News
23.05.2014
FG Pressemitteilung
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Finanzamt eine Gewinnzuschätzung vornehmen darf, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt.
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