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09.12.2016
BFH Kommentierung
Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung).
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