Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Veräußerung privater Grunds... / 3. Begriff Veräußerung

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein. Denn auch bei einer Zwangsversteigerung beruht der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss des Eigentümers, weil er ihn durch eine Befriedigung der Gläubiger verhindern könnte. Ob dies dem Steuerpflichtigen auch wirtschaftlich möglich gewesen ist, spielt dabei keine R...mehr

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Türkei / b) Übertragung nach Zwangsversteigerung

Rz. 150 Das Gesetz behandelt die Zwangsversteigerung ähnlich den Übertragungsvarianten nach Erbgang oder güterrechtlicher Auseinandersetzung (Art. 596 Abs. 1 HGB). Die neue Regelung – bzw. genauer: der Wegfall des Art. 522 HGB a.F. – hat dazu geführt, dass der Insolvenzverwalter, der in die Rechte des insolventen Gesellschafters eintritt, oder der pfändende Gläubiger die Ges...mehr

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Slowenien / b) Ausschluss eines Gesellschafters wegen Nichtleistung der Stammeinlage

Rz. 66 Wird ein Gesellschafter, der auch innerhalb einer Nachfrist den geschuldeten Teil seiner Stammeinlage nicht eingezahlt hat, wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen und wird der geschuldete Betrag nicht durch seinen Rechtsvorgänger entrichtet – so er einen hatte – und auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht der zur Befriedigung der Forderung erforderliche Be...mehr

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Finnland / 5. Vinkulierung

Rz. 117 Außer dem Einlösungsrecht kann die Satzung auch bestimmen, dass ein Aktienerwerb im Wege der rechtsgeschäftlichen Verfügung der Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Eine Bestimmung dieser Art gilt jedoch nicht für Aktien, die in einer Zwangsversteigerung oder aus einer Konkursmasse erworben wurden. Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet der Vorstand ü...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / b) Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 66 Wird ein Gesellschafter, der auch innerhalb einer Nachfrist den geschuldeten Teil seiner Einlage nicht eingezahlt hat, wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen und wird der geschuldete Betrag nicht durch seinen Rechtsvorgänger entrichtet – so er einen hatte – und auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht der zur Befriedigung der Forderung erforderliche Betrag ...mehr

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Ukraine / III. Vollstreckung in den Vermögensteil

Rz. 111 Die Eintreibung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters erfolgt auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels über die Eintreibung von Geldern vom Gesellschafter oder auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels zur Eintreibung des Geschäftsanteils des Bürgen für das Vermögen, das zur Sicherung der Verpflichtungen einer anderen Person verpfändet ist, Art. 22 Abs. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) AK

Rn. 381 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 114ff), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; 2019, 170; BFH IX R 14/19, BStBl II 2020, 545; H 6.2 EStH 2020). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 434 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG, dh auf sog Wirtschaftsgebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die zu einem BV gehören und nicht Wohnzwecken dienen, falls der Bauantrag vor dem 01.01.1994 gestellt wurde. Ferner verlangte § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG als weitere Voraussetzung, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der AfA-Prozentsatz bei Wirtschaftsgebäuden

Rn. 347 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für Wirtschaftsgebäude gilt folgender AfA-Prozentsatz (die Reduktion des AfA-Prozentsatzes beruht auf dem StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433):mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist – anders kann man es nicht ausdrücken – ein Paukenschlag. Verwertet der Insolvenzverwalter unbewegliche Vermögensgegenstände, die mit Grundpfandrechten belastet sind, ist eine Massebeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen. In der Praxis wird jedoch in den meisten Fällen eine Massebeteiligung vereinbart, die sich in der Regel zwischen 2 % und 4 % des Kaufp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / V. Die Immobilienerbschaft in der Teilungsversteigerung

Im Jahre 2020 betrug die Gesamtzahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland 18.449 Immobilien mit einem Verkehrswert von 3,85 Mrd. Euro.[21] 18 % der Zwangsversteigerungen (in absoluten Zahlen: 3.500)[22] sind so genannte Teilungsversteigerungen, die auf die Auflösung von Gemeinschaften gerichtet sind. Anlass dieser Teilungsversteigerungen sind entweder Streitigkeiten im Ra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 869 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 2 Grunderwerbsteuer

Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die vertragliche Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Wohnung. Beim Kauf gelten der Kaufpreis für das Grundstück einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.[1] Danach gehören alle Leistungen des Erw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zwangsversteigerung

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Durchsetzung des Duldungsanspruchs erfolgt durch Zwangsversteigerung des Grundstücks. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG werden Ansprüche auf Entrichtung der öffentlichen Lasten des Grundstücks wegen der aus den letzten vier Jahren rückständigen Beträge vorrangig befriedigt. Dazu gehört nach der Vorschrift ausdrücklich auch die Grundsteuern. § 10 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 107 Bei der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gehören Rückforderungsrechte zum Standard. Neben den gesetzlichen Rückforderungsrechten spielen vertragliche Vereinbarungen zur Rückabwicklung eine wesentliche Rolle. Rz. 108 Gesetzliche Rückforderungsrechte sind insbesondere:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Rechtsfolge

Rz. 472 Durch die Überleitung wird bewirkt, dass ein Anspruch, den der Leistungsbezieher gegen einen Dritten hat, der nicht Sozialleistungsträger ist, auf den Sozialhilfeträger übergeht und der Gläubiger ausgewechselt wird. Der Anspruch ändert sich seinem Wesen nach aber nicht.[795] Es ist in der Gerichtsbarkeit geltend zu machen, der er grundsätzlich zugewiesen ist. Rz. 473...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses

Rz. 413 Die leistungsberechtigte Person muss Anspruchsinhaber des überzuleitenden Anspruchs sein. Aber nicht nur die Ansprüche des Leistungsberechtigten selbst, sondern auch solche, die sein Ehegatte, sein eingetragener Lebenspartner oder seine Eltern gegen einen Dritten haben, sind überleitungsfähig. Solche Ansprüche von Angehörigen der Einsatzgemeinschaft können übergeleit...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Offensichtlich unwirtschaftlich (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 144 Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Es ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist festzustellen, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Mar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Duldungspflicht des Grundstückseigentümers

Rz. 12 [Autor/Stand] § 77 Abs. 2 Satz 1 AO begründet in Verbindung mit § 12 GrStG eine Duldungspflicht des Eigentümers des Grundstücks für die Grundsteuer. Nach dieser Vorschrift hat der Eigentümer wegen einer Steuer, die als öffentliche Last auf Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. § 77 Abs. 2 Satz 1 AO unterwirft den Grundstückseigentümer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Zwangsversteigerung

Rz. 140 Gem. § 867 Abs. 3 ZPO besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus dem Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben. Hierzu genügt in diesem Fall der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem die Eintragung der Zwangshypothek (gem. § 867 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO) vermerkt ist. Ein besonderer dinglicher Duldungstitel als Voraussetzung für die Zwangsvoll...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Zwangsversteigerung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 144 Wie oben Rdn 102, 132, 136. Herr Mack möchte nunmehr auch die Zwangsversteigerung des Grundstückes betreiben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Antrag Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antr...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Die Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung)

Rz. 82 Es findet aus vorläufig vollstreckbaren oder erst aus rechtskräftigen Entscheidungen die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO statt. Ergänzend kann auf die Ausführungen im Kapitel "Zwangsvollstreckung" verwiesen werden. Ansonsten ist auf folgende aktuelle und praxisrelevante Punkte hinzuweisen:[201] Der BGH[202] hatte es zugelassen, dass eine Zwangshypothe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 144 Wie oben Rdn 102, 132, 136. Herr Mack möchte nunmehr auch die Zwangsversteigerung des Grundstückes betreiben.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Grundeigentum

Rz. 133 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die im Rahmen der For...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Antrag Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antrag ist die genaue Bezeichnung des Grundstückes, des Eigentümers und des vollstreckbaren Titels notwendig. Der Vollstreckungstitel und der entsprechende Zustellungsna...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Zwangsversteigerungsantrag

Rz. 149 Muster 58.30: Zwangsversteigerungsantrag Muster 58.30: Zwangsversteigerungsantrag An das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsgericht – Zwangsversteigerungsantrag In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ Nach dem vollstreckbaren ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Antrag

Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antrag ist die genaue Bezeichnung des Grundstückes, des Eigentümers und des vollstreckbaren Titels notwendig. Der Vollstreckungstitel und der entsprechende Zustellungsnachweis si...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Beschlagnahme

Rz. 146 Nach Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstückes liegt eine Beschlagnahme entsprechend § 20 Abs. 1 ZVG vor. Diese Beschlagnahme richtet sich gegen das Grundstück und die Gegenstände, auf die sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt (vgl. § 20 Abs. 2 ZVG).mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / h) Umgehung von Zustimmungsklauseln

Rz. 188 Vereinbarungen zur Umgehung von Zustimmungsklauseln sollen gem. § 134 BGB nichtig sein.[761] Z.B. darf nach h.M. der Gesellschafter, der keine Zustimmung zum Ausscheiden erhält, mit Dritten keine umfassenden Stimmbindungs- bzw. Treuhandverträge eingehen oder generelle Stimmrechtsvollmachten erteilen; bei solchen Gestaltungen sollen weder der Treugeber noch der Treuhä...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / IV. Kaufgegenstand und Grundbucheinsicht (zu §§ 1, 2 und 21 des Mustervertrags)

Rz. 15 Der Entwurf geht von einem großen Grundbesitz aus, der durch die notarielle Erklärung des Eigentümers und Bauträgers in 150 Trennstücke geteilt worden ist sowie zusätzlich in fünf Privatstraßen, die diese Parzellen erschließen und ihren Zugang zum öffentlichen Straßennetz ermöglichen sollen. Der grundbuchliche Vollzug dieser Teilung ist noch nicht erfolgt. Soweit die P...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Verfahren

Rz. 147 Nach den §§ 3, 8, 22 Abs. 1 S. 1 ZVG wird seitens des Vollstreckungsgerichtes gleichzeitig mit dem Beschluss dem Schuldner ein Hinweis auf sein Recht zur Stellung eines Einstellungsantrages gem. § 30b Abs. 1 S. 3 ZVG zugestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens legt das Vollstreckungsgericht das geringste Gebot fest. Im Versteigerungstermin wird nur ein Gebot zugel...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Allgemeine Prozessvollmacht

Rz. 3 Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ gegen _____ wegen _____ Vollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, z...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 77 Ein Wohnungseigentümer zahlt seit vielen Monaten kein Wohngeld mehr, obwohl der zugrunde liegende Wirtschaftsplan (ab 1.12.2020: Vorschüsse zur Kostentragung) bestandskräftig beschlossen ist und die Beträge fällig sind; ggf wurde auch bereits eine Versorgungssperre[193] – die durch § 17 WEG n.F. nicht ausgeschlossen ist – beschlossen. Die Gemeinschaft hat ihn per Mehrh...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelfe

Rz. 148 Im Zwangsversteigerungsverfahren stehen folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung: Gegen die Versteigerungsanordnung ohne Schuldneranhörung ist Erinnerung nach § 766 ZPO und gegen die daraus folgende Entscheidung des Richters sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO gegeben. Nach einer erfolgten Schuldneranhörung ist unmittelbar die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO möglich....mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Unzulässige AGB-Klauseln

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im 8. Buch der ZPO, §§ 704 ff. ZPO, sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird vom Gerichtsvollzieher und dem mit Ausnahme der Rechtsmittelverfahren das Vollstreckungsgericht ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XI. Belastung der übertragenen Immobilie

Rz. 60 Wenn die zu schenkende Immobilie noch zum Zeitpunkt der Schenkung mit Grundschulden/Hypotheken, die der Absicherung eines Darlehens dienen, belastet ist, muss diesbezüglich einerseits zwischen den Parteien des Schenkungsvertrages und andererseits mit dem Darlehensgeber bzw. Grundschuldinhaber eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Beschenkte übernimmt nicht...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr