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20.01.2014
FG Kommentierung
Nimmt der Betrieb wegen niedriger Gewinne die zulässigen Investitionsabzugsbeträge (40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten) nicht in voller Höhe in Anspruch, kann er diese nachträglich aufstocken, wenn eine Betriebsprüfung zu einer Gewinnerhöhung geführt hat (entgegen BMF, Schreiben v. 20.11.2013, BStBl 2013 I S. 1493).
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