Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ausgestaltung eines Krankenhaus-Besuchskonzepts
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen.
Regelung des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen
Um eine solche mitbestimmungspflichtige Regelung über den Gesundheitsschutz handelt es sich nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln bei der Einführung eines Systems zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen auf dem Klinikgelände.
Die am Verfahren beteiligte Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus und hatte im Zuge der Corona-Pandemie ein solches Konzept ohne Beteiligung des Betriebsrates eingeführt.
Auf Antrag des Betriebsrates hatte das Arbeitsgericht Siegburg eine Einigungsstelle zur Regelung des Besuchskonzepts eingesetzt. Die Arbeitgeberin legte daraufhin Beschwerde ein, welche das Landesarbeitsgericht Köln mit seinem Beschluss zurückwies. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Betriebliche Regelung konkretisierte Rahmenvorschriften der Coronaschutzverordnung
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG beziehe sich bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz, so das Landesarbeitsgericht Köln, auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden, die Rahmenvorschriften konkretisierten. Eine solche Rahmenvorschrift, die auch den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bezwecke, stelle § 5 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung NRW dar.
Gestaltungsspielraum führt zu Mitbestimmungsrecht
Nach dieser Vorschrift habe das Krankenhaus die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren. Besuche seien (nur) auf der Basis eines Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetze.
Entscheide sich der Krankenhausträger für die Zulassung von Besuchen, treffe ihn die entsprechende Verpflichtung zum Gesundheitsschutz auch gegenüber seinen Arbeitnehmern. Für die Umsetzung der Empfehlungen bestehe – anders als etwa bei einer auf das Krankenhaus bezogenen konkreten ordnungsbehördlichen Regelung – ein Gestaltungsspielraum, der das Mitbestimmungsrecht eröffne.
(LAG Köln, Beschluss v. 22.1.2021, 9 TaBV 58/20).
Weitere News zum Thema:
Covid-19 / Coronavirus - Handlungspflichten des Arbeitgebers
Coronavirus und Mitbestimmung bei Schutzmaßnahmen
VGH Baden-Würtemberg kippt nächtliche Ausgangsbeschränkungen
Hintergrund: Corona-Pandemie und Mitbestimmung
Die Schutzmaßnahmen, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel geregelt wurden, sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Da Gesundheitsschutz mitbestimmungspflichtig ist, ist auch der Betriebsrat in der Pflicht und er ist einzubinden. Pflicht des Betriebsrates ist es, mitbestimmungspflichtige Aspekte zu überwachen und auf Einhaltung von Gesundheitsschutz und Arbeitnehmerrechte zu achten.
Der Betriebsrat kann auf Grund seines Initiativrechts auch von sich aus tätig werden, wenn der Arbeitgeber untätig bleibt und bestimmte Maßnahmen vorschlagen. Ordnet der Arbeitgeber Maßnahmen an, die dem Gesundheitsschutz widersprechen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen und diese notfalls durch eine Unterlassungsklage durchsetzen.
-
Personalgespräch - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
3.9231
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
2.497
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
2.449
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
1.865
-
Krankmeldung aus dem Ausland: Welche Vorgaben sind zu beachten?
1.803
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
1.5861
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
1.564
-
Betriebsferien: Wann kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?
1.209
-
Tod des Arbeitnehmers: Vergütungs- und Zahlungsansprüche im Todesfall
1.142
-
Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?
1.032
-
Trotz Kita-Anspruch kein Ersatz privater Betreuungskosten
18.11.2024
-
Wo liegen die Grenzen erlaubter Mitarbeiterabwerbung?
13.11.2024
-
Frist für Kündigungsschutzklage bei Schwangeren
29.07.2024
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
25.04.2024
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
16.04.20241
-
Arbeitgeberrechte gegenüber Bewertungsplattformen
28.02.20241
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
05.12.2023
-
Ampel schwächt Kürzungspläne beim Elterngeld ab
27.11.2023
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
21.11.2023
-
Unionsrechtskonformität des Kündigungsschutzes von Datenschutzbeauftragten
18.10.2023