Städtebauförderung: Millionen-Effekt auf neue Investitionen

Bund und Länder unterstützen mit der Städtebauförderung seit 1971 Kommunen dabei, Lebensräume attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichte Studie weist nun nach, dass eine Million Euro aus der Städtebauförderung öffentliche und private Folgeinvestitionen in Höhe von 6,9 Millionen Euro in den Städten und Gemeinden auslösen kann.
Das Öko-Institut Freiburg und das Institut für Raumforschung und Immobilienwirtschaft (IRI), Dortmund, haben die Studie für das BBSR erstellt. Im Fokus des Projekts standen drei Aspekte – die Klimarelevanz, die Anstoß- und Bündelungswirkungen sowie die regionale Reichweite –, die anhand von 59 laufenden Gesamtmaßnahmen im Zeitraum von 2011 bis 2021 untersucht wurden; die Anstoß- und Bündelungseffekte zusätzlich in zehn abgeschlossenen Maßnahmen.
Geywitz: "Städtebauförderung ist Investitionsmotor"
Knapp drei Viertel (71 Prozent) der investierten Finanzmittel flossen laut BBSR-Publikation an Unternehmen und Leistungserbringer in der Kommune und der Region. Rund ein Drittel (38 Prozent) entfielen auf Bauunternehmen, etwa ein Viertel (22 Prozent) und ein Fünftel (22 Prozent) Architektur- und Ingenieurbüros und sonstige Dienstleistungsbetriebe.
"Die Städtebauförderung ist ein Investitionsmotor und Stütze für die regionale Wirtschaft", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Kleine und mittelständische Unternehmen aus der Baubranche profitierten besonders von den Investitionen in den Gebäudebestand, die soziale Infrastruktur im Wohnumfeld, in Grün- und Freiräume und lebendige Innenstädte. "Die Studie bestätigt die Ergebnisse vorangegangener Gutachten, die einen ähnlich starken Effekt für die Investitionstätigkeit nachgewiesen haben", so die Ministerin, die auch für das kommende Jahr konstant 790 Millionen Euro Fördermittel versprach.
Städtebauförderung: Wirkung auf den Klimaschutz
Neben den Wirkungen auf die Investitionstätigkeit in den Kommunen zeigt die Studie, dass Klimaschutzmaßnahmen und die Anpassung an den Klimawandel ebenfalls fest in der Städtebauförderung verankert sind. Die Autoren stuften knapp 30 Prozent der untersuchten Maßnahmen als relevant für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ein.
Klimaschutzmaßnahmen machten dabei einen höheren Anteil aus als Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für klimarelevante Einzelmaßnahamen wurden etwa 21 Prozent der Mittel eingesetzt. Die Städte werten mit dem Geld Parks und Grünanlagen auf, entsiegeln Flächen, gestalten städtische Plätze, renaturieren Uferbereiche oder schaffen zusätzlich Flächen für den Regenwasserrückhalt. Die Klimamaßnahmen werden in allen Programmen gefördert und sind seit dem Jahr 2020 Voraussetzung für eine Förderung.
Ökonomische Effekte und Klimarelevanz: Überblick
Zentrale Ergebnisse der Studie:
Ökonomische Effekte
- Der Anstoß- und Bündelungseffekt bei den abgeschlossenen Gesamtmaßnahmen liegt bei 6,9 (Bündelungseffekt: 2,3, Anstoßeffekt: Wert 4,6). Das heißt: Eine Millionen Euro Städtebauförderung des Bundes und der Länder führen zu öffentlichen und privaten Investitionen in Höhe von insgesamt 6,9 Millionen Euro.
- Der Anstoß- und Bündelungseffekt der laufenden Gesamtmaßnahmen liegt im Erhebungszeitraum bei 4,3. Der Bündelungseffekt von anderen öffentlichen Mittel liegt bei 2,1, während der Anstoßfaktor privater Investitionen bei 2,2 liegt. Aufgrund der laufenden Umsetzung der Maßnahmen ist zu erwarten, dass der Anstoß- und damit der Gesamteffekt nach Abschluss der laufenden Maßnahmen steigt.
- Insgesamt 71 Prozent der für die laufenden Gesamtmaßnahmen erhobenen Finanzmittel werden an Unternehmen und Leistungserbringer in der Kommune (lokal) und in der Region verausgabt (Spars et al 2015 – 84 Prozent). Überregional – also 50 Kilometer außerhalb der Kommunen – fließen 29 Prozent der Finanzmittel.
Klimarelevanz
- Von den 59 analysierten Fallkommunen haben 53 Kommunen klimarelevante Einzelmaßnahmen umgesetzt.
- Es wurden 585 von insgesamt 1.988 Einzelmaßnahmen, das entspricht etwa 30 Prozent, als klimarelevant eingestuft, davon 90 als Einzelmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (4,5 Prozent der klimarelevanten Einzelmaßnahmen) und 495 Einzelmaßnahmen als Klimaschutzmaßnahmen (25 Prozent der klimarelevanten Einzelmaßnahmen).
- Demnach wurden durch die Fallkommunen im Betrachtungszeitraum 2011 bis 2021 von den rund 441 Millionen Euro Fördermitteln des Bundes und der Länder 21,3 Prozent, das entspricht knapp 94 Millionen Euro für klimarelevante Einzelmaßnahmen verausgabt; diese teilen sich auf in 71,7 Millionen Euro (16,3 Prozent) für Klimaschutzmaßnahmen und 22,2 Millionen Euro (fünf Prozent) für Einzelmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
- Insgesamt wurden durch 419 Einzelmaßnahmen, für die Abschätzungen realisiert werden konnten, jährlich 14,4 Gigawattstunden (GWh) Endenergieeinsparungen und 3.562 Tonnen CO2e-Emissionsminderungen erzielt.
- Die Fördereffizienz liegt im Mittel bei 2.068 Euro für eine Tonne Kohlenstoffdioxid-Äquivalente, das heißt für eine Tonne geminderte Kohlenstoffdioxid-Äquivalente müssen 2.068 Euro an Fördermitteln des Bundes und der Länder aufgewendet werden. Die Streuung ist jedoch sehr hoch. Der Median liegt bei 697 Euro pro Tonne CO2e.
- Auch Einzelmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wurden in den Fallkommunen umgesetzt. Häufig ist die Anpassung nicht das Ziel einer umgesetzten Maßnahme, sondern ein positiver Nebeneffekt.
- Am häufigsten werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Handlungsfeld Stadtgrün umgesetzt. Dazu zählen hauptsächlich Maßnahmen in Parks und Grünanlagen sowie die Schaffung beziehungsweise Qualifizierung von Straßenbegleitgrün. Allerdings ist der Umfang der Einzelmaßnahmen im Vergleich zu den anderen Einzelmaßnahmen eher gering, und damit auch ihr Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Leben in der "Sozialen Stadt" – es gibt noch viel zu tun
Fontänen und Grün: Geywitz' Strategie gegen Hitze in Städten
Urbane Resilienz bis Smart City: 50 Jahre Städtebauförderung
Resiliente Wohngebiete, Push für's Landleben – reicht das Geld?
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
4.1716
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
2.312
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.723
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
1.337
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
1.279
-
Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze für Wohnen
1.073
-
EZB senkt Einlagenzins auf 2,5 Prozent – gut für Kredite
1.018
-
CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer
9787
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
938
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
8492
-
Neue Bauordnung mit weniger Regeln und Standards
17.03.2025
-
Kein Hausabriss – nur Räumung bei Baukostenersatz
14.03.2025
-
Koalitionsverhandlungen: Schwarz-Rot und das Wohnen
13.03.2025
-
Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Bauregeln
13.03.2025
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
11.03.2025
-
Koalitionäre in spe kündigen Fonds für Wohnungsbau an
10.03.20251
-
Union und SPD wollen Mietpreisbremse verlängern
10.03.2025
-
Wohnungen und Häuser mit guter Energiebilanz finden
10.03.2025
-
BGH zieht Halbteilungsgrundsatz für Maklerprovision durch
07.03.2025
-
Immer mehr Gegenwind für ESG-Maßnahmen?
07.03.2025