News
23.04.2015
Rechtsprechung
Eine in einer Wohngruppe für Behinderte beschäftigte Erzieherin der Diakonie erhielt die Kündigung, nachdem bekannt geworden war, dass sie im Internet Pornofilme veröffentlicht hatte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München bestätigte die Kündigung, die Erzieherin will nun den Fall vor das Bundesarbeitsgericht bringen.
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