Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsbau

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausgenommener Wohnraum (§ 558 II 2).

Rn 17 Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete können nur Wohnungen herangezogen werden, deren Miete frei vereinbar ist, § 558 II 2. Ausgenommen ist ferner Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Hierzu ist nach § 558 II 2 neben dem ersten und zweiten Förderweg auch sozialer Wohnungsbau des dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zulässige Miethöhe.

Rn 183 Die Miethöhe wird durch §§ 134, 138 I und II (s.a. § 138 Rn 55) sowie in der Wohnungsmiete durch §§ 5 I WiStG, 291 StGB begrenzt. Weitere Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften für den preisgebundenen Wohnungsbau (§ 8 II WoBindG) oder aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Bei sog Nutzungsverträgen in den neuen Ländern über Erholungsgrundstücke (Datschengrundstück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Mit Wirkung zum 1.9.93 wurde auch für den freifinanzierten Wohnungsbau durch das 4. MietRÄndG vom 21.7.93 (BGBl I 93, 1257) das Vorkaufsrecht eingeführt. Vorbild war die für öffentlich geförderten Wohnraum damals (bis 31.12.01) geltende Bestimmung des § 2b WoBindG. (BTDrs 12/3254, 40, Bundschuh ZMR 01, 324 ff). Neu ist das Formerfordernis in § 577 III. Schon § 570b aF s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhung.

Rn 182 Zur Erhöhung der Miete bei preisfreien Wohnraummietverhältnissen hat der Gesetzgeber in §§ 557–560 Sonderregelungen geschaffen (s § 557 Rn 3). Regelungen zur Miethöhe im öffentlich geförderten Wohnungsbau finden sich nicht im BGB, sondern ergeben sich aus §§ 8 ff WoBindG und §§ 3 ff NMV 1970. Der Vermieter hat nach §§ 557–560 teilweise die Möglichkeit, einseitig die M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen (Nr 4, 5).

Rn 34 Unter den Begriff des Arbeitgeberdarlehens (II 2 Nr 4) fallen auch Kredite, die von Unterstützungskassen gewährt werden sowie Darlehen, die Angehörige (Ehegatten, Kinder) mit Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers o ehemalige Arbeitnehmer erhalten (Pensionärsdarlehen). Die Vollausnahme setzt einen effektiven Zins voraus, der unter dem Marktüblichen Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsfreiheit; Gestaltungsfreiheit; Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 22 Im Prinzip ist der Vermieter gem Art 2 I GG, § 305 frei, ob und an wen er zu welchen Bedingungen vermietet, der Mieter, ob und von wem er zu welchen Bedingungen mietet (Vertragsfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 12 ff). Der Vermieter ist zu einer Gleichbehandlung der Mieter grds nicht verpflichtet. Etwas anders gilt im Einzelfall, zB für Bundesbedienstete (BayObLG NZM 99,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialwohnung / Zusammenfassung

Begriff Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Öffentlich gefördert sind Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist. Wohnungen, die nach dem 20.6.1948 bezugsfertig geworden sind, unterliegen einer Belegungs- und Preisbindung. Die Förderung führt grundsätzlich zu einer Einflussnahme der Förderstellen auf die Auswahl der Mieter und auf die Gest...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialwohnung / 7 Freistellung von Belegbindungen

Die Freistellung von Belegungsbindungen richtet sich nach § 7 WoBindG i. V. m. § 30 WoFG. Grundsätzlich kann eine Wohnung nur freigestellt werden, wenn nach den wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen ein öffentliches Interesse an der Belegungsbindung nicht mehr besteht. Nur dann kann eine Wohnung an nicht wohnberechtigte Personen überlassen werden. § 7 WoBindG ist durch das G...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Rz. 242 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Wohnungsbau wird ua durch die Zahlung von Wohnungsbauprämien unterstützt, die nach § 6 WoPG steuerfrei sind (> Wohnungsbau-Prämiensparen). Rz. 243–244 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2 Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

2.1 Für wen ist die Förderung gedacht? Das Programm spricht kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft an. 2.2 Was wird gefördert? Das Land Brandenburg möchte langfristig den bestehenden Wohnungsbestand energieeffizient sanieren lassen. Gleichzeitig soll neuer Wohnungsbestand gleich so gebaut werden, dass energetisch...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Auch insoweit ist § 577 BGB uneingeschränkt anwendbar.mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1 Frei finanzierter Wohnungsbau

1.1 Geltungsbereich Hinweis Nur Wohnräume Das Vorkaufsrecht gilt nur für Wohnräume. Bei Mischräumen kommt es darauf an, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Wohnraumnutzung, besteht das Vorkaufsrecht.[1] Maßgeblich ist der Inhalt des Mietvertrags; es kommt nicht darauf an, ob die Räume in der Teilungserklärung als Woh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3 Wohnungsbau Sozial

Mit diesem Programm soll die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 WoFG gefördert werden. Die Gebäude müssen im Land Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. 3.1 Wer ist antragsberechtigt? Eigentümer des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsbau: Bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger als Förderung

Die Immobilienbranche erteilt neuen Milliarden-Subventionen eine klare Absage. Wenn der Wohnungsbau zum Erliegen komme, seien bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger als Förderung – so könne etwa die Grunderwerbsteuer ausgesetzt werden und für das Bauen in Serie müsse eine Quote ins Gesetz. Wie andere Branchenverbände zuvor, fordert auch der Zentrale Immobilien Ausschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.10 Laufzeit des Programms

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3 Der Eintritt des Vorkaufsfalls

1.3.1 Der Verkauf an beliebige Dritte Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.[1] Hinweis Gesamte Wohnung muss verkauft werden Daraus folgt, dass eine rein interne Änderung zwischen Miteigentumsberechtigten (z. B. ein Miteigentümer erwirbt den Anteil des anderen Miteigentümers) kein Vorkaufsrecht auslöst. Diese Konstellation ist relativ hä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.3 Anforderungen an die Maßnahmen

Barrierefrei Die Wohnungen müssen nach ihrer Fertigstellung barrierearm oder barrierefrei sein. Die Wohnungen müssen nach Fläche und Ausstattung zur dauernden Führung eines Haushalts bestimmt sein. Die Kommunen haben zudem den Bedarf der antragsgegenständlichen Wohnungen anhand von Darlegungen zur örtlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der entsprechenden wohnungswirtschaftli...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.6 Die Ausübung des Vorkaufsrechts

1.6.1 Erklärung gegenüber dem Vermieter (Verkäufer) Das Vorkaufsrecht wird durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten ausgeübt. Dies ist der Verkäufer, in der Regel also (aber nicht notwendigerweise) der Vermieter. Bei mehreren Verkäufern muss die Erklärung allen Verkäufern zugehen, falls keine Empfangsvollmachten bestehen. Wird e...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.8 Antragstellung

Direktantrag Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der LFI-Bank (www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnflächenverordnung / 1 Praktische Bedeutung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt gemäß § 1 WoFlV unmittelbar nur für die Berechnung der Wohnfläche bei der Durchführung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung. Hierunter versteht man staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von sozial schwachen Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung vo...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Eigenkapital

20 % Die Eigenkapitalquote beträgt mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Eigenkapital soll aus Sach- oder/und Geldleistungen bestehen. Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen berechnen sich nach dem Wert der entsprechenden Unternehmerleistung.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.1 Konditionen

Bis zu 25 % Die Konditionen dieses Zuschussdarlehens entsprechen der Basisförderung. Die Darlehenshöhe ist auf 25 % des Bruttodarlehensbetrags der Basisförderung begrenzt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Bundesförderung für effiziente Wohngebäude (BEG 261)mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.5 Die Mitteilungspflicht des Vermieters (Verkäufers)

1.5.1 Mitteilung des Kaufvertrags/Belehrung über Vorkaufsrecht Für das vertragliche Vorkaufsrecht ist in § 469 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Dritten (des Käufers) ersetzt. Zusätzlich ist in § 577 Abs. 2 BGB geregelt, dass di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.9 Kombination mit anderen Fördermitteln

80 % Eine Förderung mit anderem öffentlichen Fördermittel wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für dasselbe Förderobjekt ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist, dass die Summe der öffentlichen Förderzusagen 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen soll.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.2 Antragstellung

Der Förderantrag für dieses Fördermittel ist zusammen mit dem Antrag auf Basisförderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einzureichen.mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.2 Die Umwandlung

1.2.1 Die bereits umgewandelte Eigentumswohnung Das Vorkaufsrecht bezieht sich zunächst auf "vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist". Der Gesetzeswortlaut stimmt insoweit mit § 573 BGB überein, wo geregelt ist, dass im Fall der Umwandlung eine Kündigungssperre eintritt. Das Vorkaufsrecht gilt zunächst für solche ...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / Zusammenfassung

Überblick Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen Dritten verkauft, so steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Dies gilt für frei finanzierte Wohnungen genauso wie für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die relevante Vorschrift ist § 577 BGB.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Zusatzförderungen Die Zusatzförderungen werden für die folgenden Förderbereiche gewährt: Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Energieeffizienz Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für Barrierefreiheit Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau Ergänzungsfinanzierung der L-Bank für restlichen ...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 5 Laufende Aufwendungen des Vermieters

Ist die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % überschritten, liegt eine Mietpreiserhöhung gleichwohl nicht vor, wenn die Entgelte zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind. Der Begriff der laufenden Aufwendungen ist in § 5 WiStG nicht bestimmt. Heranzuziehen sind daher die für den sozialen Wohnungsbau entwickelten Vorschriften der II. Berechnungsverord...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.4 Der Vorkaufsberechtigte

1.4.1 Der Mieter Vorkaufsberechtigt ist derjenige, der vor der Umwandlung Mieter war und im Zeitpunkt des Verkaufs noch Mieter ist.[1] Hinweis Mehrere Mieter Bei mehreren Mietern gilt § 472 BGB: Die Mieter müssen das Vorkaufsrecht zusammen ausüben; übt ein Mieter sein Recht nicht aus oder ist das Recht eines Mieters erloschen, so können es die übrigen Mieter alleine ausüben. Dam...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

3.2.1 Anforderungen an den Belegenheitsort In Mecklenburg-Vorpommern Wer die Förderung beantragen möchte, muss belegungsgebundene Wohnungen in Gemeinden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern schaffen. In den Gemeinden muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Programm spricht kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft an.mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.6.2 Frist

Das Vorkaufsrecht kann nur bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem Empfang der vollständigen Mitteilung ausgeübt werden.[1] Wichtig Keine Fristverlängerung Einen Anspruch auf Verlängerung dieser Frist hat der Mieter nicht.[2]mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.2 Anforderungen an die Gebäude

Wohnzwecke Das geförderte Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen. Enthält das Gebäude geförderte und frei finanzierte Wohnungen sowie/oder nicht nur zu Wohnzwecken genutzte Räume, müssen die Investitionskosten gemäß dem Förderzweck aufgeteilt werden. Gefördert werden nur der Anteil der Gesamtausgaben, der auf die belegungsgebundenen Wohnungen entfällt. Als Aufteilungsmaß...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Konditionen

5.000 EUR Ist die Maßnahme nach Prüfung durch den Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sinnvoll, stellt dieser die förderfähigen Kosten fest. Gefördert werden 40 % der förderfähigen Kosten, maximal aber 5.000 EUR. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten kann eine Nachbewilligung erfolgen, allerdings darf die Höchstgrenze von 5.000 EUR nicht über...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Ortsübliche Vergleichsmiete

Die verlangte Miete darf die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder – von Betriebskostenerhöhungen abgesehen – geändert worden sind, nicht übersteigen. Hinweis Wohnraum, der nicht einfließt Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die M...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.2.3 Weitere "Erwerbermodelle"

Außerdem ist diese Tatbestandsvariante auf diejenigen "Erwerbermodelle" anzuwenden, für die das OLG Karlsruhe in dem Rechtsentscheid vom 10.7.1992 entschieden hat, dass hierfür die Kündigungssperre gilt. Hier entsteht das Vorkaufsrecht am Miteigentumsanteil. Für die Anwendung des § 577 BGB sprechen dieselben Gründe, mit denen das OLG Karlsruhe die Anwendbarkeit des § 564b Ab...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.2.1 Die bereits umgewandelte Eigentumswohnung

Das Vorkaufsrecht bezieht sich zunächst auf "vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist". Der Gesetzeswortlaut stimmt insoweit mit § 573 BGB überein, wo geregelt ist, dass im Fall der Umwandlung eine Kündigungssperre eintritt. Das Vorkaufsrecht gilt zunächst für solche Wohnungen, die nach dem Abschluss des Mietvertr...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.4 Schenkung

Auf den Eigentumsübergang im Wege der Schenkung an einen Familienangehörigen ist § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB weder unmittelbar noch analog anwendbar. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung; eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht.[1] Gleiches gilt für eine Veräußerung an einen Angehörigen zu einem lediglich symbolischen Kaufpreis. Wi...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.2 Der Verkauf an Hausstands- oder Familienangehörige

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft.[1] Der Begriff des Hausstands- und Familienangehörigen ist dem § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nachgebildet, der die Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung regelt. Dort ist umstritten, wie der Begriff des Familienangehörige...mehr