vielfaches der Monatsmiete beziehen, muss allerdings in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum...mehr

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Lexikon / Literaturtipps

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ZAP 23/2020, Kündigung von ... / (6) Schonfrist

Gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses unwirksam, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Vermieter hinsichtlich der fälligen Miete und der Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt jedoch inne...mehr

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ZAP 3/2020, Kündigung von W... / d) Teilkündigung

Ein Mietverhältnis kann grds. nur einheitlich gekündigt werden (LG Mainz WuM 2001, 489). Mit Ausnahme der unter § 573b BGB fallenden Fälle können deshalb grds. bei einem einheitlichen Mietvertrag weder Nebenräume noch Garagen, Keller oder einzelne Räume gekündigt werden. Hat der Vermieter von Wohnraum lediglich Bedarf an einem Teil der Räume, so kann das Mietverhältnis nicht...mehr

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ZAP 13/2020, Kündigung von ... / f) Teilkündigung

Grundsätzlich kann ein Mietverhältnis nur einheitlich gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses nicht möglich. Davon macht § 573b BGB eine Ausnahme. Der Vermieter kann nämlich in den dort normierten Fällen eine Teilkündigung aussprechen, ohne dass er ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 573 Abs. 1 BGB hat. Vorausse...mehr

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ZAP 8/2020, Besonderheiten ... / c) Der Kündigungsausschluss

Mieter erhalten für diese Monate kein Leistungsverweigerungsrecht nach Art. 240 § 1 EGBGB. Sie bleiben nach allgemeinen Grundsätzen zur Leistung verpflichtet. Sie können grds. in Verzug geraten, wobei dies gem. § 286 Abs. 4 BGB dann nicht der Fall ist, wenn dies aufgrund eines Umstands geschieht, den sie nicht zu vertreten haben. Ob in der augenblicklichen Situation der Grun...mehr

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ZAP 1/2019, Der Zeitmietver... / I. Inhalt, Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Zeitmietvertrags

Der Zeitmietvertrag stellt ein besonderes Mietverhältnis dar, das grundsätzlich mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne weitere erforderliche Gestaltungserklärungen endet. Nach § 575 BGB ist es unter bestimmten Voraussetzungen (s. dazu unter III.) möglich, ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit zu vereinbaren, bei dem der Mieter keinen Anspruch auf Vertragsfortsetzung h...mehr

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Lexikon / j) Formularklausel im Hinblick auf die Abwicklung des Mietverhältnisses

Rz. 1599 Nach § 546 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist auch möglich, § 556a BGB....mehr

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ZAP 12/2020, Die Eigenbedar... / 4. Kündigungsberechtigung

Kündigungsberechtigt ist jeweils der Vermieter, eine isolierte Abtretung nur des Kündigungsrechts ohne gleichzeitige Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ist nicht möglich (zu Recht Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, § 542 BGB Rn 36 m.w.N.). Unstreitig kann jedoch der Vermieter eine dritte Person zur Vornahme einer Kündigung bevollmächtigen nach...mehr

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ZAP 16/2017, Rechtsprechung... / VII. Räumung/Nutzungsentschädigung

Hält der Mieter die Mietsache nach Ende der Mietzeit dem Vermieter vor, indem er sie nicht zurückgibt, so schuldet er gem. § 546a BGB Nutzungsentschädigung. Dabei enthält das Gesetz eine Untergrenze und eine Obergrenze für diese Entschädigung. Als Mindestbetrag muss der Mieter die bisher vereinbarte Miete zahlen – unabhängig davon, wie hoch die Marktmiete zu dieser Zeit ist....mehr

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ZAP 2/2022, Betriebs- und N... / III. Abwälzung der Betriebskosten

Von ihrer gesetzlichen Grundform her ist die Miete eine Inklusivmiete (§ 535 Abs. 1 S. 3 BGB). Das Gesetz geht davon aus, dass der Vermieter die öffentlich-rechtlichen und die privaten Lasten in die Miete einkalkuliert. Er hat die Lasten nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu tragen. In der Praxis werden die Betriebskosten aber ganz überwiegend gesondert auf den Mieter abg...mehr