Serie
23.08.2021
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht nach einem Beschluss des LAG Nürnberg nicht, wenn der Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern Fürsorgegespräche führt, die das Ziel haben, Krankheitsursachen und damit zusammenhängende Arbeitsbedingungen zu klären und die Auswahl der Arbeitnehmer keinen abstrakten Kriterien folgt.
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