News
12.09.2011
Kreditbearbeitungsgebühr
Das Bearbeitungsentgelt ist sofort abziehbar, wenn es der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags nicht zurückverlangen könnte, es sei denn, die vorzeitige Beendigung wäre ganz unwahrscheinlich. Dann müsste das Entgelt mittels eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auf die Laufzeit des Darlehens verteilt werden.
mehr