Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 41 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Regelungen, ob die Ermäßigung des § 34 EStG nur auf Antrag zu gewähren ist oder von Amts wegen berücksichtigt wird, wurden vom Gesetzgeber mehrfach geändert. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, s Rn 20, wurden außerordentliche Einkünfte durch Neufassung des § 34 Abs 1 EStG nicht mehr von Amts wegen begünstigt, sondern nur bei V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rn. 130 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ab VZ 1999 eingeführte sog Fünftelregelung gewährt anders als die vorhergehende Bestimmung (§ 34 Abs 1 EStG aF: halber durchschnittlicher Steuersatz) keinen besonderen Steuersatz für die außerordentlichen Einkünfte, sondern führt zu einer Progressionsglättung, indem die außerordentlichen Einkünfte im Jahr des Zuflusses rechnerisch auf f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsbeträge

Rn. 121 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Rechtsfolge des § 34 Abs 1 EStG (Progressionsglättung) erfordert, dass alle im zvE enthaltenen außerordentlichen Einkünfte von den übrigen (nicht begünstigten) Einkünfte abzugrenzen und auch getrennt zu ermitteln sind, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte ist daher für sich gesond...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Zusammenveranlagung

Wird nach einer zuvor getrennt durchgeführten Veranlagung die Zusammenveranlagung beantragt, ist der Streitwert i. H. d. der Differenz zwischen der im Wege der getrennten Veranlagung festgesetzten Einkommensteuer und dem auf den Kläger entfallenden Anteil an der im Wege der Zusammenveranlagung festzusetzenden Einkommensteuer zu bemessen.mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / a) Allgemeines

Die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG ist mit Beginn der sog. Milderungszone des § 124 Abs. 2 EStG dem zvE i.H.d. sog. Hinzurechnungsbetrags zuzurechnen. Beachten Sie: Oberhalb der sog. Milderungszone wird die Entlastung dem zvE in voller Höhe zugerechnet. Die Milderungszone: beginnt ab einem zvE von 66.915 EUR (bei Zusammenveranlagung: 133.830 EUR) und endet bei einem zvE von 1...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.2 Regelungen im EStG

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013, 1 BvL 1/11, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, das die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting festgestellt hat, wurde § 2 Abs. 8 EStG in das EStG eingefügt. Alle Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2 Einspruchsführer (Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 359 Nr. 1 AO ist Beteiligter am finanzbehördlichen Einspruchsverfahren, wer den Einspruch eingelegt hat. Er wird vom Gesetz als Einspruchsführer bezeichnet. Es gehört nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO zum notwendigen Inhalt eines Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist. Notfalls ist der Einspruchsführer durch Auslegung zu bestimmen. Die Besti...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.1 Eigene Prüfungszuständigkeit

Rz. 36 Außenprüfungen werden gemäß § 195 Satz 1 AO von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt. Diese Finanzbehörden ordnen grundsätzlich die Außenprüfung an (§ 5 Abs. 1 BpO). Die örtliche Zuständigkeit bei Anordnung einer Außenprüfung richtet sich nach den §§ 17 ff. AO.[1] Bei Kapitalgesellschaften ist in erster Linie der Ort der Geschäftsführung, ni...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 9.3.2 Prüfungsanordnungen gegen Eheleute

Rz. 92 Bei der Prüfung von zur Einkommensteuer zusammen zu veranlagenden Ehegatten, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben, muss jeder von ihnen die Voraussetzungen des § 193 Abs. 1 oder 2 AO erfüllen. Beide Prüfungsanordnungen können allerdings in einem Bescheid, der sich an beide wendet, zusammengefasst werden.[1] Dennoch hat jeder von ihnen auch einen Anspruch auf eine e...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / c) Gemeinsame Veranlagung

Rz. 170 Ehegatten können nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 501 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Rechtsentwicklung beim stlichen Verlustabzug.mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Unternehmer Theo Müller [1] und Otto Beisheim,[2] die (Ex-) Sportler Boris Becker, Franz Beckenbauer, Günther Netzer, Rainer Schüttler, Michael und Ralf Schumacher, Anni Friesinger, Jan Ullrich sowie der Autor Johannes Mario Simmel [3] haben sämtlich eines gemeinsam: Sie alle haben die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland [4] nicht mehr toleri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.3 Betragsgrenzen bei Zusammenveranlagung

Rz. 7 Für zusammen veranlagte Stpfl. verdoppeln sich die Ein- und Ausstiegsgrenzen der Milderungszone. Hier beginnt die Milderungszone ab einem zu versteuernden Einkommen von 133.830 EUR und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 208.018 EUR.mehr

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Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 182 Den Stpfl. darf kein grobes Verschulden daran treffen, dass Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt geworden sind. Keine Änderung ist möglich, wenn die schuldhafte Handlung ursächlich für das Nichtbekanntsein gewesen ist. Diese Einschränkung ist gerechtfertigt, da die Besteuerungsgrundlagen und Beweismittel im Verantwortungsbereich des Stpfl. entstehen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Neue Anträge des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Der Stpfl. hat auch die Möglichkeit, innerhalb des Berichtigungsrahmens durch neue Anträge eine Änderung der Steuerfestsetzung zu erreichen bzw. eine Erhöhung der Steuerfestsetzung zu verhindern.[1] Ist das Stellen eines solchen Antrags an keine Frist gebunden, bestehen keine Bedenken, wenn der Antrag nachgeholt wird, soweit er sich noch (etwa infolge des Durchbrechen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 13. Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)

Der Sparerpauschbetrag wird ab 1.1.2023 auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung erhöht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammenveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 81 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wählen die Ehegatten/Lebenspartner im letzten VZ des Betrachtungszeitraums die Zusammenveranlagung, sind die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sowie die ESt unabhängig von der Veranlagungsart in den anderen VZ des Betrachtungszeitraums zusammenzurechnen. Unabhängig davon, ob nur ein Ehegatte/Lebenspartner oder beide Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht im ganzen Betrachtungszeitraum erfüllt

Rn. 83 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die vorstehend unter s Rn 81 und 82 gemachten Ausführungen gelten auch, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht im gesamten Betrachtungszeitraum die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen. Rn. 84 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 82 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wird im letzten VZ des Betrachtungszeitraums eine Einzelveranlagung durchgeführt, erfolgt für Zwecke der Berechnung der Tarifermäßigung für vorangegangene Zusammenveranlagungen eine Aufteilung der Steuerschuld gemäß §§ 268ff AO. Die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sind unabhängig von der Veranlagungsart im jeweiligen VZ des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Berechnung der Tarifermäßigung

Rn. 30 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Hat der StPfl neben den begünstigten Einkünften aus LuF noch andere Einkünfte bezogen, ist gemäß § 32c Abs 3 S 1 EStG eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen. Den positiven Einkünften aus LuF ist die Summe der übrigen positiven Einkünfte gegenüberzustellen. Rn. 31 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Sowohl bei der Ermittlung der an...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 8. Besteuerung der Entlastungen durch die Gas-/Wärmepreisbremse

Zuordnung zu einer Einkunftsart: Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme[22] v. 31.10.2022 regeln die neuen §§ 123–126 EStG die Besteuerung der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Sofern diese Leistungen nicht direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, ordnet § 123 Abs. 1 S. 1, 2 EStG die Zugehörigkei...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 8.3 Zusammenveranlagung

Bei Zusammenveranlagung können Ehegatten oder Lebenspartner den Verlustabzug auch für Verluste derjenigen VZ geltend machen, in denen sie einzeln veranlagt worden sind.[1] Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt oder besonders[2] veranlagt worden sind. Dabei ist une...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

Seit dem VZ 2013 können Ehegatten und Lebenspartner bei der Einkommensteuer-Veranlagung wählen zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung.[1] Die "getrennte Veranlagung "gibt es nicht mehr. Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen, wenn beide im Laufe des VZ unbeschränkt steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 8.4 Wechsel der Veranlagungsart

Das Wahlrecht der Veranlagungsart kann von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausgeübt und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen werden.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte) kommt insoweit nicht zur Anwendung. Ist die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 4 Verlustrücktrag

Verluste, die bei der Ermittlung des GdE nicht ausgeglichen worden sind, werden im Wege des Verlustrücktrags bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung (aus den VZ 2020 bis 2023 bis zu 10 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) vom GdE des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sondera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.1.2 Vorrübergehende Erhöhung des Höchstbetrags für die Jahre 2020 bis 2023

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessert. So wurde der Höchstbetrag, bis zu dem Verluste oder negative Einkünfte in den vorangegangenen VZ rückgetragen werden können, für die Jahre 2020 bis 2023 als Corona-Steuerhilfsmaßnahme auf bis zu 10 Mio. EUR bzw. bei Zusammenveranlagung bis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 8.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung [1] und der Zusammenveranlagung [2] wählen.[3] Stirbt einer der beiden Ehegatten oder Lebenspartner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.1.1 Regelung

Für den Verlustvortrag gilt eine Höchstbetragsregelung mit zeitlicher ­Streckung. Bis zu einem GdE von 1 Mio. EUR (bei Zusammenveranlagung 2 Mio. EUR) ist der Verlustvortrag unbegrenzt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR (2 Mio. EUR) übersteigenden GdE vorzunehmen.[1] Da der verbleibende Verlustvortrag in jedem VZ neu festgestellt wird, gilt die Begrenzung der Höhe na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.5.1 Bis VZ einschl. 2021

Für die Reihenfolge des Verlustabzugs hat der Steuerpflichtige ein beschränktes Wahlrecht. Auf seinen Antrag ist von der Durchführung des Verlustrücktrags ganz oder teilweise abzusehen. Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.[1] Dabei kann der Verlustrücktrag z. B. auch auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt werden, was in besonders gelagerten Einzelfällen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesrat stimmt Inflations... / 3. Solidaritätszuschlag

Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag im Lohnsteuerabzugsverfahren wird mit einem dynamischen Verweis an die Änderungen beim Kinderfreibetrag angepasst (§ 3 Abs. 2a Satz 1 SolZG). Die Neuregelung ist erstmals anzuwenden auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31.12.2022 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.008 EUR (ab Vz 2023: 4.260 EUR) für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 334 EUR (ab Vz 2023 um 355 EUR). Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 12. Verschiedenes

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Ehegatten

Rz. 42 § 32c Abs. 3 S. 3 EStG regelt die Ermittlung der Tarifermäßigung bei Ehegatten. Danach sind bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten für die Ermittlung der Einkünfte jeder Einkunftsart die Einkünfte zusammenzurechnen. Zusammenveranlagte Ehegatten werden also für Zwecke der Ermittlung der Tarifermäßigung als Einheit angesehen. In allen anderen Fällen werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Beihilferechtliche Vorgaben

Rz. 53 Mit den Regelungen in § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 i. V. m. Abs. 5 S 2, 3 EStG werden die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Mit dem Antrag auf Gewährung der Tarifermäßigung muss der Stpfl. nach § 32c Abs. 5 S. 2 EStG erklären, dass die Voraussetzungen nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 EStG vorliegen. Erfüllt werden müssen die einzelnen Voraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Verluste

Rz. 50 Die Tarifermäßigung kommt nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG nicht in Betracht, wenn Verluste des ersten Vz eines Betrachtungszeitraums in den letzten Vz des vorhergehenden Betrachtungszeitraums zurückgetragen werden. Ohne Bedeutung ist, ob die zurückgetragenen Verluste die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und/oder die übrigen Einkünfte betreffen.[1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeltungsteuer

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 2009 gibt es eine sog Abgeltungsteuer iHv 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG; zur Beurteilung > Rz 3). Die > Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie mit KapESt (§§ 43–45e EStG) belastet sind, brauchen deshalb grundsätzlich nicht mehr in der > Steuererklärung angegeben werden (vgl § 43 Abs 5 Satz 1 EStG). Auch die > Werbungskosten sind...mehr