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03.02.2015
FG Kommentierung
Das Sächsische FG nimmt bei drei unterschiedlichen Tätigkeiten, nämlich Handelsvertretung, Versicherungsvermittlung und Werbeberatung, trotz getrennter Kundenkreise eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit an, weil es einen finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhang zu erkennen meint.
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