Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / 5

Anm. der Redaktion: Vgl. zu diesem Thema auch Schlecht, Die schwiegerelterliche Zuwendung an das Schwiegerkind – Zugleich eine Besprechung des Urteils des BGH vom 3.2.2010, FamRZ 2010, 1021; Hoppenz, Zugewinnausgleich nach Zuwendung von Eltern und Schwiegereltern, FamRZ 2010, 1027; Wever, Anmerkungen zu BGH, Urt. v. 3.2.2010, FamRZ 2010, 1047 und FamRB 2010, 197; Zimmermann,...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / I. Übergangsregelung des Art. 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

Die Vorschrift lautet: Für Verfahren, die vor dem 1.9.2009 anhängig werden, ist für den Zugewinnausgleich § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. 1. Anhängigmachen des Zugewinnausgleichsverfahrens vor dem 1.9.2009 im Verbund Ist das Zugewinnausgleichsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet (= anhängig gemacht) worden, gil...mehr

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AGS 04/2010, Prozesskostenv... / Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit auf Zugewinnausgleich gegen ihren früheren Ehemann. Das FamG hat die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin ist erfolglos geblieben. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Antragstellerin nicht bedürftig sei, weil ihr ein Anspruch au...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / 2. Rechtsgemeinschaft qua Vertrag?

Anders als bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird derzeit der Wunsch nach einem Partnerschaftsvertrag meist nicht so sehr durch die Angst vor den Rechtsfolgen einer Trennung bestimmt. Vielfach ist Ausgangspunkt das Bestreben, den Partner vor allem für den Fall des Todes abzusichern, aber mitunter auch der Versuch eines fairen Ausgleichs für den Fall einer Trennu...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / XI. Neuregelung des § 1379 BGB

§ 1379 BGB n.F. enthält drei bedeutsame Neuregelungen: Erweiterung des Auskunftsanspruchs auch "über den Bestand des Vermögens im Zeitpunkt der Trennung" und über das Anfangsvermögen Einführung eines Anspruchs auf Belegvorlage Ansprüche auf Auskunft und Belegvorlage bei vorzeitigem Zugewinnausgleich 1. Erweiterung des Auskunftsanspruchs Die Auskunftspflicht umfasst nunmehr alle f...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Zusammenfassung

Am 1.9.2009 sind die neuen Vorschriften zum Zugewinnausgleich in Kraft getreten. Nachdem der Regierungsentwurf [1] noch Änderungen erfahren hat, [2] fasst der folgende Beitrag die neuen Regelungen zusammen, stellt die für die anwaltliche Beratungspraxis wichtigsten Punkte heraus und nimmt – in Ergänzung zum Aufsatz von Kogel in FF 2008, 185 – kritisch Stellung. [3]mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Ehevertragsfreiheit im Umbruch

Der Fall erscheint bereits mit einem ersten Blick in das Gesetz geklärt; § 1408 sieht unter der Überschrift "Ehevertrag, Vertragsfreiheit "ausdrücklich vor, dass die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aufheben oder ändern können, sodass gem. § 1414 BGB Gütertrennung eintritt.[1] Da M und F bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart haben, fehlt es M offensichtlich an eine...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 3. Prozessuale Probleme

Der Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt kann – s.o. I. – noch in allen laufenden Verfahren geltend gemacht werden.[1] Er fällt, sofern der Zugewinn bereits als Folgesache im Verbund geltend gemacht ist, ebenfalls in den Verbund. Problematisch ist es allerdings, wenn bei einer Stufenklage rechtskräftig durch Teilurteil über den Auskunftsantrag entschieden worden ist und ...mehr

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AGS 05/2010, Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen

Börger/Bosch/Heuschmid. Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen. Mit CD-ROM. Von Fachanwältin für Familienrecht Ulrike Börger, Fachanwalt für Familienrecht Rainer Bosch und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Hermann Heuschmid, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 4. Aufl. 2010. 696 S. 118,00 EUR. Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine Bearbeitung dieses S...mehr

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FF 06/2010, BGB-Kommentar

Prütting/Wegen/Weinreich (Hrsg.) 5. Aufl. 2010, 3.300 Seiten, 98 EUR, Luchterhand Fachverlag Während der Palandt auch in der 69. Aufl. 2010 mit nur neun Sachbearbeitern auskommt, ist der inzwischen in 5. Aufl. erschienene BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich mit 55 Autoren am Start. Beschäftigt man sich mit der Kommentierung im Familienrecht, ist auch hier festzustellen,...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / V. Erweiterung des § 1374 Abs. 2 BGB

Der Gesetzgeber hat dem Wunsch der Praxis widerstanden, durch weitere Änderungen mehr Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der Privilegierungen in § 1374 Abs. 2 BGB. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH[2] ist die Aufzählung der privilegierten Tatbestände in § 1374 Abs. 2 BGB abschließend und eine ausdehnende Anwendung im Wege ...mehr

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FF 03/2010, Prozessfinanzie... / … und das Konto auf einmal leer … (Ausgleichsanspruch)

In einem anderen Fall heirateten die Parteien 1980 und vereinbarten bereits vor der Eheschließung Gütertrennung. Sodann lebten sie in traditioneller Rollenverteilung: Die Ehefrau (und spätere Anspruchsinhaberin) blieb zuhause, widmete sich der Kindererziehung und repräsentierte an der Seite ihres Mannes. 1998 wurde der Ehevertrag in eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaf...mehr

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FF 03/2010, Handbuch des Unterhaltsrechts

Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Das Werk liefert umfangreiches Detailwissen zur richtigen Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs. Dabei geht es über die Normen des BGB hinaus auch auf die steuerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bezüge ein. Zahlreiche konkrete Arbeitshilfen wie Zusamme...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Gegenstand der Auskunft

Nach altem Recht das Vermögen zum Endstichtag, nunmehr auch zum Anfangsstichtag[1] und zum Zeitpunkt der Trennung. Die Auskunft zum Anfangsvermögen ist im Zusammenhang mit dem "neuen" negativen Anfangsvermögen zu sehen. Bisher konnte sich der Antragsteller auf § 1377 Abs. 3 BGB berufen, die weitere Beweislast lag beim Gegner. Dies allein hilft künftig bei negativem Anfangsver...mehr

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / I. Die bisherige Rechtsprechung des BGH

Ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind hängt entscheidend davon ab, wie eine Zuwendung an das Schwiegerkind rechtlich zu beurteilen ist. Seit nunmehr 15 Jahren hat der BGH[1] eine finanzielle Zuwendung an Kind und Schwiegerkind unterschiedlich bewertet: Gegenüber dem eigenen Kind handelt es sich um eine Schenkung(§ 516 BGB). Die Zuwendung gesch...mehr

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / 3. Unmittelbarer Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern (§ 313 BGB)

Hat sich die Erwartung der Schwiegereltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, infolge des Scheiterns der Ehe nicht erfüllt, so ist die Geschäftsgrundlage für die Schenkung entfallen. Es ist – nach der neuen Entscheidung – nicht mehr ...mehr

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AGS 01/2010, Rechtsmittel g... / Sachverhalt

Die beim AG Rostock eingereichte Auskunftsklage verbunden mit einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist vom AG als unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben behandelt und dementsprechend ist nur eine einfache Abschrift an die Antragsgegnerin formlos zur Stellungnahme übersandt worden. Nach Abgabe der Sache an das sachlich zuständige LG ...mehr

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FF 01/2010, Rechtsprechung ... / Eheliches Güterrecht

Mit dem Scheitern der Ehe entfällt die Unterrichtungsverpflichtung aus § 1353 Abs. 1 BGB als Grundlage für einen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich nach § 1386 Abs. 3 BGB . Die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs nach § 1579 Abs. 2 BGB a.F. wird von der Bestimmung des § 1386 Abs. 3 BGB nicht erfasst (OLG Bamberg, Urt. v. 20.8.2009 – 2 UF 133/09, FamRZ 2009, 1907 m. ...mehr

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AGS 04/2010, Prozesskostenv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg, weil die Antragstellerin nicht bedürftig i.S.d. § 114 ZPO ist. 1. § 1360a Abs. 4 BGB gewährt einem Ehegatten, der nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, einen Anspruch auf Vorschuss gegen den anderen Ehegatten, soweit dies der Billigkeit entspricht. Ob diese Vorschussp...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / IV. Wechsel der Ausgleichsrichtung durch Einführung eines negativen Anfangsvermögens

Diskutiert wird der Fall, ob sich allein durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung und der Übergangsregelung des Art. 229 § 20 Abs. 2 EGBGB die Ausgleichsrichtung ändert.[1] Beispiel (früheres Recht): M verfügte bei Eheschließung über Verbindlichkeiten i.H.v. 10.000 EUR. Sein Endvermögen beträgt 1.000 EUR. Die F hatte kein Anfangsvermögen, jedoch ein Endvermögen vo...mehr

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FF 09/2010, Rechtsprechung ... / Anwaltshaftung

Führt das AG den Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil durch, weil der Rechtsanwalt den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Ausschluss von Zugewinn und Versorgungsausgleich schuldhaft versäumt hat, so hat der Anwalt den Verlust von Versorgungsanwartschaften seines Mandanten durch Zahlung des für die Neubegründung entsprechender Anwartschaften erforderlic...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Ansprüche gegen Dritte bei illoyaler Vermögensminderung, § 1390 BGB

Bislang muss der benachteiligte Ehegatte nachweisen, dass seine Forderung gegen den begünstigten Ehegatten nicht zu realisieren ist, und er hat auch dann lediglich einen Herausgabeanspruch nach den §§ 812 ff. BGB, den der Dritte durch Zahlung des fehlenden Betrages abwenden kann. Nunmehr ist eine Vorausklage nicht mehr erforderlich und der Anspruch geht auf Wertersatz; er ka...mehr

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AGS 10/2010, Neue Vergütung... / Sachverhalt

Der Beklagte wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung von weiteren Termins- und Verfahrensgebühren für ein nach der Anfechtung eines Prozessvergleichs fortgesetztes Verfahren. Die Parteien sind seit dem Jahre 1996 geschiedene Eheleute. Ein im März 1997 eingeleitetes Verfahren auf Zugewinnausgleich vor dem AG endete am 9.11.2000 durch Vergleich. Der Vergle...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Die Übergangsvorschriften und ihre Bedeutung für die Praxis

Kritische Anmerkungen Die Reform des Zugewinnausgleichs trifft im Wesentlichen auf allgemeine Zustimmung, war auch politisch nicht umstritten. Es hätte allerdings die Gelegenheit genutzt werden können, neben den strukturellen Korrekturen dort einzugreifen, wo derzeitige Ergebnisse mit dem Grundgedanken des Zugewinnausgleichs nicht vereinbar sind. Jeder Ehegatte soll an dem dur...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Anmerkung

In der Beratungshilfepraxis im Familienrecht spielen zwei Punkte immer wieder eine entscheidende Rolle: 1. der Begriff der Angelegenheit und 2. die Möglichkeit anderweitiger (kostenloser) Hilfe, z.B. durch die Jugendämter. 1. Mit dem OLG Düsseldorf[1] und dem OLG Frankfurt/M.[2] sind Trennungsfolgen ungeachtet der Regelungen zum späteren, gerichtlichen Scheidungsverbund einz...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 3. Ausübungskontrolle als Kompensation „begrenzter Rationalität“?

Jenseits der verkrampften Suche nach typischen Ungleichgewichtslagen könnte Anlass und Legitimation für eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen in der Eigenart der Ehe als langfristig angelegte und dynamische Beziehung liegen, die sich erst allmählich in permanenter Entwicklung und Anpassung an veränderte Umstände durch die Partner entfaltet.[1] Ob ein Verzicht auf zukünftige...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

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AGS 10/2010, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Kläger seien von dem Beklagten beauftragt gewesen, für ihn den Besprechungstermin am 20.2.2006 wahrzunehmen. Durch die Teilnahme an dieser Besprechung sei eine Terminsgebühr angefallen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr sei nach höchstrichterlicher Rspr. ein unbedingter Klageauftrag, jedoch nicht die Einreichung...mehr

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FF 03/2010, Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 26/2010 vom 4.2.2010 Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zurückverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine...mehr

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AGS 11/2010, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht - Praxis-Leitfaden mit Online-Service

Herausgegeben von Dr. Sebastian Kottke und Jasmin Zahran. Bearbeitet von Dr. Sebastian Kottke, Jasmin Zahran, Kathrin Busche, Gretel Diehl, Jörg Dimmler, Nina Kalwersberg-Mossmann, Jens Christian Keller, Stefan Knoche, Katharina Kraft-Rudel, Martina Mainz-Kwasniok, Barbara Renz und Dr. Wolfram Viefhues. 1. Aufl. 2010, Deubner-Verlag GmbH & Co. KG, Köln. 946 S. 249,00 EUR. Der...mehr

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FoVo 03/2010, Beiordnung des Rechtsanwalts in der Zwangsvollstreckung wegen der Kontopfändung

Wenn dem Gläubiger Prozesskostenhilfe für die beantragte Pfändung eines Kontos bewilligt wird, ist ihm auch ein Rechtsanwalt beizuordnen. Angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten bei nahezu jedem Vollstreckungsvorgang stellt die Anwaltsbeiordnung die Regel dar. Lediglich bei einfachen Maßnahmen wie der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit einer norm...mehr

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AGS 01/2010, Verfahren in Familiensachen

FamFG – ZPO – BGB, Nomos-ProzessHandbuch. Herausgegeben von Roland Garbe und Christoph Ullrich. Bearbeitet von Prof. Dr. Marianne Andrae, Dr. Johannes Ebert, Angela Garbe-von Kuczkowski, Roland Garbe, Dr. Christian Grabow, Dr. Marie-Luise Klees-Wambach, Dr. Rolf Kofler, Michael Mittmann, Michael Nickel, Thomas Nöthen, Karen Schrader-Kroschewski, Dr. Barbara Schramm und Dr. C...mehr

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FF 05/2010, Habemus compensatiem!

Klaus Weil Endlich haben wir ihn, den neuen Versorgungsausgleich. Man hat uns befreit von der elenden, ständig geänderten Barwertverordnung und der damit verbundenen Umrechnung von Versorgungsanrechten, die wir – seien wir doch mal ehrlich – sowieso nie so richtig verstanden haben. Nun ist also alles besser und einfacher – wirklich? Versorgungsanrechte werden künftig in der Re...mehr

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FF 02/2010, Rechtsprechung ... / Zugewinn

Ergibt die Gesamtschau eines Ehevertrages auch die Nichtigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs, so kann ein Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB geltend gemacht werden. Macht der zur Auskunft verpflichtete Ehegatte demgegenüber ein Geheimhaltungsinteresse geltend, so muss er substanziiert darlegen und ggf. glaubhaft machen, dass ihm gerade durch die Erteilung der Auskun...mehr

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FF 02/2010, Zweck des Hausratsteilungsverfahrens

HausratsV § 8 Abs. 1, BGB § 1361a; Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens ist es nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung von Hausrat oder Tieren (hier: Papageien) auszuschließen. OLG Celle, Beschl. v. 9.3.2009 – 15 WF 44/09 (AG Gifhorn) Anmerkung Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist veröffentlicht in NJW-RR 2009, 1306 = FamRZ 2009, 1911. Anmerkung Nicht nur ...mehr

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FF 10/2010, NomosKommentar BGB – Band 4: Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Hrsg. Gesamtausgabe Bde. 1–6) Kaiser/Schnitzler/Friederici (Hrsg. Bd. 4) 2. Aufl. 2010, XXVII, 2672 Seiten, 188 EUR, Nomos Verlag (i.V.m. dem Deutschen Anwaltverein), ISBN 978-3-8329-3441-5 Das im Juni 2010 auf den Markt gekommene Werk ist die 2. Aufl. des Mitte Dezember 2004 erschienenen 4. Bandes des früheren Anwaltskommentars BGB, der das 4. Buch des ...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Anfangsvermögen

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das noch geltende Recht durch Ignorierung von Tilgungsgewinnen das wirtschaftliche Ergebnis der Ehe nicht immer treffend abbildet. Dieser Gesichtspunkt hat seit der Einführung des Zugewinnausgleichs erheblich an Bedeutung gewonnen, weil heute erheblich öfter als früher ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe bringt. Durch die Streichung de...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Die Ausgangslage

Im Ausgangspunkt unproblematisch ist die Rechtslage, wenn die Ehepartner ihre vermögensrelevanten Beziehungen auf eine klare rechtsgeschäftliche Basis gestellt haben; insbesondere ist jedes denkbare Wertschöpfungsziel (Eigenheim, Wertpapier- oder Immobilienvermögen, Unternehmen) tauglicher Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft; der Aus...mehr

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FF 03/2010, Der neue deutsc... / 3. Der Wahlgüterstand

Der Text, der nun in beiden Ländern Gesetz werden wird, lehnt sich weitgehend an den deutschen gesetzlichen Güterstand an. Dabei ist Grundlage schon die reformierte Fassung, wie sie seit dem 1.9.2009 gilt, allerdings ohne die Änderungen, die sich erst aus dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ergeben haben. Der Gesetzeswortlaut mag vielfach fremd erscheinen. Das ist a...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Ziele der Reform

Es sollen Gerechtigkeitsdefizite beseitigt und Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. An der Struktur des in Jahrzehnten bewährten Zugewinnausgleichs hat sich jedoch nichts geändert. Damit bestätigt der Gesetzgeber die im Interesse der Einfachheit, Klarheit und leichten Handhabbarkeit des Güterstandes vorgegebene starke Schematisierung (typisierende Betrachtungsweise...mehr

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FF 02/2010, Kommentar zum Familienverfahrensrecht inkl. Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Nachlass- und Teilungssachen

Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf ...mehr

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AGS 02/2010, FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit. Kommentar. Begründet von Dr. H. Theodor Keidel. Herausgegeben von Helmut Engelhardt und Werner Sternal. Bearbeitet von Lutz Budde, Dr. Michael Giers, Dr. Ulrich Meyer-Holz, Albrecht Weber, Helmut Engelhardt, Dr. Jörn Heinemann, Werner Sternal und Prof. Dr. Walter Zimmermann. 16. Aufl. 2009. Verlag C. H. Beck, München. XL...mehr

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FoVo 04/2010, Zwangsvollstr... / III. Die Vollstreckbarkeit von Titeln in Familiensachen

Vollstreckbarkeit mit Wirksamwerden der Entscheidung Die Vollstreckbarkeit eines Titels besteht mit dem Wirksamwerden, §§ 86 Abs. 2, 120 Abs. 2 FamFG. Mit dem Wirksamwerden entfaltet ein Beschluss diejenigen Wirkungen, die ihm nach materiellem Recht oder Verfahrensrecht zukommen, die herbeizuführen er geeignet oder bestimmt ist (BGH NJW 1955, 503 f.) Wirksamwerden mit Bekanntg...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 3. Beendigung des Güterstandes durch Rechtskraft der Ehescheidung vor dem 1.9.2009 und Anhängigmachen des Zugewinnausgleichsverfahrens nach dem 1.9.2009

Nach § 1378 Abs. 3 BGB ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Rechtskraft der Ehescheidung beendet. Die Zugewinnausgleichsforderung ist kraft Gesetzes entstanden.[1] Die einem anderen Zweck dienende Stichtagsregelung der §§ 1384, 1387 BGB greift nicht korrigierend ein.[2] Es handelt sich nicht um einen verhaltenen Anspruch, der durch ein Verlangen des Zugewinnausgle...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 4. Halbteilungsgrundsatz

Der Grundsatz der Halbteilung findet sich von Gesetzes wegen nur im Recht des Zugewinnausgleichs und beim Versorgungsausgleich.[1] In das Recht des nachehelichen Unterhalts gelangte er durch ein Urteil des BGH, das noch zum alten EheG ergangen ist. Ausgangspunkt des BGH war, dass die Eheleute am ehelichen Lebensstandard im Prinzip in gleicher Weise teilnehmen, was zu einer A...mehr

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FF 10/2010, Fragestellungen... / a) Abänderungsverfahren

Die Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs war bisher in § 10a VAHRG geregelt. Nunmehr regelt § 51 VersAusglG die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach bisherigem Recht. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch das neue Recht eine Abänderungsmöglichkeit beinhalten....mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Wirksamkeitskontrolle als Kompensation „strukturell ungleicher Verhandlungsstärke“?

Damit stellt sich die Frage, ob die Vertragsparteien solche dispositiven Regelungen mit Schutzfunktion beliebig und vollständig abwählen können oder ob entsprechende Regelungen eine Ordnungs- und Leitbildfunktion entfalten, die eine richterliche Inhaltskontrolle legitimieren können. Das BVerfG[1] anerkennt im Ausgangspunkt das Postulat der "Richtigkeitsgewähr",[2] dass der üb...mehr

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / b) Neue Rechtsprechung

Die Schwiegereltern haben nunmehr – völlig unabhängig vom Ergebnis des Zugewinnausgleichs zwischen den Eheleuten – einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) gegen das Schwiegerkind. Zur Höhe des Rückgewährsanspruchs hat der Familiensenat auf seine bisherige Rechtsprechung[1] zu unbenannten Zuwendungen verwiesen. Danach ist im...mehr

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Übergangsrecht im Vermögensrecht

Leitsatz Die zum 01.09.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat erhebliche Veränderungen mit sich gebracht. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, welches Recht in Verfahren Anwendung findet, die am 01.09.2009 noch nicht abgeschlossen waren. Sachverhalt Die Parteien stritten um den Zugewinnausgleich. Im Juli 2009 war die Ehefrau von dem AG im Wege eines Teilurteil...mehr