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29.01.2013
BGH Kommentierung
Kommt es zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, sind Erstattungsbeträge, soweit sie Werbungskosten ersetzen, im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen. Dies hat der BGH entschieden (BGH, Urteil v. 18.12.2012, II ZR 259/11).
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