Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

11.3.1 Vertragsabschluss Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten

Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder Veränderungen vor dem Beginn des Vertr...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 7 Wertermittlung

Hinweis Ermittlung der Versicherungssumme Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme kann durch 3 Methoden erfolgen, die gleichwertig nebeneinanderstehen. Es liegt im System begründet, dass für dasselbe Gebäude, je nach Wertermittlungsmethode, 3 verschiedene "richtige" Versicherungssummen 1914 berechnet werden. Diese Diskrepanz ist jedoch unerheblich, da die Versicherungs...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9 Glasversicherung

Die Glasversicherung ist unabhängig von der Wohngebäudeversicherung zu sehen. Dort ist Glas z. B. als Gebäudebestandteil mitversichert, jedoch nur gegen Schäden an Glas, verursacht durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel oder Folgeschäden daraus. Gegenstand der Glasversicherung ist der Bruch – zunächst unabhängig von der Ursache. 9.1 Versicherungsumfang Scheiben usw. könn...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.3 Besonderheiten bei der Entschädigung

Der Versicherer hat die Wahl, den früheren Zustand wiederherzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten. In beiden Fällen hat der Versicherer Anspruch auf verbleibende Restwerte (Bruchstücke). Hinweis Naturalersatz Beim Naturalersatz ist der Versicherer verpflichtet, Schäden in "natura" durch Liefern und Montieren von Scheiben usw. gleicher Art und Güte zu regulieren....mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.1 Vertragsabschluss

Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn ents...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.1 Versicherungsumfang

Üblich sind Deckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR. Auch eine höhere Versicherungssumme kann sich anbieten und ist häufig durch einen geringen Aufschlag zu haben. Dabei ist in der Regel die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der Deckungssummen beschränkt. Versichert sind: die persönliche gesetzliche Haftpflicht der ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Gewässerschäden mit Ausnahme von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert. Mitversichert sind Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, soweit es sich um Stoffe handelt, deren Verwendung im gewöhnlichen Haushalt üblich ist, und um Mengen, die das Maß des gewöhnlichen H...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Als Haus- und Grundbesitzer ist man dafür verantwortlich, dass andere Personen, z. B. Passanten, keinen Schaden auf dem versicherten Grundstück erleiden. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, das ist eine gesetzliche Bestimmung, die sog. Verkehrssicherungspflicht . Hierzu gehört u. a. auch das Streuen und Reinigen der vereisten Gehwege i...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 4 Wichtige Deckungserweiterungen

Insbesondere für die Wohngebäudeversicherung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern existieren einige wichtige Deckungserweiterungen, die man zum Vertragsbestandteil machen sollte. Einige dieser Sondervereinbarungen sind beitragsfrei. Überspannungsschäden durch Blitz Hiermit werden insbesondere Schäden an der Heizungsanlage oder Antennenanlage ersetzt, die durch Blitzschla...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2.2 Leitungswasser

Die verbundene Gebäudeversicherung bzw. Leitungswasserversicherung erstreckt sich auf: Durchnässungsschäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung Frostschäden an den mit dem Leitungswasser verbundenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableit...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2.4 Elementarschäden

Hinweis Erdbeben und Überschwemmungskatastrophen Das Erdbeben von 1992 und die Überschwemmungskatastrophen u. a. an Ahr und Mosel im Jahr 2021 lassen eine Deckungserweiterung um Elementarschäden sinnvoll erscheinen. Am Markt sind seit einigen Jahren verschiedene Deckungskonzepte entwickelt worden, die in der Regel Elementarversicherungen als Paket anbieten. Diese Deckungen we...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 6 Unterversicherungsverzicht

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Versicherungswert am Schadenstag. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, einen sog. Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob Versicherungssumme und Versicherungswert ü...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.1 Versicherungsumfang

Scheiben usw. können durch die verschiedenartigsten Ursachen zu Bruch gehen, z. B. durch: unabsichtliches Zerbrechen Witterungseinflüsse (Durchzug) spielende Kinder aufgewirbelte Steine im Straßenverkehr Spannungen im Fensterrahmen Vorsatz Unter dem Begriff "unabsichtlich" sind auch solche Fälle zu verstehen, die durch die Handlung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häu...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 1 Sachversicherungen

Die oben genannte Erkenntnis führte zu dem Zusammenschluss von Brandgilden, den Vorreitern der heutigen Feuerversicherung. Im Laufe der Zeit entwickelten sich weitere Versicherungszweige und schnell entstanden Kombinationen von Versicherungen. Im Jahr 1962 wurde ein eigenes Bedingungswerk für die "Verbundene Wohngebäudeversicherung" geschaffen. In dieser kombinierten Form is...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.2 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2.1 Feuer

Die Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch: Brand Blitzschlag Explosion Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Feuer ist das kostenträchtigste Risiko. Das gesamte Gebäude kann bis auf die Grundmauern niederbrennen und muss mit der Versicherungsleistung komplett wieder errichtet werden. Hinweis Ersatzpflichtiger Brandschaden Ein ersatzpf...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.2 Die rechtliche Situation des Betreibers

Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.[1] Kommt es zu einem Gewässerschaden, so ist der Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch erfüllt. Achtung Haftung in unbegrenzter Höhe Der Inhaber haftet für Schäden Dritter durch Gewässerverunreinigung in unbegrenzter Höhe, auch ohne Verschulden.[2] Die Behörde kann den Betreiber, gegebenenfall...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2.3 Sturm/Hagel

Ein ersatzpflichtiger Sturmschaden liegt vor, wenn die versicherten Sachen durch eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 zerstört oder beschädigt werden. Die Luftbewegung muss also wetterbedingt sein. Hinweis Sturmnachweis durch Wetterbericht Nicht dazu gehören Luftbewegungen, die z. B. durch den Druck einer Explosion entstanden sind. Den Nachweis, dass St...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 5 Der Versicherungswert 1914

In der Präambel zu den VGB 2022 – Wert 1914 wird ausgeführt, dass die Wohngebäude zur besseren Vergleichbarkeit in Preisen des Jahres 1914 bewertet werden. In diesem Jahr waren die Baukosten keinen nennenswerten Schwankungen unterworfen. Der Versicherungswert 1914 wird mithilfe eines jährlich aktualisierten Faktors auf den aktuellen Neuwert hochgerechnet. Achtung Versicherung...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 3 Die Grunddeckung nach VGB 2022

Die Bedingungen der "Verbundenen Wohngebäude-Versicherung"[1] regeln den grundsätzlichen Versicherungsschutz für das Wohngebäude. Sie informieren über die versicherten Sachen, die versicherten Kosten, den versicherten Mietausfall, die versicherten Gefahren und Schäden. Sie stellen außerdem die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für den Versicherungsvertrag dar. Die Modalität...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 7.2 Umrechnung des Neuwerts

Für die Umrechnung des Neuwerts gibt der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert des Wohngebäudes in den Preisen eines anderen Jahres (z. B. des Baujahres) an. Der Versicherer rechnet diesen Wert auf seine Verantwortung in den Versicherungswert 1914 um. Problematisch ist die Abgrenzung des Neuwerts auf ein bestimmtes Jahr und die Bewertung aller versicherten Sachen auf dies...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 7.4 Der gleitende Neuwert

Der Umfang des Versicherungsschutzes und damit die Höhe der Entschädigung wird im Wesentlichen von der Versicherungsform bestimmt, da diese auch die Versicherungssumme beeinflusst. Die heute am häufigsten angewendete und auch für den Versicherungsnehmer vorteilhafteste Versicherungsform ist die gleitende Neuwertversicherung. Sie bietet den idealen Versicherungsschutz auf "gl...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8.1 Vertragsabschluss

Bereits bei der Antragstellung gilt es, wichtige Aspekte zu beachten. Alle Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, bewusst falsch beantwortet, so kann u. U. der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein. So ist die Frage nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes maßgebend bei der...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.2 Beitragsberechnung

Die Gebäudeglasversicherung ist eine pauschale Versicherung, die alle oben genannten Glasarten erfasst, unabhängig von Anzahl und Größe. Hinweis Gebäudeneubauwert Für Mehrfamilienhäuser erfolgt die Beitragsberechnung unter Zugrundelegung des Gebäudeneubauwerts. Die Versicherung erfolgt unter Berücksichtigung der Verglasungsart: Form I: alle genannten Gläser des gesamten Gebäude...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

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Winterdienst (WEMoG)

Begriff Der Winterdienst – also insbesondere das Schneeräumen und Streuen von Gemeinschaftsflächen – ist Teil der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und vom Verwalter als ihrem Ausführungsorgan zu organisieren. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, Tätigkeiten zur Verrichtung des Winterdienstes entfalten zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 13 Anforderungen an Tankanlagen zur Lagerung z. B. von Heizöl

Anforderungen an Tankanlagen zur Lagerung z. B. von Heizölmehr

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Fluchtweg (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fluchtwege und Rettungswege sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die Flucht und Rettung von Menschen in Brand- und Katastrophenfällen sichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfül...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 3 Zahl der Grilltage: Wird im Einzelfall entschieden

Das LG München I (Urteil v. 1.3.2023, 1 S 7620/22 WEG) hat für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine maximale Anzahl von Grilltagen festgelegt. Hier stellten die Richter fest, dass Grillen zwar allgemein üblich sei, es aber dennoch Grenzen dafür gebe, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssen. Daher müsse ein Ausgleich zwischen dem Grillen und dem Bedü...mehr

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Fluchtweg (WEMoG) / 2 Rettungswege

Um das Schutzziel sicherzustellen, fordert die Musterbauordnung beispielhaft: "Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein." Hinweis Zweiter Rettungsweg Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über "einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / Zusammenfassung

Wo auf Balkon, Terrasse oder im Garten gegrillt und getobt wird, ist der Nachbarschaftsstreit oft vorprogrammiert. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter überhaupt?mehr

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Fluchtweg (WEMoG) / 4 Aufgaben des Verwalters

Zu den wesentlichen Aufgaben des Verwalters gehört es, die Sicherheit der von ihm verwalteten Objekte zu gewährleisten. Hierzu gehört im Besonderen die Aufgabe, Fluchtwege und Rettungswege funktionsfähig zu halten. Durch laufende Überwachung muss der Verwalter die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, die erforderliche Durchgangsbreite von Fluren oder Treppen und d...mehr

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Nießbrauch (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sogenannten Nießbrauch handelt es sich um eine Dienstbarkeit beispielsweise an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht jedoch nicht dem Nießbraucher zu, sondern verbleibt beim nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentümer. Der Nießbraucher ist auch nicht zur Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 44 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 2 Gesetzliche Einzelfälle der ordnungsmäßigen Verwaltung

Die wichtigsten Bestandteile einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 Abs. 2 WEG, dort unter den Ziffern 1–6 aufgeführt. Danach gehören zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung[1], die ordnungsmäßige Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums[2], die angemessene Versicherung des gemeinschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 3 Stimmrecht

Ob der Nießbraucher ein Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung hat, war lange umstritten. Mit einer Grundsatzentscheidung hat der BGH[1] klargestellt, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers gemäß § 25 Abs. 1 WEG unberührt lässt. Der BGH hat sich auch gegen eine Aufspaltung des Stimmrechts nach Beschlussge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 1 Grundsätze

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber grundsätzlich die gesamten Nutzungen eines Gegenstands, § 1030 Abs. 1 BGB. Die Person, der ein Nießbrauch an einer Sache eingeräumt ist, hat also ein umfassendes Nutzungsrecht, das auf die Person des Inhabers des Rechts beschränkt ist. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 4 Beschlussanfechtungsrecht

Hinweis Kein Anfechtungsrecht des Nießbrauchers Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, anstelle des Eigentümers Beschlüsse anzufechten. Dies ergibt sich bereits direkt aus dem Gesetz. Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG können ausschließlich Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage erheben.[1] Wichtig Selbstständiges Beweisverfahren Als nach § 1041 BGB "zur Erhaltung der Sache" Verpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt i. S. d. Drei-Objekt-Grenze

In Anlehnung an die Rechtsprechung unterstellt auch die Finanzverwaltung, dass es sich grundsätzlich bei jedem zivilrechtlichen Wohnungseigentum, das selbstständig nutzbar und veräußerbar ist, um ein Objekt i. S. d. Drei-Objekt-Grenze handelt.[1] In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung klargestellt, dass jede Eigentumswohnung als ein eigenständiges Objekt im Sinne der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 2 Unterschied zu anderen Dienstbarkeiten

Außer dem Nießbrauch ist im Bereich der Dienstbarkeiten zwischen der Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu unterscheiden. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet. Dieser Grundstückseigentümer darf also das dienende Grundstück in einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 5 Zustimmung zu Vereinbarungen

Vereinbarungen der Wohnungseigentümer können den (Nutzungs-)Wert einzelner Wohnungen durchaus mindern. So ist zur Änderung einer Vereinbarung die Zustimmung der dinglich Berechtigten analog §§ 877, 876 Satz 1 BGB stets dann erforderlich, wenn diese von der Änderung der Vereinbarung betroffen sind. Ihre Zustimmung ist nur dann nicht erforderlich, wenn nicht bloß eine wirtscha...mehr