Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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ZAP 13/2016, Zwangsvollstreckung: Rückgewinnungshilfe

(OLG München, Beschl. v. 11.1.2016 – 34 Wx 416/15) • Die Zulassung des Geschädigten zur Zwangsvollstreckung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften über die Rückgewinnungshilfe ersetzt nicht den zur Vollstreckung in Schuldnervermögen erforderlichen Vollstreckungstitel. Hinweis: Die Zulassung zur Zwangsvollstreckung gem. § 111g Abs. 2 StPO schafft keinen Vollstreckungstit...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des Verfahrens der Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung der neuen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

I. Allgemeines Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen (BGH NJW 2001, 434), die in einem zivilprozessualen Vollstreckungstitel "verbrieft" sind. Regelmäßig, aber nicht notwendig, geht der Zwangsvollstreckung das "Erkenntnisverfahren" voraus, denn nicht jedem Prozess folgt die Zwang...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / II. Gerichtsvollzieherauftragsformular und weitere für die Zwangsvollstreckung relevante Regelungen im Einzelnen

Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl I 2015, S. 1586), das den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (...mehr

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ZAP 8/2017, Zwangsvollstreckung: Anforderungen an eine Duldung nach dem Anfechtungsgesetz

(BGH, Urt. v. 15.12.2016 – IX ZR 113/15) • Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand. Der Schutz des Anfechtungsgegners verlangt im Fall der Anfechtung einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung keine ...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / VI. Lohnabrechnung/Zwangsvollstreckung

Unpfändbarkeit von Nachtzuschlägen Der BGH (Beschl. v. 29.6.2016 – VII ZB 4/15, NJW 2016, 2812) hat nun erstmalig zur (Un-)Pfändbarkeit von Nachtzuschlägen entschieden und seine Rechtsprechung geändert: "Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei i.S.v. § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO unpfänd...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 5. Zwangsvollstreckung

Subordinationsrechtliche Verträge sind nicht per se auch Vollstreckungstitel. Die Vollstreckbarkeit muss ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann auch nach Vertragsschluss geschehen. § 61 VwVfG regelt hier die Einzelheiten. Für die anwaltliche Arbeit sind vor allem die Möglichkeiten der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand interessant. Unterschieden werden die Vollstrec...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / a) Zwangsversteigerung

Wie jede Vollstreckungsart setzt auch die Zwangsversteigerung voraus, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Sie soll, wenn durch Schutzmaßnahmen dem Schuldner sein Eigentum an einer Immobilie nicht erhalten werden kann, durch bestmögliche zwangsweise Verwertung eine möglichst große Anzahl an Gläubigeransprüchen befriedigen.mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

I. Zwangsvollstreckung 1. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Ebenso wie das Insolvenzverfahren ist auch die Einzelzwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren. Sie dient der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von privatrechtlichen Leistungsansprüchen des Gläubigers gegen den Schuldner. Obwohl das zivilprozessuale Zwangsvollstreckungsrecht dem öffentlichen Re...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / b) Zwangsverwaltung

Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung dient die Zwangsverwaltung dazu, den titulierten Anspruch des Gläubigers nicht durch, sondern ohne Verwertung des Grundstücks aus den Grundstückserträgen zu befriedigen. Sie empfiehlt sich vor allem für Gläubiger mit persönlichen, nicht dinglichen Titeln, die bei einer hohen Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten mit ihren Forder...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Reformen

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand tiefgreifender Änderungen gewesen. So ist am 1.7.2010 das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 (BGBl. I, S. 1707) in Kraft getreten. Nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage führte die Pfändung des Kontos des Schuldners zu einer Kontosperrung durch die kontoführende Bank. Zahl...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / c) Eintragung einer Zwangshypothek

Die in §§ 866, 867 ZPO geregelte Zwangshypothek dient der dinglichen Sicherung einer titulierten Forderung, die mindestens 750,01 EUR betragen muss (§ 866 Abs. 3 S. 1 ZPO). Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt (§ 867 Abs. 1 ZPO), das durch den Rechtspfleger entscheidet (§ 3 Nr. 1h RPflG). Die Zwangshypothek verschafft dem vollstreckenden Gläubiger ein Sicherungs...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / I. Allgemeines

Die Zwangsvollstreckung bringt (fast) immer schwerwiegende Eingriffe in die Rechtsstellung sowie das Vermögen des Vollstreckungsschuldners mit sich. Daher müssen ihm Rechtsbehelfe zustehen. Aber auch der Vollstreckungsgläubiger muss die Gelegenheit haben, sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu wenden, wenn sie seinen Anträgen oder auch Interessen nicht entsp...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Allgemeines

Die Zivilprozessordnung gibt durch die Gliederung des Achten Buches das System der Zwangsvollstreckung vor: Den Bestimmungen über die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung ist zunächst ein umfangreicher Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" (Abschnitt 1.) vorangestellt. Dort sind die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, das die Zwangsvollstreckung vorbereiten...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Die Zwangsvollstreckung beginnt durch die Pfändung (BGH NJW-RR 2004, 1220). Bei der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten mit dem Erlass – nicht erst mit der Zustellung – des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung (§ 845 ZPO). Ausnahmsweise genügt...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / I. Allgemeines

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen (BGH NJW 2001, 434), die in einem zivilprozessualen Vollstreckungstitel "verbrieft" sind. Regelmäßig, aber nicht notwendig, geht der Zwangsvollstreckung das "Erkenntnisverfahren" voraus, denn nicht jedem Prozess folgt die Zwangsvollstreckung...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Drittwiderspruchsklage (auch als Interventionsklage bezeichnet) kann sich ein Dritter gegen eine Vollstreckung in sein Vermögen wehren (vgl. u.a. ausführlich Wittschier JuS 1998, 926). Diese Klagemöglichkeit ist wegen der Formalisierung der Zwangsvollstreckung dem Dritten einzuräumen, denn es darf nur in das Vermögen des Schuldners die Zwangsvollstreckung betrieben w...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Aufwendungen i.S.d. § 788 ZPO

Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sind alle Aufwendungen, die den Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus Anlass der Zwangsvollstreckung entstehen (BGH NJW 2006, 1141). Dazu gehören sowohl Aufwendungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung (z.B.: Auslagen und Gebühren des Gerichtsvollziehers und des im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig werdende...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / V. Antragsverfahren

Die Zwangsvollstreckung dient dem Zweck der Gläubigerbefriedigung und erfolgt daher im Interesse des Vollstreckungsgläubigers. Er ist es, der über die Vollstreckungsart, den Beginn der Zwangsvollstreckung und den Gegenstand derselben bestimmt (Zöller/Stöber, 30. Aufl. 2014, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 19, 20). Dies kommt u.a. in dem Erfordernis eines Antrags zum Ausdruck....mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Grundsatz – Allgemeines

Die Bestimmung des § 788 ZPO enthält eine allgemeine Regel betreffend die Kostenpflicht in der Zwangsvollstreckung sowie ein einfaches Verfahren zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs für alle Vollstreckungsarten, einschließlich der Arrestvollziehung (OLG Dresden OLGE 25, 227). Danach hat dieselben, soweit sie notwendig i.S.d. § 91 ZPO sind, der Vollstreckungsschuldner zu ...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Grundsatz

Die Vollstreckungsorgane haben vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Zwangsvollstreckung zulässig ist. Vollstreckungsmaßnahmen dürfen nur dann ergriffen und Vollstreckungshandlungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Zwangsvollstreckung zulässig ist. Zu einem großen Teil stimmen die Verfahrensvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung mit den Sachurteilsvoraus...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / II. Insolvenzverfahren

1. Abgrenzung zur Zwangsvollstreckung Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist als Einzelvollstreckung von der Gesamtvollstreckung in der Insolvenz abzugrenzen. Da privatautonome Gläubigerbefriedigung und Einzelzwangsvollstreckung dann, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, zu willkürlichen Ergebnissen führt und deshalb nicht me...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann (Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 20 ff.). Das sin...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Kündigungen von Unterlassungserklärungen

Vor Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Verbraucherrechterichtlinie am 13.6.2014 war z.B. die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung unzulässig. Es existieren daher aus der Zeit vor diesem Inkrafttreten zahlreiche Unterlassungserklärungen, in denen sich Abgemahnte entsprechend zur diesbezüglichen Unterlassung verpflichtet haben. Seit dem 13.6....mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / e) Vollstreckungshindernisse

Auch wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung an sich gegeben sind, können der Vollstreckung noch Hindernisse entgegenstehen. Sogenannte Vollstreckungshindernisse sind besondere Umstände, die zur Einstellung und u.U. auch zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen führen können. Besteht ein solches Vollstreckungshindernis bereits vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Vollstreckungsgericht

Im Übrigen ist für die Vergütung des Rechtsanwalts im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach dem Rechtsgedanken des § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 788 Abs. 2 ZPO klargestellt, das im Vollstreckungsverfahren das für gerichtliche Anordnungen zuständige Gericht über die Kosten der Zwangsvollstreckung entscheidet. D...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht (Gottwald/Mock, a.a.O., § 764 ZPO Rn. 1), in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Dieses Gericht ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO); die Beteiligten können nicht über die Zuständigkeit "verfügen". Das Vollstreckungsgericht wird zumeist durch den Rechtspflege...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / d) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Für den Beginn der Zwangsvollstreckung sind i.Ü. erforderlich: die Zustellung der Vollstreckungsklausel, wenn diese bei Verurteilung zu bedingter Leistung oder für oder gegen einen Dritten erteilt ist, und bei der Sicherungsvollstreckung (§ 750 Abs. 2 und 3 ZPO), der Ablauf des Kalendertages, von dessen Eintritt die Geltendmachung des Anspruchs abhängig ist, § 751 Abs. 1 ZPO, d...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 1. Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden, § 754a ZPO

Die neue Vorschrift dient der Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Es wird für den Gerichtsvollzieher in Zukunft durch diese Bestimmung die Möglichkeit eines "vereinfachten Vollstreckungsauftrags bei Vollstreckungsbescheiden" geben. Nach dieser, dem § 829a ZPO nachgebildeten, Regelung ist im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwan...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 1. Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren

Es ist zwischen den folgenden einzelnen Rechtsbehelfen zu unterschieden: Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO: Mit ihr wird die Fehlerhaftigkeit einzelner Vollstreckungsakte (Art und Weise der Zwangsvollstreckung), d.h. das Verfahren der Vollstreckungsorgane, gerügt; Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG: Sie richtet sich gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers, wenn n...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / f) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff durch die Zwangsvollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum des Vollstreckungsschuldners darf das notwendige Maß nicht überschreiten. Der Zugriff ist begrenzt durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot. Der Eigentumseingriff muss immer erforderlich und angemessen sein, um das Verfahrensziel zu erreichen. Zweck und Mittel müsse...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 3. Prozessgericht

Das Prozessgericht der ersten Instanz ist Vollstreckungsorgan für die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen (§§ 887 ff. ZPO). Es hat weiter folgende Aufgaben: die Erteilung und Umschreibung der Vollstreckungsklausel (§§ 725–749 ZPO), die Durchführung derjenigen Prozesse, welche durch Klagen aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung in Gang gesetzt we...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung soll die vorrangige Befriedigung eines nichtbesitzenden Pfand- oder Vorzugsgläubigers sichern, sofern ihm ein gegenüber dem Pfändungspfandrecht rangbesseres Recht dieser Art zusteht. Dem durch das Pfand- oder Vorzugsrecht gesicherten Interesse wird dadurch – hinreichend – Rechnung getragen, dass eine Vorabberücksichtigung bei der Verte...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Die wichtigsten Vollstreckung...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) Zustellung

Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO (Gottwald/Mock, a.a.O., § 750 Rn. 12–15). Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166–195 ZP...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / f) Titel auf Abgabe einer Willenserklärung

Der Titel auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf der Zwangsvollstreckung nicht, da die Erklärung als abgegeben gilt, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist und, wenn die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig ist, sobald nach den §§ 726, 730 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist (§ 894 ZPO).mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Bezeichnung der Partei] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.", § 725 ZPO. Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar befindet...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Rechtsschutzinteresse

Bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses für die Vollstreckungsabwehrklage ist bedeutsam, innerhalb welchen Zeitraums diese zulässig ist. Immer kommt es aber auch darauf an, ob es für den Schuldner einen einfacheren und kostengünstigeren Weg gibt, die Vollstreckbarkeit des Titels im Einzelfall zu beseitigen. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, sobald eine ...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist nur möglich, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Nach ständiger Rechtsprechung beider Mietsenate kommt eine Einstellung dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Auss...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 4. Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist Vollstreckungsorgan für die Eintragung einer Sicherungshypothek (Zwangshypothek) aufgrund eines auf die Zahlung einer Geldforderung lautenden Titels (§§ 866 ff. ZPO). Die Eintragung erfolgt durch den Rechtspfleger (§ 3 Nr. 1h RPflG). Ferner sind dem Grundbuchamt verschiedene "Hilfstätigkeiten" im Rahmen der Zwangsvollstreckung zugewiesen (vgl. §§ 830 Abs...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 3. Keine Wertgrenzen für Adress- und Drittauskünfte, §§ 755 Abs. 2 S. 4, 802l Abs. 1 S. 2 ZPO

Die Einholung von Adressauskünften beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt sowie die Einholung von Drittauskünften über das Vermögen des Schuldners waren nach § 755 Abs. 2 S. 4 ZPO und § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO für den Gerichtsvollzieher bislang nur möglich, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betrugen, wobei Kosten der ...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Restschuldbefreiungsverfahren

Bei dem Restschuldbefreiungsverfahren handelt es sich um ein in der InsO geregeltes selbständiges Verfahren. Dabei schaffen die Vorschriften der §§ 286 bis 303 InsO nicht nur die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern enthalten auch eigenständige Verfahrensregelungen. Fehlt es daran, muss auf die allgemeinen Vorschriften ...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 4. Reformen

Seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1999 hat die Insolvenzordnung 43 gesetzliche Änderungen erfahren. War anfangs noch von der Baustelle Insolvenzordnung die Rede, lässt die Regelungsintensität inzwischen die Befürchtung aufkommen, dass die Insolvenzordnung zu einer Dauerbaustelle werden wird. Ungeachtet dessen waren zahlreiche Änderungen notwendig, um nicht nur nationalen Gegeb...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / g) Weitere Vorgaben

Weitere Vorgaben finden sich in Kapitel 9 mit Regelungen über "Fremdwährungskredite und Kreditverträge mit variablem Zinssatz" (vgl. Art. 23, 24 WIKrRL). Dem Verbraucherschutz bei Fremdwährungskrediten dient Art. 23 Abs. 1 WIKrRL dadurch, dass dem Verbraucher danach die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Kredit auf eine alternative Währung (s. dazu auch Abs. 2 S. 1) umz...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Zuständigkeit

Zunächst ist die Frage der funktionellen Zuständigkeit zu klären. Sie bezeichnet die Verteilung der verschiedenen Rechtspflegefunktionen in ein und derselben Sache an verschiedene Rechtspflegeorgane. Bei der Zwangsvollstreckung ist mithin zu prüfen, welche Vollstreckungstätigkeit (Geld- oder Individualvollstreckung, Fahrnis- oder Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensa...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Klage ist begründet, wenn die Sache, an der der Kläger seine Vorzugsrechte geltend macht, "gepfändet" ist. In Betracht kommt die Pfändung einer Sache im Rahmen der Geldvollstreckung (§§ 808, 809 ZPO). Dabei genügt es, dass der äußerliche Tatbestand einer solchen Pfändung insoweit erfüllt ist, dass die Gefahr eines Fortgangs der Zwangsvollstreckung droht. Auf die Wirksamke...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 3. Kosten der Berliner Räumung

Seit dem 1.5.2013 ist die vormalige "Berliner Räumung" im Gesetz, § 885a ZPO, geregelt. Seither gibt es den sog. beschränkten Vollstreckungsauftrag. Nach §§ 885a Abs. 1, 885 Abs. 1 ZPO kann der Vermieter seinen Vollstreckungsauftrag auf die Besitzverschaffung an den Räumen beschränken. Anschließend kann der Vermieter die in der Wohnung vorgefundenen beweglichen Sachen, die n...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Form, Frist

Die Vollstreckungserinnerung ist entsprechend § 569 Abs. 2 ZPO schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. An eine Frist ist sie grundsätzlich nicht gebunden. Das Recht kann allerdings nach allgemeinen Grundsätzen verwirkt (§ 242 BGB) werden. Die Erinnerung kann aber auch unzulässig werden, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist. Es fehlt dann am Rechtssc...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 4. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

Da – im Regelfall – auch das Verfahren der Zwangsvollstreckung ein sog. Zweiparteienverfahren ist, gelten grundsätzlich auch die Bestimmungen des Ersten Buches der Zivilprozessordnung. Es müssen daher auch die aus dem Erkenntnisverfahren bekannten Sachurteilsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen) – hier besser: allgemeine Verfahrensvoraussetzungen – vorliegen (Gottwald/Moc...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / b) Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsbescheids

Mit dem Vollstreckungsbescheid erhält der Antragsteller einen Titel, der einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich steht (§ 700 Abs. 1 ZPO). Um eine sofortige Zwangsvollstreckung des Antragstellers aus diesem Titel zu verhindern, kann der Antragsgegner die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung erreichen (§§ 719 i.V.m. 70...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten

Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzlichen Mindestwert von 500 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 R...mehr