Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 867]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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zfs 6/2016, Keine grobe Fah... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. aus dem unstreitig bestehenden Kaskoversicherungsvertrag einen weiteren Zahlungsanspruch i.H.v. 2.694,08 EUR." Die Bekl. ist nicht berechtigt, ihre Leistungen gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen. Danach ist eine Kürzung nur möglich, wenn der VN den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn sc...mehr

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zfs 6/2016, Beweis des äuße... / 1 Aus den Gründen:

" … Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vermag die Kammer nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen, dass, der streitgegenständliche Pkw tatsächlich entwendet worden ist, mithin ein Versicherungsfall vorliegt." Allerdings kommen einem VN im Rahmen derartiger Versicherungsschäden nach st. Rspr. Beweiserleichterungen zu. Auch diese führen vorliegend indes nicht dazu, da...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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zfs 6/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

"Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sowie begründete Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341 Abs. 1, 344, 345 StPO) führt bereits mit der erhobenen Sachrüge zu einem – zumindest vorläufigen – Erfolg, so dass es auf die darüber hinaus erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts nicht mehr ankommt" 1. In den Gründen des ...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / a) Privattestament

Ein Privattestament wird allerdings nur dann als gültig angesehen, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser es errichtet hat und es seinem tatsächlichen letzten Willen entspricht, Art. 445 ZGB. Für den Fall, dass der Erblasser das ganze Testament nicht selbst ge- und unterschrieben hat, müssen bei der Errichtung mindestens zwei glaubwürdige Zeugen anwesend sein, Art 446...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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zfs 6/2016, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Unerlässlich für ein Bußgeldurteil ist die Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit gesehen werden, und zwar hinsichtlich des Sachverhalts sowie des Orts und der Zeit. Wenn mehrere Lichtzeichenanlagen vorhanden sind, sind deren Lage und die Funktion zueinander festzustellen. 2. Für die Berechnung der Rotlichtda...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / c) Stellungnahme

Aus praktischen Gründen erscheint es für den Erblasser die beste Möglichkeit, im Rahmen eines öffentlichen Testaments eine eindeutige Erklärung seiner Rechtswahl abzugeben. Nur so kann auch tatsächlich sichergestellt werden, dass nicht irrtümlicherweise eine konkludente Rechtswahl angenommen wird.[10] Wird ein Privattestament gewählt, kann es zu Beweisschwierigkeiten kommen....mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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zfs 6/2016, Beweisverwertun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Bekl. hat in der Sache Erfolg. Das angefochtene stattgebende Urteil ist abzuändern, weil die Klage im vollen Umfang abzuweisen ist. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 823, 828, 249 BGB, 25 Abs. 3 StVO. Den Beweis für die einen solchen Anspruch begründende unerlaubte Handlung durch den Bekl. muss der Kl. als Anspruchsteller f...mehr

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ZErb 06/2016, Beweislastver... / Sachverhalt

I. Die Beklagten begehren im Wege einer Widerklage die Feststellung einerseits der Alleinerbenstellung ihrer Mutter H. G. nach ihrem vorverstorbenen Vater A. G. sowie ihrer eigenen Erbenstellung nach ihrer nachverstorbenen Mutter. Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil vom 7.6.2013, auf das hinsichtlich der weiteren tatsächlichen Feststellungen sowie der erstinstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.4 Ausbleiben des Zeugen – §§ 380–381 ZPO

Rz. 45 Ordnungsmaßnahmen nach § 380 ZPO sind nur gegen einen ordnungsgemäß geladenen [1] Zeugen möglich, wobei der Zugang der Ladung nicht nachgewiesen sein muss[2]. Ordnungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn ein nach § 377 Abs. 3 ZPO zu schriftlichen Äußerungen aufgeforderter Zeuge sich nicht meldet. Dieser ist dann ggf. zu laden. Rz. 46 Das Vorgehen nach § 380 ZPO ist für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.8 Verzicht auf Zeugen, Befugnisse des verordneten Richters, Zeugenentschädigung – §§ 399–401 ZPO

Rz. 62 Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen[1]. Es bestimmt daher selbst, welche Beweise erhoben werden. Allerdings können Beweisanträge von den Beteiligten gestellt werden, an die das Gericht aber nicht gebunden ist. § 399 ZPO (Verzicht auf Zeugen durch die Beteiligten) ist im finanzgerichtlichen Verfahren daher nicht anwendbar. Rz. 63 § 400 ZPO regelt die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.7 Vernehmung – §§ 394–398 ZPO

Rz. 58 Nach § 394 ZPO sind die Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später anzuhörenden Zeugen zu vernehmen und können einander gegenübergestellt werden. Gewöhnlich werden die Zeugen gebeten, außerhalb des Gerichtssaals auf ihren Aufruf zu warten, um eine möglichst unvoreingenommene Aussage zu erhalten. § 394 ZPO verbietet jedoch nicht die Anwesenheit von Ze ugen vor dem Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.3 Zeugenladung – § 377 ZPO

Rz. 42 § 377 ZPO regelt die Ladung der Zeugen zur Beweisaufnahme. Im Zivilrecht kann die Ladung von im Ausland ansässigen Zeugen mit einfachem Postbrief zulässig sein[1]. Im finanzgerichtlichen Verfahren ist jedoch nach st. Rspr. ein im Ausland ansässiger Zeuge von dem Beteiligten, der die Vernehmung des Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i. V. m. § 90 Abs. 2 AO dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.1 Vorbereitung der Zeugenvernehmung – §§ 373, 375 ZPO

Rz. 34 Nach § 373 ZPO erfordert der Beweisantritt durch Vernehmung von Zeugen die Bezeichnung der Tatsachen, über die die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll. Das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen müssen genau angegeben werden[1]. Die Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, müssen entscheidungserhebli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.5 Zeugnisverweigerung – §§ 386–390 ZPO

Rz. 51 §§ 386 bis 390 ZPO regeln nur das Verfahren der Zeugnisverweigerung. Um im finanzgerichtlichen Prozess die Sachverhaltsermittlung nach den gleichen Grundsätzen wie im Besteuerungsverfahren zu ermöglichen, richten sich Inhalt und Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts nicht nach §§ 383 bis 385 ZPO – auf diese verweist § 82 FGO nicht –, sondern nach § 84 FGO i. V. m. §§ ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.3 Beweisaufnahme im Ausland – §§ 363, 364, 369 ZPO

Rz. 17 Grundsätzlich sind deutsche Staatsorgane und damit auch die Gerichte wegen der sog. Territorialhoheit nicht befugt, im Ausland tätig zu werden. Sie müssen ausländische Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Eine innerstaatliche Rechtsgrundlage [1] für das finanzgerichtliche Verfahren gibt es dafür nicht[2]. Eine Inanspruchnahme internationaler Rechtshilfe kommt in B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die Regeln über den Zeugenbeweis[1]. Wenn das Gericht nicht weiß, welche bestimmte natürliche Person als Zeuge in Betracht kommt, genügt es, wenn das Gericht sein Ersuchen an den Vorstand usw. richtet. Das Gericht muss nicht zunächst ermitteln, welche konkrete Person infrage kommt. Soll z. B. Beweis erhoben werden über die Arbeitsweise in der Pos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.6 Beeidigung – §§ 391–393 ZPO

Rz. 54 § 391 ZPO regelt die Grundsätze, nach denen ein Zeuge vereidigt wird oder von der Vereidigung abzusehen ist. Rz. 55 Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die Beeidigung die Ausnahme und sollte es, um die Bedeutung nicht zu entwerten, auch bleiben. Sie steht im Ermessen des Gerichts und kann vom BFH nur eingeschränkt überprüft werden. Der BFH darf die gerichtliche Entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Fragerecht, § 83 Sätze 2 und 3 FGO

Rz. 9 Alle Beteiligten können unmittelbar sachdienliche Fragen an Zeugen, Sachverständige und die übrigen Beteiligten stellen[1]. § 83 FGO geht über § 82 FGO i. V. m. § 397 ZPO hinaus. Die Vorschrift bedeutet nicht, dass der Vorsitzende insoweit die Verhandlungsleitung abgibt. Die Fragen der Beteiligten sind erst nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, nachdem der Zeuge od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.8 Selbstständiges Beweisverfahren – §§ 485–494 ZPO

Rz. 97 Das selbstständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung und beweismäßigen Vereinfachung des Hauptsacheverfahrens [1] außerhalb des eigentlichen, auf ein Urteil gerichteten Prozesses. Auf Antrag kann vor Rechtshängigkeit, im rechtshängigen Verfahren auch von Amts wegen, ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden[2]. Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Benachrichtigung und Anwesenheit, § 83 Satz 1 FGO

Rz. 5 Von allen Beweisterminen sind die Beteiligten bzw. ihre Bevollmächtigten[1] durch Zustellung [2] zu benachrichtigen. Das gilt auch bei Beweisterminen vor dem verordneten Richter[3]. Denn § 357 ZPO ist in § 82 FGO nicht in Bezug genommen. Die Beteiligten sind unter Angabe des Beweisthemas, besser unter Mitteilung des Beweisbeschlusses, von allen Beweisterminen so rechtze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.1 Allgemeines – §§ 414, 402, 403 ZPO

Rz. 65 Zu Begriff und Aufgabe des Sachverständigen vgl. § 81 FGO Rz. 10. Nicht nach den Regeln für Sachverständige, sondern nach den Regeln für Zeugen werden die sachverständigen Zeugen behandelt[1]. Die Beteiligten können an den Sachverständigen Fragen richten[2]. Das Gericht darf nur entscheiden, wenn es hinsichtlich der zu beurteilenden Tatsachen sachkundig ist[3]. Fehlt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.7 Entschädigungen an Auskunftspersonen, Sachverständige und Treuhänder (§ 344 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 9 Im Vollstreckungsverfahren hinzugezogene Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige sind nach § 107 AO in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in dem dort vorgesehenen Umfang[1] zu entschädigen. Ebenso vom Auslagenersatz erfasst ist die Entschädigung eines Treuhänders nach § 318 Abs. 5 Satz 1 AO im Rahmen der Pfändung eines Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Rz. 1 § 89 FGO regelt, wie eine gesetzlich Vorlagepflicht der Beteiligten bzw. sonstigen Dritten erzwungen werden kann. Rz. 2 Die Pflicht zur Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten besteht für den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, Behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.4 Pflichten, Gutachtenverweigerung, Eid – §§ 407–410 ZPO

Rz. 73 In § 407 ZPO und § 407a ZPO sind die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Gutachten und die übrigen Pflichten der Sachverständigen geregelt. Rz. 74 Nur Sachverständige, die nach § 407 ZPO zur Erstattung eines Gutachtens grundsätzlich verpflichtet sind, können dieses eingeschränkt nach § 408 ZPO ablehnen. Die übrigen Sachverständigen sind zum Tätigwerden nicht verp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.7 Eid – §§ 478–484 ZPO

Rz. 95 Die Vorschriften gelten entsprechend für alle Vereidigungen im finanzgerichtlichen Verfahren. Die Eidesnormen (Formeln) finden sich für Zeugen in § 392 ZPO, Sachverständige in § 410 ZPO, Beteiligte in § 452 Abs. 2 ZPO und Dolmetscher in § 189 GVG. Rz. 96 Der verordnete Richter [1] kann den Beweisbeschluss auch von sich aus dahin ändern, dass er zur Eidesabnahme befugt i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.3 Verhandlungsort – § 91 Abs. 3 FGO

Rz. 4 Grundsätzlich wird an Gerichtsstelle verhandelt. Wenn es zur sachdienlichen Erledigung notwendig erscheint, kann das Gericht nach Ermessen in einem anderen Gebäude am Gerichtssitz oder an einem anderen Ort, auch außerhalb des Gerichtsbezirks, verhandeln[1]. Soll die (neutrale) Gerichtsverhandlung in den Räumen der Finanzverwaltung stattfinden, kann dagegen sprechen, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3 Zeugenbeweis – §§ 373–377, 380–382, 386–401 ZPO

Rz. 33 Außer den in § 82 FGO in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über den Zeugenbeweis enthalten § 85 FGO und § 87 FGO ergänzende Vorschriften über das Einsehen von Schriftstücken und Geschäftsbüchern durch Zeugen und über die Vorlage von Urkunden und Akten durch Behörden. 2.3.1 Vorbereitung der Zeugenvernehmung – §§ 373, 375 ZPO Rz. 34 Nach § 373 ZPO erfordert der Beweis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.6 Beteiligtenvernehmung – §§ 450–455 ZPO

Rz. 86 Die sinngemäße Anwendung der §§ 450 bis 455 ZPO [1] bedeutet, dass an die Stelle der Parteien i. S. d. ZPO die Beteiligten [2] treten. Es können also neben Kläger und Beklagten auch die Beigeladenen nicht Zeugen sein. Rz. 87 Von der förmlichen Vernehmung der Beteiligten, die wie im Zivilprozess wegen der Unsicherheit dieses Beweismittels nur ausnahmsweise als letztes Hil...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / IX. Zeugenladung durch die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kann einen Zeugen, von dem sie sich einen sachdienlichen Hinweis auf die Person des Fahrers erwartet, auch vorladen. Zeugen sind rechtlich sogar verpflichtet, bei der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung zu erscheinen (§ 161a Abs. 1 StPO), und zwar auch dann, wenn ihnen ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. Verletzt der Zeuge seine Pflich...mehr

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zfs 5/2016, Beweis eines Un... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ein solcher Anspruch steht dem Kl. auch nicht aufgrund des Vollkaskoversicherungsvertrages i.V.m. § 1 VVG zu." a. Denn der Kl. hat bereits den Nachweis des Eintritts eines Versicherungsfalles nicht erbracht. Der Kl. hat schon nicht dargelegt und. bewiesen, dass durch den streitgegenständlichen Vorfall vom 30.6.2009 im Umfang des geltend gemachten Ersatzanspruches ein v...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 2. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht gem. §§ 52 Abs. 1, 55 StPO

Handelt es sich bei den von der Polizei unter der Halteranschrift befragten Personen um solche nach § 52 Abs. 1 StPO, steht ihnen – über die grundsätzlich fehlende Aussagepflicht gegenüber der Polizei hinaus – ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Den Ehegatten, Verlobten, Lebenspartner oder Verwandten muss niemand belasten, § 55 StPO. Wichtig ist auch, dass sich der befragte Ze...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 3. Verpflichtende Angaben (§ 111 OWiG)

Allein ist der von der Polizei befragte Zeuge gem. § 111 OWiG verpflichtet, seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit zu nennen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 111 OWiG.mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / III. Zeugenbefragungen

Erscheinen die Strafverfolgungsorgane bei dem Halter zu Hause und wird der Halter und Fahrer beim Türöffnen angetroffen, so prüfen die Beamten, ob er der Fahrzeugführer ist. Da Zeugen ihre eigenen Familienmitglieder kennen, genauso wie Mitarbeiter in Familien- und mittelständischen Unternehmen, stellt sich die Frage, ob befragte Zeugen den Polizisten wahrheitsgemäß antworten...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 1. Fehlende Aussagepflicht gegenüber der Polizei

Mitarbeiter, ob als Zeugen oder als Beschuldigte, sind nicht verpflichtet, gegenüber den polizeilichen Ermittlungsbeamten auszusagen.[4] Die Polizei hat mangels gesetzlicher Grundlage keine Zwangsmittel, um eine Aussage zu erzwingen. Den Polizeibeamten gegenüber dürfen ohne jede Begründung jegliche Angaben verweigert werden ("Ich möchte dazu nichts sagen").mehr

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zfs 5/2016, Umfang der Verk... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des beklagten Landes hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klage ist in dem Umfang, in dem das LG ihr stattgegeben hat, zulässig und begründet." 1. Der Feststellungsantrag zu 2) ist zulässig. Der Kl. hat in hinreichender Weise dargetan, dass er ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der von ihm begehrten Feststellung der Ersatzverpflichtung des bek...mehr

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zfs 5/2016, Anordnung der F... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs. Die an das Landratsamt Bayreuth übermittelten Unterlagen der Stadt Chemnitz enthalten ein an die Kl. adressiertes Anhörungsschreiben vom 4.2.2014 und ein Erinnerungsschreiben vom 7.3.2014, deren Zugang die Kl. bestreitet. Beide Schreiben wurden jedenfalls nicht mit Zustellungsnach...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 4. Risiko der Strafbarkeit bei angeblichem Nichterkennen des Fahrzeugführers

Führen Zeugen aus, sie erkennen den Fahrzeugführer nicht oder schließen eine bestimmte verdächtigte Person als Fahrer aus, so machen sie sich wegen dieser Schutzbehauptung keiner "Falschaussage" nach § 153 StGB (keine zuständige Stelle) schuldig; es kann aber eine Strafvereitelung gem. § 258 StGB vorliegen, da die Bestrafung eines anderen nach dem Strafgesetz vereitelt wird.mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 2

Der nachfolgende Beitrag befasst sich sowohl mit den rechtlichen Möglichkeiten der Polizei bei der Fahrerermittlung als auch den Rechten und Pflichten der Beschuldigten sowie von befragten Zeugen. Ferner werden die Risiken verkehrsverwaltungsrechtlicher Maßnahmen aufgezeigt.mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / 1

Eine beträchtliche Anzahl von Verkehrsstraftaten wird durch Fahrzeugführer begangen, die nicht zugleich Halter des Fahrzeugs sind, z.B. mit Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht – angesichts des vermuteten geringeren Entdeckungsrisikos – seitens der Fahrer eine geringere Hemmschwelle für Vergehen im Straßenverkehr. Wird der Fahrzeugführer von privaten Zeugen angezeigt oder hält...mehr

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zfs 5/2016, Umfang der Aufk... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. kann sich nicht auf Leistungsfreiheit nach den Ziffern E 1.3 S. 1 und E. 6.1 S. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AKB i.V. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG berufen. Hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit ist es zwar für die Berufung auf Leistungsfreiheit nicht in jedem Fall erforderlich, an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes d...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / a) Zivilsachen

Für das Beweisverfahren entsteht eine 1,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 1610 GKG-KostVerz., die sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abdeckt. Gesonderte Gebühren fallen für das Verfahren nur an, wenn im GKG-KostVerz. gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen sind, z.B. die Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz. (siehe unten Nr. 6). Neben den Gebühren sind die gerichtlichen Ausl...mehr

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zfs 5/2016, Anordnung der F... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung [vgl. Entscheidung des VG Bayreuth v. 20.4.2015 – B 1 K 14.624], über die der Senat mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), hat in der Sache keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob die Kl. als Fahrzeughalterin und Zeugin das Anhörungsschreiben der Stadt Chemnitz ...mehr