Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Erschwerung der Scheidung

Rz. 484 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach §§ 134 oder 138 BGB nichtig.[386] Beispiel Herr … erklärt, dass er s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Unterhaltsverzicht

Rz. 266 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[200] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalt durch das Familiengericht, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 118 Der in der anwaltlichen Praxis wichtigste Fall der Anpassung von Versorgungskürzungen ist die Anpassung wegen Unterhalt nach §§ 33, 34 VersAusglG, d.h. die Aussetzung der Kürzung einer durch den Versorgungsausgleich verminderten Versorgung, weil der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch nicht in den Genuss der Versorgung kommt und noch unterhaltsberechtigt ist. Gegenübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 411 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt[467] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 418 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.3 Fehlmaßnahme

Rz. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH[1] kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit – einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originäre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Erwerb von derselben Person

Rz. 10 Eine Zusammenrechnung erfolgt nur, wenn die mindestens 2 Erwerbe von derselben Person stammen. Es müssen Zuwendender und Empfänger je ein und dieselbe Person sein. Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 4.3 Einziehung

Rz. 30 Einziehung (Amortisation) bedeutet die Vernichtung des Geschäftsanteils und der entsprechenden Mitgliedschaftsrechte durch die GmbH. Die in § 34 GmbHG geregelte Einziehung unterscheidet sich vom Erwerb eigener Geschäftsanteile[1] dadurch, dass bei Letzterer der Geschäftsanteil bestehen bleibt. Die Einziehung aller Geschäftsanteile bzw. des letzten verbleibenden Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 4. Verschiedenes

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Branntweine (bis 31.12.2017)

Rz. 47 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Branntweinen ist auf das Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG)[1] zurückzugreifen.[2] Dies galt jedoch nur noch bis 31.12.2017. Rz. 48 Nach § 130 Abs. 1 BranntwMonG unterliegen Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Angemessener ... / 1 Der Fall

Behandlung von Vergütungen in der Insolvenz Über das Vermögen der Schuldnerin wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.4.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet und … zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat das pfändbare Arbeitseinkommen i.S.d. § 36 Abs. 1 InsO, § 850 ZPO zur Insolvenzmasse zu ziehen. Neben einem fortlaufenden Einkommen gehören zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Angemessener ... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist im Insolvenzrecht ergangen, entfaltet aber in gleicher Weise in der Zwangsvollstreckung ihre Wirkung. Für die Zwangsvollstreckung muss allerdings beachtet werden, dass Abfindungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausdrücklich in § 850 ZPO genannt sind und es sich deshalb empfiehlt, diese ergänzend bei der Pfändung von Arbeitseinko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Mit seiner vor dem ArbG München erhobenen Klage hatte sich der Kläger gegen eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gewandt und gleichzeitig die Bewilligung von PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragt. Im Gütetermin haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund orde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Angemessener ... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht nicht wiederkehrendes Einkommen Der Antrag der Schuldnerin ist nach § 36 Abs. 1 und 4 InsO, § 850i ZPO zulässig und teilweise begründet. Wenn eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste in den Insolvenzbeschlag fällt, so kann der Schuldnerin nach § 850i Abs. 1 ZPO so viel belassen werden, wie sie während eines angemesse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch gegen Abfindung

Rz. 90 Verzichtet der ausgleichsberechtigte Ehegatte anlässlich der Beendigung des gesetzlichen Güterstands auf seinen Ausgleichsanspruch gegen Abfindung oder Leistung an Erfüllung statt (zu den ertragsteuerlichen Risiken vgl. Götz, FamRB 2004, 89), bleibt der Abfindungsbetrag ebenso wie die Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 2 ErbStG im Grundsatz steuerfrei.[1] 4.2.1 Abfindun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1 Abfindung unter Wert

Rz. 91 Bleibt die Abfindung hinter der vom Gesetz vorgesehenen Höhe zurück, liegt darin keine teilweise Schenkung des ausgleichsberechtigten Ehegatten an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten oder dessen Erben.[1] Denn den Ehegatten steht es zivilrechtlich frei, sich aus Vereinfachungsgründen über die Höhe vergleichsweise zu einigen, um aufwendige Ermittlungen des Anfangs- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch ohne Abfindung

4.1.1 Verzicht auf einen entstandenen Zugewinnausgleichsanspruch Rz. 87 Die Zugewinnausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB mit Beendigung des Güterstands. Verzichtet der ausgleichsberechtigte Ehegatte i. R. d. notariellen Vertrags, der den Güterstandswechsel herbeiführt, auf die bereits entstandene Forderung, soll dies, sofern ein Wille zur Unentgeltlichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Abfindung höher als der rechnerische Zugewinn

Rz. 92 Übersteigt die Abfindung den vom Gesetz vorgesehenen Betrag, liegt darin eine gemischte Schenkung.[1] Rz. 93 Diese Konstellation darf nicht mit derjenigen verwechselt werden, bei der die Ehegatten durch ehevertragliche Modifikation die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs zivilrechtlich zulässig angepasst haben. Haben nämlich die Ehegatten durch ehevertragliche R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Überlebender Ehegatte wird weder Erbe noch Vermächtnisnehmer

Rz. 78 Ist der überlebende Ehegatte weder als Erbe eingesetzt worden noch mit einem Vermächtnis bedacht, hat er neben seinem Pflichtteilsanspruch (sog. kleiner Pflichtteil) Anspruch auf den vollen Zugewinnausgleich. Ist ein solcher von den Erben an den überlebenden Ehegatten zu bezahlen, bleibt der Betrag beim Ehegatten gem. § 5 Abs. 2 ErbStG unbesteuert. Die Erben können di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1.1 Verzicht auf einen entstandenen Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 87 Die Zugewinnausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB mit Beendigung des Güterstands. Verzichtet der ausgleichsberechtigte Ehegatte i. R. d. notariellen Vertrags, der den Güterstandswechsel herbeiführt, auf die bereits entstandene Forderung, soll dies, sofern ein Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben ist, eine Schenkung unter Lebenden an den ausgleichsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachehelicher Versorgungsausgleich

Rz. 97 Der nacheheliche Versorgungsausgleich[1], auf den anlässlich einer Ehescheidung ein Rechtsanspruch besteht[2], unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Zwar ist dafür keine dem § 5 Abs. 2 ErbStG vergleichbare Vorschrift vorhanden, gleichwohl verneint die ganz h. M. eine Steuerbarkeit in diesem Fall.[3] Rz. 98 Auch für Vereinbarungen der Ehegatten, mit denen der nachehelic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1.2 Verzicht auf die Ausgleichsforderung vor Beendigung des Güterstands

Rz. 89 Einigkeit besteht, dass ein Verzicht auf die Ausgleichsforderung vor ihrem Entstehen, d. h. vor Beendigung des Güterstands, keine freigebige Zuwendung an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. seine Erben darstellen könne. Denn zivilrechtlich stelle das Unterlassen eines Vermögenserwerbs durch Verzicht auf ein noch nicht endgültig erworbenes Recht nach § 517 BGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

Leitsatz Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zuk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 76 Bereits die Frage des erbschaftsteuerlichen Erwerbs des oder der weichenden Erben ist nicht abschließend geklärt. Sympathisiert wird hier mit der Auffassung, dass zwar zunächst ein Geschäftsanteil als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) erworben wird, sich dieser Erwerb jedoch mit Vollzug der Abtretung auf den tatsächlichen Wert des Erwerbs, und zwar in G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / F. Fazit

Rz. 75 Keine Testamentsvollstreckung gleicht der anderen – und es kommt immer anders als man denkt. Auf diesen kurzen Nenner lassen sich die bei einer Testamentsvollstreckung typischerweise auftretenden Probleme bringen. Die Gründe hierfür liegen oft schon im Handeln des Erblassers begründet. Sie geben sich teilweise unendliche Mühe bei der Einzelzuweisung vermögensmäßig rel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Einziehungsbegünstigten

Rz. 83 Problematisch ist auch hier, dass das Gesetz Einziehungstatbestände – im Sinne einer Tatbestandskonkurrenz – an verschiedenen Stellen regelt.[123] In § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ErbStG wird in Höhe der Wertdifferenz zwischen gemeinem Wert und Abfindung eine Schenkung auf den Todesfall, also ein Erwerb der verbleibendenden Gesellschafter vom ausscheidenden Gesellschafter, fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 86 In Einklang mit den gesellschafts- bzw. zivilrechtlichen Regelungen erwerben der oder die Erben den in der Regel der Höhe nach limitierten Abfindungsanspruch unmittelbar und originär als Erwerb von Todes wegen nach der Grundnorm des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[129] Eine Regelung vergleichbar der in § 10 Abs. 10 ErbStG ist insoweit entbehrlich, da nicht etwa ein Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / b) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Fortsetzungsklausel, aber ohne Nachfolgeklausel

Rz. 66 Diese sogenannte reine Fortsetzungsklausel findet sich häufig in formularmäßig gestalteten Gesellschaftsverträgen. Sie verhindert die Auflösung und Liquidation der GbR bei Tod eines ihrer Mitglieder und regelt, dass die Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird. Tritt der Fortsetzungsfall ein, wächst der Anteil des Verstorbenen am Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die verbleibenden Gesellschafter

Rz. 87 Auch im Bereich der Personenhandelsgesellschaften kommt es aufgrund der seit dem 1.1.2009 geltenden ertragswertorientierten Neuregelungen bei der Bewertung von Betriebsvermögen vermehrt zu steuerrelevanten Tatbeständen, sofern die gesellschaftsvertraglichen Regelungen nur Abfindungen unter den so ermittelten Steuerwerten zulassen. Der sich aus Sicht der verbleibenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Mitgesellschafter

Rz. 91 Erbschaftsteuerliche Fragen für die verbleibenden Gesellschafter sind nach den Grundsätzen der Fortsetzungsklausel zu lösen, da es bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem Anwachsungserwerb kommt.[138] Verbleibt es bei der Abfindung an die weichenden Erben, ergeben sich die gleichen Folgen wie bei einer reinen Fortsetzungsklausel. Treten der oder die eintrittsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einführung

Rz. 70 Im Rahmen der unternehmerischen Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen (näher siehe § 17 Rdn 32 ff.), seien es solche an Personen- oder Kapitalgesellschaften, wird der Testamentsvollstrecker mit gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln konfrontiert werden. Denkbar ist beispielsweise, dass der Testamentsvollstrecker Abfindungsansprüche von Erben gegen eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Anteilserwerber

Rz. 78 Das Erbschaftsteuergesetz hält an verschiedenen Stellen Regelungen bereit, unter die sich die Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen im Todesfalle eines Gesellschafters subsumieren ließe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG vs. § 10 Abs. 10 S. 2 Alt. 1 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 7 S. 3 ErbStG). Bedingt durch komplexe Abgrenzungsfragen wird die Rechtsanwendung dadurch nicht erleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 3 Die Steuerermäßigung aus § 27 ErbStG wird nur gewährt, wenn der frühere und der nachfolgende Erwerb bei Personen der Steuerklasse I anfällt. Zur Steuerklasse I gehören die Ehegatten, die Kinder und Stiefkinder, ferner deren Kinder und Stiefkinder sowie die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen.[1] Nur diese Angehörigen zählen zu dem Personenkreis, der bei e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Versorgungsfreibeträge werden nur bei Erwerben von Todes wegen gewährt. Dies folgt aus dem Wortlaut des Gesetzes.[1] Der Erwerb muss aber nicht ausdrücklich auf einem gesetzlichen[2] oder testamentarischen[3] Erbrecht beruhen. Nach ihrem Sinn unterfällt der Norm auch ein Leibrentenstammrecht, das als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird[4], wenn dieses bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfindung bei Ausscheiden aus der gemeinnützigen GmbH

Zusammenfassung Bei einer gGmbH ist es zulässig, wenn die Abfindung beim Ausscheiden (nur) dem Nennbetrag der Anteile entspricht. Sachverhalt Im Fall des OLG Hamm ging es um die Abfindung eines aus einer gemeinnützigen GmbH (kurz: gGmbH) ausscheidenden Gesellschafters. An einer gGmbH waren mehrere Gesellschafter, unter anderem eine zwischenzeitlich insolvente GmbH beteiligt. Di...mehr