Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.1 Alte Projekte lohnen noch immer

Alte Projekte, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, weil das notwendige Fremdkapital zu teuer oder einfach nicht verfügbar war, kommen nochmals auf den Prüfstand. Auch bereits positiv entschiedene Investitionsprojekte müssen neu gerechnet werden. Zwei entscheidende Dinge haben sich geändert: Ein niedriger Zinssatz reduziert auch die Rendite, die das Vorhaben erwirtschaf...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.1 Eigenkapitalquote

Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung wird durch die Eigenkapitalquote dargestellt. Bei einer Quote von 50 % ist die Hälfte des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens mit Eigenkapital finanziert, die andere Hälfte mit fremden Mitteln. Je höher die EK-Quote ist, desto solventer erscheint das Unternehmen. Ist die Quote niedrig, ist die Aufnahme von Fremdkapital s...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 1 Entwicklung des Zinsniveaus

Der EURIBOR ist bei vielen Krediten die Messlatte für die Festlegung der Zinshöhe. Bei Festzinskrediten wird der Zins im Moment der Vertragsunterzeichnung mit dem EURIBOR (6 Monate) + der Marge für die Bank fixiert. In den vergangenen 15 Jahren hatte dieser Indexzinssatz ein Maximum von 5,22 % (September 2008). Bei einer Marge für die Bank, die auch abhängig ist vom Rating d...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.5 Das Kleingedruckte

Eine für Kreditnehmer positive Zinssituation kann also wesentliche Vorteile für die Unternehmensfinanzierung bringen. Wie gesehen, müssen auch bei der Nutzung dieser Vorteile einige Bedingungen berücksichtigt werden. Eine langfristige Zinsbindung stellt ein besonderes Hindernis dar, Vorfälligkeitsentschädigungen ein anderes. Das Thema Sicherheiten spielt auch in Niedrigzinsp...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.2 Lieferantenkredite

Neben den Bankkrediten nutzt fast jedes Unternehmen auch Lieferantenkredite. Dabei werden die Waren gegen ein Zahlungsziel geliefert. Je länger das Zahlungsziel ist, desto länger kann die Liquidität im Unternehmen des Zahlungspflichtigen bleiben. Kumuliert über alle Lieferanten steigen die Verbindlichkeiten, Liquidität entsteht. Sicherheiten werden nicht gestellt, Zinsen nic...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.1 Leasing

Es existieren Alternativen zum Bankkredit, z. B. das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen oder Gebäuden. Diese werden selten aus Kostengründen gewählt. Im Vordergrund stehen eher die Begrenzung der Sicherheiten und die vorgebliche Schonung freier Liquidität. Alle Alternativen beinhalten auch eine Zinskomponente, die aktuell zu niedrigen Kosten führen muss. Da sich in den Kosten...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehens

Der aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs anlässlich des Widerrufs eines Darlehens erhaltene Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen stellt steuerpflichtige Kapitalerträge des Darlehensnehmers nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Denn unter den Begriff der Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen alle auf eine Geldleistung gerichteten For...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.3 Langfristige Situation verbessern

Das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigen- und Fremdkapital) sollte entsprechend der goldenen Finanzierungsregel mindestens die Höhe des langfristig gebundenen Vermögens haben. Langfristiges Fremdkapital hat den Vorteil, dass es über längere Zeit sicher ist. Das wird bezahlt mit einem auch über längere Zeit gültigen und höheren Zinssatz. Variable Zinssätze in lan...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2 Analyse der aktuellen Finanzsituation

Das Kapital des Unternehmens stammt grundsätzlich aus zwei Quellen: das Eigenkapital kommt von den Eigentümern, das Fremdkapital kommt zum größten Teil von den typischen Fremdkapitalgebern, den Banken. Alternative Kapitalgeber sind vor allem die Lieferanten, die mit großzügigen Zahlungskonditionen locken. Eine günstige Zinssituation sollte genutzt werden, um zum einen das Ve...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4 Alternative Finanzierungen

2.4.1 Leasing Es existieren Alternativen zum Bankkredit, z. B. das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen oder Gebäuden. Diese werden selten aus Kostengründen gewählt. Im Vordergrund stehen eher die Begrenzung der Sicherheiten und die vorgebliche Schonung freier Liquidität. Alle Alternativen beinhalten auch eine Zinskomponente, die aktuell zu niedrigen Kosten führen muss. Da sich ...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.2 Vorhandene Pläne jetzt realisieren

Wer bereits Investitionspläne entwickelt und für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen hat, sollte mit deren Umsetzung beginnen, solange die Kreditzinsen noch relativ niedrig sind. Es lohnt sich, die Voraussetzungen für Projekte wie den Aufbau neuer Märkte, die Erweiterung der Produktion oder den Bau eigener Gebäude zu schaffen, wenn das benötigte Fremdkapital noch preiswert i...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.3 Ausschöpfung aller Alternativen

Wichtig Wichtige Punkte bei der Prüfung der aktuellen Situation Bei der Prüfung der aktuellen Finanzsituation sollten folgende Punkte beachtet werden: Es gibt kurzfristige Kredite. Deren Umwandlung in langfristige Kredite wurde geprüft. Es sind ausreichend Sicherheiten für langfristige Kredite vorhanden. Alle nicht mehr benötigten Sicherheiten aus alten Kreditverträgen wurden vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.2 Erfasste Kapitalerträge

Rz. 12 Erfasst sind durch die Vorschrift des § 45b Abs. 1 EStG nicht nur Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG (insbes. girosammelverwahrte Aktien), sondern auch alle anderen Arten von Kapitalanlagen. Dies ergibt sich durch den Verweis auf § 45a Abs. 2 in § 45b Abs. 1 EStG und die dort genannten Kapitalerträge, für die Steuerbescheinigungen durch die...mehr

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Übergangsregelung zur Aussetzung der Festsetzung von Zinsen

Kommentar Das BMF hat zur Anwendung der geänderten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung von Steueransprüchen Stellung genommen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung von Steueransprüchen nach § 233a AO können von der Finanzverwaltung aus technischen Gründen noch nicht umgesetzt werden. Das umfangreiche BMF-Schreiben regelt deshalb, wie verfahrenstechni...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Kommentar Das BMF hat zu den geänderten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung von Steueransprüchen Stellung genommen. Neuregelung der Vollverzinsung Jede gesetzliche Neuregelung wirft stets Fragen auf. Insofern ist es zu begrüßen, dass das BMF verschiedene Aspekte der neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung darstellt. Diese Ausführungen ergänzen ganz au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Bedarfserhöhung durch Wohnen

Rz. 372 Durch erhöhte Wohnkosten als Folge der Trennung entsteht häufig trennungsbedingter Mehrbedarf. Derjenige, der im Wohneigentum verblieben ist, kann sich nicht auf eine Bedarfserhöhung berufen, weil nur ein angemessener Wohnvorteil zugerechnet wird.[418] Für den Ausziehenden kann sich zwar ein trennungsbedingter Mehrbedarf ergeben, dieser kann aber nach herrschender Mein...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 381 Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 387 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 756 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 751 Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Berechnungsmethoden des Einkommensgefälles

Rz. 772 Bei den Methoden der Unterhaltsberechnung und damit der Feststellung des Unterhaltsgefälles wird danach unterschieden, welche Einkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben. Grundsätzlich unterscheiden sich die Methoden lediglich im Berechnungsweg, nicht jedoch im Ergebnis. Es wird unterschieden zwischen der Quotenmethode, der Differenzmethode sowie der Addi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 229 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen.[256] Rz. 230 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 392 Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Quotenunterhalt

Rz. 253 Der Unterhalt wird in der Regel als Quotenunterhalt, als hälftiger Teil des Gesamteinkommens als gemeinsamer Lebensstandard geschuldet. Dieser Hälftebetrag stellt den so genannten vollen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dar, der grundsätzlich die Obergrenze von Unterhaltsansprüchen bildet. Rz. 254 Die Rechtsprechung billigt jedoch dem Arbeitenden einen sog...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 123 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Bedarfsminderung durch Wohnvorteil

Rz. 364 Nutzt der Berechtige eine in seinem Eigentum stehende Wohnung oder ein Haus, sind ihm die Nutzungsvorteile anzurechnen. Bei lastenfreiem Eigentum, bei dem ein Abzug für Zins- und Tilgungsaufwand nicht erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um (zusätzliches) Einkommen in Höhe der Marktmiete.[411] Einzuschränken ist, dass nur ein angemessener Nutzungsbetrag anzurechnen ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Abänderung

Rz. 438 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.1.2 Tatbestandsmerkmale

Die Rücklage für Ersatzbeschaffung setzt voraus, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.3 Ermittlung der abziehbaren Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs oder durch Schätzung

Ermittelt der Arbeitnehmer seine private Pkw-Nutzung mit einem Fahrtenbuch, müssen die tatsächlichen Kosten festgestellt werden, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, muss der Unternehmer die Kosten für jedes Fahrzeug getrennt aufzeichnen. Das gilt für alle Kosten (Abschreibung,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.3 Partiarisches Darlehen

Rz. 33 Beim partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist im Regelfall der Darlehensgeber nicht am Verlust des Unternehmens beteiligt; dem Darlehensgeber wird regelmäßig zusätzlich zu einer festen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung gewährt (partiarisch = gewinnabhängig); eine gemeinsame Zweckverfolgung, wie in § 705 BGB vorgeschrieben, gibt es nicht zwischen dem Unternehm...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 69 FGO – fehlende Statthaftigkeit eines Antrags einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist der Antrag einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids nicht statthaft. Im Streitfall erließ das für eine KG zuständige FA nach einer Außenprüfung aufgrund der Verlegung des Sitzes der KG von der A-Stadt (AStin) in eine andere Stadt geänderte Zerlegungsbescheide, in denen es der AStin nu...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.5.1 Cashflow-Rentabilitäten

Rz. 172 Mit Rentabilitätsanalysen kann die Profitabilität des untersuchten Unternehmens beurteilt werden, d. h., ob und inwieweit die unternehmerische Betätigung als Erfolg oder Misserfolg zu werten ist. Bei der Analyse von Kapitalflussrechnungen wird dazu eine Cashflow-Größe ins Verhältnis zu ihrer Verursachungsgröße gesetzt. In Anlehnung an die Erfolgsanalyse lässt sich en...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

Rz. 59 Schließlich ist für den Fall, dass der Mieter nur Teilzahlungen auf die Miete leistet, eine Verrechnungsvereinbarung hilfreich, durch die klargestellt wird, ob die Teilzahlungen zunächst auf die Grundmiete oder die Betriebskostenvorschüsse anzurechnen sind. Grundsätzlich ist bei (Teil-)Leistungen des Mieters dessen Tilgungsbestimmung maßgebend (vgl. dazu näher § 556 R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.4 Rechtsschutz

Wenn die Voraussetzungen für den Haftungsbescheid nicht erfüllt sind oder ein Ermessensfehler vorliegt, kann der Bescheid mittels Einspruchs und ggf. Klage beim Finanzgericht angefochten werden. Gleichzeitig muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit der Bescheid gegen den Geschäftsführer nicht während des Einspruchs- und Klageverfahrens vollstreckt werden k...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Finanzamt muss sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt haben. Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Steuerschulden der GmbH gem. §§ 34, 35 und 69 Abgabenordnung (AO). Diese Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden (also Körper...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4 Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Rz. 13 Die Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO – abschließend[1] – aufgezählt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Verzögerungsgelder nach § 146 Abs. 2b AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen nach den §§ 233 bis 237 AO sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 AO anzuwenden sind, Säumnisz...mehr