Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.12 Ersatzvornahme

Rz. 52 Die Kosten einer gerichtlich angeordneten Ersatzvornahme (§ 877 ZPO) können grundsätzlich nach § 788 ZPO gegen den Schuldner in voller Höhe – also unter Einbeziehung eines bereits vorliegenden Kostenvorschusses – festgesetzt werden (OLG München, InVo 1998, 140). Erstattungsfähig sind jedoch nur notwendige Zwangsvollstreckungskosten (OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 326 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Vermächtnisnehmer

Rz. 4 Gemäß § 2187 Abs. 1 BGB kann ein Vermächtnisnehmer, der seinerseits mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses die Erfüllung insoweit verweigern, als dasjenige, was er selbst aus dem Vermächtnis erlangt, zur Erfüllung nicht ausreicht. Tritt nach § 2161 BGB ein anderer an die Stelle des beschwerten V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Form und Frist

Rz. 8 Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat (§ 569 Abs. 1 Satz 1, 3 ZPO). Im Parteiprozess besteht kein Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO). Der Anwaltszwang in einer Unterhaltssache als Familienstreitsache nach § 114 FamFG betrifft auch das diesbezü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Beschwer

Rz. 12 Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z. B. der Drittschuldner) sein (LG Verden, Beschluss v. 2.5.2016, 6 T 1/16 – Juris). Geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulässigkeit und Begründetheit

Rz. 17 Die Beschwerde ist begründet, wenn die angegriffene Entscheidung verfahrensmäßig nicht ordnungsgemäß zustande gekommen oder inhaltlich nicht zutreffend ist. Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten ist, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls unverzüglich dem Beschwerdegericht die Akten vorzulegen (§ 572...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.25 Ordnungsgeld (§ 890 ZPO)

Rz. 67 Über die Kosten des Verfahrens nach § 890 ZPO ist grundsätzlich nach § 788 ZPO, nicht nach den §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob die entstandenen Kosten notwendig sind (OLG Hamm, GRUR 1994, 83). Der Schuldner trägt alle Kosten, wenn wegen des vom Gläubiger behaupteten Verstoßes ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, auch wenn der Betrag erheblich hinter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.29 Rechtsbehelfe

Rz. 73 Die Kosten eines besonderen Rechtsbehelfs, z. B. einer Klage (nach §§ 767, 771 ZPO), einer Erinnerung und einer Vollstreckungsbeschwerde sind nicht erstattungsfähig, denn in jenen Verfahren ergeht wegen des Charakters eines selbständigen Verfahrens eine eigenständige Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO (BGH, MDR 1989, 142; BayObLGZ 1988, 421; OLG Bremen, Rpflege...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Mit dieser Bestimmung werden die Regelungen über die beschränkte Erbenhaftung (§§ 780 bis 785 ZPO) ganz oder teilweise auf weitere (andere) Fälle der Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ausgedehnt. Das gilt im gesamten Vollstreckungsverfahren unabhängig von der Art des Titels (§ 795 ZPO). Die Bestimmung enthält in dem Absatz 2 eine Übergangsvorschrift für den Bereic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Kein Ausschluss

Rz. 7 Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde darf schließlich nicht gesetzlich ausgeschlossen sein (z. B. nach § 707 Abs. 2 Satz 2ZPO). Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. dort) gilt entsprechend bei einstweiligen Anordnungen nach § 766 Abs. 1 Satz 2, § 769, § 771 Abs. 3 ZPO. Schließlich ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wenn eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Minderjährige

Rz. 5 Nach § 1629a Abs. 1 S. 1 BGB ist die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder einer sonstigen Handlung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigkeit erfolgten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Gegen die Beschwerdeentscheidung ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Bundesgeri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.24 Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 66 Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussichten auf Erfolg verspricht (OLG Frankfurt/Main, AnwBl. 1971, 209). Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.4 Gleichzeitiger Haft- und Pfändungsauftrag

Rz. 32 Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Pfändung nunmehr Erfolg verspricht, dann können diese Kosten geltend gemacht werden (AG Beckum, DGVZ 2008, 106; LG Koblenz, JurBüro 1998, 214; LG Aachen, Rpfleger 1990, 134; siehe hierzu auch LG Berlin, Rpfleger 1971, 441; AG Ahrensburg, DGVZ 1972, 62; LG Aschaffenburg, JurBüro 1983, 393; LG Oldenburg, JurBüro 1984, 884; LG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren und einstweilige Anordnung

Rz. 14 Parteien des Verfahrens sind stets der Vollstreckungsgläubiger auf der einen und der Schuldner oder Dritte auf der anderen Seite. Das Beschwerdegericht hat den Beschwerdegegner nur zu hören, wenn es eine ihm nachteilige Entscheidung ins Auge fasst. Rz. 15 Die Beschwerde hat nur dann eine aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Gläubigers für die Offenlegung einer Lohnabtretung keine Kosten der Zwangsvollstreckung

§ 788 Abs. 1 ZPO Leitsatz Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO. LG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 – 4 T 119/21 I. Sachverhalt Aus einem Vollstreckungsbescheid betrieb die Gläubigerin im Wege der Forderungspfändung die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In ihrem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 780 Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt, d. h. nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Er kann seine Haftung aber auf den Nachlass beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann er die Beschränkung seiner Haftung nur dann im Vollstreckungsverfahren ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wird nur auf Einrede des Erben und ohne besonderen Antrag in das Urteil aufgenommen (BGH, NJW-RR 2010, 664; BGH, NJW 1983, 2378). Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich (BGH, a. a. O.; NJW 1964, 2300). Wird ein Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt, d. h. nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Er kann seine Haftung aber auf den Nachlass beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann er die Beschränkung seiner Haftung nur dann im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Wirkung des Vorbehalts

Rz. 14 Der Vorbehalt hindert nicht ohne weiteres die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Erben (vgl. § 781 ZPO). Er hindert auch nicht, von dem Erben auch hinsichtlich seines nicht ererbten Vermögens die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verlangen (LG Lübeck, NJW-RR 2009, 1163). Er sichert dem Erben grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Haftungsbeschrä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Entbehrlichkeit des Vorbehalts (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 erklärt einen Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in folgenden Fällen für entbehrlich: bei einer Verurteilung des Fiskus als des gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB); bei einer Verurteilung eines Nachlassverwalters, eines Nachlasspflegers oder eines den Nachlass verwaltenden Testamentsvollstreckers (hierunter wird man auch den seltenen Fall einbeziehen, dass ein Na...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Bestimmung gilt grundsätzlich für jeden Erben, auch für den nach den §§ 2058 ff. BGB haftenden Miterben und für den Nacherben. Sie gilt auch für den Erbschaftskäufer mit der Einschränkung, dass auch der Erbschaftsverkäufer die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung noch nicht verloren hatte (§ 2383 BGB). Voraussetzung für einen Vorbehalt ist, dass der Erbe als Pr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Hat der Erbe den Vorbehalt rechtzeitig geltend gemacht und hat das Gericht ihn nicht im Tenor aufgenommen, weil es ihn übersehen hat, kann Urteilsergänzung nach § 321 ZPO beantragt werden (OLG Düsseldorf, NJW 1970, 1690). Der Beklagte kann auch die sonst gegen das nämliche Urteil gegebenen Rechtsmittel einlegen. Hat das Gericht den Vorbehalt absichtlich weggelassen, k...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Bremen ist hinsichtlich des Sachverhaltes sehr kurz gefasst und hinsichtlich der Begründung nicht überzeugend. Das LG Bremen hat nämlich bereits den Anfall einer gesonderten Vergütung für den Gläubigervertreter für die Fertigung der Anzeige der Lohnabtretung verneint. Deshalb stellt sich aus der Sicht des LG Bremen gar nicht die Frage, ob diese nach s...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / II. Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung

1. Kosten der Zwangsvollstreckung Gem. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last. Sie können entweder zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch – das war hier der Anspruch der Gläubigerin aus dem Vollstreckungsbescheid – beigetrieben werden. Anderenfalls kann das Vollstreckungsgericht, in verschiedenen...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / 2 II. Die Entscheidung

Ersatzfähig sind Kosten der Zwangsvollstreckung Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des AG Bremerhaven vom 26.1.2021 ist zulässig (§§ 793, 567 ff. ZPO), insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Gemäß § 788 Abs. 1, 2 ZPO hat der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Kosten d...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / 3 Der Praxistipp

Das LG verrät wenig zum Sachverhalt Der Sachverhalt ist sehr knapp dargestellt, so dass sich nicht sagen lässt, ob die Offenlegung der Abtretung vorgerichtlich oder in der Zwangsvollstreckung erfolgte. Sofern diese vorgerichtlich erfolgte, muss nicht näher begründet werden, dass es sich nicht um Kosten der Zwangsvollstreckung handeln kann. Vorgerichtlich findet § 788 ZPO keine...mehr

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FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / II. Die Lösung

Die pfändbaren Ansprüche nach der ZPO Zunächst ist zu fragen, welcher Art der Anspruch ist. gepfändet werden. Geldforderung oder sonstiges Vermögensrecht Teilweise sind die Bonusprogramme so ausgestaltet, dass der Schuldner einen Geldanspruch erhält, teilweise gi...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / Leitsatz

Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO. LG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 – 4 T 119/21mehr

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FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / I. Das Problem

Zugriff auf Bonusleistungen der Krankenkassen? Wir betreiben für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Schuldner verfügt über kein pfändbares Arbeitseinkommen und auch die Kontopfändung war bisher erfolglos. Bisher konnten wir den Schuldner auch noch nicht zu einer Zahlungsvereinbarung motivieren. In einem Gespräch hat uns der Schuldner nu...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / Leitsatz

Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO. LG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 – 4 T 119/21mehr

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FoVo 03/2022, Vorteil der Melderegisterauskunft, dass derzeit keine Anschrift des Schuldners bekannt ist

Erleichterte Einholung von Drittauskünften Drittauskünfte können nach § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1, lit c.) ZPO erleichtert eingeholt werden, wenn die Aussicht, eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft zustellen zu können, daran scheitert, dass die Meldebehörde innerhalb von drei Monaten vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags die Auskunft erteilt hat, dass ihr keine derz...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / I. Sachverhalt

Aus einem Vollstreckungsbescheid betrieb die Gläubigerin im Wege der Forderungspfändung die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In ihrem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hatte die Gläubigerin auch Anwaltskosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung geltend gemacht. Das Vollstreckungsgericht, das AG Bremerhaven, wies den Antrag hinsichtlic...mehr

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FoVo 03/2022, Sachliche Vor... / 2 II. Aus der Entscheidung

Androhung ist Voraussetzung der Vollstreckung Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines (bestimmten) Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, auf Antrag vom Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird. Die gerichtliche Andro...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / 1 Der Fall

Gläubiger verlangt Kosten einer vorherigen Offenlegung der Abtretung Die Gläubigerin betreibt im Wege der Forderungspfändung die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid. Unter dem 15.12.2020 beantragte die Gläubigerin den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Das AG wies den Antrag insoweit zurück, als dass die Gläubigerin die K...mehr

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FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

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AGS 03/2022, Keine Einigung... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zulässigkeit eines Vergleichs a) Vereinbarungen über Notarkosten Das OLG Brandenburg weist zutreffend darauf hin, dass § 125 GNotKG grds. eine Vereinbarung über die Höhe der Notarkosten ausschließt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 126 Abs. 1 S. 1 GNotKG, wonach der Notar für seine Tätigkeit als Mediator oder Schlichter eine Vergütung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vere...mehr

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zfs 03/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. [6] Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [7] 1. Das Beschwerdegericht hat die Auffassung vertreten, das LG habe im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.3.2020 rechtsirrig trotz der bereits im Hauptsacheverfahren getroffenen abweichenden Kostenregelung aus dem Vergleich vom 12.2.2020 auf der Grundlage...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 00.00.2007 geheiratet. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Immobilie A-Straße in B, die als Ehewohnung diente. Zur Finanzierung nahmen die Beteiligten im Jahr 2010 und 2011 die drei verfahrensgegenständlichen Darlehn auf. [2] Im Zuge der Trennung zog die Antragsgegnerin mit den 2011 und 2015 geborenen Kindern am 30.5.2019 aus...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 778 Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung gegen den/die Erben des Titelschuldners ist in der Zivilprozessordnung recht unübersichtlich geregelt. So richtet sich die Fortsetzung einer bereits begonnenen Zwangsvollstreckung nach § 779 ZPO und die Umschreibung eines Titels, aus dem die Zwangsvollstreckung demnächst begonnen werden soll nach § 727 ZPO. Aus den Bestimmunge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 777 Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift hat den Zweck, die Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen in den Fällen auszuschließen, in denen der Gläubiger bereits nach materiellem Recht gesichert und ein Zugriff auf das sonstige Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erforderlich ist (eine Variante des Übermaßverbots, § 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch OLG Köln, OL...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft (Absatz 1)

Rz. 4 Vor Annahme der Erbschaft kann eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) gegen den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden (§ 1958 BGB) und daher auch lediglich in den Nachlass (nicht in das Eigenvermögen des Erben) vollstreckt werden. Der Nachlassanteil eines Miterben (meist wird Miterbschaft vorliegen) ist Eigenvermögen, dessen Pfändung ausgeschlossen i...mehr