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01.08.2018
Gesetzliche Unfallversicherung
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht und die Feststellung eines Arbeitsunfalls verlangen kann.
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