Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Nachdem der Beklagten der Scheidungsantrag ihres Ehemannes zugestellt worden war, beauftragte sie die klagende Anwaltskanzlei mit ihrer Vertretung in diesem Verfahren. Später beauftragte die Beklagte die Klägerin, auch den Kindes- und Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie mit der Gegenseite...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / III. 1,8-Gebühr ist angemessen

Auch die Höhe der Geschäftsgebühr von 1,8 ist letztlich nicht zu beanstanden. Die Tätigkeit der Beklagten hat Bereiche zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens umfasst, und damit grds. Gegenstände von erhöhter Schwierigkeit und erhöhtem Umfang sowie von erheblicher Bedeutung für d...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Kein weitergehender Anspruch Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 2.218,64 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die anwaltliche Vertretung der Beklagten i.V.m. §§ 2 ff. RVG. Insgesamt stand der Klägerin ein Vergütungsanspruch i.H.v. 7.279,23 EUR zu, welcher durch die unstreitig bereits erfolgte Zahlung i.H.v. insge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / Leitsatz

Soweit zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bezüglich des Kindes- und Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalts, Zugewinnausgleichs und der gemeinsamen Immobilie der Parteien bereits ein Anwaltsvertrag zur gerichtlichen Vertretung im anhängigen Scheidungsverfahren bestanden hat, besteht kein Raum für die Geltendmachung einer Geschäftsgebühr für weitere, nicht rechtshängige...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 169 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[245] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleich...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Checkliste: Zugewinnausgleich

aa) Berechnungsstichtage Rz. 18 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vol...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 171 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 97 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen a...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 170 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Verzicht auf Zugewinnausgleich

Rz. 245 Die Möglichkeit des Verzichts auf die Geltendmachung von Zugewinnausgleich ist in denselben Grenzen möglich, in denen auch zu Beginn der Ehe der Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche möglich war. Rz. 246 Der Verzicht ist in zwei verschiedenen Konstellationen denkbar. Zunächst einmal kann es sein, dass sich bei beiderseits erheblichen Vermögenswerten Schwierigkeiten ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 113 Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, kann es sein, dass nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen wird. In einem solchen Fall wird man statt der obigen Ziff. 2 beispielsweise in die Urkunde einarbeiten: Muster 3.8: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich Muster 3.8: Gütertrennung mit Zugew...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 1. Zugewinnausgleich

a) Typischer Sachverhalt Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 71 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 72 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. So kann man z.B. vereinbar...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 113 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 114 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. Muster 7.25: Bewertung H...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 196 Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Motivation

Rz. 172 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmenskann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll, wo die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 93 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesch...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 55 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 90 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 58 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Zahlungsantrag

Rz. 96 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 81 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden. Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: § 1 Aus...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Erstellung eines Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen der F

Rz. 22 Ob die Ehegatten wechselseitig ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Auskunftserteilung durch den anderen Ehegatten haben, ist umstritten, wird aber ganz überwiegend abgelehnt.[36] Zumindest Praktikabilitätsgesichtspunkte sprechen gegen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig davon, ob ggf. der Anspruchsteller selbst sein...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 51 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (4) Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 164 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre folgende: Muster 3.19: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Erbschaft, Schenkungen

Rz. 103 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Rz. 104 Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m², das im Lauf...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 60 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen.[123] Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte andere...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 173 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen wie folgt vereinbart werden: Muster 3.24: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Muster 3.24: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen als dem T...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 94 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 95 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 1 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[1]...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 107 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas Anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 108 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit, § 27 VersAusglG

Rz. 89 Aus den Auskünften ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des M in Höhe von monatlich 75 EUR. M hat neben seinen Erwerbseinkünften aber erhebliche Einkünfte aus ererbtem Immobilien- und Wertpapiervermögen, F ist demgegenüber nur auf ihre Erwerbseinkünfte und spätere Versorgungsansprüche angewiesen, hat kein Vermögen und keine Aussichten auf späteren Vermögenserwerb von To...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 88 Rechenbeispiel Es soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[137] Endvermögen F Anfangsvermögen Fmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Gütertrennung

Rz. 77 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 78 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[79] Bei Beendigung der Ehe...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 18 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 175 Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünf...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 24 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[44] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[29] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,...mehr