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28.06.2013
AGG und Diskriminierung
Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies finanzielle Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslösen. Voraussetzung ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten.
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