Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.2 Haftanordnung

Rz. 82 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802g ZPO [1] erlässt das Gericht bei Anordnung der Haft einen Haftbefehl, in dem der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.2 Erwerbsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)

Rz. 7 Unpfändbar sind die für den Schuldner und seine Familie sowie Hausangehörigen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer damit im Zusammenhang stehenden Aus- oder Fortbildung stehende Sachen. Die Vorgängerbestimmung hierzu fand sich in § 811 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO a. F. Die Regelung dürfte die größte praktische Bedeutung zukommen. E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Ausschlussfrist

Rz. 12 Nach § 284 Abs. 4 S. 1 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Vermögensauskunft nur dann, wenn anzunehmen ist, dass sich in den Vermögensverhältnisses des Vollstreckungsschuldners wesentliche Änderungen ergeben haben.[1] Der Wortlaut dieser Bestimmung wurde durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.2 Bestandteile des Vermögens

Rz. 19 Anzugeben sind in der Vermögensauskunft zunächst Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte, die der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen.[1] Rz. 20 Bewegliche Sachen sind körperliche Gegenstände i. S. v. § 90 BGB.[2] Der Vollstreckungsschuldner muss Eigentümer der Sachen sein. Anzugeben sind also auch Sachen, die dem Vollstreckungsschuldner zur Sich...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / B. Schuldnerangaben – Zeugnis nach § 17 ZVG

Rz. 3 Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers ist, § 17 Abs. 1 ZVG. Dieser Nachweis kann durch ein Zeugnis des Grundbuchamts erfolgen. Auch wenn häufig das Zwangsversteigerungsgericht und das Grundbuchamt bei demselben Gericht ansässig sind und zum Nachweis der E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.2 Verhandlungstermin

Rz. 57 Im Verhandlungstermin zur Abnahme der Vermögensauskunft muss der Verhandlungsleiter das vom Vollstreckungsschuldner vorgelegte Vermögensverzeichnis durchsprechen. Stellt er aufgrund seiner Kenntnisse aus dem Besteuerungs- oder Vollstreckungsverfahren Fehler oder Lücken fest, so hat er auf eine Berichtigung bzw. Ergänzung hinzuwirken.[1] Die Vollstreckungsbehörde erste...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / II. Einsatz des gesamten zumutbaren Vermögens

a) Schonvermögensbetrag Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragsgegnerin im Rahmen der Prüfung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neben ihrem Einkommen ihr gesamtes zumutbares Vermögen einzusetzen. Eine gesetzliche Definition von Vermögen sieht § 115 ZPO dabei nicht vor. Durch den Verweis in Abs. 3 auf § 90 SGB XII sind die sozi...mehr

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 2 II. Die Entscheidung

GV hat rechtmäßige Weisungen zu beachten Grundsätzlich handelt der GV im Rahmen der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbstständig und in eigener Verantwortung. Dies ändert aber nichts daran, dass Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, für den GV bindend sind, wenn sie mit den Gesetzen nicht in Widerspruch stehen (AG Brake,...mehr

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FF 04/2022, Anwaltliche Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren geschiedenen Ehemann, mit der Behauptung, er habe sie während der Ehezeit im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung verletzt, auf Schmerzensgeld und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch. [2] Das von der Antragstellerin ursprünglich angerufene Landgericht hat den beschrittenen Rechtsweg für unzu...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Aussetzun... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die vollständige Zahlung einer an die Beklagte ausgekehrten Versicherungsleistung. Der Kläger behauptet, alleiniger Erbe seiner am 19.12.2020 verstorbenen … zu sein. Die Erblasserin schloss vor ihrem Tod eine Sterbegeldversicherung zugunsten der Beklagten ab. Die Versicherungssumme wurde nach dem Versterben von … in Höhe von 20.575,37 EUR an die Beklagte ...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 2 II. Aus der Entscheidung

BAG lässt pfändungsschädliche Entgeltumwandlung zu Die monatlich von der Beklagten aufgrund der mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in die von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 Z...mehr

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Lieferfähigkeit in den Foku... / 3 Maßnahmen im Working Capital Management

Die derzeitige Lage zwingt Unternehmen also dazu, bisher gültige Vorgehensweisen zumindest in Teilen zu überdenken. Im Fokus muss derzeit die Aufrechterhaltung der Produktion und der Lieferfähigkeit gegenüber Kunden stehen. Dazu kommen u. a. folgenden Möglichkeiten in Betracht: Stärkere Bündelung von Bestellungen, um in größerem Umfang ordern zu können. Für Lieferanten ist da...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgenden Behörden Auskünfte zum slowenischen Mehrwertsteuersystem: Steuerverwaltung der Republik Slowenien: Davčna uprava Republike Slovenije Davčni sektor Šmartinska 55 LJUBLJANA SLOVENIJA Telefon: (+386) 1 478 27 84 Fax: (+386) 1 478 27 43 Website: http://www.durs.gov.si. Ministerium für Finanzen, Abteilung für Steuern und Zölle: Ministrstvo ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Der Schuldner muss sich als Eigentümer eines Grundstücks in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben. Tituliert sein müssen in der Urkunde Ansprüche aus einer Hypothek oder einer Grundschuld (Satz 1) oder er muss sich wegen der persönlichen Forderung, deren Sicherung ein Grundpfandrecht dient, der Vollstreckung unterworfen haben (S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802 Ausschließlichkeit der Gerichtsstände

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt für das gesamte Achte Buch der Zivilprozessordnung , dass die angeordneten Gerichtsstände ausschließliche Gerichtsstände sind. Sie findet Anwendung für das Vollstreckungsrecht wie für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung. Sie umfasst die örtliche und die sachliche Zuständigkeit, soweit Letztere in der Norm angesprochen ist. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Schadensersatz und Verfahren

Rz. 3 Der Eigentümer (auch wenn er Rechtsnachfolger des Grundpfandrechtsbestellers ist) hat gegen den Neugläubiger einen Schadensersatzanspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm adäquat kausal durch die Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung nach der Unzulässigerklärung entstanden ist (Musielak/Voit/Lackmann, § 799a Rn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Absatz 3

Rz. 9 Für die Klagen nach den §§ 731, 767, 768 ZPO ist abweichend von § 797 Abs. 5 ZPO das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit ergeben sich keine Abweichungen zu der genannten Vorschrift. Hat sich der Vollstreckungsschuldner in der vollstreckbaren Urkunde zugleich auch wegen einer von ihm bestellte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 801 Landesrechtliche Vollstreckungstitel

Landesrechtliche Schuldtitel sind seit Langem zur Vollstreckung – nun – im Bundesgebiet zugelassen (Verordnung vom 15.4.1937 [RGBl I S. 466]). Der Anwendungsbereich ist nur noch bescheiden, nachdem im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes weitgehend Spezialvorschriften über Titel und Zwangsvollstreckung eingreifen, die die Befugnis der Landesgesetzgebung, Schul...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Absatz 1

Rz. 3 Der Grundstückseigentümer kann sich wegen einer dinglichen Schuld aus einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld in einer vollstreckbaren Urkunde nicht nur selbst der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwerfen, sondern er kann die Unterwerfungserklärung in der Weise abgeben, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung

Rz. 3 Zunächst muss eine der Parteien einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung stellen (Zöller/Geimer, § 796a Rn. 3a). Dieser kann sich auch auf bestimmte Teile der Vereinbarung beschränken (Zöller/Geimer, ZPO, § 796a Rn. 3a) und ist grundsätzlich nicht formbedürftig, außer es besteht Anwaltszwang. Das ist dann der Fall, wenn bei einer gerichtlichen Vollstreckbarerklärung das...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ausschluss der Vollstreckbarerklärung (Absatz 3)

Rz. 5 Absatz 3 schließt die Vollstreckbarerklärung in Anlehnung an § 1044b ZPO a. F. aus, wenn eine Vergleich der Rechtswirksamkeit entbehrt (z. B. einen nicht vergleichsfähigen Gegenstand betrifft, wegen Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB) und auch, wenn die der Vollstreckbarerklärung innewohnende staatliche Anerkennung des Vergleichs gegen die öffentliche Ordnung verstieße. Ber...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Prozessvergleich ist zum einen eine materiell-rechtliche Vereinbarung (privatrechtlicher Vertrag, § 779 BGB) und zum anderen ein das Verfahren beendender Prozessvertrag (sog. Doppelnatur des Prozessvergleichs; OLG Hamm, Beschluss v. 12.10.2020, 5 W 46/20, juris; BAG ArbR 2011, 586 = NJW-Spezial 2011, 692; BGHZ 164, 190; BGH, NJW 1980, 1753). Er ist Prozesshandlung,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Beginn der Zwangsvollstreckung – Prüfung der Vollstreckungsorgane

Rz. 37 Für den Beginn der Zwangsvollstreckung muss die vollstreckbare Urkunde (im Fall der §§ 726 Abs. 1, 750 Abs. 2 ZPO auch die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde) zugestellt und die Wartefrist (zwei Wochen) des § 798 ZPO abgelaufen sein. Hat ein Bevollmächtigter die Unterwerfungserklärung abgegeben, ist die Niederschrift mit der Unterwerfungserklärung zusammen mit de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Vollstreckbarer Inhalt des Vergleichs

Rz. 9 Der Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel nur, soweit er auch einen vollstreckbaren Inhalt hat (Zöller/Geimer, § 794 Rn. 14). Das Erfordernis eines eindeutig bestimmten Titels, der auch für jeden außenstehenden Dritten klarstellt, welche Handlung vom Schuldner mithilfe staatlicher Machtmittel erzwungen werden soll, dient auch öffentlichen Interessen, nämlich dem Geb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vergleichs

Rz. 7 Der Vergleich muss sowohl materiell-rechtlich wirksam als auch als Prozessvertrag ordnungsgemäß zustande gekommen sein; andernfalls hat er keine sachlich-rechtlichen und prozessrechtlichen Wirkungen. Es kann – bei prozessrechtlich ordnungsgemäßen Zustandekommen – an einer wirksamen materiell-rechtlichen Regelung fehlen (z. B. bei Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB). Der mat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Der Widerrufsvorbehalt

Rz. 5 Grundsätzlich ist es möglich, den Prozessvergleich unter dem Vorbehalt einer oder beider Parteien zu schließen, dass er bis zum Ablauf einer bestimmten Frist widerrufen werden kann. Ein solcher Vorbehalt wird im Regelfall als eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs anzusehen sein. Hinweis Nachträgliches Widerrufsrecht Ein im Prozessvergleich nicht...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verwahrung – Vollstreckbarerklärung (Absatz 1)

Rz. 2 Die Urschrift des Anwaltsvergleichs kann entsprechend § 25 BNotO in notarielle Verwahrung genommen werden, wenn die Parteien des Vergleichs sämtlich ihre Zustimmung erklärt haben. Diese Erklärung wird zweckmäßigerweise – unter Beteiligung der Anwälte – in den Anwaltsvergleich mit aufgenommen. Ihre Zustimmung können die Parteien aber auch dem Notar gegenüber erklären od...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Anwendbarkeit des § 797 Abs. 5 ZPO (Absatz 3)

Rz. 4 Klagen auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO sowie die Klage nach § 767 ZPO muss der Gläubiger bei dem Gericht erheben, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sonst beim Gerichtsstand nach § 23 ZPO. Dies gilt auch für Klagen nach § 768 ZPO. Auch für Vergleiche nach § 797a Abs. 1 ZPO gilt, wie für Vergleiche im Allgemeinen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablehnung der Vollstreckbarerklärung (Absatz 2)

Rz. 3 Auch der Notar hat die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, wenn eine Voraussetzung fehlt oder ein besonderer Ablehnungsgrund besteht (vgl. § 796a Rn. 5). Der Notar sollte den Antragsgegner anhören. Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung hat er zu begründen, um ihre Überprüfung im gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen (Zöller/Geimer, § 796c Rn. 10). Für den stattgeben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtlicher und notarieller Urkunden (Absatz 1)

Rz. 2 Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung hat der Gläubiger, über dessen mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Anspruch die Urkunde errichtet ist, wenn er eine Ausfertigung nach § 51 Abs. 1 BeurkG verlangen kann, sonst wenn sie nach dem Willen desjenigen, der die Unterwerfungserklärung abgegeben und damit den Vollstreckungstitel in Urkundenform ges...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Einwendungen (Absatz 3)

Rz. 7 Verweigert der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel, kann der Gläubiger Beschwerde nach § 54 BeurkG (Urkundsbeamte) einlegen oder nach § 731 ZPO vorgehen. Bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten (Abs. 1) ist mit befristeter Erinnerung zunächst das Gericht anzurufen (entspr. § 573 Abs. 1 ZPO). Eine Abhilfemöglichkeit des für die Klausel erteilen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Kreditbereitschaft

Rz. 24 Als Kreditgewährung ist auch die Kreditbereitschaft anzusehen, zu der sich ein Unternehmer vertraglich bis zur Auszahlung des Darlehens verpflichtet hat.[1] Übernimmt jedoch eine Bank für die Schuld eines Bankkunden eine Bankbürgschaft (z. B. Zoll- oder Fracht-Bürgschaft), damit der Gläubiger dem Bankkunden einen Zahlungsaufschub (Kredit) gewährt, so liegt darin jedoc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine dem § 721 ZPO entsprechende Regelung für den Fall, dass der Schuldner sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung von Wohnraum verpflichtet hat. Auf außergerichtliche Vergleiche ist die Vorschrift nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar (LG Kaiserslautern, WM 1984, 115; LG Wuppertal, NJW 1967, 832; a. A. LG Hamburg, MDR 1981, 236; ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsfolge

Rz. 2 In denjenigen Fällen, in denen die Voraussetzungen der Norm vorliegen, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs zuständig. Entsprechend den §§ 706 Abs. 1 Satz 2, 724 Abs. 2 ZPO ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen – der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des höheren Gerichts zuständig, wenn der Rechts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Voraussetzungen

Rz. 1 Die Regelung enthält die Klarstellung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung (§ 724 Abs. 2 ZPO) bei einer aus den Akten ersichtlichen Wirksamkeit eines bedingten Vergleichs zuständig ist. Grundsätzlich richtet sich die Erteilung des mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen Vergleichs (§ 794 Nr. 1 ZPO) nach § 726 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltendmachung der Einwendungen

Rz. 2 Der Erbe hat auch diese Einwendungen im Wege der Klage geltend zu machen (§ 785 ZPO). Er muss seinerseits die Rechte des § 782 ZPO noch geltend machen können, darf also nicht unbeschränkt allen Nachlassgläubigern gegenüber haften (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 783 Rn. 2). Einen Vorbehalt nach § 305 Abs. 1 ZPO setzt der Schutz nicht voraus, da er beim Privatgläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Klarstellung in Bezug auf unmittelbar geltendes EU-Recht (Satz 3)

Rz. 3 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 08. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung vom 10. Januar 2015 eingeführt worden. Damit wird nunmehr klargestellt, dass bei der Vollstreckung der in § 794 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 ZPO genannten Titel vorrangig die unmittelbar geltenden Vorschriften der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Ist der Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 105 ZPO unmittelbar auf das Urteil (auch den Vergleich) gesetzt, bilden der Grundtitel (Urteil) und der Kostenfestsetzungsbeschluss einen einheitlichen Vollstreckungstitel, der einheitlich ausgefertigt und zugestellt wird. Die Klausel für den Grundtitel erstreckt sich auch auf den Kostenfestsetzungsbeschluss. Die Wartefrist de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.8 Erbschein

Rz. 46 Die Kosten eines Erbscheins, der für die Betreibung der Zwangsvollstreckung benötigt wird, sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (Zöller/Geimer § 788 Rn. 13.9).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Keine Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO – einstweilige Anordnungen

Rz. 14 Die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO gilt nicht, weil § 780 ZPO insoweit eine Sonderregelung enthält (Schuschke/Walker/Raebel, § 785 Rn. 3; a. A. Zöller/Geimer, § 785 Rn. 4; Musielak/Voit/Lackmann, § 785 Rn. 4; einschränkend: MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 785 ZPO Rn. 9 wonach § 780 ZPO die Sperre des § 767 Abs. 2 ZPO insoweit zurück drängt, als der Erbe in Aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Regelung des Absatzes 3

Rz. 7 Die für ein deutsches Urteil maßgebenden Möglichkeiten der Geltendmachung der Haftungsbeschränkung gelten auch dann, wenn im Inland die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Urteil erfolgt, soweit dieses unter dem Vorbehalt der Haftungsbeschränkung ergangen ist. Zuständiges Prozessgericht ist das Gericht, welches das Vollstreckungsurteil (§ 722 ZPO) erlassen oder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert in Absatz 1 die Zwangsvollstreckung, mit der ein Recht am Grundstück geltend gemacht wird, in den Fällen, in denen das Grundstück nach einer Verzichtserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 928 BGB) keinem Rechtsträger zugeordnet ist und trifft in Absatz 2 mit der Anordnung der entsprechenden Anwendung des Absatz 1 eine gleicharti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 789 Einschreiten von Behörden

Die Vorschrift regelt den seltenen Fall, in dem das die Zwangsvollstreckung betreibende Gericht der Hilfe einer anderen Behörde bedarf. Das kann das Vollstreckungsgericht oder auch das Prozessgericht oder Grundbuchamt sein, wenn es vollstreckt (§§ 887, 791 ZPO). Soweit der Gerichtsvollzieher die Unterstützung beispielsweise der Polizei benötigt, ist das in den §§ 758 Abs. 3,...mehr