Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum: 1. Monographien: Hellmann, Das Neben-Strafverfahrensrecht der Abgabenordnung, 1995, S. 56 ff., 123 ff.; Joergensen, Die Aussetzung des Strafverfahrens zur Klärung außerstrafrechtlicher Rechtsverhältnisse, 1991; Negele, § 396 AO und das Problem der Entscheidungskompetenz der Strafgerichte im Bereich steuerrechtlich noch nicht entschiedener ressortfremder Vorfragen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Rz. 76.1 [Autor/Stand] Gleiche Erwägungen gelten für Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Ebenso wie Zwangsgelder sind sie "vorrangig Beuge- oder Druckmittel eigener Art, die dazu dienen sollen, die Stpfl. zu einem bestimmten erwünschten Verhalten zu veranlassen".[2] Mit guten Gründen lässt sich daher vertreten, dass sie auch unter das Verbot der Zwangsmittel nach § 393 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verhältnis zu § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO

Rz. 240 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 Satz 2 AO bestimmt die Ausnahmen vom Verwendungsverbot des Abs. 2 Satz 1. Ein Verwertungsverbot entfällt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesem Fall hat das Legalitätsprinzip Vorrang vor dem Steuergeheimnis. Wann ein solches Interesse anzunehmen ist, bestimmt die Vorschrift nicht selbst, sonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Umfang und Grenzen des Verwendungsverbots (§ 393 Abs. 2 Satz 1 AO)

1. Geschützte Informationen a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 284 AO)

Rz. 71 [Autor/Stand] Aus den vorbezeichneten Gründen ist bei verweigerter Mitwirkung auch die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Vollstreckungsverfahren nach § 284 AO [2] unzulässig, weil dadurch der Stpfl. gezwungen würde, wahrheitsgemäß (unter der Strafandrohung des § 156 StGB) – zumindest teilweise auch – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO

Rz. 76.2 [Autor/Stand] Nach ganz überwiegende. Ansicht fällt der Zuschlag, der nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden kann, wenn der Stpfl. nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebene Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle mit Auslandsbezug mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG nicht oder nicht in verwertbarer Form vorlegt, mangels gesetzlicher Erwähnung nicht unter das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Geschützter Personenkreis

a) Steuerpflichtiger Rz. 78 [Autor/Stand] Unzulässig ist nur die Anwendung solcher Zwangsmittel, die sich "gegen den Steuerpflichtigen" richten. Stpfl. ist gem. § 33 AO derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet oder z.B. eine Steuerklärung abzugeben hat. Dazu zählen auch der gesetzliche Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO, der Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3 AO) u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbefugnis besteht für das FG gem. § 74 FGO im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erkenntnisse aus Telekommunikationsüberwachungen (§ 393 Abs. 3 Satz 2 AO)

a) Gesetzesalternativen Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmittelverbot gem. § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO

1. Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Belehrungspflicht (§ 393 Abs. 1 Satz 4 AO)

1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 393 AO ist § 428 RAO 1967 [2]. § 393 Abs. 2 AO deckt sich weitgehend mit § 428 Abs. 2 RAO, während § 393 Abs. 1 AO gegenüber § 428 Abs. 1 RAO a.F. einige wesentliche Neuerungen aufweist. Bis zum Inkrafttreten des § 428 Abs. 1 RAO war das Verhältnis zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren nur bruchstückhaft in einigen Einzelvorschr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisse aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen (§ 393 Abs. 3 Satz 1 AO)

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Erkenntnisse i.S.d. § 393 Abs. 3 Satz 1 AO müssen aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen der FinB/StA resultieren. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass Erkenntnisse aus unrechtmäßigen Ermittlungen – neben einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot (s. dazu die Einzelfälle in § 385 Rz. 1045 ff.) – (auch) einem steuerlichen Verwendungsver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Ruhen der Verjährung (§ 396 Abs. 3 AO)

I. Zweck der Regelung Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rz. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (z.B. anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Entscheidung über die Aussetzung (§ 396 Abs. 2 AO)

I. Zuständigkeit Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 2 AO obliegt die Entscheidung im Ermittlungsverfahren der StA; führt die FinB das Ermittlungsverfahren selbständig durch (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO), so kann sie diese Entscheidung treffen. Dem FA bzw. der BuStra als Hilfsorgan der StA (§ 402 Abs. 1 AO) steht zu keiner Zeit das Recht zu, über eine Aussetzung zu entsche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Aussetzung des Strafverfahrens (§ 396 Abs. 1 AO)

I. Begriff Rz. 36 [Autor/Stand] Die Aussetzung des Verfahrens bedeutet, dieses einstweilen ruhen zu lassen. Schon rein begrifflich setzt dies voraus, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt und beendet wird. Im Ermittlungsverfahren bedeutet dies die einstweilige Einstellung weiterer staatsanwaltlicher Ermittlungshandlungen, nach erhobener Anklage ein Hinaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2011 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wiederaufnahme des Verfahrens

a) Wiederaufnahme nach § 359 StPO Rz. 81 [Autor/Stand] Aufgrund der uneingeschränkten Vorfragenkompetenz der Strafgerichte kann es in der Praxis zu divergierenden Entscheidungen im Strafverfahren und im Besteuerungsverfahren kommen (s. Rz. 10 ff.). In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, ob die für den Stpfl. günstigeren Feststellungen des FG die Möglichkeit der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der RAO 1919 hatten die Strafgerichte in Steuer- und Zollstrafsachen, in denen die Strafbarkeit einer Handlung von der Entscheidung einer dem Steuerrecht angehörigen Vorfrage abhing, auch über diese gemäß den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen allgemein geltenden Vorschriften zu entscheiden. Bei uneingeschränkter Geltung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermittlungen hat die Belehrung zu erfolgen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Das Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO) 1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand] Nach Einleitung des Strafve...mehr

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Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO und Unionsrecht

Leitsatz Bei summarischer Prüfung bestehen für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechtigte Auskunftserteilung nach der StPO (Alt. 2)

Rz. 282 [Autor/Stand] Die Informationen können auch vonseiten der Strafjustiz an die FinB gelangen. Bei § 393 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 AO ist zu bemängeln, dass die Rechtsgrundlagen nach der StPO , die die Weitergabebefugnis an die FinB regeln, weder im Gesetz noch der Gesetzesbegründung (hier war nur ein Hinweis auf § 116 AO angeregt worden[2]) genannt wurden[3]. Welche Vorschri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Wirkung des "Verwendungs"verbots

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO ist von den Strafverfolgungsorganen (s. Rz. 210) im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren wegen der Nichtsteuerstraftat ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten[2]. Rz. 227 [Autor/Stand] Erst im Revisionsverfahren muss der Verstoß gegen § 393 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Verfahrensrüge (§ 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anhängiges Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO setzt ein anhängiges Strafverfahren voraus. Sie kommt grds. in jedem Verfahrensstadium in Betracht und ist daher sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Zwischen- oder Hauptverfahren möglich[2]. Voraussetzung ist insoweit lediglich, dass das Strafverfahren eingeleitet (§ 397 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betretungs- und Besichtigungsrechte

Rz. 66 [Autor/Stand] Fraglich ist, wie es um die Erzwingung von Duldungspflichten steht. Zu denken ist hier an das Betreten von Grundstücken und Räumen (§§ 99, 200 Abs. 3 AO), die Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO) und die Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG). Das Zwangsmittelverbot findet zutreffender Ansicht nach auch bei diesen Maßnahmen Anwendung, denn bereits die Erzwingung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweck der Norm

a) Vermeidung divergierender Entscheidungen Rz. 13 [Autor/Stand] Die heute h.M. sieht den Sinn und Zweck des § 396 AO gerade in der Vermeidung jener divergierenden Entscheidungen zwischen dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit[2]. Demgegenüber stellte das BayObLG jenen Zweck des § 396 AO infrage, indem es zwar e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 185 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 StPO ist eine strafprozessuale Norm, im Gegensatz zu §§ 393 Abs. 1 Satz 2–4 und Abs. 3 AO, die systematisch dem Steuerverfahrensrecht zuzuordnen sind[2]. Sie ist allgemeiner Natur, da sie nicht wie der Dritte Abschnitt des Achten Teils der AO, das "Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" i.S.d. § 385 Abs. 1 AO betrifft, sondern die Verfolgun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gegen Entscheidungen des Gerichts

a) Gegenstand der Anfechtung Rz. 77 [Autor/Stand] Bei Entscheidungen des Gerichts ist hinsichtlich der Anfechtbarkeit danach zu unterscheiden, ob gegen die Anordnung der Aussetzung oder gegen die Ablehnung der beantragten Aussetzung vorgegangen werden soll (s. Rz. 78 bzw. 79). Für die Anfechtbarkeit ist von größter Bedeutung, ob die Entscheidung des Gerichts über die Aussetzu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Handhabe in der Praxis

Rz. 17 [Autor/Stand] In der Praxis findet § 396 AO bislang kaum Anwendung, was sich auch darin widerspiegelt, dass kaum gerichtliche Entscheidungen zu § 396 AO zu finden sind[2]. § 396 AO führt derzeit ein Schattendasein, dessen Existenzberechtigung vereinzelt mitunter gänzlich infrage gestellt wird[3]. Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grund für den geringen Gebrauch des § 396 AO in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Daten

Rz. 184 [Autor/Stand] Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen haben inzwischen Einfluss auf den kritischen Zeitpunkt des Übergangs vom Besteuerungs- in das Strafverfahren i.S.v. § 393 AO [2]. Relevant ist hier vor allem § 29c AO [3], der im Zuge der Anpassung der AO an die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) [4] geändert wurde. Danach ist die Weiterverarb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Grenzfälle unzulässigen Zwangs

aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel" Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsitu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerliches Verwertungsverbot

Rz. 166 [Autor/Stand] Ob die vorgenannten strafrechtlichen Verwertungsverbote bei Verstößen gegen die Belehrungspflichten auch auf das Steuerverfahren durchschlagen, ist umstritten (s. auch § 385 Rz. 1173 ff. m.w.N.). Nach st. Rspr. des BFH können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann ein Verwertungsverbot bzgl. der Erkenntnisse im Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) TKÜ wegen schwerer Steuerdelikte

Rz. 270 [Autor/Stand] Eine TKÜ im Fall einer Steuerhinterziehung aufgrund eigener Ermittlungen der FinB war bislang gem. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO a.F. nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung "unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen" begangen wurde (also bei bandenmäßiger Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 260 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 AO, neu eingefügt durch das JStG 2008 vom 20.12.2007[2], regelt eine steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessual rechtmäßig erlangter Kenntnisse. Die Verwertbarkeit soll sicherstellen, dass Personen, gegen die sich strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen richten und die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, st...mehr