Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Überblick

Die Behandlung dieser "Einzelabrechnungsfälle" ist ebenso wie in den Fällen untergeordneter Bedeutung[1] geprägt durch die Einzelbewertung jeder einzelnen Transaktion und/oder Dienstleistung. Insbesondere sind zu untersuchen: die Überführung oder Übertragung gebrauchter Maschinen (Ansatz des Teilwerts); die Übertragung oder Mitnutzung von immateriellen WG (sowohl bei Patenten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.5 Stimmrechtsbindung

Rz. 198 Neben der Verfügungsbeschränkung müssen der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sein, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[1] Rz. 199 Weitere Vorgaben zur Stimmrechtsbindung werden nicht gemacht. Möglich ist daher z. B. die Übertragung der Stimmrechte auf die Poolgesellschaft,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Die 3. Escape-Möglichkeit – Offenlegung eines übertragenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts

Die 3. Alternative, die als begünstigende Regelung rückwirkend auf den 1.1.2008 durch das "EU-Umsetzungsgesetz" eingefügt wurde, sieht vor, dass ein Ansatz von Einzelverrechnungspreisen bei einer Funktionsverlagerung vorzunehmen ist, sofern zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und (dieses) von ihm genau bezeichnet wi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.1 Grundsatz (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 349 Zum Verwaltungsvermögen gehören "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten".[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 unverändert.[2] Rz. 350 Bei der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat sich der Gesetzesgeber am Bilanzrecht orientiert[3], sodass regelmäßig auf d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.6 Grundstücksüberlassung im Rahmen von Lieferungsverträgen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG)

Rz. 452 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte führt nicht zur Begründung von Verwaltungsvermögen, wenn "die Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vorrangig überlassen werden, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG, s. dazu R E 13b.18 ErbStR 2019). ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Übernahme der Steuer (§ 10 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 65 Muss ein Erwerber die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für seinen Erwerb nicht zahlen, weil sie ein anderer übernommen hat oder einem anderen auferlegt worden ist, bestimmt § 10 Abs. 2 ErbStG, dass der von der Zahlung befreite Erwerber stets auch diesen Vermögensvorteil, als zusätzliche Bereicherung, zu versteuern hat.[1] Mit einer – sachlich und rechnerisch vereinfach...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Allgemeine Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 615 Die schädliche Qualifizierung von Verwaltungsvermögen entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das vom Erblasser erworbene Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer in begünstigungsfähiges Vermögen des Erblassers investiert (§ 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG). Die (allgemeine) Investitionsklausel gilt für alle Unternehmen, unabhängi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.3 Hauptzweck des Betriebs

Rz. 432 Der "Hauptzweck" des Betriebs (muss) in der Vermietung von Wohnungen bestehen.[1] Rz. 433 Im Gesellschaftsvertrag wird im Allgemeinen nur der Gegenstand des Unternehmens bestimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), nicht aber auch der Zweck. Zweck und Gegenstand sind in vielen Fällen weitgehend identisch. Der Zweck wird im Gesellschaftsvertrag i. d. R. nur bei steuerbegünstigte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.4 Mindestbeteiligung von mehr als 25 % (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG)

Rz. 121 Der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften gehört nur dann zum begünstigungsfähigen Vermögen, wenn der Erblasser bzw. Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) unmittelbar zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt war.[1] Rz. 122 Der Gesetzgeber hat (trotz wiederholter Kritik im Schrifttum) davon abgesehen, die Mindestbeteiligung ganz aufzuhe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Pflichtteilsansprüche

Rz. 183 Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen[1] sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nur abziehbar, wenn sie geltend gemacht worden sind.[2] Der Begriff der Geltendmachung ist bei § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ebenso auszulegen wie in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. [3] Ist auf die Geltendmachung eines Pflichtteils wirksam verzichtet worden, so ist die Pflichtteilssc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.5 Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 219 Kosten, die dem Erwerber unmittelbar "mit der Erlangung des Erwerbs" entstehen, sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG ebenfalls abzugsfähig. Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei wie der Begriff der Nachlassregelungskosten grundsätzlich weit auszulegen.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang der Kosten mit dem Erwerb liegt vor, wenn diese im Sinne einer synallagmatisc...mehr

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Vermittler / 2 Begriff der Vermittlung

Vermitteln setzt ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, mit dem Auftraggeber der Vermittlung und einem Dritten mit dem Ziel voraus, einen Vertrag zwischen diesen beiden Personen zustande zu bringen; es ist grds. auf die Definition des § 652 BGB im Zivilrecht abzustellen. Vermitteln im umsatzsteuerlichen Sinne umfasst somit die im Verhandeln mit den beiden Vertragspartne...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Verrechnungspreismethode und Bepreisung

In einem zweiten Prüfungsschritt sind Bepreisung und Verrechnungspreismethode zu überprüfen. Dafür gelten folgende Grundsätze: Der deutsche Gesetzgeber hat ab 2022 die international verbreitete sog. "Best Method Rule" in § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG eingeführt. Das Auswahlverfahren in Bezug auf die Verrechnungspreismethode soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die folgenden...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Zinsen / 8.3 Hinterziehungszinsen

Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Zinsschuldner ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind.[1] Der Zinslauf beginnt mit Vollendung der Tat. Bei Fälligkeitssteuern (z. B. USt-Voranmeldungen) tritt die Verkürzung im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit ein. Bei Veranlagungssteuern (z. B. Einkommensteuer) tritt die Verkürzung bei einer falsch ab...mehr

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Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

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Zinsen / 8.2 Stundungs-/Aussetzungszinsen

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.[2] Mit der Erhebung von Aussetzungszinsen[3] sollen der Zinsnachteil des Fiskus, der den Abgabenbetrag nicht scho...mehr

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Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.6 Zertifizierung des Altersvorsorgevertrags – Funktion als Grundlagenbescheid

Rz. 17 Grundsätzlich sind nur die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge förderungsfähig. Eine Ausnahme lässt Abs. 2 für Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu (Rz. 25a). Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung sind in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 – 11 AltZertG aufgeführt (§ 80 EStG Rz. 1). Rz. 18 Die Zertifizierung ist Grundlagenbe...mehr

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Zinsen / 2 Private Kapitalerträge: Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalanlagen sind im Privatvermögen) gilt die Abgeltungsteuer. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, unterliegen einem Abzugsverbot. Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte ab 2009 gem. § 20 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.5 Aufzeichnung der Einnahmen und der Werbungskosten

Rz. 37 Stpfl. mit Überschusseinkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG sind grundsätzlich nicht zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet. Zum Nachweis als Werbungskosten geltend gemachter Aufwendungen sowie zur Vermeidung einer Schätzung des Überschusses durch das FA gem. § 162 AO wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit der Angaben des Stpfl. empfiehlt es sich jedo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Funktion der Bescheinigung

Rz. 2 Die Bescheinigungspflicht ist sachlich gesehen im Wesentlichen eine Unterrichtungspflicht. Als Bescheinigung wird gemeinhin ein Dokument bezeichnet, das den Empfänger in die Lage versetzen soll, einem Dritten gegenüber den Nachweis über die "bescheinigten" Umstände zu erbringen. Dazu dient die Bescheinigung des § 92 EStG nicht. Allenfalls hinsichtlich S. 1 Nr. 1 käme i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.3 Fehlender Rechtsanspruch

Rz. 81 Geldwerte Vorteile sind unabhängig davon, ob auf die empfangenen Wirtschaftsgüter ein Rechtsanspruch besteht, bei Zufluss als Einnahme anzusetzen.[1] Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit stellt dies § 19 Abs. 1 S. 2 EStG ausdrücklich klar. Zu erfassen sind daher auch Trinkgelder (R 19.3 Abs. 1 Nr. 5 LStR 2023), soweit sie nicht gem. § 3 Nr. 51 EStG steuer...mehr

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Zinsen / 2.2 Private Zinserträge im Rahmen anderer Einkunftsarten sind bei der jeweiligen Einkunftsart zu versteuern

Kapitalerträge, die im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, [1] aus Gewerbebetrieb [2] oder aus selbstständiger Tätigkeit [3] erzielt werden, zählen nach § 20 Abs. 8 EStG zu diesen Einkünften und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass die Erträge im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart voll der Besteuerung unterliegen und mit dem individuelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.4 Anwendung der SvEV auf nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 7)

Rz. 186 Nach § 8 Abs. 2 S. 7 EStG sind die sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte auch für die Besteuerung nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, vor allem für Beamte, Richter und Soldaten, aber auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder anzuwenden. Rz. 187 Wird der Wert eines Sachbezugs in bar abgelöst, ist die Barvergütung in voller Höhe stpfl. Arb...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.4 Weitere Hinzurechnungen

Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA[1] Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegen der Hinzurechnung. Hinzugerechnet werden Tantiemen und Vergütungen für die Geschäftsführung. Steuerfreie Dividendenerträge[2] In der Einkommensteuer bleiben Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften zu 40 % ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.3 Kürzungen nach § 9 GewStG: Welche Beträge vom Gewinn aus Gewerbebetrieb abgezogen werden dürfen

1,2 % der Summe der Einheitswerte für betrieblichen Grundbesitz[1] Vom Einheitswert des Betriebsgrundstücks können 1,2 % bei der Gewerbesteuerberechnung gekürzt werden. Wird ein Teil des Grundstücks zu privaten Wohnzwecken genutzt, kann die Kürzung nur für den betrieblich genutzten Anteil des Einheitswerts erfolgen.[2] Der Einheitswert wird entweder auf die Wertverhältnisse zu...mehr

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Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht

Leitsatz Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht. Normenkette § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 108 Abs. 3, § 122 Abs. 1 Sätze 1 und 3, ...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 4.1 Steuerliche Risiken bei inkongruenten Gewinnausschüttungen

Gesellschaftsrechtlich ist eine vom Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter abweichende Gewinnverteilungsabrede zulässig. Allerdings tut sich die Finanzverwaltung schwer damit, inkongruente Gewinnausschüttung steuerlich anzuerkennen, wittert sie doch stets einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO. Zwar hat sich der Bundesfinanzhof (BFH), schützend vor die Steuerpflicht...mehr

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Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn

Leitsatz Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.5 Unmaßgeblichkeit der Zurechnung für die Erfüllung des Steuertatbestands

Rz. 10 Das Umsatzsteuerrecht wird nach seinem Regelungsgegenstand nicht von § 39 AO betroffen.[1] Es knüpft an die Umsätze, insbesondere die Lieferungen und sonstigen Leistungen an, die ein Unternehmer ausführt bzw. die ein Unternehmer für sein Unternehmen bezieht. Einen Umsatz führt aus, wer im eigenen Namen nach außen auftritt, sodass bei Treuhandverhältnissen der nach auß...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.2 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO)

In einem neuen Abs. 3 des § 197 AO wird geregelt, dass mit der Prüfungsanordnung künftig die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden kann. Sind diese Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, sind die Daten in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzbehörde zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt grundsätzlich für alle in § 1 Abs. 1 S. 1 AO genannten Steuern und Steuervergütungen[1] sowie gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AO für die von den Gemeinden verwalteten Realsteuern.[2] Soweit die Einzelsteuergesetze jedoch spezielle Zurechnungsregeln aufstellen, gehen diese § 39 AO vor. Die Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO kann eingeschränkt oder ausgeschlo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Regelzurechnung entsprechend dem Zivilrecht (Abs. 1)

Rz. 17 Nach der Grundregel des Abs. 1 sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht von dem Regelfall aus, dass der rechtliche Eigentümer zugleich der wirtschaftliche Eigentümer ist, weil er nicht i. S. v. Abs. 2 Nr. 1 für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausgeschlossen werden kann.[1...mehr