Resiliente Wohngebiete, Push für's Landleben – reicht das Geld?
Seit mehr als 50 Jahren gibt es die Städtebauförderung. Für 2023 und 2024 hat Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am 21. März eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern unterzeichnet: Pro Jahr stellt der Bund den Ländern wieder 790 Millionen Euro zur Verfügung, damit sie ihre Städte und Gemeinden lebenswert gestalten können. Auch der soziale Zusammenhalt in Wohnquartieren soll gestärkt werden.
"Um die Planbarkeit für die Kommunen zu erhöhen und eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, haben sich Bund und Länder auf eine zweijährige Förderung geeinigt", sagte Geywitz.
Geywitz: Landleben attraktiver machen
Der anhaltenden Wohnungsnot in den Städten will Geywitz mit einer Steigerung der Attraktivität des Landlebens begegnen. "In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,7 Millionen leer stehende Wohnungen. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen befindet sich in ländlichen Regionen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir wollen das Leben auf dem Land attraktiver machen."
Gelinge das, würden sich mehr Menschen für ein Leben auf dem Land entscheiden und den Wohnungsmarkt in den Städten entlasten. Nötig sei mehr Digitalisierung und eine noch stärkere Verbreitung von Homeoffice. "Insbesondere für Familien mit Kindern bietet der ländliche Raum eine hohe Lebensqualität, weg vom Lärm der Großstadt", warb Geywitz.
Die Städtebauförderung habe sich immer wieder als ein sehr flexibles Instrument erwiesen, um die Kommunen zu unterstützen, bei Herausforderungen von der Klimaanpassung der Städte über die Integration von Geflüchteten bis hin zu wirtschaftlichen Transformationsprozessen an.
Wohnungswirtschaft: Städtebauförderung nicht flexibel genug
Von der Flexibilität der Städtebauförderung ist man beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft weniger überzeugt. In der Praxis gebe es zunehmend Schwierigkeiten: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln steige, gleichzeitig gebe es immer mehr Ausgabereste – also nicht abgerufene Mittel aus dem Programm.
Komplizierte Vorschriften und unflexible Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen vorgeben und von Antragstellern zu erfüllen sind, müssen sich dringend ändern, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von GdW und dem Bundesverband Die Stadtentwickler, die außerdem eine Aufstockung der Mittel auf jährlich 1,5 Milliarden Euro fordern und konkrete Vorschläge für mehr Flexibilität und eine Vereinfachung der Förderung auf allen Ebenen erarbeitet haben, damit "die Mittel dort einsetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Positionspapier "Städtebauförderung vereinfachen und flexibilisieren: Ausgabereste abbauen"
Städtebauförderung: Der Hintergrund
Das Städtebauförderungsgesetz gibt es seit 1971. Im Jahr 2020 wurde die Städtebauförderung neu strukturiert und weiterentwickelt. Die Förderinhalte wurden von sechs auf drei neue Programme konzentriert: lebendige Zentren, sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Insgesamt stellt der Bund seit 2017 Finanzhilfen von jährlich 790 Millionen Euro bereit. Die Programmmittel werden ergänzt durch Mittel der Länder und der Kommunen. Grundsätzlich gilt: Jeder trägt ein Drittel der förderfähigen Kosten.
Mit der Städtebauförderung werden Gesamtmaßnahmen gefördert. Das heißt, es wird ein von der Kommune festgelegtes Fördergebiet (zum Beispiel ein Stadtquartier) ganzheitlich entwickelt. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung und als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig.
Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderung ist, neben den länderspezifischen Förderrichtlinien, die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung.
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