Neue Regeln zu Impfungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen
Die Arbeitsmedizinischen Regeln zu Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (AMR 6.5) befasst sich damit, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Verpflichtungen zu Impfungen beim Umgang mit Biostoffen erfüllen können.
Denn den Mitarbeitern ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Impfung anzubieten, wenn sie bei Ihrer Tätigkeit mit Erregern in Berührung kommen können, vor denen sie durch eine Impfung geschützt werden können.
AMR Nummer 6.5: Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Ein tätigkeitsbedingtes und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko besteht nach der AMR 6.5 neben einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen etwa u. a. bei der Arbeit mit Menschen, Tieren oder Pflanzen.
Wer also in der Pflege, in der Kindertagesstätte, in der Landwirtschaft oder Gärtnerei arbeitet, hat Anspruch auf bestimmte Impfungen. Als Arbeitsschutzmaßnahme müssen sie vom Arbeitgeber nicht nur angeboten, sondern auch bezahlt werden.
AMR Nummer 13.2: Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
In der AMR 13.2 wird ausführlich beschrieben, wann von einer erhöhten körperlichen Belastung auszugehen ist und welche verschiedenen Formen es davon gibt. So wird z. B. unterschieden zwischen der Handhabung einer Last in
- Heben,
- Halten,
- Tragen,
- Ziehen oder
- Schieben.
Auch auf erzwungene Körperhaltungen wird ebenso eingegangen wie auf repetitive manuelle Tätigkeiten.
Gemeint sind damit gleichförmige und ähnliche Arbeitsabläufe, die in ständiger Wiederholung mit den Händen bzw. Armen ausgeführt werden. Hierzu gehört z. B. auch das Klicken der PC-Maus. Diese Tätigkeit kann das RSI-Syndrom verursachen, den so genannten Maus-Arm.
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Anforderungen für den Arbeitgeber
Die wichtigsten Anforderungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge für den Arbeitgeber finden Sie in unserem gleichnamigen Lexikonstichwort.
Das könnte Sie auch interessieren:
Schutz vor Kontamination - sicherer Umgang mit gefährlicher Post
Betriebliche Gesundheitsförderung - Besser gegen Rückenbeschwerden vorbeugen
Betriebsarzt - zentraler Ansprechpartner bei der Wiedereingliederung
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
5.9261
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
4.071
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
3.199
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
1.235
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
1.115
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
922
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
594
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
509
-
Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
460
-
Nach Corona-Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz
421
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
11.11.2024
-
Was man über die Schichtsysteme wissen muss
07.11.2024
-
Unternehmen sorgen sich zu wenig um das Wohlergehen ihrer Beschäftigten
04.11.2024
-
Erfolgreiche Wege für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Eine Strategie für Unternehmen
29.10.2024
-
Reduzierung von Arbeitsintensität: Was können die Betriebe machen?
23.10.2024
-
Growth Mindset: So entfalten Sie das Potential Ihrer Beschäftigten
22.10.2024
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
21.10.2024
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
14.10.2024
-
Beispiele guter Gesundheitsförderung: Diese Maßnahmen wirken
09.10.2024
-
Organisationsentwicklung vs. Betriebliches Gesundheitsmanagement
01.10.2024