Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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AGS 11/2020, Die Reiseentsc... / II. Anwendungsbereich

Eine Reiseentschädigung kann gem. dem Wortlaut der VwV Reiseentschädigung für mittellose Parteien, Beschuldigten oder andere Verfahrensbeteiligte gewährt werden. Eine Bewilligung ist folglich in sämtlichen Rechtssachen statthaft. Als Partei bzw. Beteiligter gelten in Zivil- und Familiensachen insbesondere Kläger, Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, aber auch Nebenint...mehr

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AGS 11/2020, Die Reiseentsc... / 1. Angemessenheit der Reisekosten

Sowohl die PKH-/VKH-Entscheidung, welche die Reiseentschädigung automatisch umfasst, als auch die gesonderte Bewilligung, wenn keine PKH/VKH beantragt ist, sprechen eine Bewilligung der Reiseentschädigung nur dem Grunde nach aus. Die Prüfung und Berechnung der konkreten Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Reiseentschädigung erfolgt im Falle der Bewilligung von PKH/V...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 1 Sachverhalt

Der vormalige Angeklagte wurde mit Urteil des AG wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sein Pflichtverteidiger fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das im Weiteren nicht weiter konkretisiert wurde und das, da nach dem Inhalt der gesetzlichen Frist keine Revisionsbegründung einge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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AGS 11/2020, Die Reiseentsc... / 3. Fahrtkosten

Für den Regelfall sieht die VwV Reiseentschädigung eine Erstattung von Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor, die zudem entgegen § 5 Abs. 1 JVEG nur bis zur Höhe der zweiten Wagenklasse zu erstatten sind. Obwohl nach Nr. 1.1.3 VwV Reiseentschädigung eine Auszahlung von Bargeld oder eine Geldüberweisung nur im Ausnahmefall in Betracht kommen soll, werden glei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fragerecht (§ 407 Abs. 1 Satz 5 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] In Satz 5 des § 407 Abs. 1 AO wird dem Vertreter der FinB ausdrücklich ein eigenständiges Fragerecht eingeräumt. Dieses Fragerecht besteht auch bei der Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, da es sich dabei um vorweggenommene Teile der Hauptverhandlung handelt[2]. Nicht zur Sache gehörige oder ungeeignete Fragen kann der Vorsitzende zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Vernehmungsniederschrift

Rz. 213 [Autor/Stand] Über die Vernehmung des Beschuldigten (sowie der Zeugen und Sachverständigen) durch die StA oder die BuStra soll gem. § 168b Abs. 2 StPO ein Protokoll nach §§ 168, 168a StPO angefertigt werden. Entsprechendes gilt für die Steufa. Die Niederschrift ist dem Vernommenen zur Genehmigung vorzulesen und zur Durchsicht vorzulegen (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO). U...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 35). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2013, 374; K...mehr

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zfs 11/2020, Keine Notwendi... / 2 Aus den Gründen:

"…" [4] II. Die zulässige Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt gem. § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit dieses zum Nachteil des Bekl. zu 2 ergangen ist, sowie zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das BG. [5] 1. Das BG hat soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren relevant ausgeführt, dem Kl. stünden gegen den Bekl. zu 2 auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Staatsanwaltschaft (StA)

Ergänzender Hinweis: Nr. 17 ff., 23 ff., 140 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17 ff, 23 ff., 140), Schrifttum: Ambos, Staatsanwaltschaftliche Kontrolle der Polizei, Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und organisierte Kriminalität, Jura 2003, 674; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 28...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Das als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist gem. § 300 StPO als Beschwerde auszulegen. Die Beschwerde ist gern. § 56 Abs. 2 S. 1 2. Alt. RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg, sie ist begründet. Der Pflichtverteidiger hat vorliegend auch die Gebühr nach Nr. 4141 VV verdient, indem er das Gericht unverzügli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. S. dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das Amtsgericht mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landgeri...mehr

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zfs 11/2020, Stillstand lässt bei Parkplatzunfall die Betriebsgefahr nicht entfallen

Hinweis "Soweit feststeht, dass das Fahrzeug des Beklagten im Zeitpunkt der Kollision gestanden hat, führt dies nicht dazu, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. Somit tritt auch alleine aufgrund des Stillstandes nicht die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges zurück. Für die Frage der Unabwendbarkeit ist nicht alleine darauf abzustellen, ob ein Fahrer in der konkreten G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet[2]. Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 98 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 98). Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2015; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Ergänzender Hinweis: Nr. 42, 138–143 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 42, 138 ff.). Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Di...mehr

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Portugal / 1. Grundsatz: Eheschließung vor dem Standesbeamten

Rz. 10 Die Eheschließung in ziviler Form erfolgt in Anwesenheit der Eheschließenden oder eines von ihnen und des Bevollmächtigten des anderen (zur "Stellvertreterehe" siehe Rdn 14) vor dem Standesbeamten (Art. 1616 CC). Unerlässlich ist zudem die Anwesenheit zweier Zeugen "gemäß den Bestimmungen über das Zivilregistergesetz". Dieses bestimmt in Art. 154 ZRG, dass zwei bis vi...mehr

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Österreich / d) Form der Eheschließung

Rz. 6 Die Verlobten müssen vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 17 Abs. 1 EheG). Die Abgabe der Ehekonsenserklärung ist formfrei.[7] Diese Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder einer Befristung abgegeben werden (§ 17 Abs. 2 EheG). Der Standesbeamte hat die Verlobten vor zwei Zeu...mehr

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Serbien / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 16 Für die Eingehung der Ehe ist eine besondere Form (Form ad solemnitatem) erforderlich, ohne deren Beachtung die Eheschließung nicht gültig ist. Die sachliche Zuständigkeit für die Eheschließung liegt bei dem Verwaltungsorgan der Gemeinde, das die Matrikelbücher führt (Standesamt). Eine örtliche Zuständigkeit ist nicht vorgeschrieben. Den Ehepartnern steht es frei, die...mehr

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Bulgarien / 2. Formerfordernisse

Rz. 10 Eine formgültige Eheschließung setzt die persönliche und gleichzeitige Anwesenheit beider Nupturienten vor dem Zivilstandsbeamten voraus. Art. 5 FamKodex verlangt ihr freies und ausdrückliches Einverständnis mit der Eheschließung. Die Einverständniserklärung ist bedingungsfeindlich. Rz. 11 Das geforderte ausdrückliche Einverständnis mit der Eheschließung wird durch die...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 17 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen vor einem Standesbeamten in Gegenwart von zwei Zeugen abgegeben werden (Art. 23). Anders als nach § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Anwesenheit dieser Zeugen hierbei nicht in das Belieben der zukünftigen Ehegatten gestellt. Ebenfalls anders als nach deutschem Recht ist auch die Möglichkeit ein...mehr

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Niederlande / II. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 13 Die künftigen Ehegatten müssen gegenüber dem Standesbeamten und in Anwesenheit der Zeugen erklären, dass sie einander zum Ehegatten nehmen wollen und dass sie alle Ehepflichten erfüllen werden, die das Gesetz ihnen auferlegt (Art. 1:67 Abs. 1 BW). Unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung verkündet der Standesbeamte, dass die Parteien miteinander verheiratet sind. Die ...mehr

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Finnland / b) Die Trauung

Rz. 9 Die Trauung wird nach Prüfung der Ehehindernisse entweder als kirchliche oder als Ziviltrauung durchgeführt, § 17 AL. Sie setzt die persönliche Anwesenheit beider Verlobten voraus. Vor der Trauung haben sich die Verlobten vor Zeugen auszuweisen. Das Fehlen von Zeugen führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Ehe.[6] Die Verlobten sind zu fragen, ob sie die Ehe eingehen wo...mehr

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Niederlande / II. Begründung der registrierten Partnerschaft

Rz. 146 Nach Art. 1:80a Abs. 6 BW sind die Art. 1:31, 32, 35–39 und 41 BW auf die Registrierung der Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Wer eine registrierte Partnerschaft eingehen will, muss dies beim Standesbeamten beantragen. Das kann auch digital geschehen. Bezüglich der vor dem Antrag dem Standesbeamten zu übergebenden Unterlagen ist Art. 1:44 BW zur Gänze anzuwenden...mehr

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Slowakische Republik / 1. Formen der Eheschließung

Rz. 10 Die Verlobten können die Ehe vor einem Matrikelamt (zivile Form) oder einem kirchlichen Organ (kirchliche Form) öffentlich und auf feierliche Art und Weise in Anwesenheit von zwei Zeugen schließen (§ 2 FamG). Beide Formen sind rechtlich gleichwertig. a) Zivile Form Rz. 11 Die Eheschließung hat grundsätzlich vor dem örtlich zuständigen Matrikelamt zu erfolgen. Dieses Mat...mehr

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Frankreich / d) Verhandlung, Verfahrensgrundsätze

Rz. 224 Die Gerichtsverhandlung ist gem. Art. 248 CC nichtöffentlich. Hinsichtlich der Beweislast gelten grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze, die Beweislast obliegt also grundsätzlich demjenigen, der sich auf einen für ihn günstigen Umstand beruft. Nach Art. 259 CC sind grundsätzlich alle Beweismittel zugelassen, nach Art. 259–1 CC sind jedoch gewaltsam oder durch Täusc...mehr

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Slowenien / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 3 Das FamGB differenziert zwischen den Voraussetzungen für das Bestehen einer Ehe – zwei Personen verschiedenen Geschlechts erklären vor dem zuständigen staatlichen Organ ihr Einverständnis zur Eheschließung (Art. 22) – und den Voraussetzungen für die Gültigkeit der Ehe (Art. 23–29; zur Gültigkeit vgl. Rdn 5). Liegen die Voraussetzungen nach Art. 22 nicht vor, besteht ke...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Finnland / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 24 Das finnische Recht sieht die Möglichkeiten eines Ehevertrages vor.[14] Die Gestaltungsbreite ist jedoch – verglichen mit dem deutschen Recht – sehr gering. Die Ehegatten können lediglich das dem Ehegattenanteilsrecht unterliegende Vermögen sowie jenes Vermögen, welches sie zukünftig erwerben, ganz oder zum Teil vom Ehegattenanteilsrecht ausnehmen oder ihr freies Verm...mehr

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Großbritannien: Schottland / D. Scheidung

Rz. 13 Das Scheidungsverfahren ist in Schottland im Divorce (Scotland) Act 1976 geregelt. Einziger Scheidungsgrund ist die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe, die aber nur als nachgewiesen gilt, wenn[19]mehr

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Niederlande / 2. Eingehen der Ehe

Rz. 2 Das niederländische Recht regelt die Ehe lediglich hinsichtlich ihrer zivilrechtlichen Aspekte (Art. 1:30 Abs. 2 BW).[2] Die kirchliche Eheschließung bewirkt folglich keine rechtswirksame Eheschließung. Gemäß Art. 1:68 BW dürfen religiöse Feierlichkeiten nicht stattfinden, bevor die Parteien nachgewiesen haben, dass die Ehe vor dem Standesbeamten eingegangen ist.[3] Di...mehr

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Finnland / II. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 44 Die Notwendigkeit einer Trennung von Tisch und Bett ist als Scheidungsvoraussetzung seit einer Gesetzesänderung, die im Jahr 1988 in Kraft trat, nicht mehr gegeben.[26] Jedoch kann ein Getrenntleben das in zwei Phasen untergliederte Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen. Wohnen die Ehepartner mehr als zwei Jahre getrennt, so entfällt die sechsmonatige Bedenkzeit...mehr

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Spanien / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 19 Nach spanischem Recht ist die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung nicht zwingend. Vielmehr kann ein Eheschließender, der nicht im Bezirk des amtierenden Richters oder Beamten wohnt, die Ehe durch einen Vertreter schließen (Art. 55 CC), sog. Handschuhehe. Dazu benötigt der Vertreter eine spezielle Vollmacht in öffentlich begla...mehr

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Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Klageverfahren

Rz. 45 Widerspricht der Antragsgegner der Scheidung oder lehnt der Richter am Family Court (ausnahmsweise) die Scheidung im Spezialverfahren ab, kann der Antragsteller sein Scheidungsgesuch im Wege der streitigen Klage weiterverfolgen. Der Richter am Family Court kann dafür das Verfahren von sich aus oder auf Antrag an den High Court abgeben, ist mittlerweile dazu aber nicht...mehr

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Spanien / IV. Religiöse Eheschließung

Rz. 22 Für den spanischen Rechtskreis keine Besonderheit ist es, dass die Ehe auch allein in religiöser Form geschlossen werden kann. Hierzu schreibt der Código Civil lediglich die Einhaltung derjenigen Form vor, die eine eingetragene Religionsgemeinschaft vorsieht (Art. 59 CC). Anerkannt zur Durchführung einer Eheschließung sind damit neben den beiden christlichen Kirchen (...mehr

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Polen / 1. Ziviltrauung

Rz. 7 Nach Art. 1 § 1 FVGB wird die Zivilehe dadurch geschlossen, dass ein Mann und eine Frau bei gleichzeitiger Anwesenheit vor zwei volljährigen Zeugen (Art. 7 § 1 FVGB) vor dem Leiter des Standesamtes erklären, dass sie in den Ehebund eintreten. Vor der Eheschließung haben die künftigen Ehegatten dem Leiter des Standesamtes folgende Unterlagen einzureichen, damit dieser d...mehr

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Frankreich / cc) Gesamtgutsvermutung

Rz. 69 Gemäß Art. 1402 Abs. 1 CC besteht die gesetzliche Vermutung, dass alle beweglichen und unbeweglichen Güter zum Gesamtgut gehören. Diese Vermutung wirkt sowohl zwischen den Ehegatten als auch im Verhältnis zu Dritten. Die zum régime matrimonial primaire gehörenden Gutglaubensvorschriften der Art. 221, 222 CC haben jedoch Vorrang.[48] Die Widerlegung der Vermutung des A...mehr

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Türkei / 3. Gütertrennung

Rz. 38 Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 244 Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der...mehr

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Ungarn / II. Das Eheschließungsverfahren

Rz. 16 Das Eheschließungsverfahren ist in den §§ 17–30 des Personenstandsgesetzes [20] (Akt.) geregelt, wobei §§ 4:7 – 4:8 Ptk. nur die wichtigsten einschlägigen Form- und Verfahrensvorschriften enthalten. Rz. 17 Die Eheschließenden können ihre Eheschließungsabsicht bei einem beliebigen Standesbeamten ihrer Wahl anmelden. Auf Grund dieser Anmeldung leitet der Standesbeamte ein...mehr

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Belgien / 1. Behörde

Rz. 9 Die Ehe wird öffentlich vor dem Standesbeamten einer belgischen Gemeinde (oder – sofern die Heiratswilligen im Ausland leben und wenigstens einer der zukünftigen Ehegatten belgischer Staatsangehöriger ist – vor einem belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertreter, der die Zuständigkeit eines Standesbeamten hat) geschlossen.[21] Wenigstens 14 Tage vor der Ehesc...mehr

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Polen / 2. Kirchliche Trauung

Rz. 10 Eine Ehe kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass ein Mann und eine Frau nach dem internen Recht einer Kirche oder eines anderen Bekenntnisverbandes in Gegenwart des Geistlichen den Willen erklären, miteinander die Ehe eingehen zu wollen und der Leiter des Standesamtes hiernach eine Heiratsurkunde ausfertigt (Art. 1 § 2 S. 1 FVGB).[10] Dies gilt jedoch nur, ...mehr

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Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird in Art. 22 und 39 gr...mehr

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Tschechische Republik / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 9 Die Ehe entsteht durch eine freie und vollständig übereinstimmende Willenserklärung von Mann und Frau, die die Ehe eingehen wollen ("Verlobte") darüber, dass sie miteinander die Ehe eingehen. Die Trauung ist öffentlich und feierlich; sie findet in Anwesenheit von zwei Zeugen statt (§ 656 BGB). Rz. 10 Die standesamtliche Ehe kann vor dem zuständigen Organ der öffentliche...mehr

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Finnland / 3. Kollisionsrecht

Rz. 10 Im Jahr 2002 ist das finnische Kollisionsrecht im Familienrecht zusammen mit dem Kollisionsrecht des Erbrechts grundlegend reformiert worden. Mussten früher die Ehehindernisse nach dem Heimatrecht des Verlobten geprüft werden, wurde dies als zu kompliziert angesehen und geändert. Es wird gegenwärtig folgendermaßen differenziert: Rz. 11mehr

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Türkei / II. Trauung

Rz. 11 Das erforderliche Mindestalter für die Eheschließung wurde für die Frau und den Mann gleichermaßen vorgeschrieben und auf die Vollendung des 17. Lebensjahres angehoben.[24] Nach altem Recht musste der Mann das 17. und die Frau das 15. Lebensjahr vollendet haben (Art. 88 Abs. 1 türkZGB alt). In außergewöhnlichen Härtefällen kann der Richter der Heirat stattgeben, wenn ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr