Solarpflicht für Wohngebäude: Regeln in den Bundesländern

Eine bundesweite Lösung gibt es bisher nicht, die Bundesländer regeln die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Wohngebäuden mehr oder weniger streng. Auch zum Jahreswechsel sind Verordnungen in Kraft getreten.

Die Pläne sind alt, und die Ampel-Regierung hatte eine bundesweite Solarpflicht auf Dachflächen – bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel – im Koalitionsvertrag vereinbart. Das ist mittlerweile Makulatur.

Viele Bundesländer haben eigene Regelungen. Eine Zusammenfassung, was schon länger gilt und was am 1.1.2025 in Kraft getreten ist.

Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Wohngebäuden

In Baden-Württemberg ist am 1.1.2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten: Wer das Dach eines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Vorher galt die Solarpflicht nur bei Nichtwohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorlagen, sowie bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen seit Anfang 2022. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Solarpflicht seit dem 1.5.2022.

Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt.

Praxisleitfaden für Eigentümer zum Umgang mit der Photovoltaikpflicht

Bayern: Mehr Photovoltaikpflicht ab 1.1.2025

Bayerns Regierung hat sich bereits am 15.11.2021 auf einen Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" geeinigt. Am 13.12.2022 hat der Landtag die Novelle verabschiedet – das Gesetz trat am 1.1.2023 in Kraft und enthält eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023.

Seit dem 1.1.2025 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren.

Solarpflicht in Berlin für Neubau und Bestand

Das Berliner Solargesetz trat am 1.1.2023 in Kraft und sieht vor, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter für Photovoltaikanlagen genutzt werden muss – im Bestand gilt das bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten.

Ausnahmen: Denkmalschutz, wenn Dachflächen nach Norden ausgerichtet sind oder wenn es im Einzelfall zu besonderen Härten kommen würde.

Seit März 2020 gilt der "Masterplan Solarcity", der die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden verpflichtend macht. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, wurde die Solarpflicht auf private Eigentümer ausgeweitet.

Solargesetz Berlin: Gesetzestext, Praxisleitfaden und Formulare

Brandenburg: Gesetz für Solarpflicht

Eine Änderung der Brandenburgischen Bauordnung trat im September 2023 in Kraft: Seit dem 1.6.2024 ist die Ausstattung von Dächern (mindestens 50 Quadratmeter groß) mit Photovoltaikanlagen (mindestens 50 Prozent der Dachfläche) Pflicht auf Gebäuden, die öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Erlaubt sind auch solarthermische Anlagen.

Bremen: Solarpflicht in Stufen

Der Bremer Senat hat ein Solargesetz am 21.3.2023 verabschiedet. Am 1.5.2023 trat es in Kraft. Es gelten Übergangsfristen für Dachsanierungen (1.7.2024) und bei Neubauten (1.7.2025). Ausgenommen sind Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeinigt sind. Solarthermische Anlagen sind auch zugelassen. Die Pflicht gilt für 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und im Bestand, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Solarpflicht bei Dachumbauten in Hamburg

Der Hamburger Senat hat am 16.4.2024 die Klimaschutzstärkungsverordnung verabschiedet. Die beinhaltet Regelungen zur Umsetzung der novellierten Pflichten für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen. Es gilt jetzt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau oder Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches und eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, sollte die Pflicht eigentlich erst ab 2025 gelten: Die wurde auf 2024 vorgezogen.

Die Verordnung konkretisiert die Solarpflichten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (PVUmsVO) – insbesondere die geeigneten Dachflächen (mindestens 50 Quadratmeter), die Stellplatzflächen (geringfügig bis gar nicht verschattet) sowie die Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen, den Entfall dieser Pflichten (aufgrund technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Nichtvertretbarkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall) und ihren Vollzug mitsamt Nachweisen. Das neue Klimaschutzstärkungsgesetz ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten.

FAQ zur Photovoltaikpflicht in Hamburg

Hessen lockert Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern

Der hessische Landtag hat am 16.11.2022 die Novelle des Energiegesetzes verabschiedet. Künftig soll auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigenen Gebäuden verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Vorgaben für Photovoltaik auf (Wohnhaus-)Dächern werden gelockert. Es gelten geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht, sonst bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 Metern.

Niedersachsen: Solarpflicht für alle Neubauten ab 2025

Die niedersächsische Regierung hat sich am 8.3.2022 auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Das Gesetz wurde am 28.6.2022 verabschiedet, enthalten ist eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Sie müssen seit Januar 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Betroffen sind Neubauten ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Neue Wohnhäuser sollen jetzt zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann. Ab dem 1.1.2025 soll auf allen Neubauten Photovoltaik installiert werden.

NRW: Solarpflicht für neue Wohngebäude ab 2025

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es seit Januar 2023 eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften, seit Anfang 2024 die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten (Mindestgröße 30 Prozent der gesamten Dachfläche) und seit dem 1.7.2024 bei Dachsanierungen (30 Prozent der geeigneten Fläche) öffentlicher Gebäude.

2025 trat die Solarpflicht für Dachsanierungen bei allen neuen Wohngebäuden in Kraft, deren Bau nach dem 1.1.2025 beantragt wird. Die Solaranlagen müssen mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken. Ab 2026 müssen bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die 30-Prozent-Mindestanforderung ist hier weniger streng: Bezugsgröße bei Bestandsgebäuden ist nicht die gesamte, sondern nur die geeignete Dachfläche. Ausschlaggebend ist der Beginn der Bauarbeiten.

Verbraucherzentrale NRW: Solarrechner

Solargesetz: "PV-ready"-Pflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes am 8.11.2023 verabschiedet – für private Eigentümer gilt: Seit dem 1.1.2024 sind in neugebauten Wohnhäusern Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen ("PV-ready") Pflicht. Bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen müssen Photovoltaikzellen installiert werden.

Saarland: Solarpflicht ab Frühjahr 2025 geplant

Der saarländische Innen- und Bauminister Reinhold Jost (SPD) hat im November 2024 die neue Landesbauordnung (LBO) vorgestellt, die im ersten Quartal 2025 in Kraft treten soll. Geplant ist auch eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen: Bei Flächen mit mehr als 100 Quadratmetern müssen mindestens 60 Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Bei Neubauten und Sanierungen ab einer Fläche von 50 Quadratmetern soll die Tragkonstruktion so bemessen werden, dass überall Photovoltaikanlagen errichtet werden können.

Solarpflicht bei Neubauten in Sachsen-Anhalt?

Die Grünen-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt drängt auf eine Solarpflicht bei Neubauten. Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung wurde im September 2024 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Installation beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2027 verbindlich zu regeln, bei Wohngebäuden soll das ab 2028 gelten. Die Regelung soll zudem ab 2029 auch bei der Erneuerung von Dachflächen sowie beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 30 Stellplätzen greifen. Die Umsetzung soll gefördert werden.

Schleswig-Holstein: Solarpflicht für Nichtwohngebäude

In Schleswig-Holstein regelt ein Klimaschutzgesetz seit Anfang 2022 eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, bei Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden ist eine Überdachung mit Solaranlagen Standard. Eine Solaranlagenpflicht soll ab 2025 auch auf Dächern von neuen Wohngebäuden und Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen gelten. Im Juni 2024 hat die Landesregierung in einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes dahingehend eine Entscheidung getroffen.

Thüringen: Reform des Solargesetzes geplant

In Thüringen ist laut Energieministerium ein Solargesetz in Planung: Mehr Dachflächen sollen für Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden. Ein Zeitplan steht nicht fest.

Bundesweite Solarpflicht: Hintergrund

Die Länderenergieminister hatten sich schon bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Wörtlich heißt es in einem Beschluss: "Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden."

Im Juli 2021 regte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland an. Anschließend legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag folgendermaßen vereinbart: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden."

Im Europaparlament wird eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 diskutiert, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren – spätestens dann müsste Deutschland Vorgaben gesetzlich regeln.


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dpa